St. Gallen, 1. Dezember 2004: Die VCS Ortsgruppe St. Gallen unterstützt die Forderung der Behindertenverbände für einen behindertengerechten Zugang auf dem Busnetz der Stadt St. Gallen.
Der VCS engagiert sich für intelligente Lösungen bei der Bewältigung von Mobilitätsbedürfnissen. Unsere Gesellschaft wird immer mobiler und individueller. Das Gesamtverkehrsvolumen nimmt jedes Jahr zu. Die dafür notwendige Infrastruktur wird laufend ausgebaut.
Für Menschen mit Behinderungen konnten in den letzten Jahren einige Verbesserungen erreicht werden. Dank dem Behindertengleichstellungsgesetz haben die entsprechenden Verbände seit dem 1. Januar zudem eine neue Möglichkeit erhalten, ihre berechtigten Interessen durchzusetzen. So konnte der Schweizerische Invaliden-Verband Procap erstmalig mittels einer Verbandsbeschwerde eine bessere Lösung für Behinderte beim Glacier-Express erreichen.
Die Fachstelle «Behinderte und öffentlicher Verkehr» hat eine Liste der Reisemöglichkeiten bei 65 Busunternehmen zusammengestellt. Darin aufgeführt sind in der Ostschweiz beispielsweise der Ortsbus Rapperswil, die Bus Ostschweiz AG in Wil, die Rheintal Bus AG, die Verkehrsbetriebe Herisau und Frauenfeld sowie der Regiobus Gossau. Bei den Postauto-Betrieben der Region St.Gallen-Appenzell fahren bereits heute drei Viertel aller 100 Busse mit einem Niederflureinstieg. Eine portable Rollstuhl-Rampe gehört dabei zur Standardausrüstung.
Für die Ortsgruppe St. Gallen des VCS ist es unverständlich, dass das grösste Nahverkehrsunternehmen der Ostschweiz auf dieser Liste fehlt. In seiner Antwort auf eine einfache Anfrage im Grossen Gemeinderat stellt der Stadtrat dar, dass die Beschaffung behindertergerechter Busse im Rahmen der üblichen Lebensdauer der Fahrzeuge erfolgen müsse. Die VCS-Orts-gruppe kann sich dieser Argumentation grundsätzlich anschliessen. Gemäss VBSG-Geschäfts-bericht 2003 setzt sich deren Flotte wie folgt zusammen:
- 9 Gelenktrolleybusse Jahrgang 1983
- 18 Gelenktrollebusse Jahrgang 1991/92
- 10 Autobusse Jahrgang 1993
- 1 Gelenkautobus Jahrgang 1987
- 21 Gelenkautobusse Jahrgang 1988/89
Die Verordnung des UVEK (Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmungen (REVO, SR 742.221) sieht für die Abschreibungsprozentsätze folgende Nutzungsdauern vor:
- Autobusse 10, aber maximal 14 Jahre
- Trolleybusse 10, aber maximal 20 Jahre
Daraus folgt, dass alle Fahrzeuge mit Ausnahme der im Jahr 1991/92 beschafften Trolleybusse bis spätestens 2004/05 vollständig abgeschrieben sind. Wenn die VBSG nun eine Neu-beschaffungsrunde für die Hälfte aller Fahrzeuge erst bis spätestens ins Jahr 2012 in Aussicht stellen, dann werden hier auf Kosten der Behinderten stille Reserven bewirtschaftet. Und damit auf Kosten jener, die schon bisher bei der Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel benachteiligt waren.
Die VCS-Ortsgruppe unterstützt das Anliegen der Behindertenverbände, bis zum Jahr 2007 die bereits abgeschriebenen Auto- und Trolleybusse durch Niederflurfahrzeuge zu ersetzen. Das kommt neben den Behinderten auch älteren Personen, Familien mit Kinderwagen oder Reisenden mit Gepäck zugute. Dank des einfacheren und damit schnelleren Ein- und Aussteigens profitieren zudem alle Fahrgäste von kürzeren Fahrzeiten.
Angesichts des Ausbaus der gesamten Verkehrsinfrastruktur der letzten Jahre geht es nicht an, dass eine Bevölkerungsgruppe auf Jahre hinaus weiter ausgegrenzt bleiben soll. Behinder-te brauchen nicht mehr als Bittsteller aufzutreten, sondern haben dank dem Gleichstellungsgesetz Anspruch auf die Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse. Was in der ganzen Schweiz und in St. Galler Städten Wil, Gossau oder Rapperswil möglich ist, kann in St. Gallen keine unverschämte Forderung sein.
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Links:
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Fachstelle «Behinderte und öffentlicher Verkehr»
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UVEK-Verordnung über das Rechnungswesen konzessionierter Verkehrsbetriebe
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