
|
|
Tempo
30 in Zentren und auf Hauptstrassen
Auch auf Hauptstrassen und in Ortszentren ist die Einführung von
Tempo 30-Zonen grundsätzlich möglich und sinnvoll
-
weil, dadurch ein besserer Verkehrsfluss gewährleistet werden
kann;
-
in Ortszentren ein besonders hohes Querungsbedürfnis des Fussverkehrs
besteht;
-
mit Tempo 30 die Lärmbelastungen entlang stark frequentierter
Strassen wirksam reduziert werden können.
zurück
|
|
Tempo-30 in Ortszentren und auf Hauptstrassen
|
 |
Warum Tempo-30 in Zentren |
 |
Rechtliche Randbedingungen |
 |
Handlungsbedarf |
| |
Beispiele |
 |
Maienfeld |
 |
Köniz |
 |
Bern Altstadt |
 |
Silvaplana |
|
|
Rechtliche
Voraussetzungen
Zur Vermeidung oder Verminderung besonderer Gefahren im Strassenverkehr,
zur Reduktion einer übermässigen Umweltbelastung oder zur Verbesserung
des Verkehrsablaufs kann die Behörde für bestimmte Strassenstrecken
Abweichungen von den allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten anordnen.
Die allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten können herabgesetzt
gemäss Art. 108 (SSV) herabgesetzt werden, wenn:
-
eine Gefahr nur schwer oder nicht rechtzeitig erkennbar und anders
nicht zu beheben ist;
-
bestimmte Strassenbenützer eines besonderen, nicht anders
zu erreichenden Schutzes bedürfen;
-
auf Strecken mit grosser Verkehrsbelastung der Verkehrsablauf verbessert
werden kann;
-
dadurch eine im Sinne der Umweltschutzgesetzgebung übermässige
Umweltbelastung (Lärm, Schadstoffe) vermindert werden kann. Dabei
ist der Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu wahren.
Dabei ist die Verhältnismässigkeit zu wahren.
Die Einführung einer Tempo-30-Zone gemäss Artikel 2 SSV ist
nur auf Nebenstrassen zulässig. Der Einbezug einer Hauptstrasse ist
unter den obenstehenden Voraussetzungen zum Beispiel in einem Ortszentrum
oder in der Altstadt möglich.
zurück
|
Gesetzliche Voraussetzungen
vielfach erfüllt
Auf Hauptstrassen mit hohem Verkehrsdruck sind die nebenstehenden Voraussetzungen
vielfach erfüllt. Gerade auch dann, wenn die Strasse durch einen
engen und unübersichtlichen historischen Zentrumsbereich führt
oder das hohe Verkehrsaufkommen Staus verursacht. Ein tieferes Geschwindigkeitsniveau
benötigt einerseits weniger Platz, andererseits können die Kapazitäten
erhöht werden.
Die Lärm- und Luftgrenzwerte sind entlang von Hauptstrassen oftmals
überschritten. Hier führt Tempo 30 statt 50 zu einer vergleichbaren
Verbesserung der Lärmwerte, wie eine Halbierung des Verkehrsvolumens.
Trotzdem wird auf Hauptstrassen erst in Ausnahmefällen Tempo 30
signalisiert. Es fehlt der Mut, den gesetzlichen Spielraum zugunsten von
mehr Verkehrssicherheit und Lebensqualität auszuschöpfen.
|
|
Handlungsbedarf
Auf Hauptstrassen ist der Handlungsbedarf für die Einführung
von Tempo 30 Zonen besonders hoch:
-
auf Hauptstrassen sind im innerörtlichen Verkehr die meisten
Unfälle zu verzeichnen; insbesomndere mit Beteiligung von Fussgängern
und Velofahrern
-
entlang Hauptstrassen sind die Lärmgrenzwerte besonders oft
überschritten
-
in Zentren besteht ein erhöhter Querungsbedarf einerseits des
Fussverkehrs, andererseits auch von ein- und ausbiegenden Fahrzeugen
von den Seitenstrassen
|
Die meisten Unfälle auf Hauptstrassen
Die meisten Unfälle mit Beteiligung von Fussgängern und Velofahrern
ereignen sich auf Hauptstrassen innerorts. Dabei sind insbesondere Querungen
von Hauptstrassen ein Problem. Gerade auch ältere Personen haben
Mühe, die Strasse zu queren. Das Durchschnittsalter von Fussgängerunfällen
beträgt 65 Jahre.
Ein ruhigerer Verkehrsfluss wäre gerade auch für ältere
Personen eine Erleichterung. |
|

zurück
|
Beispiel Meienfeld
Das Dorf Maienfeld wurde praktisch flächendeckend einer Tempo 30
Zone zugeteilt. Dabei wurden auch die drei Kantonsstrassen einbezogen,
welche durch das Zentrum führen. Die baulichen Massnahmen zur Einführung
von Tempo 30 beschränken sich weitgehend auf die Anordnung der "Tore"
an den Zoneneingängen. Die Gestaltung ist unspektakulär und
kostengünstig. Mit vergleichsweise bescheidenem Budget gelang es
der Gemeinde Maienfeld Tempo 30 flächendecken einzuführen und
damit Komfort und Sicherheit für die Fussgängerinnen und Fussgänger
in den engen Gassen des Dorfkerns merklich zu steigern.
 |
Doku Meienfeld |
|
|

zurück
|
Beispiel Köniz
Auf der stark belasteten Schwarzenburgerstrasse in Köniz wurde
zur Verbesserung des Verkehrsablaufes einerseits Tempo 30 eingeführt,
andererseits aber auch Fussgängerstreifen entfernt.
Das seither eingespielte Verkehrsverhalten basiert auf einem aktiven
Miteinander zwischen den Verkehrsteilnehmern.
 |
Doku Köniz |
|
|

zurück
|
Beispiel Bern Altstadt
In der Altstadt von Bern ist teilweise als Begegnungszone und teilweise
als Tempo 30 signalisiert.
Im Bereich der oberen Altstadt besteht eine Tempo 30-Zone mit teilweise
erheblichem Verkehrsaufkommen. Auf dem Bundesplatz verkehren täglich
insgesamt 15'000 Fahrzeuge; darunter die Busse der Linien 10 und 19. Die
Strasse wird hier über den neu gestalteten Platz geführt. Auch
auf dem Weisenhausplatz verkehren täglich 10'000 Fahrzeuge.
 |
Doku Bundesplatz |
 |
Doku Casinoplatz |
 |
Doku Waisenhausplatz |
|
|
| 
zurück
|
Beispiel Silvaplana
Silvaplana liegt unterhalb des Juliers und wird durch die Julierstrasse
tangiert. Die Hauptstrasse führt durch den engen Ortskern im Dorf
Silvaplana. Weniger stark belastete Hauptstrassen führen durch die
Ortsteile Champfèr und Surlej.
Die Gemeinde Silvaplana hat im Jahr 2006 auf dem gesamten innerörtlichen
Strassennetz in den drei Ortsteilen Silvaplana, Surlej und Champfèr
eingeführt. Diese Festlegung enthält auch die mit erheblichem
Verkehr belastete Julierstrasse. |
|