Inhalt, VCS Lokal, September 04 /Nr. 68:

Editorial:
Rückschau


Abstimmung vom 26. November 2004
Ja zum neuen Parkplatzreglement


Ja oder Nein zur Erweiterung der Parkgarage Brühltor?
VCS verzichtet auf Parole


Erfolgsmeldung von Velositzungen mit Polizei und dem Hochbauamt der Stadt
Neue Velorampe


Was länge währt...
Neugestaltung des Bahnhofplatzes


Wir wollen keine Behinderung des öffentlichen Verkehrs!
Einsprachen gegen Webersbleiche und Obi-Baumarkt


Wenig Änderungen
Der Fahrplan 2005 in der Region St.Gallen


22.September 2004: Aktionstag ohne Auto in die Stadt
Schatz gefunden – mit dem Bus


Events


Editorial

Von Daniel De Stefani

Liebe Leserin, lieber Leser

Die Tage werden wieder kürzer, die Bäume entledigen sich ihrer Blätter, es wird kälter – alles Zeichen, dass der Winter im Anzug ist. Der Jahreswechsel bietet jeweils Gelegenheit auf Vergangenes, Geleistetes und Verpasstes zurückzuschauen.

Der Wahlherbst ging mit der Entscheidung ums Stadtpräsidium und die verbleibenden Stadtratsitze in die letzte Runde. Obwohl wir uns einen anderen Ausgang der Wahlen gewünscht hätten, ist zu hoffen, dass wir mit unseren Anliegen weiterhin Gehör finden werden. Weiter in diesem Heft kommen wir auf die Abstimmungen zur Erweiterung der Brühltorgarage und das neue städtische Parkplatzreglement zu sprechen.

Als Jahres-Highlight für die Radfahrer gilt es die neue Unterführung bei der Leonhardsbrücke zu erwähnen. Velotechnisch ist die Gegend um die Brücke zwar noch immer ein Sündenfall, doch wird mit der Abfahrt die direkte Zufahrt zum nördlichen Bahnhofareal ermöglicht. Mit dem ersten Schnee kommen alljährlich auch die Aergernisse mit den zugepfadeten Velostreifen. An wen man sich in diesem Fall wenden kann, wird in diesem Lokal ebenfalls verraten.

Zum Schluss bleibt zu hoffen,dass im neuen Jahr wieder viele interessante Lösungen zu anstehenden Verkehrsfragen gefunden werden können.

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Abstimmung vom 28. November

Ja zum neuen Parkplatzreglement

Von Doris Königer

Das heutige Reglement wurde bereits im Jahre 1990 erlassen und damals zwecks Entlastung stark belasteter Quartiere vom Parkierverkehr erarbeitet. Es wurden damit Grundlagen geschaffen, um das Abstellen von leichten Motorwagen sowie von Elektro-und Solarmobilen auf öffentlichen Grund örtlich und zeitlich zu beschränken, und dies der Bewilligungspflicht sowie der Gebührenpflicht zu unterstellen. Gleichzeitig wurde damals ein Gebührenrahmen für die Gebührenfestsetzung für Parkuhren, "Park and Ride" sowie für die "Erweiterte Blaue Zone" (EBZ) geschaffen. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass Ergänzungen und Anpassungen nötig sind. Die wichtigsten Neuerungen dieser Teilrevision aus VCS-Sicht kurz zusammengefasst:

Art.1 Der Geltungsbereich wird neu auch auf andere Motorfahrzeuge,insbesondere Cars und Lastwagen ausgeweitet. Die Bewirtschaftung der entsprechenden Parkplätze ist so neu möglich. Es gilt neu auch für mehrspurige Motorfahrzeuge,wie z.B. ein Motorrad mit Seitenwagen. Um Missverständnisse auszuschliessen, dürfen die Parkfelder nur von den Fahrzeugen benutzt werden, für die sie grössenmässig auch gemacht sind. (Also z.B. neu keine Smarts mehr auf Veloparkplätzen.)

Art. 2 Die örtliche und zeitliche Beschränkung des Abstellens von Fahrzeugen auf öffentlichen Grund soll neu nicht nur zur Entlastung von stark belasteten Innenstadtquartieren möglich sein, sondern dort, wo es das «öffentliche Interesse» nötig macht , z.B. Situationen in Wohnquartieren um eine publikumsintensive Einrichtung, in Naherholungsgebieten und bezüglich Umweltschutz.

Art. 4 Im Bedarfsfall kann eine Ausdehnung der EBZ auf die Sonn-und Feiertage möglich sein, wenn ein Quartier vom Parkierverkehr auch an Feiertagen entlastet werden soll. Dieser Artikel ist z.B. für das Quartier Winkeln äusserst wichtig, damit es in Zukunft nicht vom Suchverkehr bei grösseren Anlässen zu stark belastet wird.

Art. 7 Neu können natürliche Personen, die einen Betrieb führen, den Anwohnerinnen und Anwohnern gleichgestellt werden. Pro Betrieb ist aber nur ein Fahrzeug berechtigt.

Art. 13 Die bestehende Parkierorganisation trägt der Alltagssituation Rechnung, genügt aber bei Anlässen mit hoher Besucherintensität nicht. Hier bedarf es Sonderparkierregelungen , welche von der ordentlichen Signalisation, bzw. Markierung abweichen.Stossend war bis anhin,dass die Besucherinnen und Besucher von Grossanlässen,die rechtzeitig einen Parkplatz fanden,eine ordentliche Parkgebühr entrichten mussten während die «späten Gäste »im Rahmen einer Sonderparkierregelung gänzlich gebührenfrei davon kamen. Mit der neuen Regelung soll eine Gebührenerhebung möglich sein.

Art. 14c Seit 1990 ist der Landesindex der Konsumentenpreise um 23 Prozent gestiegen. So rechtfertigt sich auch eine Anpassung des Gebührenrahmens. Der Rahmen wurde so gesteckt, dass der Stadtrat auch in den nächsten 10 Jahren einen gewissen Spielraum besitzt um die Tarife der Teuerung anzupassen. Mit diesem Gebührenrahmen ist es auch möglich situativ zu handeln und z.B. die Tarife der öffentlichen Parkplätze an die der umliegenden Tiefgaragen anzupassen und so den Druck von den bis anhin wesentlich günstigeren oberirdischen öffentlichen Parkplätzen zu nehmen. Neu können auch Car-Parkplätze bewirtschaftet werden. Die Gebühr für die polizeiliche Sonderparkierregelung entspricht den Gebühren der Bewilligung für Besucher und Besucherinnen der EBZ (siehe auch Art.13).

Diese Teilrevision ist äusserst sinnvoll und sollte von uns VCS-Mitgliedern unterstützt werden. Sie schafft Gleichbehandlung und schützt Quartiere vor übermässigem Parkverkehr.

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Ja oder Nein zur Erweiterung der Parkgarage Brühltor?

VCS verzichtet auf Parole

Von Peter Jans-Matter

Ende November wird in der Stadt St.Gallen über die Erweiterung der Parkgarage Brühltor abgestimmt. An ihrer letzten Sitzung hat die VCS-Ortsgruppe St.Gallen beschlossen, weder eine Ja- noch eine Nein-Parole abzugeben. Im Zusammenhang mit der Verkehrsberuhigung der nördlichen Altstadt sind bis heute zu viele Fragen offen geblieben.

Soll an der Torstrasse eine neue Ein-und Ausfahrt für die Parkgarage Brühltor erstellt und diese gleichzeitig um 218 Abstellplätze erweitert werden? Die Frage ist verkehrspolitisch durchaus von Bedeutung, da das Parkplatzangebot in der Innenstadt und damit auch die Verkehrsbelastung dadurch zunehmen werden.

Der VCS stellt seit einiger Zeit mit Besorgnis fest, dass sich die Verkehrssituation in der Innenstadt in den Spitzenzeiten immer weiter verschlechtert. Im Bereich des Unteren Grabens bis zum Blumenbergplatz und zum Schibenertor fliesst der Verkehr zu gewissen Stunden nur noch zäh. Die Kapazitäten sind voll ausgelastet. Die heute bestehenden 428 Parkplätze führen täglich zu rund 1100 Ein- und zu ebenso vielen Ausfahrten. Nach der Erweiterung werden je rund 1700 Ein- und Ausfahrten erwartet.

Tendenziell nimmt dadurch der Verkehrsdruck auf die Innenstadt zu. Mehr Parkplätze – mehr Verkehr. Diese Entwicklung ist fragwürdig, denn die Innenstadt ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln bestens erreichbar – sofern sie nicht durch Autokolonnen behindert werden. Niemand wäre wohl überrascht, wenn der VCS eine Nein-Parole gefasst hätte. In der VCS-Ortsgruppe wurden aber weitere Argumente in die Überlegungen einbezogen. Die neue Ein- und Ausfahrt auf die Torstrasse ist eine grosse Chance für das Museumsquartier. Nicht nur entsteht Raum für einen «Kulturplatz »zwischen Theater und Tonhalle, vor allem wird ein Wohnquartier vom Fremdverkehr entlastet. Die neue Ein-und Ausfahrt ist nun aber nur zusammen mit der Parkgaragen-Erweiterung zu haben. Zentral ist für den VCS aber auch die Möglichkeit,nach der Erweiterung der Parkgarage die Verkehrsberuhigung in der nördlichen Altstadt weiterzuführen.Solches wurde im Zusammenhang mit der Erweiterungsvorlage immer wieder hervorgehoben. In der Botschaft des Stadtrates an den Gemeinderat heisst es:«Das zusätzliche Parkplatzangebot wird auch verkehrsberuhigende Massnahmen und die Aufhebung von Parkplätzen auf öffentlichem Grund in der nördlichen Altstadt ermöglichen.» Auch Stadträtin Elisabeth Beéry betonte, mit der Vergrösserung bestehe die Möglichkeit, Parkplätze in der nördlichen Altstadt aufzuheben und mit dem Quartier eine Verkehrsberuhigung zu erreichen.

Wenn mit gutem Glauben davon ausgegangen werden könnte, dass diese Chance für die Altstadt auch genutzt und dass es mit der Verkehrsberuhigung der Altstadt einen rechten Schritt vorwärts gehen würde, so hätte der VCS in Abwägung aller Umstände ein Ja vertreten können.

Leider ist aber bis heute absolut unklar,was wirklich geschehen wird.Werden die interessierten Kreise – wie Quartierverein, Gewerbevertreter, Pro Stadt etc.– bei der Umsetzung dieser Versprechen konstrukiv mitarbeiten? Oder wird trotz der Angebotserhöhung am Altstadtrand an jedem Abstellplatz innerhalb der Altstadt festgehalten? Welche Parkplätze könnten nach der Erweiterung der Brühltor-Garage aufgehoben werden? Gibt es einen klaren Zeitplan für diese Verkehrsberuhigung?

Der Stadtrat hat es verpasst, auf diese Fragen Antworten zu geben. Damit jede und jeder weiss, wozu Ja gesagt wird, hätte der Stadtrat bereits jetzt beschliessen können, welche Parkplätze auf öffentlichem Grund nach der Parkgaragen-Erweiterung aufgehoben werden (es geht nur um ein paar Dutzend), mit dem Vorbehalt, dass die Aufhebung natürlich nur dann umgesetzt wird, falls die Erweiterung zustande kommt. So wie der Kulturplatz nur mit der Erweiterung zu haben ist, so hätte auch die Verkehrsberuhigung der Altstadt damit verknüpft werden können. Dies wurde leider nicht getan,obwohl es politisch geschickt gewesen wäre. Mit einem Ja zur Erweiterung der Brühltor-Garage wird die Katze im Sack gekauft.

Fazit: Optimistinnen und Optimisten stimmen Ja und vertrauen darauf,dass die Verkehrsberuhigung der Altstadt nicht nur ein Lippenbekenntnis ist,sondern mit Unterstützung der Parkgaragen-Befürworter auch tatkräftig umgesetzt wird.Die weniger Optimistischen fürchten, dass aus verschiedenen politischen Ecken eine Parkplatzaufhebung kein Thema mehr ist,sobald die Zustimmung zur Erweiterung der Parkgarage vorliegt. Sie stimmen darum Nein. Zu welcher Gruppe gehören Sie?

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Erfolgsmeldung von Velositzungen mit Polizei und dem Hochbauamt der Stadt

Neue Velorampe

Von Robert Wick

Nun ist der Hauptbahnhof vom Westen her mit dem Velo sicherer und schneller erreichbar, wenn auf der Nordseite geparkt wird. Durch den Bau einer Velorampe von der Burg- zur Grünbergstrasse (unter der St.Leonhardsbrücke durch)ist nun der gefährliche Knoten Leonhardsbrücke entlastet. Die St.Leonhardsbrücke war alljährlich auf der Traktandenliste bei der Velositzung. Das stete alljährliche Nachhacken hat nun doch noch etwas bewirkt.Damit es solche Verbesserungen gibt, sind wir auf euch alle angewiesen. Ich möchte mich bei euch allen bedanken,die uns ihre Anliegen uns mitteilten. Wir freuen uns weiterhin auf Rückmeldungen. Die Anlaufstelle für Anliegen und Feststellungen:

VCS St.Gallen/Appenzell
Postfach /Marktgasse 4, 9004 St.Gallen
Tel. 071 222 26 32 oder: r.wick(äd)schweiz.org

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Was länge währt...

Neugestaltung des Bahnhofplatzes

Von Von Susanne Schmid

Der Bahnhofplatz ist geprägt durch mächtige Bauten aus der Stickereiblüte wie der Post und dem Bahnhofgebäude inkl. Nebenbahnhof, sowie stattlichen Geschäftshäusern. Nach dem Neubau des heutigen Rathauses (1977/78) und Abbruch des alten Rathauses wurde Platz geschaffen, um den öffentlichen Verkehr in der heute noch gültigen Form zu organisieren. Vom früheren grossartigen Platz ist nicht mehr viel übrig geblieben,heute prägen Buslinien, Postautoabstellplätze, Taxis, parkplatzsuchende Autos und Massen von FussgängerInnen diesen Raum. Eine Verbesserung auf diesem so wichtigen und zentralen Platz ist dringend nötig. Mit dem Bau der Fachhochschule und der dazu gehörenden Parkgarage entsteht die Möglichkeit, grundlegende Änderungen vorzunehmen und nicht nur Kosmetik. Dadurch können markante Verbesserungen vor allem für die BenützerInnen des öffentlichen Verkehrs erreicht werden.

Um dieses Ziel erreichen zu können empfiehlt das Bundesamt für Verkehr die Erstellung eines Umsetzungsprogramms bis Ende September 2004. Für Transportunternehmungen die Finanzhilfe aus dem Zahlungsrahmen des Bundes beanspruchen wollen, ist ein Umsetzungsprogramm zwingend. Die eidgenössischen Räte haben für Massnahmen des behindertengerechten öffentlichen Verkehr 300 Mio. Franken bereitgestellt. Die Kantone haben denselben Betrag zu leisten, so dass insgesamt 600 Mio. Franken zur Verfügung stehen. Finanzhilfe wird jedoch nur für Angebote gewährt, die durch den Bund oder die durch den Bund und die Kantone gemeinsam bestellt worden sind. In einer ersten Tranche werden nur Massnahmen des Grobnetzes finanziert (10 Jahre). Zudem werden Mittel aus dem Zahlungsrahmen nur für Mehrkosten vorzeitig realisierter Massnahmen für einen behindertengerechten öV ausgerichtet.

Die wichtigsten Grundideen der Neugestaltung:Diskriminierende Situation in der Stadt St.Gallen

Der Stadtrat präsentiert dem Grossen Gemeinderat 3 mögliche Konzeptlösungen zur Zukunft des Bahnhofplatzes: Variante «Platz », Variante «Linie » und Variante «V », wobei als eher ungünstig bezeichnet wird. Ich stelle im folgenden die beiden ersten Varianten kurz vor.

Bei der Variante «Platz » werden die Halte- stellen des öffentlichen Verkehrs (Bus und Postautos) kompakt, direkt vor der heutigen Hauptunterführung angeordnet. Der Vorteil dieser Lösung besteht vor allem in den sehr kurzen Wegen für die BenützerInnen des öffentlichen Verkehrs. Nachteile ergeben sich für die Linienführungen der Busse (vgl.Bild 1). Bei der Variante «Linie » soll der öffentliche Verkehr entlang von zwei Haltestellenblöcken, die linear ausgerichtet sind,angeordnet werden. Vorteil dieser Lösung ist die Verbindung der beiden Unterführungen. Im Hinblick auf die Eröffnung der Fachhochschule wird wesentlich mehr Publikum die westliche Unterführung beim Nebenbahnhof benützen. Auch bringt diese Lösung dem östlichen Bahnhofplatz eine willkommene Entlastung. Nachteilig sind die etwas längeren Umsteigewege

Wie geht es weiter?

Die Stadt St.Gallen wird nächstens einen Wettbewerb über die Gestaltung des Bahnhofplatzes ausschreiben.Sobald die Fachhochschule gebaut ist, kann die Bahnhofvorfahrt für den Individualverkehr auf die Nordseite verlegt werden,und damit entsteht erst der nötige Gestaltungsspielraum.Für den VCS ist es ganz wichtig,dass der Grundsatz «ÖV auf der Südseite –IV auf der Nordseite »umge- setzt wird,denn nur auf diese Art können wir den Bahnhofplatz vom Suchverkehr entlasten und bessere Bedingungen für FussgängerInnen und den ÖV schaffen. Dass dabei die Nord- seite des Bahnhofs wesentlich aufgewertete werden muss und auch mit einer minimalen Infrastruktur für Bahnreisende versehen werden soll,versteht sich von selbst. Mit der Velorampe bei der St. Leonhardsbrücke wurde ein erster direkter Velo-und Fussgängerzubringer von Westen her zur Nordseite des Bahnhofs geschaffen (vgl.«Neue Velorampe »,Seite 5). So schnell, wie wir es uns alle wünschen, geht es leider nicht vorwärts. Ein attraktiverer Bahnhofplatz bleibt auch in nächster Zukunft nur eine Idee,die es in den nächsten Jahren immer weiter zu konkretisieren gilt. Wir bleiben dran und hoffen, dass sich das Warten
lohnen wird.

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Wir wollen keine Behinderung des öffentlichen Verkehrs!

Einsprachen gegen Webersbleiche und Obi-Baumarkt

Erneut sah sich der VCS gezwungen, gegen zwei grössere Bauvorhaben Einsprache zu erheben.Im Fall Webersbleiche bestehen nur Unsicherheiten beim Nachweis der unbehinderten Fahrt für den öffentlichen Verkehr. Diese sollten sich rasch beseitigen lassen. Beim Obi-Fachmarkt hingegen geht es um grundsätzliche,raumplanerische Fragen.

Der VCS begrüsst grundsätzlich eine Bebauung der Webersbleiche. Dieses Projekt ist raumplanerisch sinnvoll,im Gegensatz zum weiteren Ausbau von Verkaufsflächen an der Peripherie. Trotzdem bestehen im Gestaltungsplan Mängel, die es zu beheben gilt. Es soll sichergestellt werden, dass das öffentliche Strassennetz den Zusatzverkehr ohne Beeinträchtigung des öffentlichen Verkehrs verkraften kann. Über den Blumenbergplatz verkehren die Buslinien 5,6 und 9,über das Schibenertor die Buslinien 1,3,5,6,7 und 11,die Trogenerbahn sowie zahlreiche Postautolinien.Weiter ist sicherzustellen,dass die vorgesehenen Veloabstellplätze an geeigneter Stelle bei den Haupteingängen entstehen.

Obi-Baumarkt Grundsätzlicher Natur sind die Vorbehalte des VCS beim Überbauungsplan Gaiserwaldstrasse. Das Bauvorhaben bringt für das schon heute stark belastete Gebiet erheblichen Mehrverkehr. In seiner Einsprache legt der VCS in sieben Punkten dar, warum dem Gestaltungsplan die Genehmigung zu verweigern ist. Die Migros hat als Bauherrin gerichtlich erstritten, dass das Projekt analog zum Fussballstadion dem neuen Richtplan nicht unterstellt wird.Die Stadionpromotoren stellten sich damals auf den Standpunkt, dass ihr Projekt gemäss altem Richtplan zu beurteilen sei. Der Obi-Fachmarkt ist aber eindeutig innerhalb der Gültigkeit des heute gültigen Richtplans projektiert worden. Richtpläne sind nicht dazu da, laufend mit Ausnahmeregelungen unterlaufen zu werden.

Der VCS verlangt weiter die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, die sowohl den Neubau des Obi-Marktes, aber auch den bestehenden Säntispark umfasst. Denn es handelt sich weniger um den Bau einer neuen Anlage,sondern um die Erweiterung des Säntisparks.

Nicht einverstanden sind wir auch mit den 273 im Gestaltungsplan vorgesehenen Parkplätzen. Im Rahmen der Umsetzung des Massnahmenplans Luftreinhaltung müsste eine weit tiefere Zahl festgelegt werden. Der VCS befürchtet durch den Mehrverkehr häufigere Staus, die sich negativ auf die Luftqualität auswirken und die freie Fahrt des öffentlichen Verkehrs behindern.Gemäss Verkehrsbericht ist nach dem Bau mit in den werktäglichen Spitzenstunden mit 525 zusätzlichen Fahrten zu rechnen (Ein-und Ausfahrten), an Samstagen mit 610. Das Verkehrsgutachten rechnet mit Rückstaus auf beide Seiten der Zürcher Strasse von über 300 Meter. Auch bei Vornahme einiger Verbesserungen am Knoten «Russen »würde erst die Inbetriebnahme des A1 Anschlusses in Winkeln eine echte Kapazitätserweiterung des Strassennetzes bringen.

ÖV-Erschliessung ungenügend

In den besonderen Vorschriften zum Überbauungsplan ist festgehalten, dass die ausreichende Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr bereits heute (also durch die Linie 7) gegeben sei.Dies trifft mit Sicherheit nicht zu, gehören doch auch Gossau und Herisau zu den wichtigen Einzugsgebieten.Erst mit der rechtlichen Sicherstellung der im Rahmen des Überbauungsplanverfahrens zum Stadion beschlossenen Erweiterung des öffentlichen Verkehrsnetzes trifft dies zu. Der VCS hofft wie bei der Webersbleiche auf eine gute Verhandlungslösung und wird sich bis zum Abschluss des Verfahrens nicht mehr öffentlich zum Projekt äussern. Wie üblich kann die vollständige Einsprache auf unserer Homepage eingesehen werden: www.vcs-sgap.ch/.

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Wenig Änderungen

Der Fahrplan 2005 in der Region St.Gallen

Von Laurent Reusser

Viele Änderungen bringt der Fahrplanwechsel am 12.Dezember 2004 für die Region St. Gallen nicht. Wesentliche Ausbauschritte wurden bereits in den letzten Jahren realisiert: 1997 mit dem Halbstundentakt zwischen Zürich und St. Gallen, 2000 mit der Einführung der S-Bahn St. Gallen. Weiterführende Angebotsverbesserungen wie die sehnlichst herbeigewünschten Beschleunigungen Richtung Zürich oder St.Gallen werden nur mit Infrastrukturausbauten möglich sein, die 1985 mit Bahn 2000 der Ostschweiz versprochen, 1994 jedoch aus Kostengründen gestrichen worden waren. Die Verbesserungen, die sich aus den Neu- oder Ausbaustrecken von Bahn 2000 ergeben, bringen erst für Reisen, die über Zürich hinausführen, Verbesserungen. Immerhin: im Fahrplan 2005 können einige Verbesserungen eingeführt werden, vorab in den Abendstunden. Die nachfolgende Auflistung vermittelt eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Angebot des öffentlichen Verkehrs in der Region St.Gallen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Änderungen im Minutenbereich):

Zürich-Winterthur-St.Gallen (Fahrplanfeld 850):

Im Fernverkehr erfolgen Änderungen zu den Tagesrandzeiten:

St.Gallen-Rorschach-Sargans-Chur (Fahrplanfeld 880):

St.Gallen-Gossau-Weinfelden (Fahrplanfeld 852)

St.Gallen-Trogen (Fahrplanfeld 859)

Romanshorn-Rorschach (Fahrplanfeld 845)

Neue Bus-Angebote in den Regionen Wil-Uzwil und Appenzeller Hinterland-Neckertal

Ab 12.Dezember 2004 können viele Einwohnerinnen und Einwohner westlich und süd-westlich St.Gallens auf das Auto verzichten, wenn sie nach 20 Uhr unterwegs sind:

Wir wünschen allen neu Erschlossenen einen schönen Ausgang!

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22.September 2004: Aktionstag ohne Auto in die Stadt

Schatz gefunden – mit dem Bus

Von Margot Benz

Am 22.September 2004 führte der VCS zusammen mit der Umweltfachstelle erstmals eine St.Galler Schatzsuche für Kinder durch. Der Anlass wurde ein Erfolg.Vielleicht ist nächstes Jahr eine Wiederholung möglich. Schon kurz nach ein Uhr stehen Kinder an, um die Ersten am Start zur St.Galler Schatz- suche zu sein. Es ist Mittwochnachmittag und Aktionstag «ohne mein Auto in die Stadt ». Um halb zwei kann ’s losgehen. Mit einer Teilnahmekarte, einem VBSG-Billet und einem Schatzplan ausgerüstet begeben sich die Schatzsucher-Teams auf den 7er-Bus. Der erste Posten liegt versteckt am Goldbrunnenweg. Die Ballone, die den Kindern bei der Suche helfen sollten, sind längst weg, vom Wind weggerissen oder anderen Räubern in die Hände geraten.

Ist der Posten gefunden,gilt es herauszufinden,wie viele Leute mit dem Auto und wie viele mit Zug,Bus oder Postauto in die Stadt pendeln. Die Lösung (17 ’840 pendeln mit dem Auto, 16 ’083 mit öff. Verkehrsmitteln) finden die Kinder auf einer Informationstafel unter vielen weiteren Informationen über das Verkehrsverhalten der Schweizer Bevölkerung. Jetzt gibt ’s einen hübschen Stempel auf die Teilnahmekarte. Ja,und wo ist nun der nächste Posten? Der Schatzplan gibt keine weitere Auskunft. Ein Fotopuzzle löst das Rätsel. Darauf ist der Bushof des Gallusmarktes abgebildet. Den erkennen die Grösseren schnell. Den Kleineren helfen die Erwachsenen.Also auf zum Gallusmarkt, weiter mit dem 7er Bus.

Mit roten Punkten beantworten die Kinder die Frage,wie ihre Familie den Einkauf der Lebensmittel organisiert. Einmal in der Woche mit dem Auto?Oder täglich zu Fuss im Quartier? Die roten Punkte sind am Ende erstaunlich gleichmässig auf die vier vorgegebenen Antworten verteilt. Vom Gallusmarkt geht ’s weiter zum Hallenbad Blumenwies.

Lauter Zahlen reihen sich aneinander und ergeben keinen Sinn. Oder doch?Wenn zu jeder Zahl ein Buchstaben gehört, lässt sich mit der Zeit das Wort «Botanischer Garten Tropenhaus » herauslesen. Der nächste Posten ist besser zu Fuss erreichbar. Am schnellsten quer durch das Gelände der St. Maria-Kirche. Beim Fussgängerstreifen steht ein Helfer, um die Sicherheit der eiligen SchatzsucherInnen zu garantieren.

Im Tropenhaus müssen die Kinder herausfinden, welcher Baum die grössten Blätter hat. Schnell ist der Bananenbaum gefunden, und wer die Informationstafel liest, weiss auch gleich, dass die Blätter 10 Meter lang werden können. In der Natur,versteht sich. Mit dieser Frage wurde folgender Vergleich verknüpft: Bei der Verbrennung von einem Liter Benzin werden 3.5 kg Sauerstoff vernichtet, und es entstehen 2.3 kg CO2. Eine ausgewachsene Buche benötigt gut zwei Stunden, um 3.5 kg Sauerstoff an die Luft abzugeben. Die Kinder ahnen nicht, wie lange die Recherche gedauert hat,um diesen Vergleich einigermassen gesichert weiterzugeben.

Die Texte fordern den Kindern einiges ab. Da müssen die Erwachsenen unterstützen. Wie es zum letzten Posten weitergeht, ist in einem Texträtsel versteckt.Von einem Stadtmodell, Stadttoren und einem Abt Beda ist da die Rede. Und wie die Stadttore den grösseren Fuhrwerken zum Opfer gefallen seien. Wer nicht wisse, wo das Stadtmodell ausgestellt sei,der finde die Lösung beim Oleanderstrauch, heisst es. Doch die ersten eifrigen Schatzsucher haben sie, die Lösung, grad mitgenommen. Die Postenbetreuerin organisiert Ersatz und hilft weiter:im Historischen und Völkerkundemuseum.

Nun geht es mit dem 1er Bus zurück in die Innenstadt. Durch den Stadtpark rennen, die Treppe hinaufkeuchen und den weissen Pfeilen nacheilen. Doch halt, hier geht ’s nicht weiter. Wieder zurück und nochmals probieren, vorbei an einem luftig weissen Gebilde, den langen Gängen entlang bis zum Stadtmodell. Einen Blick darauf werfen und ab ins Untergeschoss, ins Gewölbe zum Schatz. Endlich ankommen beim römischen Münzentopf. Für die Kinder hat der Museumspädagoge Victor Manser den Münzentopf in eine Vitrine gestellt und einen erklärenden Text dazu geschrieben.Dieser echte Schatz wurde 1933 bei Vättis gefunden.Vermutlich brachte jemand in Vättis die Münzen vor den Alemannen um 270 n.Chr.in Sicherheit. Und dieser jemand hatte dann nicht mehr die Gelegenheit, den Topf wieder auszugraben.

Nach diesem Rennen mit der Zeit und all den gelösten Aufgaben gibt ’s ein feines Zvieri. Die Teilnahmekarten kommen in eine Wettbewerbsbox. Unterdessen sind die GewinnerInnen ermittelt und die Preise verteilt

Hinter den Kulissen

Über hundert Kinder haben an der Schatzsuche teilgenommen. Dies zu bewältigen war nur möglich dank der Unterstützung von 17 HelferInnen und dem grossen Entgegenkommen seitens der VBSG,dem Historischen und Völkerkundemuseum sowie den Verantwortlichen aller weiteren Posten-Standorte. Vielleicht gibt es nächstes Jahr die 2. St.Galler Schatzsuche. Es gibt noch vieles zu entdecken und mit dem Bus geht das spielend.

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EVENTS:

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s ein gutes Zeichen!