Tempo 30 auf Hauptstrassen

Tempo 30 in Zentren und auf Hauptstrassen

Auch auf Hauptstrassen und in Ortszentren ist die Einführung von Tempo 30-Zonen grundsätzlich möglich und sinnvoll

  • weil, dadurch ein besserer Verkehrsfluss gewährleistet werden kann;

  • in Ortszentren ein besonders hohes Querungsbedürfnis des Fussverkehrs besteht;

  • mit Tempo 30 die Lärmbelastungen entlang stark frequentierter Strassen wirksam reduziert werden können.

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Tempo-30 in Ortszentren und auf Hauptstrassen

Warum Tempo-30 in Zentren

Rechtliche Randbedingungen

Handlungsbedarf

 

Beispiele

Maienfeld

Köniz

Bern Altstadt

Silvaplana

 

Rechtliche Voraussetzungen

Zur Vermeidung oder Verminderung besonderer Gefahren im Strassenverkehr, zur Reduktion einer übermässigen Umweltbelastung oder zur Verbesserung des Verkehrsablaufs kann die Behörde für bestimmte Strassenstrecken Abweichungen von den allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten anordnen. Die allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten können herabgesetzt gemäss Art. 108 (SSV) herabgesetzt werden, wenn:

  • eine Gefahr nur schwer oder nicht rechtzeitig erkennbar und anders nicht zu beheben ist;

  • bestimmte Strassenbenützer eines besonderen, nicht anders zu erreichenden Schutzes bedürfen;

  • auf Strecken mit grosser Verkehrsbelastung der Verkehrsablauf verbessert werden kann;

  • dadurch eine im Sinne der Umweltschutzgesetzgebung übermässige Umweltbelastung (Lärm, Schadstoffe) vermindert werden kann. Dabei ist der Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu wahren.

Dabei ist die Verhältnismässigkeit zu wahren.

Die Einführung einer Tempo-30-Zone gemäss Artikel 2 SSV ist nur auf Nebenstrassen zulässig. Der Einbezug einer Hauptstrasse ist unter den obenstehenden Voraussetzungen zum Beispiel in einem Ortszentrum oder in der Altstadt möglich.

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Gesetzliche Voraussetzungen vielfach erfüllt

Auf Hauptstrassen mit hohem Verkehrsdruck sind die nebenstehenden Voraussetzungen vielfach erfüllt. Gerade auch dann, wenn die Strasse durch einen engen und unübersichtlichen historischen Zentrumsbereich führt oder das hohe Verkehrsaufkommen Staus verursacht. Ein tieferes Geschwindigkeitsniveau benötigt einerseits weniger Platz, andererseits können die Kapazitäten erhöht werden.

Die Lärm- und Luftgrenzwerte sind entlang von Hauptstrassen oftmals überschritten. Hier führt Tempo 30 statt 50 zu einer vergleichbaren Verbesserung der Lärmwerte, wie eine Halbierung des Verkehrsvolumens.

Trotzdem wird auf Hauptstrassen erst in Ausnahmefällen Tempo 30 signalisiert. Es fehlt der Mut, den gesetzlichen Spielraum zugunsten von mehr Verkehrssicherheit und Lebensqualität auszuschöpfen.

 


Handlungsbedarf

Auf Hauptstrassen ist der Handlungsbedarf für die Einführung von Tempo 30 Zonen besonders hoch:

  • auf Hauptstrassen sind im innerörtlichen Verkehr die meisten Unfälle zu verzeichnen; insbesomndere mit Beteiligung von Fussgängern und Velofahrern

  • entlang Hauptstrassen sind die Lärmgrenzwerte besonders oft überschritten

  • in Zentren besteht ein erhöhter Querungsbedarf einerseits des Fussverkehrs, andererseits auch von ein- und ausbiegenden Fahrzeugen von den Seitenstrassen


Die meisten Unfälle auf Hauptstrassen

Die meisten Unfälle mit Beteiligung von Fussgängern und Velofahrern ereignen sich auf Hauptstrassen innerorts. Dabei sind insbesondere Querungen von Hauptstrassen ein Problem. Gerade auch ältere Personen haben Mühe, die Strasse zu queren. Das Durchschnittsalter von Fussgängerunfällen beträgt 65 Jahre.

Ein ruhigerer Verkehrsfluss wäre gerade auch für ältere Personen eine Erleichterung.

Meienfeld

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Beispiel Meienfeld

Das Dorf Maienfeld wurde praktisch flächendeckend einer Tempo 30 Zone zugeteilt. Dabei wurden auch die drei Kantonsstrassen einbezogen, welche durch das Zentrum führen. Die baulichen Massnahmen zur Einführung von Tempo 30 beschränken sich weitgehend auf die Anordnung der "Tore" an den Zoneneingängen. Die Gestaltung ist unspektakulär und kostengünstig. Mit vergleichsweise bescheidenem Budget gelang es der Gemeinde Maienfeld Tempo 30 flächendecken einzuführen und damit Komfort und Sicherheit für die Fussgängerinnen und Fussgänger in den engen Gassen des Dorfkerns merklich zu steigern.

Doku Meienfeld

 

 

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Beispiel Köniz

Auf der stark belasteten Schwarzenburgerstrasse in Köniz wurde zur Verbesserung des Verkehrsablaufes einerseits Tempo 30 eingeführt, andererseits aber auch Fussgängerstreifen entfernt.

Das seither eingespielte Verkehrsverhalten basiert auf einem aktiven Miteinander zwischen den Verkehrsteilnehmern.

Doku Köniz

 

 

Bundesplatz

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Beispiel Bern Altstadt

In der Altstadt von Bern ist teilweise als Begegnungszone und teilweise als Tempo 30 signalisiert.

Im Bereich der oberen Altstadt besteht eine Tempo 30-Zone mit teilweise erheblichem Verkehrsaufkommen. Auf dem Bundesplatz verkehren täglich insgesamt 15'000 Fahrzeuge; darunter die Busse der Linien 10 und 19. Die Strasse wird hier über den neu gestalteten Platz geführt. Auch auf dem Weisenhausplatz verkehren täglich 10'000 Fahrzeuge.

Doku Bundesplatz

Doku Casinoplatz

Doku Waisenhausplatz

Champfèr

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Beispiel Silvaplana

Silvaplana liegt unterhalb des Juliers und wird durch die Julierstrasse tangiert. Die Hauptstrasse führt durch den engen Ortskern im Dorf Silvaplana. Weniger stark belastete Hauptstrassen führen durch die Ortsteile Champfèr und Surlej.

Die Gemeinde Silvaplana hat im Jahr 2006 auf dem gesamten innerörtlichen Strassennetz in den drei Ortsteilen Silvaplana, Surlej und Champfèr eingeführt. Diese Festlegung enthält auch die mit erheblichem Verkehr belastete Julierstrasse.