Inhalt VCS Leonardo, 06 / Nr. 4:

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Personelles:
Aus dem Vorstand


Verstärkung erforderlich
VCS sucht neue Vorstandsmitglieder


Keine Einsprache gegen HB-Nordwest-Projekt


Kurznachrichten


Tempo 30:
Sinnwidriger Bundesgerichtsentscheid


Personelles

Aus dem Vorstand

Andreas Bernhardsgrütter hat auf Grund seiner neuen Anstellung beim Amt für öffentlichen Verkehr des Kantons St. Gallen seinen Rücktritt als Mitglied des Sektionsvorstandes eingereicht, um allfälligen Interessenkonflikten vorzubeugen. Damit wird er auch die Verantwortung für die redaktionellen Beiträge der Sektion im Leonardo abgeben. Andreas Bernhardsgrütter war während zehn Jahren im Vorstand aktiv, hat in den letzten beiden Jahren auch die VCS-Verkehrsberatung mitgestaltet und daneben unsere Homepage www.vcs-sgap.ch aufgebaut.

Peter Jans ist zum Bezirksgerichtspräsidenten St. Gallen gewählt worden. Das bedeutet, dass er für unsere Sektion nicht mehr anwaltschaftlich tätig sein kann. Wir freuen uns trotzdem über die Wahl und wünschen ihm viel Erfüllung und Zufriedenheit bei seiner neuen Arbeit. Wir sind überzeugt, dass er mit seiner vermittelnden Art und seinem fundierten Fachwissen auch in der neuen Funktion viel Gutes bewirken wird. Zudem bleibt er dem VCS als Mitglied des Zentralvorstandes erhalten.


Verstärkung erforderlich

VCS sucht neue Vorstandsmitglieder

Der VCS engagiert sich für eine nachhaltige Verkehrspolitik – im Interesse der Umwelt wie auch der Menschen. Dafür sind wir auf sporadische Unterstützung seitens von Mitgliedern bei Standaktionen oder beim jährlichen Veloflohmarkt angewiesen. Aber auch auf einen engagierten Vorstand! Zur Verstärkung des Vorstandsteams suchen wir neue Kräfte. Lust und Zeit, die Arbeit der VCS-Sektion St.Gallen/ Appenzell mitzugestalten und Verantwortung zu übernehmen? Wer beim VCS einsteigt, kann Karriere machen – siehe oben! Wir freuen uns, Sie als Gast an einer unserer Vorstandssitzungen näher kennen zu lernen.

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Keine Einsprache gegen HB-Nordwest-Projekt

Der VCS erhebt keine Einsprache gegen den Überbauungsplan Hauptbahnhof Nordwest, obwohl er das vorliegende Projekt für nicht bewilligungsfähig hält. Dies ermöglicht es den zuständigen Behörden, die zwingend notwendigen Korrekturen ohne zeitraubendes Verfahren vorzunehmen.
Das Hauptproblem ist die Erschliessung mit dem motorisierten Individualverkehr. Sie ist nicht gegeben, weil der Knoten Blumenbergplatz bereits heute überlastet ist und durch die geplante Tiefgarage bei der Fachhochschule nochmals deutlich mehr Verkehr schlucken soll. Dieser Sachverhalt wird so auch im verkehrstechnischen Bericht klar festgehalten: «Auch wenn aus dem Plangebiet nur rund ein Viertel des Verkehrs über den Blumenbergplatz zirkuliert, so ist klar, dass dieser bei Eröffnung der Neubauten wie auch fünf Jahre später, weiterhin, einfach noch etwas stärker, überlastet sein wird – ein Nachweis ist unseres Erachtens überflüssig.» Diese Argumentation ist für den VCS nicht nachvollziehbar. Der Knoten Blumenbergplatz/Schibenertor wird von verschiedenen Buslinien, der Trogenerbahn und zahlreichen Postautolinien gequert.

Parkgarage gefährdet Fachhochschule

Für die Fachhochschule selbst sind nur 20 Parkplätze vorgesehen, für die Erschliessung des Hauptbahnhofs 36 Vorfahrten- und Kurzzeitparkplätze. Die öffentliche Parkgarage jedoch soll 240 Parkplätze aufweisen. Der VCS bedauert, dass das Projekt der Fachhochschule mit dem Bau einer öffentlichen Parkgarage verknüpft wurde. Wir erwarten, dass die für die Bewilligung zuständigen Behörden auch ohne eine Einsprache ihrer Aufgabe nachkommen und dafür sorgen, dass die Bauvorhaben alle rechtlichen Vorgaben einhalten.

Der VCS fordert:

  • eine rechtlich einwandfreie Erschliessung des Gebiets mit Hilfe flankierender Massnahmen, die zu einer Reduktion der Fahrtenzahl im Bereich Blumenbergplatz führen (u.a. Reduktion der Anzahl Parkplätze und Nutzungsbeschränkungen);

  • Angaben zu den Massnahmen, die dafür sorgen sollen, dass der Bus (Linie 9) nicht im Stau stecken bleibt;

  • verbindliche Aussagen zum Mehrverkehr, der dem Bereich Blumenbergplatz/Schibenertor noch zugemutet werden kann;

  • die rechtliche Sicherstellung der Aufhebung von Parkplätzen auf der südlichen Bahnhofseite.

Martin Stamm

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Kurznachrichten

Genügend städtische Parkplätze

Im Zentrum der Stadt St. Gallen hat es genügend Parkplätze. Der VCS hat während einem halben Jahr die Zahl der gemäss Parkleitsystem freien Plätze mit einem Internetskript viertelstündlich erhoben. Das Verdikt ist eindeutig: volle Auslastung nur an ganz wenigen Spitzentagen – und selbst dann nur während gut zwei Stunden. Ein weiterer Ausbau des Angebotes – wie von bürgerlicher Seite gefordert – ist weder nötig noch wirtschaftlich sinnvoll.

Gossau wird attraktiver

Der Gossauer Ortskern soll attraktiver werden. Die Umgestaltung der Hauptstrassen verschafft dem Fussverkehr mehr Platz und führt den motorisierten Verkehr ruhiger und flüssiger durchs Zentrum. Die Behörden versprechen sich davon eine Aufwertung des Standorts Gossau, was Einkaufen, Arbeiten und Wohnen betrifft. Der VCS forderte die Umgestaltung der Hauptstrassen unter Verzicht auf Umfahrungslösungen seit Jahren. Die Realisierung ist nun im Zuge der anstehenden Erneuerung des Deckbelages im Jahr 2008 vorgesehen. Damit erhält Gossau die Chance, innert nützlicher Frist die Verhältnisse im Zentrum trotz beachtlicher Verkehrsbelastung zu verbessern.

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Tempo 30:

Sinnwidriger Bundesgerichtsentscheid

Das Bundesgericht hat in seinem Urteil zur vorgesehenen Einführung einer Tempo-30-Zone in St. Gallen festgestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen dafür im betroffenen Quartier nicht gegeben seien. Einerseits würden die Lärmgrenzwerte eingehalten, andererseits sei es im Quartier aufgrund des geringen Verkehrs auch nicht besonders gefährlich. Diese Argumentation erstaunt: In einem reinen Wohnquartier bedürfen insbesondere die hier lebenden Kinder besonderen Schutzes; sie benutzen gerade wenig befahrene Strassen zum Spielen – was das Strassenverkehrsrecht auch ausdrücklich erlaubt. Tempo 50 aber ist, wo Kinder spielen, im Mischverkehr eindeutig zu hoch: Auf Strassen ohne oder mit nur einseitigem Trottoir lassen sich Gefahren so nicht rechtzeitig erkennen. Dabei ist nur von untergeordneter Bedeutung, wie hoch die Verkehrsbelastung tatsächlich ist. Denn für einen schweren Unfall genügt ein einziges Auto. Wenn nun die Gerichte diesen Nachweis im Verkehrsgutachten vermissen, muss vermutet werden, dass hier ungeschickt argumentiert wurde.

bfu als Kronzeugin

Viele Gemeinden haben in den letzten Jahren flächendeckend Tempo 30 in Wohnquartieren eingeführt, wie es auch die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) empfiehlt. Einheitlich Tempo 50 auf Haupt- und Tempo 30 auf Quartierstrassen ist laut bfu ein einfach umsetzbares und von allen Verkehrsteilnehmern nachvollziehbares Temporegime. Das Urteil des Bundesgerichts führt zu sinnwidrigen Situationen, indem auf wenig befahrenen Quartierstrassen die Einführung von Tempo 30 erschwert wird: Es ist für die Verkehrsteilnehmer nicht nachvollziehbar, wenn in direkt benachbarten Quartieren unterschiedliche Tempolimiten gelten. Richtige Begründung im Verkehrsgutachten vorausgesetzt, ist die Errichtung von Tempo-30-Zonen auch auf schwach befahrenen Quartierstrassen aber weiterhin möglich und erstrebenswert.

Andreas Bernhardsgrütter

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