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Ausgangslage
Im Zentrum von Maienfeld, entlang der Hauptstrasse über den Luziensteig treffen verschiedene Kantonsstrassen zusammen. Die allermeisten Strassen auf Stadtgebiet verfügen über kein Trottoir, und sie werden über weite Strecken von Gebäuden oder hohen Wingertmauern gesäumt. Dies führte zu gefährlichen Situationen für den Fussverkehr, welcher sich den knappen verbleibenden Raum mit dem Fahrverkehr teilen muss.
Tempo 30 - flächendeckend
Mit Unterstützung seiner Stimmbürgerinnen und Stimmbürger beschloss der Stadtrat von Maienfeld die Realisierung einer flächendeckenden Tempo-30-Zone. In Absprache mit der Kantonspolizei und dem kantonalen Tiefbauamt wurden die notwendigen verkehrsorganisatorischen und baulichen Massnahmen festgelegt und das benötigte Gutachten ausgearbeitet. Nach der Ausschreibung - welche ohne Einsprachen verlief - wurde im Juni 2003 die Tempo-30-Zone realisiert.
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Gestaltung:
Die baulichen Massnahmen zur Einführung von Tempo 30 beschränken sich weitgehend auf die Anordnung der "Tore" an den Zoneneingängen. Die Gestaltung ist unspektakulär und kostengünstig.
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Würdigung
Mit vergleichsweise bescheidenem Budget gelang es der Gemeinde Maienfeld Tempo 30 flächendecken einzuführen und damit Komfort und Sicherheit für die Fussgängerinnen und Fussgänger merklich zu steigern. Das Projekt zeigt für kleinere Gemeinden beispielhaft, wie mit einfachen strassenbaulichen Massnahmen aber konsequenter Umsetzung für wenig Geld ein gutes Stück Lebensqualität gewonnen werden kann.
Daten:
DTV: 6'000 Hauptsstrasse
Transit: 50 Prozent
Kosten:
Fr. 80'000.- ganzes Gemeindegebiet
Konzept: Hartmann und Sauter, Chur
Realisierung: 2003
Quelle:
VCS, Fond für Verkehrssicherheit: Tempo-30-und Begegnungszonen einführen, Drei Umsetzungsbeispiele aus der Praxis, Bern, September 2004
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Tempo 30 auf Hauptstrassen im Kanton Graubünden
Tempo 30 auf einer Kantonsstrasse ist in einer Mehrzahl der Kantone nicht zulässig. Dies gilt nun seit 2003 für den Kanton Graubünden nicht mehr; und Maienfeld war das Präjudiz dazu. Zwischenzeitlich sind zahlreiche Gemeinden im Kanton gefolgt und so werden derzeitig in Graubünden verschiedene Hauptstrassen in das Zonenregime Tempo-30 integriert. Dies ist insofern auch richtig, als dass auf den Hauptstrassen die meisten Unfälle zu verzeichnen sind und der grösste Handlungsbedarf bezüglich der Lärm- und Luftbelastung bestehen. Gerade im Bündnerland bestehen viele enge Ortsdurchfahrten, welche mit einer reduzierten Geschwindigkeit durchfahren werden sollen. Der Kanton Graubünden ist derzeitig an der Erarbeitung einer Wegleitung, welche die Bedingungen für einen Einbezug von Kantonsstrassen in eine Zone Tempo-30 definieren.
Impressum:
VCS St. Gallen / Appenzell
Text: Andreas Bernhardsgrütter, St.Gallen
Fotos: Markus Hartmann, Herisau
St. Gallen, 22. Mai 2005
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