Inhalt VCS Leonardo, 05 / Nr. 4:

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St. Galler Richtplan auf der falschen Spur


Dank für freiwilligen Mitgliederbeitrag


OBI-Fachmarkt:
Teilerfolg für VCS-Einsprache


St. Galler Richtplan auf der falschen Spur

Die VCS-Sektion St.Gallen stellt sich gegen einen weiteren Ausbau der Einkaufszentren im Raum Sargans-Mels, möchte die wirtschaftlichen Schwerpunktgebiete bahnhofsnah angesiedelt und den öffentlichen Regionalverkehr seiner Bedeutung gemäss behandelt sehen.

So lauten die wichtigsten Eckwerte der VCS-Stellungnahme im Vernehmlassungsverfahren zur Nachführung des kantonalen Richtplans St.Gallen.Der VCS sieht erstens keinen Bedarf an neuen Einkaufszentren auf der grünen Wiese und möchte den geplanten Ausbau mit neuen Fachmärkten und Einkaufszentren im Raum Mels-Sargans stoppen.Die Einkaufszentren in Mels rechnen mit einem grossräumigen, auf Auto Fahrende ausgerichteten Einzugsgebiet, das – bis zu 50 km «tief » – bis weit in den Kanton Graubünden und ins benachbarte Ausland reicht – und mit verhältnismässigem Aufwand durch öffentliche Verkehrsmittel nicht erschliessbar ist.

Bei der Vergrösserung des Melser Standorts wird mit einem Verkehrsvolumen von 28'000 Fahrten pro Tag gerechnet,was bildlich umgesetzt einer zweispurigen Kolonne von 84 km Länge – so viel misst die Strecke Sargans – St.Gallen – entspricht und mengenmässig dem heutigen Verkehrsvolumen auf der A13.Bereits heute sind die Nachbargemeinden vom Verkehr stark belastet. Es wirkt geradezu zynisch,zusätzlichen Verkehr in einem lufthygienischen Sanierungsgebiet im Prüfungsbericht als noch verträglich zu bezeichnen. Der wegen des Mehrverkehrs notwendige Ausbau des Strassennetzes widerspricht der Richtplanung. Diese besagt ausdrücklich,dass neue Standorte nur dann aufgenommen werden dürfen, wenn kein Ausbau der bestehenden Infrastruktur notwendig ist. Der VCS wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten gegen dieses Vorhaben zur Wehr setzen.

Zu den im Richtplan bezeichneten wirtschaftlichen Schwerpunktgebieten hält der VCS fest, dass eine bessere Ausrichtung auf den ÖV und die gezielte Förderung bahnhofsnaher Gebiete für Betriebe aus Dienstleistungsbranchen nötig ist und regt die Anordnung regionaler Industriegebiete an. Der Steuerertrag aus den Schwerpunktgebiete soll nicht nur den Standortgemeinden zugute kommen. Nur so lässt sich vermeiden, dass jede Gemeinde auf einer eigenen Industriezone beharrt.

Fehlende Aussagen zum Regionalverkehr

Der VCS kritisiert – wie bereits bei den Nachführungen der letzten beiden Jahre – die nach wie vor fehlende Thematisierung des öffentlichen Regionalverkehrs.Das Fehlen konkreter Angebotsvorstellungen war bereits im Prüfungsbericht des Bundes zur letzten Überarbeitung des Richtplans bemängelt worden – anscheinend ohne Wirkung.Die fehlenden planerischen Grundlagen und Projekte haben konkrete Folgen: Bis auf die Verbindung zwischen der Appenzeller-und der Trogenerbahn tauchen in den Finanzierungsplanungen des Bundes bisher keine Ostschweizer Projekte auf. Unbedingt zu prüfen wären etwa Tram- oder Stadtbahnideen in St.Gallen und der Aufbau eines Stadtbussystems in der Agglomeration Rorschach.

Andreas Bernhardsgrütter

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Dank für freiwilligen Mitgliederbeitrag

Die VCS-Sektion St.Gallen/Appenzell hat mit dem Versand der Jubiläumszeitung zu einem freiwilligen Mitgliederbeitrag für die Sektion aufgerufen. Der Vorstand möchte auf diesem Weg allen danken, die mit einem Beitrag unsere Arbeit unterstützt haben. Der freiwillige Mitgliederbeitrag hilft mit, dass wir eine Geschäftsstelle und eine Verkehrsberatung unterhalten können. Die so ermöglichte professionelle Arbeit befördert eine umweltgerechte Verkehrspolitik in unserer Region. Weitere Beiträge werden natürlich gerne angenommen: PC-Konto Nr. 01-62782-2.

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OBI-Fachmarkt:

Teilerfolg für VCS-Einsprache

Obwohl der St.Galler Stadtrat die Einsprache des VCS zum geplanten OBI-Fachmarkt in wichtigen Punkten gutgeheissen hat, bleiben grundsätzliche Bedenken: Der Stadtrat will weder die Parkplatzzahl reduzieren, noch erachtet er eine Gesamtschau unter Einbezug des Säntisparks als notwendig.

Der Stadtrat hat unsere Einsprache zum OBI-Fachmarkt an der Gaisserwaldstrasse in St. Gallen in gewichtigen Teilen geschützt. So soll gemäss Botschaft an den Gemeinderat eine Parkplatzbewirtschaftung vorgeschrieben, die zulässige Fahrtenzahl beschränkt und die Information zum ÖV-Angebot verbessert werden. An der grundsätzlichen Haltung des VCS zu diesem Vorhaben dürfte der beachtliche Teilerfolg allerdings nichts ändern:

Die geplante Verkaufsfläche von 11500 m2 ist deutlich grösser als das Westcenter und in etwa gleich gross wie die Gesamtfläche des bestehenden Säntisparks. Es handelt sich also um ein grosses Vorhaben mit erheblichem Verkehrspotenzial in einem bereits heute stark belasteten Gebiet.

Der OBI-Fachmarkt steht betrieblich und auch örtlich in engem Zusammenhang mit dem Säntispark. So sollen mit seinem Bau heute im Säntispark enthaltene Teile des Migros in den OBI verlagert werden. Dadurch werden dort Flächen für einen Ausbau frei, die durch grundversorgungs- und zentrumsrelevante Nutzungen belegt werden dürften, was einen erheblichen Einfluss auf das Verkehrsaufkommen hat. Lebensmittelhandel zieht deutlich mehr Kundschaft an als Fachmärkte.

Gesamtschau notwendig

Zudem soll der bestehende Parkplatz des Säntisparks auch von OBI-Kunden mitgenutzt werden. Damit besteht die Möglichkeit einer stärkeren Belegung des heutigen Parkplatzes mit entsprechenden verkehrlichen Auswirkungen. Aus der Sicht des VCS besteht deshalb ein enger örtlicher und betrieblicher Zusammenhang zwischen dem geplanten OBI und dem bestehenden Säntispark. Diesen Zusammenhang gilt es auch im Rahmen einer Gesamtschau mit einem entsprechenden Umweltverträglichkeitsbericht zu berücksichtigen. Die Erweiterung einer bestehenden Anlage führt gemäss Umweltschutzgesetz dazu, dass die gesamte Anlage den heute gültigen gesetzlichen und planerischen Anforderungen genügen muss. Diese Sichtweise ist vom Bundesgericht immer wieder bestätigt worden, zuletzt im Fall eines geplanten Migros-Neubaus neben dem bestehenden Seedammcenter in Pfäffikon (SZ). Doch der Stadtrat ignoriert die dadurch gesetzten Standards und hat in diesem Punkt die VCS-Einsprache abgewiesen. Es ist zu vermuten, dass er im Rahmen der Migros-Einsprache gegen das Stadion Winkeln der Migros entsprechende Zusagen gemacht hat – die damals zum Rückzug der Einsprache führten – und sich so selber unter Zugzwang gesetzt hat. Der VCS sieht der weiteren rechtlichen Auseinandersetzung in diesem wichtigen Punkt zuversichtlich entgegen. Bevor aber der Beschluss des Stadtrates an eine nächste Instanz weitergezogen werden kann, ist der Gemeinderat mit der Beratung des Überbauungsplans an der Reihe. Der VCS geht davon aus, dass sich der Gemeinderat mit einem rechtswidrigen, auf dem allfälligen weiteren Instanzenweg chancenlosen Vorhaben befasst – und seine Beratungen in diesem Sinne reine Zeitverschwendung darstellen.

Andreas Bernhardsgrütter