Personelles
Aus dem Vorstand
Andreas Bernhardsgrütter hat auf Grund seiner neuen Anstellung
beim Amt für öffentlichen Verkehr des Kantons St. Gallen seinen
Rücktritt als Mitglied des Sektionsvorstandes eingereicht, um allfälligen
Interessenkonflikten vorzubeugen. Damit wird er auch die Verantwortung
für die redaktionellen Beiträge der Sektion im Leonardo abgeben.
Andreas Bernhardsgrütter war während zehn Jahren im Vorstand
aktiv, hat in den letzten beiden Jahren auch die VCS-Verkehrsberatung
mitgestaltet und daneben unsere Homepage www.vcs-sgap.ch aufgebaut.
Peter Jans ist zum Bezirksgerichtspräsidenten St. Gallen gewählt
worden. Das bedeutet, dass er für unsere Sektion nicht mehr anwaltschaftlich
tätig sein kann. Wir freuen uns trotzdem über die Wahl und wünschen
ihm viel Erfüllung und Zufriedenheit bei seiner neuen Arbeit. Wir
sind überzeugt, dass er mit seiner vermittelnden Art und seinem fundierten
Fachwissen auch in der neuen Funktion viel Gutes bewirken wird. Zudem
bleibt er dem VCS als Mitglied des Zentralvorstandes erhalten.
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Verstärkung erforderlich
VCS sucht neue Vorstandsmitglieder
Der VCS engagiert sich für eine nachhaltige Verkehrspolitik –
im Interesse der Umwelt wie auch der Menschen. Dafür sind wir auf
sporadische Unterstützung seitens von Mitgliedern bei Standaktionen
oder beim jährlichen Veloflohmarkt angewiesen. Aber auch auf einen
engagierten Vorstand! Zur Verstärkung des Vorstandsteams suchen wir
neue Kräfte. Lust und Zeit, die Arbeit der VCS-Sektion St.Gallen/
Appenzell mitzugestalten und Verantwortung zu übernehmen? Wer beim
VCS einsteigt, kann Karriere machen – siehe oben! Wir freuen uns,
Sie als Gast an einer unserer Vorstandssitzungen näher kennen zu
lernen.
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Keine Einsprache
gegen HB-Nordwest-Projekt
Der VCS erhebt keine Einsprache gegen den Überbauungsplan Hauptbahnhof
Nordwest, obwohl er das vorliegende Projekt für nicht bewilligungsfähig
hält. Dies ermöglicht es den zuständigen Behörden,
die zwingend notwendigen Korrekturen ohne zeitraubendes Verfahren vorzunehmen.
Das Hauptproblem ist die Erschliessung mit dem motorisierten Individualverkehr.
Sie ist nicht gegeben, weil der Knoten Blumenbergplatz bereits heute überlastet
ist und durch die geplante Tiefgarage bei der Fachhochschule nochmals
deutlich mehr Verkehr schlucken soll. Dieser Sachverhalt wird so auch
im verkehrstechnischen Bericht klar festgehalten: «Auch wenn aus
dem Plangebiet nur rund ein Viertel des Verkehrs über den Blumenbergplatz
zirkuliert, so ist klar, dass dieser bei Eröffnung der Neubauten
wie auch fünf Jahre später, weiterhin, einfach noch etwas stärker,
überlastet sein wird – ein Nachweis ist unseres Erachtens überflüssig.»
Diese Argumentation ist für den VCS nicht nachvollziehbar. Der Knoten
Blumenbergplatz/Schibenertor wird von verschiedenen Buslinien, der Trogenerbahn
und zahlreichen Postautolinien gequert.
Parkgarage gefährdet Fachhochschule
Für die Fachhochschule selbst sind nur 20 Parkplätze vorgesehen,
für die Erschliessung des Hauptbahnhofs 36 Vorfahrten- und Kurzzeitparkplätze.
Die öffentliche Parkgarage jedoch soll 240 Parkplätze aufweisen.
Der VCS bedauert, dass das Projekt der Fachhochschule mit dem Bau einer
öffentlichen Parkgarage verknüpft wurde. Wir erwarten, dass
die für die Bewilligung zuständigen Behörden auch ohne
eine Einsprache ihrer Aufgabe nachkommen und dafür sorgen, dass die
Bauvorhaben alle rechtlichen Vorgaben einhalten.
Der VCS fordert:
-
eine rechtlich einwandfreie Erschliessung des Gebiets mit Hilfe
flankierender Massnahmen, die zu einer Reduktion der Fahrtenzahl im
Bereich Blumenbergplatz führen (u.a. Reduktion der Anzahl Parkplätze
und Nutzungsbeschränkungen);
-
Angaben zu den Massnahmen, die dafür sorgen sollen, dass der
Bus (Linie 9) nicht im Stau stecken bleibt;
-
verbindliche Aussagen zum Mehrverkehr, der dem Bereich Blumenbergplatz/Schibenertor
noch zugemutet werden kann;
-
die rechtliche Sicherstellung der Aufhebung von Parkplätzen
auf der südlichen Bahnhofseite.
Martin Stamm
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Kurznachrichten
Genügend städtische Parkplätze
Im Zentrum der Stadt St. Gallen hat es genügend Parkplätze.
Der VCS hat während einem halben Jahr die Zahl der gemäss Parkleitsystem
freien Plätze mit einem Internetskript viertelstündlich erhoben.
Das Verdikt ist eindeutig: volle Auslastung nur an ganz wenigen Spitzentagen
– und selbst dann nur während gut zwei Stunden. Ein weiterer
Ausbau des Angebotes – wie von bürgerlicher Seite gefordert
– ist weder nötig noch wirtschaftlich sinnvoll.
Gossau wird attraktiver
Der Gossauer Ortskern soll attraktiver werden. Die Umgestaltung der
Hauptstrassen verschafft dem Fussverkehr mehr Platz und führt den
motorisierten Verkehr ruhiger und flüssiger durchs Zentrum. Die Behörden
versprechen sich davon eine Aufwertung des Standorts Gossau, was Einkaufen,
Arbeiten und Wohnen betrifft. Der VCS forderte die Umgestaltung der Hauptstrassen
unter Verzicht auf Umfahrungslösungen seit Jahren. Die Realisierung
ist nun im Zuge der anstehenden Erneuerung des Deckbelages im Jahr 2008
vorgesehen. Damit erhält Gossau die Chance, innert nützlicher
Frist die Verhältnisse im Zentrum trotz beachtlicher Verkehrsbelastung
zu verbessern.
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Tempo 30:
Sinnwidriger Bundesgerichtsentscheid
Das Bundesgericht hat in seinem Urteil zur vorgesehenen Einführung
einer Tempo-30-Zone in St. Gallen festgestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen
dafür im betroffenen Quartier nicht gegeben seien. Einerseits würden
die Lärmgrenzwerte eingehalten, andererseits sei es im Quartier aufgrund
des geringen Verkehrs auch nicht besonders gefährlich. Diese Argumentation
erstaunt: In einem reinen Wohnquartier bedürfen insbesondere die
hier lebenden Kinder besonderen Schutzes; sie benutzen gerade wenig befahrene
Strassen zum Spielen – was das Strassenverkehrsrecht auch ausdrücklich
erlaubt. Tempo 50 aber ist, wo Kinder spielen, im Mischverkehr eindeutig
zu hoch: Auf Strassen ohne oder mit nur einseitigem Trottoir lassen sich
Gefahren so nicht rechtzeitig erkennen. Dabei ist nur von untergeordneter
Bedeutung, wie hoch die Verkehrsbelastung tatsächlich ist. Denn für
einen schweren Unfall genügt ein einziges Auto. Wenn nun die Gerichte
diesen Nachweis im Verkehrsgutachten vermissen, muss vermutet werden,
dass hier ungeschickt argumentiert wurde.
bfu als Kronzeugin
Viele Gemeinden haben in den letzten Jahren flächendeckend Tempo
30 in Wohnquartieren eingeführt, wie es auch die Beratungsstelle
für Unfallverhütung (bfu) empfiehlt. Einheitlich Tempo 50 auf
Haupt- und Tempo 30 auf Quartierstrassen ist laut bfu ein einfach umsetzbares
und von allen Verkehrsteilnehmern nachvollziehbares Temporegime. Das Urteil
des Bundesgerichts führt zu sinnwidrigen Situationen, indem auf wenig
befahrenen Quartierstrassen die Einführung von Tempo 30 erschwert
wird: Es ist für die Verkehrsteilnehmer nicht nachvollziehbar, wenn
in direkt benachbarten Quartieren unterschiedliche Tempolimiten gelten.
Richtige Begründung im Verkehrsgutachten vorausgesetzt, ist die Errichtung
von Tempo-30-Zonen auch auf schwach befahrenen Quartierstrassen aber weiterhin
möglich und erstrebenswert.
Andreas Bernhardsgrütter
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