Genug Standorte für Einkaufszentren
Die VCS-Sektion St. Gallen/Appenzell hat sich im Rahmen der Vernehmlassung mit den geplanten Richtplan-Anpassungen '04 beschäftigt. In den vorgesehenen Änderungen im Bereich Einkaufs- und Freizeitzentren sieht der VCS einen bösen raumplanerischen Fehlgriff. Nicht von ungefähr!
Im Sinne der Rechtssicherheit verlangt der VCS, auf die geplanten Änderungen des erst zweijährigen Richtplans im Bereich von Einkaufs- und Freizeitzentren zu verzichten. Im Detail sehen die Änderungen mit Wil, Buriet und Widnau drei neue kantonale Standorte vor, wo neue Einkaufs- und Freizeitzentren errichtet werden könnten. Der VCS wehrt sich dagegen, dass sich bald einmal an jede Autobahnausfahrt ein Shoppingcenter oder Fachmarkt anschliessen kann. Die drei neu aufgenommenen Standorte entsprechen keiner raumplanerischer Gesamtsicht, sondern sind das Ergebnis entsprechender Wünsche der betroffenen Gemeinden beziehungsweise der interessierten Investoren.
Neue Standorte sollten nur an bereits gut mit dem öffentlichen Verkehr (ÖV) erschlossenen Lagen in Frage kommen. Es ist unsinnig, die jetzt schon knappen Mittel für den Ausbau des ÖV für eine nachträgliche Erschliessung autogerechter Standorte einzusetzen. An Autobahnausfahrten und generell an peripheren Lagen hat der ÖV von Beginn weg schlechte Karten und kann selbst bei hohen Investitionen keinen angemessenen Anteil erreichen. Und überhaupt ist das ganze Kantonsgebiet ausreichend mit Einkaufs- und Freizeiteinrichtungen versorgt, so dass grundsätzlich kein Bedarf für eine Aufweichung der heutigen Richtplanbestimmungen besteht.
Eine unheilvolle Entwicklung ist im Gang denn die erreichten Umweltstandards werden mehr und mehr mit kleineren Läden unterlaufen. In Altenrhein hat Aldi eine Bewilligung für den Bau eines Supermarktes in einer Gewerbezone erhalten. Mit 700 m2 braucht der Laden keine Umweltverträglichkeitsprüfung der VCS konnte deshalb nicht mittels Verbandsbeschwerde auf die Einhaltung der Umweltstandards pochen. Zum Laden gehört ein Parkplatz mit rund 170 Plätzen, was vergleichsweise sehr viel ist. Damit ist eine neue Entwicklung im Detailhandel eingeleitet, die wichtige raumplanerische Ziele und Errungenschaften untergräbt.
Aldi, Lidl und Denner fahren alle die gleiche Strategie: Irgendwo in einer Gewerbezone werden billige Blechkisten hingestellt und darum herum grosse Parkplätze gebaut. Dieses Konzept hat offenbar in den Nachbarländern Erfolg. Die Folgen kann man in Frankreich, Italien oder Deutschland landauf, landab beobachten: Die ursprünglich kleingewerblichen Einkaufstrukturen die Läden um die Ecke gingen verloren. In den Dörfern und in Stadtzentren kann man kaum noch ein Brot kaufen. Der «Supermercato» befindet sich irgendwo weitab von den Wohngebieten und ist eigentlich nur noch per Auto erreichbar. Wer keines besitzt, bleibt auf der Strecke, sind diese Supermärkte doch kaum je mit einem Bus erschlossen. Jetzt soll es, wenn es nach den Plänen der Discounter geht, auch in der Schweiz so weit kommen.
Die bestehenden raumplanerischen und umweltrechtlichen Instrumente greifen hier nicht. Diese sind auf grössere Fachmärkte und Einkaufszentren ausgelegt. Das erlaubt diesen neuen Läden, die Umweltstandards, wie sie vor allem auch dank dem Verbandsbeschwerderecht erreicht wurden, zu unterlaufen.
Es liegt an den kantonalen und kommunalen Behörden, Instrumente zu entwickeln, die der Tendenz zu immer mehr «motorisierten Einkaufswägeli» entgegenwirken. Notwendig wäre etwa ein Verbot, in abseits gelegenen Gewerbe- und Industriezonen publikumsintensive Anlagen sowie Einkaufsangebote mit Gütern des täglichen Bedarfs einzurichten. Zudem gilt es, geltende Umweltstandards wie die Bewirtschaftung von Parkplätzen sowie die zwingende Erschliessung mit öffentlichen Verkehrsmitteln auch auf kleinere Läden auszudehnen, wenn diese fern von Orts- und Quartierzentren erstellt werden sollen. Im Weiteren ist die zulässige Parkplatzzahl in den Baureglementen der Gemeinden nach oben zu begrenzen.
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