St. Gallen, 19.11.04. Die Wohnquartiere wann und wo nötig vor Parkierungsdruck entlasten, diese Möglichkeiten werden durch die Teilrevision des Parkplatzreglements geschaffen. Die VCS-Ortsgruppe empfiehlt deshalb die Vorlage zur Annahme, schafft sie doch den Spielraum für notwendige Wohnschutzmassnahmen.
Heute ist die Bewirtschaftung der blauen Zone in Wohnquartieren auf Montag bis Freitag beschränkt. Es ist sinnvoll, in Wohnquartieren mit hohem Besucherverkehr auch an Wochenenden - etwa im Umkreis der Olma oder beim geplanten Einkaufszentrum und Stadion Winkeln - die Bewirtschaftung der Parkplätze mit einer blauen Zone auch auf das Wochenende auszudehnen. Zu erinnern ist daran, dass der grössere Spielraum bei der Tarif-Gestaltung nur die wenigen gebührenpflichtigen Oberflächenparkplätze betrifft. Alle Parkgaragen sind heute schon frei, die Tarife für die Parkplätze nach ihrer betriebswirtschaftlichen Rechnung festzulegen. Es macht aber keinen Sinn, wenn Oberflächenparkplätze billiger sind als Tiefgaragenparkplätze. Für eine attraktive Stadt gehören die Autos in die Parkgaragen. Auch sollte die Gebühr für einen Parkplatz in Relation zum Preis eines Busbillets gesehen werden, der ja der Teuerung angepasst wird.
Der grössere Spielraum der Tarif-Gestaltung schafft zudem Möglichkeiten für differenzierte Regelungen. So können oberirdische Parkplätze mittels abgestuften Tarifen eher für Kurzparkierer freigehalten werden, während in Parkgaragen etwas günstiger und dafür länger parkiert werden kann. Das neue Parkplatzreglement schafft den dafür notwendigen rechtlichen Rahmen.
Im Interesse der Wohnlichkeit der Stadt St. Gallen ist den durch den Stadtrat und den Gemeinderat beschlossenen Änderungen zuzustimmen.
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