Inhalt VCS Lokal, Juli 01/Nr. 54:

Editorial: Wir treten trotzdem in die Pedalen
Einsprache des VCS betreffend Olmaparkplatz 7: Fantasielose Lösung und fehlende Visionen
Exkursion Strassenraumgestaltung: PolitikerInnen liessen sich überzeugen
Konzessionierung Regionalflugplatz Altenrhein: Bevölkerung in der Standortgemeinde Thal ist dagegen
Mehr Fussgängerzonen braucht das Gewerbe: Kunden in Innenstädten sind vorwiegend zu Fuss unterwegs
Wo lauern die grössten Gefahren im Strassenverkehr? Luftverschmutzung ist ein gefährlicher Killer
Mehr Miteinander im Verkehr: Begegnungszone wird neu in der Schweiz eingeführt
motz-ecke@vcs.ortsgruppe.sg: Ärgerliches und Erfreuliches
post-veloinitiative: Das Geld ist aufgebraucht - wie weiter?
Die seltsamen Methoden des FCSG- und TCS-Präsidenten: auf Angstmache
Strassen zum Leben – für den Kanton kein Thema: Inakzeptable Haltung des Kantons
Umzug: neue Adresse des VCS Sekretariats
Kulturwanderführer: auf den Spuren kulturhistorischer Zeitzeugen



Editorial

Liebe Leserin, lieber LeserLiebe Leserin, lieber Leser

Was macht der VCS nach seinem Waterloo vom 4. März, als das Volk sein Verdikt über die Tempo-30 Initiative so deutlich sprach? Eine Ratlosigkeit machte sich breit. Warum hatten wir uns so verschätzt? Wird mit Blindheit geschlagen, wer von einer Sache überzeugt ist? Auf die Ernüchterung folgte eine ernsthafte Analyse und Rückmeldungen auf allen Stufen. Lehren sollen für die Zukunft gezogen werden.

Denn in der Stadt St.Gallen ist eine weitere Initiative in der Pipeline: der 5-Millionen-Kredit für die Umgestaltung von Hauptstrassen. Der VCS organisierte zur Unterstützung am 19. Mai eine gelungene Exkursion für Exekutivmitglieder verschiedener Gemeinden nach Bern (siehe Bericht). Direkter Anschauungsunterricht vermag wesentlich mehr zu sensibilisieren als noch so gute Lektüre. Wer diese «neuen» Strassen kennt, braucht die Hauptachsen der Stadt St.Gallen nicht länger als unabänderliches Übel hinzunehmen.

Der Frühling ist für die VCS-Ortsgruppe die arbeitsintensivste Zeit. Veloflohmarkt, Velofrühling, Ökomarkt und damit nicht genug: nach langen guten Jahren an der Waisenhausstrasse zügelte die Sektion samt Ortsgruppe an die Marktgasse 14. Zahlreiche Helfer und Helferinnen trugen zum Erfolg der Veranstaltungen bei. Mit diesen positiven Events zugunsten umweltfreundlichen Verkehrsmitteln wollen wir ein Gegengewicht setzen zur unerfreulicheren Seite der VCS-Arbeit: die Auseinandersetzung mit Parkplatzprojekten, die wie Unkraut aus dem Boden spriessen. Rentabilitätsdenken, Bequemlichkeit und sogenannte Sachzwänge führen letzten Endes viel zu oft zu Parkplätzen, wo Phantasie nach Alternativen gefragt wäre. Trotz Massnahmenplan und Überschreitungen der Schadstoff-Grenzwerte werden weiter allzu locker Parkierungsanlagen und –erweiterungen bewilligt. Es genügt nicht, öffentliche Parkplätze zu reduzieren, wenn an deren Stelle umso mehr private, öffentlich nutzbare Parkplätze entstehen. Mittlerweile hat sogar die Kirchgemeinde St.Gallen C gemerkt, dass ungenutzte Liegenschaften mit Gewinn in Parkplätze verwandelt werden können. Die Stadt macht durch diese Verlagerung von öffentlichen zu privaten Parkplätzen doppelt Zweite: sie verliert einerseits Parkgebühren und trägt anderseits doch die Last des wachsenden Verkehrs.

Deshalb: treten Sie in die Pedalen und machen Sie St.Gallen zu einer Sommer-Velostadt. Ganz gewiss am 22. September, dem europäischen Aktionstag, wenn es wieder heisst: in die Stadt ohne Auto.

Margot Benz


Einsprache des VCS betreffend Olmaparkplatz 7

Von Doris Königer

Am 1. Juni 2001 haben wir unsere Einsprache eingereicht, nachdem wir eine kurze Sitzung mit den Verantwortlichen der Olma Messen AG hatten und der Vorstand sowie die Ortsgruppe informiert wurde.

Hier, wo noch vor kurzem die Halle 7 stand, geht es um neue 110 Parkplätze, die das Quartier zusätzlich belasten würden. Da es sich hier nicht um ein 2 bis 3jährige Übergangslösung handelt, sondern von einem Zeithorizont von 7 bis 10 Jahren gesprochen wird, hielten wir es für nötig hier einzuhaken.
Diese Liegenschaft gehörte der Stadt und wurde der Olma ohne jeglichen Zins zur Verfügung gestellt – sozusagen als Standortbeitrag. Da der Olma Messen AG zur Zeit das Geld und die Visionen fehlen, möchten sie den Boden der alten Halle 7 als Parkplatz zwischennutzen. Dass dabei eine städtebauliche Zahnlücke entsteht, scheint sie nicht zu stören.

Wir als VCS setzen uns für die Wohn- und Lebensqualität ein. Ein solcher Parkplatz verbessert diese kaum, und so haben wir in unserer Einsprache gefordert, dass mindestens eine gebührenpflichtige Bewirtschaftung in zonenkonformer Höhe erfolgt, dies als vorsorgliche Massnahme im Sinne des Umweltschutzgesetzes, und dass zweitens der neu erstellte Parkplatz P7 dem Parkleitsystem angeschlossen wird. Dieses wurde Ende 2000 in Betrieb genommen und soll den Parksuchverkehr in der Stadt minimieren. Die meisten BesucherInnen begrüssen diese Einrichtung.

Es ist unser nächstes Ziel, alle Parkgaragen und Parkplätze, die in der Innenstadt der Öffentlichkeit zugängig sind, in dieses Leitsystem einzugliedern.

Aus einer Zusammenstellung des VCS-Präsidenten der Sektion Graubünden entnehmen wir, dass St.Gallen im Unterschied zu anderen Schweizer Städten in unmittelbarer Nähe des Zentrum 9 Parkhäuser hat !
(Vergleich: Auf einer Fläche von 500 x 800 Metern hat die Stadt Freiburg 1, Basel 2, Solothurn 2, Bern 3, Zürich 3, Winterthur 5, Schaffhausen 5, Olten und Chur je 6 Parkhäuser)
Daraus kann man/frau schliessen, dass die Attraktivität des Altstadtangebotes nicht durch die Parkhausdichte bestimmt wird.


Exkursion Strassenraumgestaltung

Von Susanne Schmid

Hauptstrassen, die durch Wohnquartiere führen, sind nach wie vor grosse Störfaktoren, wenigstens im Kanton St.Gallen. Der Kanton Bern hat bei der Sanierung von stark befahrenen Strassen (bis 25’000 Fahrzeuge pro Tag), die durch Quartierzentren führen, einen andern Weg eingeschlagen. Er hat in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden die Fahrbahnen stark verschmälert. Abbiegespuren fallen weg, es bleibt nur eine doppelte Fahrbahn. Dafür gibt es z.B. einen befahrbaren Mittelstreifen, viel breitere Trottoirs auf denen aber auch Auto kurz parkieren oder Velos fahren können. Die Lichtsignalanlagen fallen grösstenteils weg.
Das Ziel der Verkehrsführung ist ganz einfach: Alle sollen gewinnen. Die FussgängerInnen erhalten mehr Platz und können dank Mittelstreifen einfacher die Strasse queren. Die Velofahrenden können den Weg wählen, den sie als am wenigsten gefährlich erachten. Die Ladenbesitzer erhalten neu Kurzzeitparkplätze direkt vor dem Geschäft. Und die AutofahrerInnen können nach wie vor problemlos durchfahren, sie brauchen nicht länger, sie fahren nur regelmässiger, das heisst, sie fahren langsamer aber kontinuierlich. Sie müssen nicht immer wieder stoppen, um darnach wieder zu beschleunigen. Die AnwohnerInnen haben durch die gleichmässigeren Autofahrten weniger Lärm. Strassencafés werden wieder möglich.

Einen Grossteil des Strassenraums den BewohnerInnen zurückgeben und trotzdem gleich viel Verkehr durchlassen wie zuvor. – Das tönt wie im Märchen!

So dachten wohl auch einige PolitikerInnen aus Wil, Rorschach, Gossau, Herisau und St.Gallen. Aber sie wollten es genauer wissen: Am 19. Mai folgten ca. 30 Personen aus Politik und Verwaltung aller Parteien der Einladung des VCS und fuhren zuerst einmal mit dem Zug nach Bern. Danach gings mit dem Tram nach Wabern an die Seftigenstrasse, dem ersten Beispiel, das uns von Kantonsingenieur Fritz Kobi und Gemeindepräsident Rolf Steiner gezeigt wurde.

Und es funktioniert!

Trotz beträchtlichem Verkehr konnten wir uns auf dem Trottoir mit den beiden Fachleuten problemlos unterhalten (viel weniger Lärm). Auch das Queren der Strasse war der Gruppe ohne eigentliche Wartezeiten möglich.
Der Verkehr läuft flüssiger. Die Geschwindigkeiten sind zwar gesunken, aber dank kürzerer Stillstandzeiten kommt man schneller durch. Die Umgestaltung des Strassenraumes in Wabern wurde von der UNI Bern wissenschaftlich begleitet. Die Auswertungen zeigen, dass die Kapazität der Strasse sogar leicht zugenommen hat, die durchschnittliche Reisezeit leicht abgenommen hat.
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Vorher Nachher
Verkehrsmenge Fahrzeuge/Tag Ca. 20‘000 Ca. 21‘000
Mittlere Fahrgeschwindigkeit 31 km/h 28.5 km/h
Stillstandzeiten Richtung Bern 14.8 sec. 3.3 sec.
Durchschnittliche Reisezeit 67 sec. 64.5 sec.
Veränderung der Nox-Belastung Minus ca. 10%
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Der verbesserte Situation
für den Langsamverkehr liess sich ebenfalls eindrücklich messen:
Vorher Nachher
Veränderung Radverkehr plus 56%
Veränderung Fussgängerverkehr plus 11%
Wartezeiten zur Strassenquerung Durchschn. 20 sec. durchschn. 1.6 sec.
Beim Dorfzentrum max. 80 sec. max. 15 sec.
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Nach der Seftigenstrasse konnten wir noch zwei weitere Beispiele besichtigen und uns davon überzeugen lassen, dass es dieses vermeintliche Märchen wirklich gibt: Schmale Strassen, breite Trottoirs, zufriedenere AnwohnerInnen, FussgängerInnen und Ladenbesitzende und trotzdem viel Verkehr, der aber viel weniger stört.

Der Kanton Bern hat neue Wege in der Strassenraumgestaltung beschritten und ist damit sehr erfolgreich. Davon konnten sich alle Teilnehmenden überzeugen. Wir hoffen, dass auch unsere Kantonale Verwaltung einmal nach Bern reist, um sich vor Ort ein Bild zu machen. Wir sind überzeugt, dass sich das Berner-Modell auch auf St.Gallen übertragen lässt und dass wir endlich damit beginnen sollten.


Konzessionierung Regionalflugplatz Altenrhein?

Was sagt der Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL), der Vernehmlassungsentwurf Richtplan Kanton St.Gallen, die Umfrage der Uni St.Gallen bei der Thaler Bevölkerung und der VCS zur Thematik?

Von Daniel Schöbi

Lebensqualität in der Gemeinde Thal und die Flugplatzfrage Altenrhein
Die im vergangenen Winter vom Gemeinderat in Auftrag gegebene Vollumfrage kommt zum Schluss, dass eine starke, vorläufig knapp mehrheitsfähige Opposition gegen die Konzessionierung besteht. Je mehr Interesse die Befragten am Thema Flugplatz zeigten, desto stärker trat die Gruppe der kritisch Eingestellten in Erscheinung. Herr Prof. E. Walter–Busch sieht insbesondere auch kräftige Polarisierungstendenzen zwischen engagierten Befürwortern und Kritikern.
Im weiteren konstatiert die Studie ein «prekäres Vertrauen in die politische Führung der Gemeinde Thal, insbesondere hervorgerufen durch die Salamitaktik».
Entwurf Richtplan Kanton St.Gallen
Wiewohl der Kanton St.Gallen einen nachhaltigen, in die Gesamtverkehrspolitik eingebetteten Luftverkehr unterstützt und die Rolle des Flughafens UNIQUE Zürich als Tor zur Welt auch für den Kanton St.Gallen anerkennt, wird eine «massvolle Entwicklung von St.Gallen – Altenrhein» befürwortet. Herausgestrichen wird dabei die besondere Bedeutung für den Wirtschaftsstandort St.Gallen / Bodensee. Gemäss Koordinationsblatt VI 41 begrüsst der Kanton die Einstufung als Regionalflugplatz mit Linienverkehr. Die Vernehmlassung dauert bis Ende August 2001.

Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL)
Am 18. Okt. 2000 hat der Bundesrat den allgemeinen Teil des SIL genehmigt. Das umfassende konzeptionelle Werk zeigt die Entwicklung der Luftfahrt insgesamt und der einzelnen Anlagen mit erheblichen Auswirkungen auf Raum und Umwelt. In Koordinationsgesprächen werden Ziele und Vorgaben für die einzelnen Anlagen erarbeitet und dienen als Grundlage für die Erstellung der Objektblätter im SIL. Einige wichtige Auszüge:
• Gemäss Prognosen wird das Passagiervolumen des Linienverkehrs auf Regionalflugplätzen von 2000 bis 2010 durchschnittlich um rund 70 % steigen.
• Ein Regionalflugplatz wird gestützt auf eine Konzession betrieben, die ihm gegenüber dem Flugfeld eine stärkere Rechtstellung verleiht, zB. Möglichkeit bei Regionalflugplatz mit Linienverkehr Erleichterungen bezüglich der Einhaltung Immissionsgrenzwerte zu bekommen.
• Der noch nicht konzessionierte Flugplatz St.Gallen – Altenrhein wird, falls sich der Linienvekehr auf dieser Anlage weiter entwickelt, konzessioniert.

Stellung des VCS
Im Zusammenhang mit der befürchteten Entwicklung und allfälliger Konzessionierung des Flugplatzes St.Gallen – Altenrhein fanden in den vergangenen Monaten Gespräche zwischen dem Flugplatzbetreiber, dem Volkswirtschaftsdepartement des Kantons St.Gallen und den Umweltorganisationen statt. Obwohl beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) von Seite Airport Altenrhein kein Konzessionsgesuch eingereicht ist – ist zu befürchten, dass der Kanton zusammen mit dem Flughafenbetreiber einen weiteren Ausbau vorantreibt. An erster Stelle steht dabei eine Westanbindung nach Basel, was in erster Stufe einen zusätzlichen Frühmorgenstart und eine Spätabendlandung bedeuten würde.
Mit der Erklärung zu Altenrhein hat der VCS zusammen mit dem WWF und der Pro Natura seine Anliegen formuliert. Im Zielkonflikt Wirtschaft – Ökologie wollen wir zusammen mit der betroffenen Bevölkerung die ökologischen Interessen vertreten und verlangen eine Gesamtsicht. Wir sind der Meinung, dass dem Schweizer Luftverkehr, der bereits heute für rund einen Viertel am Treibhauseffekt2 verantwortlich ist, nicht weiter Tür und Tor geöffnet werden soll. Auf die Anliegen der betroffenen AnwohnerInnen, insbesondere in der Lärmfrage, ist Rücksicht zu nehmen. Zudem liegt der Kanton St.Gallen in gut erreichbarer Nähe zum Flughafen UNIQUE Zürich, und eine Westanbindung an Basel führt zu keiner Angebotsverbesserung oder einem merklichen Zeitgewinn. Wenig glaubwürdig und wirkungsvoll ist auch der Einsatz des Kantons für bessere schienengebundene Fernverkehsverbindungen, wenn gleichzeitig der Luftverkehr gefördert wird.

1 E. Walter – Busch: Bericht über die Umfrage in der Gemeinde Thal.
Forschungsinstitut für Arbeit und Arbeitsrecht, Uni SG 2001
2 Kaufmann Y. et al.: Luftverkehr – eine wachsende Herausforderung für die Umwelt. NFP 41, M 25, Bern 2000

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Tabelle:

Frage 16: Wie beurteilen Sie die folgenden Meinungen
(mit Reihenprozenten):

a. Die Meinung: Notwendig ist in Altenrhein nicht ein weiterer Flugplatzausbau, sondern eine Reduktion umweltschädigender Auswikungen des Flugbetriebes, gegebenenfalls auch durch Einschränkungen der privaten Leichtaviatik oder des Linienflugbetriebes.
Stimme voll zu: 508 (31.8%)
Stimme eher zu: 302 (18.9%)
Weder/noch (weiss nicht): 172 (10.8%)
Lehne eher ab: 335 (21.0%)
Lehne völlig ab: 279 (17.5%)

b. Die Meinung: Sofern die bestehenden staatlichen Lärmschutz- und Betriebsvorschriften – vor allem das Lärmkorsett – eingehalten werden, kann der Linienverkehr ab Altenrhein nach Wien und (neu) nach Westen (zB. Basel) massvoll ausgebaut werden – eventuell auf Kosten der privaten Leichtaviatik.
Stimme voll zu: 371 (23.1%)
Stimme eher zu: 469 (29.3%)
Weder/noch (weiss nicht): 106 (6.6%)
Lehne eher ab: 276 (17.2%)
Lehne völlig ab: 381 (23.8%)

c. Die Meinung: Zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Region muss das Lärmkorsett den Erfordernissen eines rationellen Linienverkehrs angepasst und Altenrhein eventuell auch als Regionalflugplatz eidgenössisch konzessioniert werden.
Stimme voll zu: 281 (17.6%)
Stimme eher zu: 270 (16.9%)
Weder/noch (weiss nicht): 136 (8.5%)
Lehne eher ab: 270 (16.9%)
Lehne völlig ab: 642 (40.2%)

d. Eine andere Meinung, nämlich …
(Reihenprozente ebenfalls excl. fehlende Werte = 1385 (82.2%) von n = 1685)
Stimme voll zu: 280 (93.3%)
Stimme eher zu: 8 (2.7%)
Weder/noch (weiss nicht): 0 (0.0%)
Lehne eher ab: 3 (1.0%)
Lehne völlig ab: 9 (3.0%)


Mehr Fussgängerzonen braucht das Gewerbe

Von Andreas Bernhardsgrütter
Siedlungsplaner HTL / FSU

Die Parkplatzpolitik in der Innenstadt ist immer wieder Anlass für Kontroversen. Massgebende Gewerbekreise und mit ihnen bürgerliche Parteien beklagen fehlende Parkplätze, der VCS wehrt sich gegen eine Ausweitung des Angebots und fordert dafür eine Ausdehnung der Fussgängerzone in der Altstadt und eine Verbesserung des Fahrplanangebotes der Busse. Es ist unbestritten: die Geschäfte in der Innenstadt müssen ereichbar sein, auch mit dem Auto. Für die Attraktivität des Einkaufsstandortes ist aber vielmehr das Ambiente der Stadt wichtig und damit Faktoren, welche durch ein gutes städtebauliches Umfeld sowie verkehrsberuihigende Massnahmen und Fussgängerzonen erreicht werden können. Zu diesem Schluss kommen auch verschiedene Untersuchungen von Städten in Westdeutschland, welche durch Hartmut H. Topp, Professor für Verkehrswesen an der Universität Kaiserslauten veröffentlicht wurden. Zudem seien Klagen über fehlende Parkplätze des Gewerbes als negative Werbung für den Standort kontraproduktiv und korrespondieren mit der Realität oft wenig.

Kunden sind Fussgänger
Wer in der Stadt einkauft, ist zu einem grossen Teil zu Fuss unterwegs, auch wenn er mit dem Auto anreist. So legt nach einer Untersuchung in Aachen ein durchschnittlicher Kunde ein Fussweg von 2‘150m werktags und 2‘400m samstags zurück und besucht dabei werktags 4,6 und am Samstag 5,5 Geschäfte. Oft wird der Einkauf kombiniert mit Cafe oder Restaurant, mit kulturellen Ereignissen oder einfach «nur» mit bummeln, sitzen, sehen und gesehen werden. In den untersuchten deutschen Städten reisen markant über die Hälfte aller Kunden mit öffentlichen Verkehrsmittel an, ein weiterer Viertel kommt zu Fuss oder mit dem Velo und das letzte Viertel mit dem Auto. Die Autoanteile bei Einkaufswegen zu und von der Innenstadt liegen in Zürich und München gar lediglich bei 6 Prozent.
Der Fussgängerverkehr ist das entscheidende Kriterium bei der Standortwahl von Geschäften. Orte mit hohen Fussgängerströmen haben entsprechende Umsätze und weisen auch hohe Mieten auf. Die Buchhandlung Orell Füssli sucht nicht von ungefähr einen Standort an der Multergasse (und nicht im Säntispark) auch wenn hier die teuersten Mieten gezahlt werden und findet keinen. Dies zeigt deutlich, dass entgegen den Klagen des Gewerbes Lagen an belebten Fussgängerzonen attraktiv sind.

Nicht nur zum Einkaufen in die Stadt
Gemäss einer Untersuchung in Aachen kommen an Werktagen lediglich 19 Prozent aller Innenstadtbesuche (Untersuchung Aachen 1997: Motive des Innenstadtbesuchs – ohne Arbeit und Ausbildung) nur zum Einkaufen in die Innenstadt, während 46% für Einkauf und Freizeit die Innenstadt besuchen. An Samstagen liegen diese Werte bei 23% (nur Einkaufen) und 51% (Einkaufen und Freizeit). Besucher aus dem Umland der Städte machen werktags ca. einen Drittel aus und an Samstagen etwas über 40 Prozent. Die übrigen BesucherInnen – also weit mehr als die Hälfte - kommen aus der Stadt selbst.

Parkplatzmangel oft nur subjektiv
In der Regel weisen die untersuchten Städte genügend Parkplätze auf. Engpässe bestehen lediglich während einigen Spitzentagen an wenigen Stunden und auch dann sind in etwas abseits gelegenen Parkhäuser noch Plätze frei. Gleichwohl beklagt das Gewerbe meist Parkplatzmangel, so auch in Saarbrücken. Eine Untersuchung zeigte, die acht an das Parkleitsystem angeschlossenen Parkhäuser erreichten lediglich am Samstag vor Weihnachten eine Belegung von 80 Prozent. Die Belegung war abhängig von der Lage, während das mitten in der Stadt gelegene Parkhaus sechs mal voll war, hatte ein wenige Gehminuten entferntes Parkhaus ständig Plätze frei. Auch in St.Gallen sind etwa bei den Parkhäusern im Rathaus, der Olma oder der Kreuzbleiche meist Parkplätze frei. Die Botschaft des Gewerbes lautet aber anders: Kommt ja nicht nach St.Gallen, es hat zu wenig Parkplätze. Die Reaktion der KundInnen ist entsprechend nicht von der objektiven Erreichbarkeit und den tatsächlichen Parkmöglichkeiten abhängig, sondern von der subjektiven Wahrnehmung, welche durch das Hörensagen und die veröffentlichte Meinung mitgeprägt wird. Beides kann erheblich auseinanderlaufen – meist zuungunsten der tatsächlichen Verhältnisse.

Fazit: Ambiente ist wichtiger als Parkplatzzahl
In den untersuchten westdeutschen Städten ist die Erreichbarkeit – von Verkehrsstaus an Spitzenzeiten abgesehen – objektiv kein Engpassfaktor im Einzelhandel. Parkraumdefizite sind auf wenige Stunden an Spitzentagen beschränkt und selbst dann gibt es an den etwas abseits gelegenen Parkhäuser noch freie Plätze.
Die KundInnen rangieren Warenangebot, Einkaufsumfeld und städtebauliches Ambiente vor Erreichbarkeit und Parken. Ein gutes städtebauliches Umfeld ist auch ein gutes ökonomisches Umfeld. Dieser Befund dürfte auch für St.Gallen zutreffen.


Forderung des VCS
Die vorliegenden kommentierten Untersuchungen stammen aus grösseren deutschen Städten und können sich in einigen Details von den Verhältnissen in der Stadt St.Gallen unterscheiden, dürften aber in ihren Hauptaussagen auch für St.Gallen zutreffen. Mit entsprechenden Untersuchungen und Befragungen könnten mit verantwortbarem Aufwand auch in St.Gallen die entsprechenden Zahlen erhoben und die Diskussion damit auf eine sachliche Ebene gebracht werden. Die grosse Bedeutung des öffentlichen Verkehrs und des Fuss- und Radwegverkehrs etwa, könnte so auch für Gewerbevertreter offenkundig werden.

Für den VCS ist klar: Anstatt mit weiteren Klagen zur Parkraumsituation dem Gewerbestandort Innenstadt zu schaden, sollten positive Signale gesetzt und die gute Erreichbarkeit etwa mit dem öffentlichen Verkehr unterstrichen werden. Die Innenstadt soll sich auch in der Vermarktung mit ihren Stärken von den Monokulturen am Stadtrand abheben und ihre eigenen Qualitäten hervorheben und stärken. Für Spitzenzeiten sind kombinierte Angebote mit P+R etwa bei der Kreuzbleiche aktiv zu propagieren. Angesichts der sehr hohen Bedeutung des Busses und des Langsamverkehrs erstaunt es, dass das Gewerbe sich nicht auch für eine Verbesserung des Fahrplanangebotes und eine weitere Aufwertung des ortsbaulichen Umfeldes für Fussgänger stark macht. Der VCS fordert, dass an den kundenstarken Tagen wie am Abendverkauf am Donnerstag und an Samstagen die Busse im gleich engen Takt fahren, wie während den Werktagen. Dies würde auch das Parkraumangebot entlasten.
Die vom Gemeinderat beschlossene weitere Verkehrsberuhigung der Altstadt mit einer Ausdehnung des Fussgängerbereiches sollte auch im Interesse des Gewerbes rasch umgesetzt werden. Es ist ein Schildbürgerstreich und ein klassisches Eigengoal, dass «Verhinderer» aus Gewerbekreisen sich gegen eine Sperrung des Autoverkehrs am Bohl wehren.

Quelle: Hartmut H.Topp: Erreichbarkeit, Parkraum und Einzelhandel der Innenstadt in Strassenverkehrstechnik 5/98


Wo lauern die grössten Gefahren im Strassenverkehr?

Von Susanne Schmid

Natürlich an unübersichtlichen Strassenkreuzungen, auf stark befahrenen Strassenstücken, an Hauptstrassen durch Wohnquartieren, usw. werden Sie antworten. – Leider stimmt dies nicht, wie eine Studie des Basler Institutes für Sozial- und Präventivmedizin im Auftrag der WHO festgestellt hat:
Die grösste Gefahr im Strassenverkehr ist die Luft. Sie fordert am meisten Tote. Gemäss einer kleinen Notiz im St.Galler Tagblatt sterben jährlich über 1500 Erwachsene an den Folgen von Atemwegerkrankungen, die als Folge der Luftverschmutzung durch den motorisierten Verkehr hervorgerufen werden. Das sind zwei bis dreimal soviele Opfer, wie durch Unfälle auf den Schweizer Strassen ums Leben kommen. Dazu kommen 2’000 Fälle von chronischer Bronchitis, 12’000 Asthma- und 20’000 Bronchitisanfälle bei Kinder, 30’000 Asthmaanfälle bei Erwachsenen und 1,5 Millionen Krankheitstage, die auf das Konto der verkehrsbedingten Luftverschmutzung gehen.

Gegen unfallträchtige Stellen im Strassenverkehr unternehmen unsere Strassenbauer viel, dagegen ist nichts einzuwenden. Jeder Todesfall ist einer zuviel. Häufig führen Sanierungen von unübersichtlichen Stellen aber auch zu besseren Verhältnissen auf den Strassen, zu einer eigentlichen Attraktivitätssteigerung und damit zu mehr Verkehr. Damit wird aber die Anzahl Todesfälle aufgrund der Luftverschmutzung weiter erhöht. In den letzten Jahren konnte die Anzahl Toter durch Unfälle auf dem Schweizer Strassennetz laufend reduziert werden – parallel dazu haben die Todesfälle aufgrund der Luftverschmutzung weiterhin zugenommen.

Unfälle sind schreckliche Ereignisse. Sie treffen uns meist unvorbereitet. Luftverschmutzung wirkt langsamer und die Todesursache ist weniger augenfällig. Ist es deshalb weniger schlimm? Es müsste doch Ziel unserer Verkehrspolitik sein, alle Todesfälle – ob durch Unfall oder Luftverschmutzung – möglichst zu verringern und zu verhindern.



Begegnungszone wird neu in der Schweiz eingeführt

Mehr Miteinander im Verkehr

Von Andreas Bernhardsgrütter
Siedlungsplaner HTL / FSU

Mehr Miteinander im Verkehr, dies ist das Ziel der Begegnungszonen, welche voraussichtlich ab 1. Januar 2002 in der Schweiz eingeführt werden. Die Begegnungszone löst rechtlich die bisherige Wohnstrasse ab und kann nun nicht mehr nur in Wohngebieten, sondern auch in Ortskernen eingesetzt werden. Auch für St.Gallen bietet sich an verschiedenen Orten die Einführung einer Begegnungszone an.


Fussgängervortritt und Tempo 20
Das Verkehrsregime in Begegnungszonen bleibt gleich wie auf Wohnstrassen: In Begegnungszonen gilt Tempo 20 und Fussgängervortritt. Die Einsatzmöglichkeiten gegenüber der bisherigen Wohnstrasse werden aber stark ausgeweitet. Bisher durfte das Wohnstrassensignal nur auf einer einzelnen Strasse in reinen Wohngebieten gestellt werden, welche eine geringe Verkehrsbelastung aufweist. Zudem waren starke bauliche Veränderungen nötig. So durfte auf einer Wohnstrasse kein Trottoir bestehen. In der neuen Verordnung des Bundes – wie sie in der Vernehmlassung vorgestellt wurde – sind nun Einschränkungen gestrichen worden. Es liegt nun an den Kantonen, Empfehlungen für die Einführung von Begegnungszonen auszuarbeiten. Einzige Einschränkung: eine Begegnungszone darf gemäss Verordnungsentwurf nicht auf Hauptstrassen realisiert werden.
Neue Verkehrskultur dank Flanierzone in Burgdorf
Die Einführung der Begegnungszone geht auf den Verkehrsversuch Flanierzone in Burgdorf zurück, welche vom VCS stark finanziell und beratend unterstützt wurde. Ziel war es, den Fussgängervortritt auch in Schweizer Ortskernen zu testen, wie er bereits in Frankreich (Chambery) oder Deutschland seit längerem angewendet wird. In einem dreijährigen Versuch wurden in einem Geviert zwischen Bahnhof und Einkaufszentren gute Erfahrungen gemacht. Die Aufenthaltsqualität für den Fussgänger- und Veloverkehr ist gestiegen, das ortsbauliche Umfeld für das Gewerbe konnte verbessert und der doch beachtliche Verkehrsanfall von 6’000 Fahrzeugen pro Tag auf einer Strasse kann ohne Probleme bewältigt werden. Auch der Bus quert die Zone ohne Schwierigkeiten. Die Flanierzone in Burgdorf führte zu einer neuen Verkehrskultur des Miteinanders auf tiefem Geschwindigkeitsniveau. Bei einer Exkursion des VCS St.Gallen / Appenzell im Mai mit Behördenmitglieder konnte festgestellt werden, dass die übliche Hektik im Strassenverkehr hier nicht besteht und auch auf der Strasse schwatzende Passanten nicht angehupt werden. Die anfängliche Skepsis des Gewerbes wurde in der Zwischenzeit abgebaut: Waren noch vor Einführung der Begegnungszone mehr als 60 Prozent gegen dieses Modell, so befürworten nun 95 Prozent der Gewerbetreibenden die Begegnungszone.

Vorbild für zahlreiche Ortskerne –
auch für St.Gallen?

Das Modell Burgdorf bildet nun ein Vorbild für die Einführung von Begegnungszonen auch in anderen Ortszentren, wo durch das angrenzende Gewerbe ein hoher Publikumsverkehr besteht. In einer Ausstellung in Burgdorf wurden entsprechende Projektideen vorgestellt. In der Ostschweiz ist die Einführung einer Begegnungszone in Arbon, Romanshorn, Rheineck, Altstätten, Buchs, Weinfelden und Jona im Gespräch. Aber auch in der Stadt St.Gallen wären verschiedene Quartierzentren für eine Begegnungszone geeignet: So etwa in Winkeln, St. Georgen, Rotmonten, Haggen, im Linsebühl, im Geviert Poststrasse / Bahnhofstrasse/ Bahnhofplatz, oder im Bereich Vadianstrasse / Kornhausstrasse / Bleicheli. Diskutiert wurde die Begegnungszone aber auch in der südlichen Altstadt als Alternative oder Ergänzung zu der vom Gemeinderat beschlossenen Ausweitung des Fussgängerbereiches.

Renaissance der Wohnstrasse ?
Obwohl seit 20 Jahren die Möglichkeit besteht, Wohnstrassen einzurichten, sind diese nur sehr selten realisiert worden. Der Grund liegt bei den bisherigen starken einschränkenden Bestimmungen und den aufwendigen baulichen Massnahmen. Schnell musste festgestellt werden, dass eine flächendeckende Realisierung von Wohnstrassen in allen Wohngebieten viel zu teuer wäre. In den letzten Jahren wurden, unterstützt vom VCS, in den Städten Bern, Thun und Basel in eigentlichen Aktionen zur «Rückeroberung» der Strasse aufgerufen und mit Strassenfesten und Spielbus die Strasse als Lebensraum von der Quartierbevölkerung wieder in Beschlag genommen. Diese Städte haben damit reagiert, dass sie eigene Reglemente für die Erstellung von Begegnungsstrassen als «Wohnstrasse light» erlassen haben, welche aber in einem gewissen Widerspruch zur schweizerischen Verordnung standen. Die notwendigen baulichen Massnahmen wurden reduziert, so war keine Aufhebung des Trottoirs mehr nötig. Diese Bewegung ist nun in die vorgeschlagene Revision der Signalisationsverordnung eingeflossen. Die bisherige Verordnung für die Einführung der Wohnstrassen und damit die einschränkenden Bedingungen sollen aufgehoben werden. Damit wird es auch in Wohngebieten einfacher, eine Begegnungszone einzuführen. Der VCS St.Gallen hofft, dass die Quartierbevölkerung und die Stadtverwaltung von dieser Möglichkeit Gebrauch macht und den Strassenraum wieder als Ort der Begegnung, des Verweilens und des Gesprächs in Beschlag nimmt. Lebensqualität beginnt dort, wo die Menschen wohnen. Es liegt im Interesse der Stadt, attraktive Bedingungen für die Wohnbevölkerung zu schaffen und so der Stadtflucht entgegenzuwirken.

Weitere Infos zur Flanierzone Burgdorf:
www.modelcity.ch


motz-ecke@vcs.ortsgruppe.sg

Absatz an der Sonnenstrasse
Seit Jahren fordern wir es bei jeder Veloinitiativ-Sitzung mit der Verwaltung, aber scheinbar ist eine Schwelle, die einmal erstellt wurde nicht rückgängig zu machen. Und so fahren wir seit Jahren an der Sonnenstrasse über diesen räder- und rückenschädigenden Absatz um in die offizielle Veloroute durch die Olma einzulenken.

Ein Kaktus für die Verantwortlichen!


Langsam fahren erlaubt
Die SBB-Brücke über die Sitter ist nun endlich auch für uns VelofahrerInnen befahrbar. Wir müssen nun nicht mehr unser Velo stossen, sondern dürfen langsam ohne die FussgängerInnen an die Seite zu drängen darüberfahren. Das konfliktfreie «Nebeneinander» sollte hier möglich sein.

Ein dreifacher Fanfarenstoss für die neue Signalisation!


«post-veloinitiative»

Das Geld für die Veloinitiative ist nun verbraucht. Unsere Sitzungen mit der Bauverwaltung und der Polizei finden aber weiterhin zweimal im Jahr statt. Die gute Zusammenarbeit wird weitergeführt, unsere Anliegen und Kritiken aufgenommen und wenn irgendwie möglich, auch in die Tat umgesetzt.
Wir schätzen diese Sitzungen – die Ergebnisse sind sichtbar. Regelmässig erhalten wir Meldungen von unseren Mitgliedern über neue und alte Probleme für VelofahrerInnen und FussgängerInnen auf unseren Strassen und in den Quartieren. Damit wir diese lokalen Verhältnisse auch vorbringen können, brauchen wir eure ganz persönlichen Informationen mit genauem Ortsbeschrieb. In einigen Fällen könnten wir dann auch unseren VCS-internen Verkehrsplaner einschalten.
Die nächste Sitzung findet Ende August statt.

Bitte schreibt uns:
r.wick@schweiz.org oder an vcs.sg@bluewin.ch
oder in Briefform an unsere neue Adresse:
VCS – Ortsgruppe St.Gallen, Marktgasse 14, Postfach, 9004 St.Gallen
Fax 071 222 26 62


Die seltsamen Methoden des FCSG- und TCS-Präsidenten

Die Angst vor dem VCS als möglichem Einsprecher im Stadion-Projekt scheint gross zu sein. Am Rande einer Veranstaltung bemerkte FCSG- und TCS-Regionalpräsident Thomas Müller unverhohlen zu einem VCS-Mitglied, dass etwaige Einsprecher mit privaten Namen der Öffentlichkeit bekannt gemacht würden. Ein erster Einschüchterungsversuch?

Der VCS hat Einsitz in einer Begleitkommission, die sich mit den Verkehrsfragen beschäftigt. Eine allfällige Einsprache hängt unter anderem von der Ausgestaltung des entstehenden Verkehrskonzeptes ab.


Strassen zum Leben – für den Kanton kein Thema

Von Peter Jans

Rund 10’000 Menschen wohnen an mit Lärm übermässig belasteten Hauptverkehrsstrassen in der Stadt St.Gallen. Um die Wohn- und Lebensqualität in diesen Quartieren spürbar zu verbessern und damit der sozialen Entmischung entgegenzuwirken, reichte die SP zusammen mit weiteren Parteien und Umweltverbänden eine Initiative ein. Der Stadtrat führt dazu aus, diese entspreche grundsätzlich seinen Zielsetzungen zur raschen und wirksamen Reduktion der Belastungen durch den Motorfahrzeugverkehr in den stark belasteten städtischen Quartieren. Trotzdem empfiehlt der Stadtrat die Initiative zur Ablehnung. Grund: Die negative Haltung des Kantons.

Der Stadtrat anerkennt, dass die Umgestaltung von Strassenräumen mit der Vergrösserung der Flächen für die Bevölkerung, besonders für die schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ein wirksames und bewährtes Mittel zur Wiederherstellung der «Verträglichkeit» des Verkehrs ist. Eine unnötige Beeinträchtigung des Indivudalverkehrs sei damit nicht verbunden. Vielmehr würden sich ein ruhigerer und stetiger Verkehrsfluss sowie Vorteile für die Erreichbarkeit der Wohn- und Gewerbeliegenschaften ergeben. Insgesamt würden alle Quartiergruppen von der verbesserten Wohn- und Lebensqualität profitieren.

In der Stadt Bern konnten bei umgestalteten Hauptstrassenräumen rundum positive Resultate gemessen werden: Reduktion der durchschnittlichen Fahrzeit bei gleichzeitig geringerem Tempo, weniger Stillstandszeiten für die Autos, weniger Lärm und Luftverschmutzung, zufriedene AnwohnerInnen und Gewerbetreibende.

Warum nicht in St.Gallen?
Auf eine Anfrage der Vorsteherin der städtischen Bauverwaltung zu den Begehren der Initiative «Strassen zum Leben» erteilte der Kanton eine durchwegs negative Antwort. Längst widerlegte Vorurteile werden aus der Mottenkiste geholt. So wird entgegen messbaren Erfahrungswerten behauptet, es seien keine namhaften emissionshindernde Auswirkungen zu erwarten. Das Geld des Kantons brauche man für die geplanten Ortsumfahrungen. Im Antwortschreiben des Kantons wird zynisch bemerkt, der Grosse Rat werde <ETH>sicher mit Interesse die gestalterischen Projekte der Stadt auf den Strassen in Ihrem Zuständigkeitsbereich verfolgen<eth>. Im Klartext: Vom Kanton hat die Stadt rein nichts zu erwarten.

Inakzeptable Haltung des Kantons
Bei der Vorberatung des laufenden kantonalen Strassenbauprogramms wurde zugesichert, die Anliegen der Stadt würden von Fall zu Fall geprüft. Im Gegensatz zu den damals positiven Signalen weht der Stadt heute ein schroffes und selbstherrliches Nein entgegen, das keinen Funken Verständnis für die Absichten der Stadtbehörden zur Steigerung der Lebensqualität entlang den Hauptverkehrsachsen erkennen lässt. Die Regierung ist daran zu erinnern, dass die kantonale Verkehrspolitik im Dienst des Allgemeininteresses zu stehen hat. Es geht nicht an, dass die Stadt trotz für ihre Bevölkerung wichtiger Projekte keinen einzigen Franken der zur Verfügung stehenden 495 Millionen erhalten soll.


Umzug

Mit Wehmut haben wir das Büro und den Claro-Weltladen an der Waisenhausstrasse 1 verlassen. Während über zehn Jahren wurde dort regionale und städtische Verkehrspolitik gemacht. Die Intensität der Arbeit liess uns selbst im strengen Winter oft die Kälte vergessen. Weil aber doch die weitere Zukunft dort sehr vage ist, packten wir die sich bietende Gelegenheit beim Schopf.
Des VCS neue Büroräumlichkeiten befinden sich neu an bester Lage, in der Stadtmitte, ganz im Zentrum, mit dem ÖV gut erreichbar, nahe Veloabstellplätze, verkehrsberuhigt, an der Marktgasse 14: hell, mit zeitgemässem Komfort, Beteiligung an einem Sitzungszimmer und wie immer erreichbar unter Telefon 222 26 32, Fax 222 26 62 oder e-mail: vcs.sg@bluewin.ch

VCS Sektion St.Gallen/Appenzell oder
VCS Ortsgruppe St.Gallen
Marktgasse 14, Postfach, 9004 St.Gallen
Telefon 071 222 26 32, Telefax 071 222 26 62
E-Mail: vcs.sg@bluewin.ch


Kulturwanderführer des Heimatschutzes SG/AI

Ein spezieller Wanderführer stellt sich vor:

Es wird Sommer! Das schöne Wetter lockt uns wieder ins Freie.Die Frage ist nur noch: Wohin? Da ist der Kulturwanderführer ein guter Ratgeber.

Sieben Themenkreise bieten sich für Wanderungen und Ausflüge an:
Brücken entlang der Sitter, Appenzeller Häuser zwischen Gais und Stoos, Industrien im mittleren Toggenburg, Kappellen Weisstannental, Korrektion der Linthebene, Schlösschen im Rheintal, Weiher um St. Gallen.

Die einzelnen Themen sind in "taschenfreundliche" herausnehmbare Hefte gegliedert und mit Kartenausschnitten, Routen- und Objektbeschreibungen, Fotos und Skizzen versehen. Angaben zu Distanz, Höhenunterschieden, An und Rückreisemöglichkeiten und nahegelegene Restaurants machen den Kulturwanderführer zu einem praktischen Helfer für geübte Wanderer, aber auch für Familien mit wissbegierigen Kindern und für ältere Leute, da man die einzelnen Wanderungen gut nach eigenem Geschmack einteilen und verändern kann.

Jetzt ist der Kulturwanderführer zum Frühjahrspreis von Fr. 20.- incl. bei der Geschäftsstelle des Heimatschutzes SG/AI erhältlich. Telefon und Telefax: 071 222 07 20; E-Mail: heimatschutz@freesurf.ch

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