Leitbild und Statuten

Statuten:...» mehr darüber


Leitbild

vom Vorstand beschlossen am 21. Januar 2001

Die VCS Sektion St. Gallen/Appenzell vertritt die Politik des Verkehrs-Club der Schweiz im Gebiet der Kantone St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden.

So arbeiten wir

Unsere Aufgaben

Beratung unserer Mitglieder, Anwohnergruppierungen und Behörden in Fragen der Verkehrssicherheit und Verkehrsplanung.

Information über innovative und nachhaltige Verkehrslösungen durch publizistische Tätigkeiten und die Durchführung von Veranstaltungen und Exkursionen.

Politische Einflussnahme über Informationen und Stellungnahmen, parlamentarische Vorstösse, Ergreifung der Volksrechte wie Petition, Referendum und Initiative auf kantonaler und regionaler Ebene.

Ergreifung der Rechtsmittel bei Vorhaben, welche einer nachhaltigen Entwicklung entgegenwirken.

Mitbestimmung und Unterstützung der Politik des Verkehrs-Club der Schweiz auf regionaler Ebene bei nationalen Kampagnen und Abstimmungskämpfen.

Mitgliederwerbung

Gründung und Unterstützung von VCS- Orts- und Regionalgruppen.

Für unsere Mitglieder sind wir da
Wir unterstützen unsere Mitglieder und zielverwandte Gruppierungen mit fachlicher Kompetenz durch Beratung in Fragen der Verkehrssicherheit und –planung sowie mit unserem Engagement bei Abstimmungskampagnen und politischem Lobbying.

Professionelle Arbeit mit persönlichem Engagement
Die VCS Sektion St. Gallen / Appenzell führt eine professionelle Arbeit aus, welche durch Fachkompetenz und persönliches Engagement geprägt ist. Dabei gebührt der unbezahlten Freiwilligenarbeit der Vorstandsmitglieder, der Regionalgruppen und weiterer AktivistInnen eine hohe Anerkennung und Bedeutung. Diese wird durch die Geschäftsstelle und die Verkehrsberatung unterstützt und ergänzt.

In der Verkehrspolitik in unserem Sektionsgebiet streben wir die Themenführerschaft an. Wir arbeiten auf Lösungen hin und meiden dogmatische Auseinandersetzungen auf der Ebene von reinen Schlagworten, setzen uns aber differenziert und beharrlich für die Ziele und Grundsätze unserer Verkehrspolitik ein.

Dafür setzen wir uns ein:

Für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung
Mobil sein ist ein Grundbedürfnis und ermöglicht die Pflege von Beziehungen zwischen den Menschen. Ein funktionierendes Verkehrssystem ist zudem eine wichtige Grundlage unserer wirtschaftlichen Tätigkeiten.
Der anhaltende Trend mit einem ungebremsten Wachstum insbesondere des Luft-, Auto- und Lastwagenverkehrs ist aber eine starke Belastung für unsere Umwelt und beeinträchtigt die Lebensqualität der Menschen durch Lärm, Abgase, Lebensgefährdung und Zerstörung der Landschaft sowie der Zerschneidung der Siedlungen stark. Hält dieser Trend ungemindert an, werden auch in unserer Region tägliche Verkehrszusammenbrüche und Staus zum Alltag, was auch aus wirtschaftlicher Sicht nicht zu verantworten ist.
Ein zukunftsfähiges Verkehrswesen muss deshalb das Verkehrswachstum in den Bereichen LKW, MIV und Luftverkehr stoppen und den Verkehr auf umweltschonende Weise bewältigen. Der VCS setzt sich für innovative Verkehrslösungen ein, welche keine neuen Probleme schaffen. Gegenüber einem weiteren Ausbau der Strasseninfrastruktur sind wir skeptisch, da solche Lösungsansätze die Probleme meist nur verlagern und die Wachstumsspirale beim Strassenverkehr drehen.

Konzentrierte Raumentwicklung - weniger Zwangsmobilität
Verkehr entsteht nicht von selbst, sondern ist eine Folge der Siedlungsentwicklung. Die Stadt der nahen Wege zwischen wohnen, arbeiten, einkaufen und Freizeit ermöglichen verkehrsarme Siedlungsstrukturen.
Der VCS setzt sich dafür ein, dass dort gebaut wird, wo eine gute Anbindung an den Fuss- und Veloverkehr sowie an Bus und Bahn gewährleistet ist. Der Zersiedelung mit abseits gelegenen Einfamilienhausgebieten, Einkaufs- und Vergnügungszentren an Autobahnausfahrten ist entgegenzuwirken.

Mobilität für Alle
Die Bedürfnisse aller VerkehrsteilnehmerInnen und Bevölkerungsschichten sind gleichberechtigt zu berücksichtigen. Der VCS setzt sich besonders auch für ältere Mitmenschen, Behinderte und Kinder ein, welche im gegenwärtigen Verkehrsgeschehen oft an den Rand gedrängt werden und deren Bewegungsfreiheit und Entwicklungsmöglichkeiten durch den motorisierten Verkehr unakzeptabel eingeschränkt werden.

Dichtes Fuss- und Velowegnetz
Der Fuss- und Veloverkehr wird gemeinhin stark unterschätzt, macht er doch rund die Hälfte aller Wege aus. Der Anteil am Gesamtverkehr ist aber abnehmend. Der VCS setzt sich dafür ein, dass dieser Trend gebrochen wird. Investitionen in attraktive und sichere Wege, Fussgänger- und Begegnungszonen in Innenstädten, ein dichtes Fuss- und Wanderwegnetz und ein durchgängiges Velowegnetz sind Voraussetzung für eine Stärkung des Fuss- und Veloverkehrs.

Attraktiver öffentlicher Verkehr – insbesondere für die Agglomerationen

Der weitere Ausbau des öffentlichen Verkehrs ist notwendig, wenn das ungebremste Ansteigen des motorisierten Individualverkehrs umgelenkt werden soll. Neben einem dichten Fahrplanangebot insbesondere in den Agglomerationen und Grenzregionen sind auch die Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsträger an den Knotenpunkten des öffentlichen Verkehrs zu verbessern. Der VCS steht innovativen Angeboten in den Randregionen und an Randstunden positiv gegenüber (z. B. Publicar). Der Ausbau des öffentlichen Verkehrs ist aber nur nachhaltig, wenn gleichzeitig beim motorisierten Individualverkehr einschränkende Massnahmen ergriffen werden (z. B. Parkplatzbewirtschaftung). Gerade in den Agglomerationen sind Gesamtverkehrskonzepte zu realisieren, welche eine Koordination und Kombination beim Einsatz der verschiedenen Verkehrsarten erlauben (z. B. Mobility).

Wohnliche Städte und Dörfer

Der VCS setzt sich im Sinne einer Koexistenz für ein gleichberechtigtes Nebeneinander zwischen den Verkehrsteilnehmern ein. Dies ist nur möglich, wenn die Geschwindigkeiten des motorisierten Verkehrs den gegebenen räumlichen Situationen angepasst werden. Flächenhafte Verkehrsberuhigung in den Wohnquartieren ist ebenso Teil einer Strategie, Lebensqualität in den Orten zurückzugewinnen, wie die bauliche Integration der Hauptstrasse in den Ortszentren.




Statuten der Sektion St.Gallen /Appenzell


Diese Statuten wurden genehmigt:
- am 4.März 1989 durch den Sektionsvorstand und die Mitgliederversammlung
- am 24.April 1989 durch den VCS-Zentralvorstand

Art. 1
Name / Sitz

1.Unter dem Namen VCS Verkehrs-Club der Schweiz, Sektion St. Gallen / Appenzell besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60ff.ZGB. Er ist dem Verkehrs-Club der Schweiz angeschlossen.
2.Der Sitz der Sektion ist St. Gallen.

Art. 2
Zweck

1.Zweck der Sektion St. Gallen/Appenzell ist die Förderung der Ziele des Zentralverbandes gem. Art.2 der Zentralstatuten im Gebiet der Kantone St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden durch politische, publizistische, rechtliche und andere wirksame Aktionen und Vorstösse im Bereich des Verkehrs, insbesondere für:
- sparsame Verwendung von Energie, Raum und Rohstoffen,
- - minimale Umweltbelastung, vor allem durch Lärm, Erschütterungen, Schmutz- und Schadstoffe,
- Vermeidung von unnötigen Verkehrsaufkommen,
- optimale Sicherheit und Gesundheit für alle VerkehrsteilnehmerInnen, namentlich für Kinder, älter Leute und Behinderte,
- Begünstigung von Verkehrsmitteln mit optimalen Wirkungsgrad,
- Förderung verkehrsarmer Raumordnungs- und Siedlungsstrukturen,
- Schutz der Natur und der Kulturgüter gegen Beeinträchtigung durch Verkehr.
2.Die Sektion St. Gallen /Appenzell strebt die aktive Mitarbeit möglichst vieler Mitglieder an
3.Die Aktivitäten der Sektion St. Gallen/Appenzell dürfen dem Zweck des Zentralverbandes nicht wiedersprechen.

Art.3
Mittel

1.Die finanziellen Mittel der Sektion St. Gallen/Appenzell bestehen aus:
a eigenen, vom Zentralverband erhobenen Mitgliederbeiträgen
b Beiträgen des Zentralverbandes gemäss den Zentralstatuten,
c Spenden von Mitgliedern und GönnerInnen.
2.Die Mitglieder entrichten die vom Zentralverband bestimmten Beiträge. Diese werden vom Zentralverband erhoben. Die Sektion St. Gallen/Appenzell erhält davon den ihr zustehenden und vom Zentralverband für alle Sektionen einheitlich festgelegten Sektionsbeitrag pro Mitglied.

Art.4
Organe

1.Die Organe der Sektion St. Gallen/Appenzell sind
a die Mitgliederversammlung
b der Vorstand
c die RechnungsrevisorInnen
d die Delegierten
2.Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung. Sie wird vom Vorstand jährlich durch schriftliche Mitteilung an die Mitglieder mindestens 20 Tage im voraus einberufen. Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand oder 1/10 aller Mitglieder verlangt werden.
3.Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Beschlüsse der Mitgliederversammlung erfolgen mit absoluter Mehrheit der Stimmenden unter Vorbehalt anderslautender Bestimmungen dieser Statuten. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident/die Präsidentin, der/die auch das Abstimmungsprozedere festlegt.
4.Der Mitgliederversammlung stehen hauptsächlich folgende Aufgaben zu:
- Genehmigung der Rechnung, des Budgets, sowie der Aktionsprogramme,
- Wahl des Vorstandes, der PräsidentInnen, der KassierInnen, der RechnungsrevisorInnen und der Delegierten für den Zentralverband. Die Amtsdauer beträgt jeweils ein Jahr. Die Gewählten sind wiederwählbar.
5.Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Mitgliedern.
6.Dem Vorstand obliegt die Führung aller laufenden Geschäfte sowie die Vorbereitung der Mitgliederversammlung. Die Sitzungen des Vorstandes sind allen Mitgliedern zugänglich.

Art.5
Rechnungskontrolle

Die RevisorInnnen prüfen die vom Vorstand vorgelegte Rechnung der Sektion und allenfalls der Arbeitsgruppen und erstatten zuhanden der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung Bericht.

Art. 6
Mitgliedschaft

1.Personen mit Wohnsitz in den Kantonen St. Gallen, Appenzell Ausserhoden und Appenzell Innerrhoden werden automatisch Mitglieder der Sektion St. Gallen /Appenzell, wenn sie gemäss den Bestimmungen der Zentralstatuten in den Zentralverband aufgenommen werden. Auf ausdrücklichen Wunsch kann eine Person aber auch Mitglied jeder anderen Sektion werden oder bleiben.
2.Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss, Nichtbezahlung der Beiträge und Tod.
Ein Austritt ist nur auf das Ende eines Kalenderjahres möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung an das Zentralsekretariat.
4.Der Ausschluss eines Mitgliedes kann vom Zentralvorstand gemäss den Bestimmungen der Zentralstatuten beschlossen werden. Dem Sektionsvorstand steht ein Antragsrecht zu.
5Die Mitglieder haften nicht für Vereinsschulden.

Art. 7
Regional- und Ortsgruppen

1.Die Sektionsmitglieder können zusammen Regional- und Ortsgruppen bilden, die sich selbständig organisieren. Sofern ein Tätigkeitsprogramm vorgelegt wird, kann der Sektionsvorstand die jederzeit widerrufbare Bewilligung erteilen, den Zusatznamen "VCS" zu führen. Die Regional- und Ortsgruppen haben dem Sektionsvorstand einen Jahresbericht abzuliefern und können die Bezahlung von Ausgaben und die Unterstützung von Aktionen bei ihm beantragen.
2.Mindestens zweimal jährlich findet eine gemeinsame Sitzung von Sektionsvorstand und Regional- und Ortsgruppen statt. Diese Sitzungen dienen der Information, Koordination und Weiterbildung. Die Daten werden durch den Sektionsvorstand festgelegt, und durch diesen erfolgen die Einladungen.

Art.8
Statutenänderungen

1.Statutenänderungen erfolgen mit Zweidrittel-Mehrheit der an einer Mitgliederversammlung Anwesenden.
2.Die Änderungen von Art.8 und 9 dieser Statuten bedarf der Zustimmung einer ZweidrittelMehrheit der in einer Urabstimmung abgegebenen Stimmen.

Art.9
Auflösung

1.Die Auflösung der Sektion kann mit einer Zweidrittel-Mehrheit der in einer Urabstimmung abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
2.Bei einer Auflösung der Sektion St. Gallen/Appenzell fliess das gesamte nach Begleichung aller Verbindlichkeiten vorhandene Vermögen dem Zentralverband zu.

St.Gallen , im Mai 1989

Der Präsident
Peter Hüberli

Ein Vorstandsmitglied:
Anton Kölbener

zurück

ffff">

VCS-Leitbild