Pressemitteilungen VCS 2006

Rekurs gegen Baubewilligung zum Umbau und Erweiterung Rheinpark St. Margrethen

Gemeinde verzögert Sanierung des Rheinparks

St. Gallen, 19. September 2006. Die Gemeinde St. Margrethen hat die Baubewilligung für die Sanierung des Einkaufszentrums Rheinpark erteilt. Doch sie ignorierte dabei die vom kantonalen Amt für Umweltschutz geforderten Massnahmen. Deshalb ist der VCS gezwungen, Rekurs gegen die Baubewilligung zu erheben. Die Gemeinde trägt die Verantwortung für die Verzögerung des Baubeginns.

Der Gemeinderat von St. Margrethen hat am 26. Juni über das Baugesuch zur Sanierung des Rheinparks entschieden und die vom VCS in seiner Einsprache geforderte Einführung einer Parkplatzgebühr abgewiesen. Die Stellungnahme des Amtes für Umweltschutz (AfU) zum Baugesuch erfolgte am 8. August, also eineinhalb Monate später. Der Gemeinderat entschied also über das Baugesuch, ohne die Stellungnahme des Kantons abzuwarten! Hätte er sie abgewartet, so wären ihm die zahlreichen Widersprüche zu seiner eigenen Bewertung aufgefallen. Der Gemeinderat gibt zu, dass er verpflichtet ist, „darauf hinzuwirken, dass eine Bewirtschaftung der Parkplätze eingeführt wird.“ Darauf hinwirken heisse aber nicht verfügen, hält sie lapidar fest. Mit keinem Wort wird erwähnt, wie sie denn dieser gesetzlichen Pflicht nachkommen will. Das AfU sagt klipp und klar, dass das Projekt im Bereich Luftreinhaltung nur dann den Vorschriften über den Schutz der Umwelt entspreche, „wenn die genannten Vorgaben realisiert werden.“ Und zu den genannten Vorgaben gehört gemäss AfU die Parkplatzbewirtschaftung. Um diese Massnahme will sich die Gemeinde drücken, obwohl sich der Rheinpark bereits in einem Gebiet mit übermässigen Immissionen, das heisst mit dauernder Überschreitung der NOx-Grenzwerte befindet.

Die Parkplatzbewirtschaftung führt zu einer Reduktion der überflüssigen Fahrten. Bei zwei Franken Parkplatzgebühr fährt man nicht mehr für ein Brötchen ins Einkaufszentrum. Wer seinen grossen Wocheneinkauf erledigen will, für den fällt die Parkgebühr nicht ins Gewicht. Die Reduktion der Fahrtenzahl bedeutet deshalb keinesfalls einen entsprechenden Umsatzrückgang.

Die vom Gemeinderat beklagte Abwanderung der Schweizer Kundschaft ins nahe Ausland hat auch ohne Parkplatzgebühr im Rheinpark stattgefunden. Andererseits kommen 40% der Rheinparkkundinnen und -kunden laut Aussage der Betreiber aus dem nahen Ausland. Hier scheint für den Gemeinderat die „Abwanderung aus dem Ausland“ kein Problem zu sein. Und diese Kundschaft kommt trotz des viel höheren Preisniveaus in die Schweiz.

Die Parkplatzbewirtschaftung ist an vielen Orten eingeführt. Sie hat sich als Mittel zur Begrenzung des motorisierten Individualverkehrs bewährt. Für eine Ausnahmeregelung für den Rheinpark besteht kein Anlass.

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Für einen komfortableren, schnelleren und besseren öV in St. Gallen

Die VCS Ortsgruppe empfiehlt Peter Dörflinger

St. Gallen, 6. September 2006. Die St.Galler Verkehrsbetriebe ist das eigentliche Aschenputtel unserer Stadt. Unter den von Bürgerlichen geführten zuständigen Direktion der technischen Betriebe wurden die VBSG über lange Jahre buchstäblich krank geschrumpft: Fehlende Investitionen im Fahrzeugpark, ausgedünnte Fahrpläne und trotz neuen Linien im besten Fall eine Stagnation beim Passagieraufkommen.

Im 2005 transportierten unsere VBSG 22,9 Mio. Fahrgäste - im Jahr 1990 waren es noch 23,1 Mio. Und doch: Seit die technischen Betriebe unter der neuen Leitung von Stadtrat Fredy Brunner (FDP) stehen, bewegt sich etwas: Vieles ist noch nicht sichtbar, aber auf gutem Weg: Eine neue, moderne und möglichst abgasarme Dieselbusflotte, die Aussicht auf einen baldigen Ersatz der völlig überalteten Trolleys mit neuen Fahrzeugen mit Doppelgelenk-Niederflurtechnik, ein Passagier Informationssystem, das seinen Namen verdient. All diese Massnahmen führen hoffentlich auch wieder zu zahlreicherwerdenden Passagieren - und damit zur Entlastung auf unseren Strassen!

Damit diese Verwandlung vom Aschenputtel der Schweizer Verkehrsbetriebe zur öV-Prinzessin möglichst schnell voranschreitet, braucht der oberste VBSG-Chef Fredy Brunner dringend Unterstützung von einem neuen Stadtrat oder einem Stadtpräsidenten Peter Dörflinger. Von jemandem, der weiss, wie ein VBSG-Bus von innen aussieht. von jemandem, der in seiner Parlamentsarbeit bewiesen hat, dass sein Einsatz für den öffentlichen Verkehr mehr ist als ein Lippenbekenntnis. Dörflinger zählt nicht zu jenen, die von unbezahlbaren Strassenprojekten träumen und weiteren Tiefgaragenvisionen nachhängen. Die Parkiersituation ist in St.Gallen im Vergleich zu anderen Städten - von ganz wenigen Spitzenstunden abgesehen - kein Problem. Der peinliche Zustand unseres öffentlichen Verkehrs hingegen schon. Die VCS Ortsgruppe empfiehlt darum Peter Dörflinger als Stadtrat und als Stadtpräsidenten!

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Zur Auslastung der St.Galler Tiefgaragen:

Die Mär der zu knappen Parkplätze

St. Gallen, 28. August 2006. Die Stadt St.Gallen verfügt heute über 2600 öffentliche Abstellplätze. Aber wie steht es um deren Auslastung? Ist die Stadt an freiem Parkraum so arm dran, wie es zurzeit auch im Stadtratswahlkampf behauptet wird?

Der VCS wollte es genau wissen. Verschiedentlich hat sich der VCS erfolglos nach einer Statistik zur Auslastung der Parkgaragen erkundigt Dabei wären genau diese Daten interessant in der Diskussion über neue Parkhäuser und das «Wie weiter» in der städtischen Verkehrspolitik. Der VCS gibt jedoch nie so schnell auf und hat sich Auslastungszahlen mit einem Internetskript von der Homepage www.pls-sg.ch beschafft. Zwischen Ende Oktober 2005 und Ende April 2006 wurden zu jeder Viertelstunde die verfügbaren freien Parkplätze abgefragt. Dabei kam es nur an 16 Tagen zu Werten von weniger als 100 freien Parkplätzen. An zwei Tagen (Freitag, 9.12. sowie Donnerstag, 15.12.) sank diese Zahl  kurzzeitig auf unter 20. Der letztjährige Sonntagsweihnachtsverkauf fand am 11. und 18. Dezember statt. Beide Tage schafften es nicht in die «Hitparade» des knappsten Parkplatzangebots! Am 11. Dezember lag der tiefste Wert an verfügbaren Parkplätzen um 13:45 Uhr bei noch 345. Am 18. Dezember gab es um 15:00 Uhr noch 272 freie Parkplätze.

Die Innenstadt stellt mit ihren rund 275 Geschäften das grösste und wohl auch attraktivste Einkaufszentrum der Region dar. Bis auf wenige Spitzenstunden pro Jahr ist das Parkierungsangebot ausreichend.

Die heute gegen 2600 Abstellplätze werden in den nächsten Jahren auf über 3000 erweitert. So stehen ab Herbst 2007 rund 160 zusätzliche Parkplätze in der Webersbleiche zur Verfügung. Bis Ende 2009 kommen über 100 öffentliche Parkplätze im Kongresszentrum Einstein dazu. Und ab 2010 ist mit der Eröffnung der Fachhochschule beim Bahnhof zu rechnen, für die zurzeit 240 weitere Parkplätze vorgesehen sind. Ein Ausbau des Parkplatzangebots für nur wenige Spitzentage por Jahr macht wirtschaftlich keinen Sinn und würde die Auslastung bestehender Parkhäuser reduzieren.

Grund zum Jammern über fehlende Parkplätze besteht also wahrlich nicht. In seiner Antwort zum Postulat für die Einführung eines City-Shuttles (Ringbus um die Altstadt St.Gallen) kam der Stadtrat zum Schluss, dass die Einkaufsgelegenheiten in der südlichen und nördlichen Altstadt «weitestgehend im 5-Minutengehbereich einer Bushaltestelle liegen.» Was für die Benutzer des öffentlichen Verkehrs gilt, das darf auch der motorisierten Kundschaft zugemutet werden. Zu Spitzenzeiten immer einen freien Parkplatz unmittelbar vor einer Ladentür vorzufinden, ist eine so überzogene Forderung wie ein Sitzplatz im VBSG-Trolley während den zehn Tage dauernden OLMA-Messe.

Verglichen mit anderen Schweizer Städten weisst St.Gallen einen hohen Anteil an motorisiertem Verkehr auf. Das bietet den VBSG die Chance zum Aufholen: Mehr Fahrkomfort (Niederflur, Klimaanlage, grösseres Sitzplatzangebot, Fahrgastinformationssysteme an den Haltestellen), sondern auch mit einer Ausweitung des Fahrplanangebots. Aufzuholen gilt es auch beim Passagieraufkommen: Im vergangenen Jahr transportierten die VBSG 22,9 Mio. Fahrgäste - im Jahr 1990 waren es noch 23,1 Mio. Wenn jemand Grund zum Jammern hat, dann sind es die Kunden des öffentlichen Verkehrs!

Den Markt spielen lassen

Als mögliche Lösung für die an wenigen Tagen und zu wenigen Stunden (zwischen 14:00 bis 17:00 Uhr) knappe Parkplatzzahl schlägt die VCS Ortsgruppe ein flexibles, nachfragegesteuertes Parkpreis-System vor. Wie in anderen Bereichen auch könnte damit der Markt seine regulierende Wirkung entfalten. Weiter fordert der VCS Transparenz bei den Auslastungszahlen aller im Parkleitsystem eingebundenen Parkplätze. Die Geheimniskrämerei muss ein Ende haben.

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VCS zur Fachhochschule St.Gallen

Keine Einsprache gegen Bauprojekt HB Nordwest

St.Gallen, 23. Juni 2006. Der VCS erhebt keine Einsprache gegen den Überbauungsplan Hauptbahnhof Nordwest, obwohl er das vorliegende Projekt für nicht bewilligungsfähig hält. Durch dieses Vorgehen ermöglicht es der VCS den Bewilligungsbehörden, die zwingend notwendigen Korrekturen ohne zeitraubendes Verfahren vorzunehmen.

Hauptproblem ist die Erschliessung mit dem motorisierten Individualverkehr. Sie ist nicht gegeben, weil der Knoten Blumenbergplatz bereits heute überlastet ist und er durch die geplante Tiefgarage bei der Fachhochschule nochmals deutlich mehr Verkehr erhält. Dieser Sachverhalt wird so auch im verkehrstechnischen Bericht klar festgehalten: «Auch wenn aus dem Plangebiet nur rund ein Viertel des Verkehrs über den Blumenbergplatz zirkuliert, so ist klar, dass dieser bei Eröffnung der Neubauten wie auch fünf Jahre später, weiterhin, einfach noch etwas stärker, überlastet sein wird - ein Nachweis ist unseres Erachtens überflüssig. Diese Argumentation ist für den VCS nicht nachvollziehbar. Sie würde bedeuten, dass ein Nachweis nur dann geführt werden muss, wenn noch Kapazitäten vorhanden sind. Mit der Überlastung eines Strassenabschnittes würde die Verpflichtung zur Sicherung der Erschliessung hinfällig! Es können beliebig weitere Projekte bewilligt werden.

Über den Knoten Blumenbergplatz/Schibenertor wickelt sich der öffentliche Verkehr der Buslinien 1, 3, 5, 6, 7, 9 und 11 sowie der Trogenerbahn und zahlreicher Postautolinien ab. Im Bereich des Blumenbergplatzes bleiben die Busse der Linie 9 während der Spitzenzeiten schon heute auf der Rosenbergstrasse im Stau stecken. Mit zunehmender Knotenüberlastung wird sich dieses Problem noch verschärfen. Die Privilegierung des öffentlichen Verkehrs kann nicht mehr gewährleistet werden. Eine Verschlechterung der Situation für den öffentlichen Verkehr ist aber aus umweltrechtlicher und lufthygienischer Sicht unzulässig.

Im verkehrstechnischen Bericht unerwähnt bleibt, dass der Knoten Blumenbergplatz durch bereits bewilligte und geplante Projekte noch weiter belastet wird. Eine konservative Abschätzung des zu erwartenden Mehrverkehrs gibt insgesamt einen Verkehrszuwachs je nach Fahrspur von 8 bis 45 %. Für die Fachhochschule selbst sind nur 20 Parkplätze vorgesehen, für die Erschliessung des Hauptbahnhofs 36 Vorfahrten- und Kurzzeitparkplätze. Die öffentliche Parkgarage jedoch soll 240 Parkplätze aufweisen. Der VCS bedauert, dass das Projekt der Fachhochschule mit dem Bau einer öffentlichen Parkgarage ver-knüpft wurde. Diese Parkgarage verursacht einen massiven Mehrverkehr und gefährdet damit das gesamte Projekt. Die Verfasser des verkehrstechnischen Berichtes erwähnen zwar verschiedentlich die Entlastungsfunktion durch die Aufhebung der Parkplätze auf der südlichen Bahnhofseite, sie ist aber rechtlich nicht mit dem Projekt verknüpft.

Nach intensiven Diskussionen hat der VCS Sektion St.Gallen/Appenzell aus zwei Gründen trotzdem auf eine Einsprache verzichtet:

  1. Der VCS begrüsst die Verbesserungen für den öffentlichen sowie den
    Fuss- und Veloverkehr
    Der vorgesehene Standort für den Bau der Fachhochschule ist ideal. Sie ermöglicht die dringend notwendige Umgestaltung des Bahnhofplatzes, der vom motorisierten Privatverkehr frei gemacht werden kann. Damit wird der nördliche Zugang zum Hauptbahnhof attraktiver. Es findet eine räumliche Aufwertung und Belebung des Bahnhofbereiches statt. Auch die vom VCS in den Vorgesprächen eingebrachte Velostation bringt eine Verbesserung.

  2. Der VCS will die Fachhochschule weder verzögern noch verhindern
    Durch den Verzicht auf eine Einsprache ermöglicht es der VCS der Stadt, die rechtlich zwingend notwendigen Anpassungen rasch vorzunehmen, damit die Voraussetzungen für eine Baubewilligung erfüllt werden.

Wir erwarten von der Stadt Antworten zu folgenden Punkten:

  • Einer rechtlich einwandfreien Erschliessung des Gebietes mit flankierenden Massnahmen, welche zu einer Reduktion der Fahrtenzahl im Bereich Blumenbergplatz führen (Reduktion der Anzahl Parkplätze, Nutzungsbeschränkungen, andere Massnahmen).

  • Angaben zu den vorgesehenen Massnahmen, damit der Bus (Linie 9) nicht im Stau stecken bleibt.

  • Verbindliche Aussagen zum Mehrverkehr, der dem Bereich Blumenbergplatz/Schibenertor noch zugemutet werden kann.

  • Die rechtliche Sicherstellung der Aufhebung von Parkplätzen auf der südlichen Bahnhofseite.

Der VCS geht davon aus, dass die Bewilligungsbehörden auch ohne Einsprache ihrer Aufgabe nachkommen und dafür besorgt sind, dass die Bauvorhaben im Gebiet Bahnhof Nord alle rechtlichen Vorgaben einhalten.

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VCS gegen das Wecken neuer Flugbedürfnisse

Der Flugverkehr muss seine Kosten tragen

Staad, 22. Juni 2006. Die Aktion gegen Fluglärm AgF engagiert sich seit 25 Jahren gegen den Ausbau des Flugfelds Altenrhein zum Flughafen. Der VCS hat gemeinsam mit den anderen Umweltverbänden diese Anstrengungen immer unterstützt – und wird dies weiterhin tun. Es gibt viele lokale Gründe für ein Engagement gegen eine Konzessionierung. Der VCS wendet sich aber nicht nur in Altenrhein gegen das Wecken immer neuer Flugbedürfnissse auf Kosten der Umwelt und der Anwohnerinnen und Anwohner.

Mit dem Wirtschaftsaufschwung der 60iger und 70iger Jahre wurden nicht nur immer mehr Autobahnen gebaut, sondern auch der Luftverkehr wurde zum Massengeschäft. Die Billigfluggesellschaften haben diese Entwicklung hin zum «Geiz-ist-Geil»-Flugerlebnis auf die Spitze getrieben. Der Preis, der auf dem Ticket steht, ist nur die eine Seite der Medaille. Die andere ist der Lärm für die Anwohner sowie die Luftbelastung und insbesondere die klimaschädigende Wirkung von Schadstoffen, die auf Flughöhe direkt in die Atmos¬phäre einwirken. Dieser Aspekt blieb im Umweltbericht zur Konzessionierung vollständig ausgeklammert.

Die Zuwachsraten im Flugverkehr sind auf die Billigangebote von EasyJet, Ryanair und Co. zurückzuführen. Friedrichshafen erzielte im vergangenen Jahr ein Wachstum von 11,5% und wurde dank den Billigfliegern zum viertgrössten Regionalflughafen Deutschlands. Auch Zürich-Kloten legt laufend zu. Geld verdient wird jedoch weltweit kaum noch mit dem eigentlichen Flugbetrieb, sondern mit den Taxfree- und anderen Nebengeschäften. Im Fluggeschäft geht es seit Jahren um den Zuwachs von Marktanteilen, und weniger um den Gewinn. Das Engagement des VCS gegen eine Konzessionierung des Flugfelds Altenrhein muss in diesem grösseren Zusammenhang gesehen werden. Wir sind nicht gegen den Ausbau von Altenrhein, weil wir das Wachstum in Friedrichshafen oder Zürich Kloten besser fänden. Wir sind gegen ein unbegrenztes Wachstum sowohl im Strassenverkehr wie auch in der Luft, das nur auf Kosten der Umwelt möglich ist. Wir sind für Lösungen, die über Landesgrenzen hinaus gehen und ein nachhaltiges Wachstum ermöglichen. Wir denken dabei an eine grenzüberschreitende Bodensee-S-Bahn. Der ganze Bodenseeraum könnte davon mehr profitieren als von zwei sich konkurrierenden Regionalflughäfen. Die externen Kosten des Flugbetriebs sind mit einer Treibstoffbesteuerung zu berücksichtigen, um die Verzerrung zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern auszugleichen. Der Flugverkehr muss seine Kosten tragen. In Friedrichs¬hafen und Zürich-Kloten ebenso wie in Altenhrein

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VCS Sektion St.Gallen/Appenzell erweitert Vorstand

VCS bleibt weiter auf Kurs

St. Gallen, 9. Mai 2006. Am vergangenen Donnerstag führte die VCS Sektion St.Gallen/Appenzell ihre diesjährige Hauptversammlung in Wil durch. Die statuarischen Geschäfte konnten speditiv behandelt werden und boten wenig Anlass zur Diskussion. Neu in den Vorstand gewählt wurde der künftige Nationalrat Urs Bernhardsgrütter aus Jona.

Die statuarischen Geschäfte boten an der diesjährigen Hauptversammlung keine Überraschungen. Im Jahres-bericht blickte die Präsidentin Doris Königer auf die vielfältigen Aktivitäten des vergangenen Vereinsjahres zurück, das ganz im Zeichen des 25-Jahr-Jubiläums stand. Wie notwendig das Engagement des VCS auch weiterhin ist zeigte die Feinstaub-Diskussion im letzten Winter. Die Erfolge des VCS und anderer Umweltverbände bei der Anwendung des Verbandbeschwerderechts zeigen, wie wichtig
dieses Mittel zur Durchsetzung des Umweltrechtes ist. Die staatspolitisch bedenkliche Initiative der FDP auf schweizerischer Ebene oder die drohende Abschaffung des Beschwerderechtes durch das St.Galler Kantonsparlament ist unehrlich: Statt das Umweltrecht direkt anzugreifen sollen die Rechtsmittel beschnitten werden, um demokratisch legitimiertes Recht durchzusetzen.
Die VCS Sektion St.Gallen/Appenzell wird sich für die Beibehaltung der Verbandsbeschwerde engagieren.

Zu den im letzten Jahr gut genutzten VCS-Dienstleistungen zählen die verschiedenen Velobörsen der VCS-Regionalgruppen. Die von der Sektion betriebene Verkehrsberatung wurde wiederum rege beansprucht. Ein schöner Erfolgt auch für den VCS ist die letzte Woche eröffnete erste Ostschweizer Velostation in St.Gallen. Die in Zusammenarbeit mit der IG-Velo angebotenen Velofahrkurse fanden im vergangenen Jahr erneut grossen Zulauf.

Die Finanzen der VCS-Sektion sind solide. Bei einem Umsatz von rund Fr. 115'000 resultierte ein kleiner Gewinn von rund Fr. 5000.

Unter Führung der langjährigen Präsidentin Doris Königer stellt
sich der bisherige Vorstand als eingespieltes Team weiterhin zur Verfügung: Martin Stamm als Vizepräsident (St.Gallen) sowie Ruedi Blumer, Kantonsrat (Gossau), Daniel Schöbi, (St.Gallen), Guido Wick (Wil) und Andreas Bernhardsgrütter (St.Gallen). Neu in den Vorstand gewählt wurde der Joner Urs Bernhardsgrütter, der sich ab Juni als Nachfolger von Pia Hollenstein als Nationalrat auch auf Bundesebene für eine nachhaltige Verkehrspolitik einsetzen wird.

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VCS empfiehlt ein JA zur Zürcher Strasse St. Gallen

Eine Vorlage, bei der alle gewinnen

St. Gallen, 2. Mai 2006. Am 21. Mai entscheidet das Stimmvolk über die Sanierung der Zürcherstrasse. Während der grösste Teil des zur Diskussion stehenden Kredits für die dringende Erneuerung der Werkleitungen verwendet wird, bringt die Neugestaltung des Strassenraums für das Quartier Lachen mehr Lebensqualität. Ein Projekt, das nur Gewinner kennt.

Neben der dringenden Sanierung der Werkleitungen wird der Strassenraum für alle Verkehrsteilnehmenden und die BewohnerInnen des Quartiers Lachen attraktiver gestaltet. Dazu wird die für den heutigen Verkehr viel zu breite Strasse verengt. Dies bedeutet aber keine Einschränkung für den motorisierten Privatverkehr. Die Zürcher Strasse wird auch nach der Neugestaltung eine kantonale Hauptstrasse und damit wichtige Verkehrsachse bleiben. Die bessere Raumaufteilung wird den Verkehr jedoch flüssiger und damit für alle angenehmer rollen lassen.

Der neue durchgehende Mittelstreifen ermöglicht Kindern sowie älteren Menschen und anderen in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen das einfachere und sichere Überqueren der Strasse. So
kann wieder zusammenwachsen, was zusammen gehört: Ein Quartier, das nicht von einer vierspurigen Strasse in zwei Hälften geteilt wird. Auch die Velo Fahrenden profitieren dank eines eigenen Fahrstreifens von mehr Sicherheit. Der öffentliche Verkehr schliesslich erhält neue Haltestellen in sogenannten Buskammern. Hier ist die Strasse breiter, so dass sich die haltenden Busse überholen lassen. Weder wird der öffentliche Verkehr durch die Neugestaltung behindert, noch behindern die VBSG-Busse selber den Verkehrsfluss.

Die Vorlage zur Sanierung und Neugestaltung der Zürcherstrasse zeigt beispielhaft, wie es dank einem Miteinander aller Verkehrsteilnehmenden nur Gewinner gibt. St.Gallen sollte diese Chance packen und auf der Gewinnerseite stehen!

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VCS zur Richtplan-Anpassung Kanton St. Gallen 2006

Planung per Wunschzettel?

St. Gallen, 5. April 2006. Jährlich wird der St.Galler Richtplan angepasst. Leider kann der VCS auch im Jahr 2006 keine Fortschritte würdigen. Die vorgesehenen Aenderungen stellen in den Bereichen Umweltschutz und Verkehr zahlreiche Weichen falsch. Statt als Führungsinstrument der Regierung für die Raumplanung zu dienen verwandelt sich der Richtplan zum Wunschzettel von Gemeinden für immer mehr Einkaufszentren und Fachmärkte.

Bereits unsere letztjährigen Anträge blieben mehrheitlich unberücksichtigt oder wurden auf später verschoben. Die notwendige Nachführung des Kapitels Öffentlicher Verkehr fehlt noch immer. Massnahmen zugunsten des öffentlichen Verkehrs – wie zum Beispiel der Ausbau der S-Bahn St. Gallen – haben Auswirkungen auf die Siedlungsentwicklung und sind mit den Vorhaben im Rahmen eines Gesamtverkehrskonzeptes mit dem Strassenverkehr zu koordinieren. Hier besteht dringender Koordinationsbedarf.

Es ist bezeichnend, dass zum Thema Strassenverkehr wegen den zahlreichen zwischenzeitlich umgesetzten Planungen ein Nachtrag eingebracht wird, während im Bereich des öffentlichen Regionalverkehrs die grundlegenden Aussagen noch immer fehlen. Ebenfalls in der Richtplanung nicht enthalten ist ein Kapitel zur Energienutzung. Auch darauf haben wir bereits in unserer Stellungnahme zum Richtplan-Nachtrag 2005 hingewiesen.

Neue Standorte für Einkaufszenten und Fachmärkte

Aus Sicht des VCS gibt es keinen Bedarf an zusätzlichen Standorten für Fachmärkte und Einkaufszentren. Richtplanung heisst planendes Vorausschauen, und nicht das Erfüllen von Wünschen aus den Gemeinden. Der VCS vermisst hier eine Systematik oder planerische Grundsatzüberlegungen. Zielführender wäre eine übergeordnete kantonale Sicht mit der abschliessenden Bezeichnung zu wünschbaren Standorten. Nur so können die dazu nötigen Investitionen und Betriebskosten zielgerichtet und effizient ausgerichtet werden. Bevor eine solche Systematik und grundsätzliche räumliche Überlegungen unter Einbezug des Einzugsgebietes der Standorte vorhanden ist, ist auf die Bezeichnung neuer kantonaler Standorte für Einkaufszentren und Fachmärkte zu verzichten. Dies trifft namentlich auf die geplante Neuaufnahme des Standorts Oberbüren zu, da die dafür gemäss kantonalem Richtplan vorgesehenen Grundvoraussetzungen nicht erfüllt sind. Zudem wird ein erheblicher Teil des zusätzlichen Verkehrs das Hauptstrassenetz belasten, was die Lebensqualität in den umliegenden Ortschaften beeinträchtigen wird. Dies steht im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Raumplanung und dem Vorsorgeprinzip der Umweltschutzgesetzgebung.

Volkswirtschaftlich verfehlt

Auch volkswirtschaftliche Überlegungen sprechen gegen neue Standorte von Einkaufszentren. Denn die Allgemeinheit trägt die Erschliessungskosten, hat aber keinen ersichtlichen Nutzen daraus. Seit Jahrzehnten werden immer neue grossflächige Einkaufsangebote geschaffen. Die Zahl der Arbeitsplätze im Detailhandel ist gleichzeitig massiv gesunken, da grossflächige Angebote eine weit geringere Arbeitsplatzdichte aufweisen als die konkurrierten Läden in den Zentren. Damit schafft jedes neue Einkaufszentrum nicht etwa auch neue, zusätzliche Arbeitsplätze, sondern wird zum Arbeitsplatz-Killer.

Strassenbauvorhaben

Im Gegensatz zum Bereich ÖV wird bei den neuen Strassenbauvorhaben grosszügig projektiert und gebaut. Eine Gesamtverkehrs-Konzeption ist dabei nicht ersichtlich. Im Richtplan fehlt auch eine Auseinandersetzung mit der Finanzierbarkeit der Vorhaben. Ein derart offensiver Strassenbau ist unbezahlbar. Dies betrifft neben den Umfahrungsstrassen insbesondere auch die zahlreichen geplanten Autobahnanschlüsse. Der Bund hat schon mehrfach darauf hingewiesen, dass zuerst das bereits beschlossene Autobahnnetz fertig zu stellen sei.

In seiner Vernehmlassung hat der VCS zu verschiedenen Strassenbauvorhaben Stellung bezogen. So zum Tunnel Rapperswil/Jona. Die Richtplanpassung bezeichnet die Linienführung des Tunnels als festgelegt. Der VCS erachtet dieses Vorhaben als illusorisch, da nicht finanzierbar. Zudem schafft der Tunnel eine massgebliche Erhöhung der Strassenkapazitäten im bereits überlasteten Raum und führt insbesondere im Siedlungsgebiet von Jona (neue Jonastrasse / St. Gallerstrasse) zu erheblichem Mehrverkehr. Der VCS spricht sich ebenfalls gegen die S18 im Rheintal aus. Dieses Srassenbauvorhaben tangiert auf vorarlbergischer Seite ein Naturschutzgebiet (Schweizer Riet) von internationaler Bedeutung. Ihre Realisierung ist denn auch aus rechtlicher Sicht fraglich. Die Linienführung auf Schweizer Seite bereits verbindlich festzulegen ist darum nicht sinnvoll.

Bei den gestrichenen Strassenbauvorhaben ist die Strasse H8, Anschluss Rickenstrasse, aufgeführt. Aus unserer Sicht fehlen aber die mit den betroffenen Gemeinden und dem VCS vereinbarten flankierenden Massnahmen in den Ortschaften Schmerikon, Uznach, Neuhaus, Eschenbach und Wagen.
Das Fazit zur zur diesjährigen Richtplananpassung fällt aus VCS-Sicht enttäuschend aus: Wiederum kein Beitrag für eine nachhaltige Raumentwicklung in unserem Kanton, sondern nur eine Fortführung der bisherigen Entwicklung hin zu immer mehr Verkehr.

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Stellungnahme
Rheintalische Volkszeitung vom 16. März

Alles was Recht ist

St. Gallen, 27. März 2006. Der VCS ist es sich gewohnt, dass sein Engagement zum Schutz der Umwelt nicht überall auf eitle Freude stösst. Zu diesem Einsatz gehört es offenbar, sich Beschimpfungen und Unterstellungen anhören zu müssen. Schade. Die Berichterstattung zu unserer Einsprache gegen die Gratisparkplätze beim Rheinpark war eingerahmt durch einen Kommentar der Rheintalischen Volkszeitung zur linken und einer Stellungnahme der FDP Rheintal zur rechten Seite. Beides leider ohne die Erwähnung der Tatsache, dass es nicht der VCS ist, der die Bewirtschaftung von Parkplätzen vorschreibt, sondern die Umweltgesetzgebung und die Rechtssprechung. Die Grenzwerte von Luftschadstoffen (NO2, Feinstaub und Ozon) sind im Projektgebiet überschritten. Als Grossanlage trägt das Einkaufszentrum überdurchschnittlich dazu bei. Um die Aufhebung der Gratisparkplätze kommt der Rheinpark aus Gründen des Umweltschutzes nicht herum. Diese Rechtslage kennt die Betreiberin des Rheinparks, kann sie doch auf ausgezeichnete und erfahrene Anwälte zurückgreifen. Der VCS jedenfalls zieht seine Einsprache sofort zurück, sobald ein rechtskonformes Bauprojekt vorliegt.

Aus Sicht der Rechtsstaatlichkeit enttäuschend ist die Haltung der FDP. Statt mit offenen Karten zu spielen und die Abschaffung der Schweizer Umweltgesetze zu fordern, greift sie lieber die Umweltverbände an. In fast 80 Prozent aller von Umweltverbänden angestrebten Verfahren konnten Verbesserungen erzielt werden. Gewonnen haben damit aber nicht die Verbände, sondern die Umwelt, der Schutz der Heimat und die Gesundheit aller Bewohnerinnen und Bewohner unseres Landes. Gewonnen hat aber auch die Rechtsstaatlichkeit. Gerade dies müsste doch ein Kernanliegen einer staatstragenden Partei wie der FDP sein. Der Rheintaler Bevölkerung wäre jedenfalls mehr gedient, die FDP würde weniger polemisieren und dafür mehr den Dialog mit ihren vorarlbergischen Parteikollegen suchen. Denn nicht nur die Wirtschaft muss globalisiert werden, sondern auch der Schutz der Umwelt. Mit einer grenzüberschreitenden Raumplanungs-, Verkehrs- und Umweltpolitik könnte sich die FDP gemeinsam mit anderen Regionalparteien profilieren. Dies käme dem ganzen Rheintal auch wirtschaftlich zugute - auf beiden Seiten des Rheins.

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Konzessionierung Flugfeld Altenrhein wird von Vorarlberger Landesregierung abgelehnt

St.Gallischer Dank an Vorarlberger Landesregierung

14. März 2006: Im Gegensatz zur St. Galler Regierung lehnt die Vorarlberger Landesregierung die Konzessionierung des Flugfeldes Altenrhein ab.

Die St.Gallische Regierung setzt im Falle des Flugplatzes Altenrhein offensichtlich in erster Linie auf Expansion; der Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm hat bei ihr ein geringes Gewicht. Bei der Vorarlberger Landesregierung liegen die Prioritäten anders. Sie sagt nein zur Aufweichung des Lärmkorsetts, und sie betrachtet den Schutz der Anrainergemeinden und die Vermeidung zusätzlicher Beeinträchtigungen des Naturschutzgebiets Rheindelta als vorrangig.

Das bedeutet, dass auch grosse Teile der Bevölkerung westlich des Rheins sich in der Frage der Konzessionierung Altenrheins von der Vorarlberger Landesregierung besser vertreten fühlen als von den eigenen Behörden. Über die Landesgrenze hinweg reichen wir daher der Vorarlberger Landesregierung die Hand zum herzlichen Dank für all das, was sie im Interesse ihrer eigenen Bevölkerung und gleichzeitig auch im Interesse des betroffenen St.Galler Volkes getan hat und weiterhin tun will.

Die Umweltorganisationen im Raum St.Gallen:
AgF Aktion gegen Fluglärm Altenrhein
Pro Natura St.Gallen-Appenzell
VCS St.Gallen Appenzell
WWF St.Gallen

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Einsprache gegen Umbau und Erweiterung Rheinpark St. Margrethen

VCS fordert Parkplatzbewirtschaftung

St. Gallen, 14. März 2006. Das vor über 30 Jahre erstellte Einkaufszentrum Rheinpark in St. Margrethen soll einem Umbau unterzogen und an die heutigen Kundenbedürfnisse angepasst werden. Der VCS verlangt, dass sich der Rheinpark nicht nur an den Kundenbedürfnissen orientiert, sondern auch die einschlägigen umweltrechtlichen Vorgaben einhält.

Der VCS bedauert, dass im Rahmen des Umbaus und der Erweiterung des Einkaufszentrums Rheinpark keine Parkplatzbewirtschaftung vorgesehen ist. Damit entspricht das Bauvorhaben nicht der gesetzlichen Verpflichtung zur Reduktion von Luftschadstoff-Emissionen, was als klare Rechtsverletzung zu werten ist. Zwar wird die Erreichbarkeit des Rheinparks durch öffentliche Verkehrsmittel verbessert und die Anzahl der Parkplätze gemäss Umweltverträglichkeitsbericht von heute 1227 auf noch 1031 reduziert. Aus Sicht des VCS ist diese Parkplatzzahl noch immer als zu hoch zu bewerten. In seiner Einsprache beschränkt er sich aber auf die Durchsetzung der Parkplatzbewirtschaftung als zentrale Forderung.

Der kantonale Richtplan sieht für neue Einkaufszentren neben einer guten Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr die Parkplatzbewirtschaftung zwingend vor, während bestehende Zentren im Rahmen von grösseren Renovationen einer Sanierungspflicht unterstehen. Alle Einkaufszentren im Kanton St.Gallen in vergleichbarer Grösse wie der Säntispark oder das im Bau befindliche Einkaufszentrum Stadion St.Gallen bewirtschaften bereits heute ihre Kundenparkplätze oder sehen dies ab Eröffnung vor. Auch für den zurzeit im Umbau befindlichen Pizolpark ist nach der Neueröffnung Mitte nächsten Jahres die Parkplatzbewirtschaftung verbindlich geregelt. Schon aufgrund der Rechts- und Lastengleichheit können daher Gratisparkplätze beim Rheinpark nicht hingenommen werden. Unfair wäre die Beibehaltung der Gratisparkplätze auch gegenüber den Fachgeschäften und Detaillisten in den Zentren von St.Gallen oder Rorschach: Hier sind gebührenpflichtige Parkplätze schon längst eine Selbstverständlichkeit.

Im Umweltverträglichkeitsbericht zum Bauprojekt wird der Verzicht auf die Parkplatzbewirtschaftung mit der Konkurrenz- und Grenzlage zu Österreich begründet. Der Verzicht auf Gratisparkplätze führe angeblich zu grenzüberschreitendem Mehrverkehr. Aufgrund des grossen Preisgefälles zwischen der Schweiz und dem benachbarten EU-Ausland von rund 30% ist jedoch aus Sicht des VCS die Gefahr einer weiteren Kundenabwanderung bei einer Parkierungsgebühr von 2 bis 3 Franken pro Einkauf vernachlässigbar. Die Probleme des Detailhandels in der Hochpreisinsel Schweiz können und dürfen nicht auf Kosten der Umwelt gelöst werden. Die Verkehrs- und Umweltprobleme - gerade im Bereich der Luftreinhaltung - sind vermehrt kantons- und länderübergreifend anzugehen. Im benachbarten Vorarlberg steht im Rahmen des Verkehrskonzepts 2005 die Einführung von Parkplatzbewirtschaftungssystemen erstmals zur Diskussion. Eine entsprechende grenzüberschreitende Regelung für das ganze Rheintal müsste Ziel einer koordinierten Umweltpolitik sein.

In seiner Einsprache verlangt der VCS konkret:

  • eine manipulationssichere Parkplatzbewirtschaftung ab der ersten Minute ohne Rückerstattung aufgrund der gesetzlichen
    Verpflichtung zur Emissionsreduktion und der durch das Bundesgericht bestätigten Rechtspraxis

  • eine Gebührenhöhe in der Grössenordnung von Fr. 2.- pro Stunde

  • eine bauliche Abtrennung der Kundenparkplätze von jenen der Angestellten

Der VCS stellt sich weder gegen die vorgesehene Dachbegrünung noch das projektierte Kinderparadies. Rheinparken ja - aber nicht mehr zum Nulltarif. Was der VCS damit fordert ist einzig die Einhaltung geltender umweltrechtlichen Normen. Die Betreiberin des Rheinparks hätte es in der Hand gehabt, mit einer rechtskonformen Projekteingabe den Baubeginn nicht unnötig aufs Spiel zu setzen. Dank einer speditiven Einsprachebehandlung durch die zuständige Gemeinde lässt sich diese durch die Bauherrschaft selbst verursachte Verzögerung auf ein Minimum reduzieren.

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Leserbrief zum Kommentar von Kurt Latzer vom 23. Februar 2006

Rheinpark blockiert sich selbst

St. Gallen, 27. Februar 2006: Die Rheintalische Volkszeitung hat in der Ausgabe vom 23. Februar über die vorsorgliche Einsprache des VCS gegen die "Verjüngungskur" des Einkaufszentrums Rheinpark berichtet. Vorsorglich aufgrund der sehr knapp bemessenen zweiwöchigen Auflagefrist. Zudem stand uns der umfangreiche Umweltverträglichkeitsbericht erst rund eine Woche vor Fristablauf zur Verfügung. Wir haben darum um eine Fristverlängerung für die Nachreichung der Einsprachebegründung ersucht. Ein durchaus übliches und im Sinne der Rechtspflege absolut legitimes Vorgehen.

Herr Latzer glaubt, das Vorgehen des VCS zu kennen. Aufgrund seines Kommentars müssen wir dies bezweifeln. So stimmt es nicht, dass der VCS den Bau eines Baufachmarkts in St. Margrethen verhindert hat. Die Investoren hatten sich – wohl aus wirtschaftlichen Überlegungen – noch vor Eingabe eines Bauprojekts wieder zurückgezogen. Da ist es natürlich einfach, dem VCS den Schwarzen Peter zuzuschieben. Beim gegenwärtigen Kesseltreiben gegen das Verbandsbeschwerderecht zwar nachvollziehbar, aber weder ehrlich noch fair.

Der VCS nimmt seine Möglichkeiten wahr, mit Hilfe des Verbandsbeschwerderechts die Umweltgesetze durchzusetzen. Und damit einen Beitrag dafür zu leisten, dass die Luftgrenzwerte eingehalten werden. Denn die Einsprache des VCS richtet sich selbstverständlich nicht gegen die Begrünung des bisherigen Dachparkings, sondern gegen die fehlende Parkplatzbewirtschaftung. Bei neuen Einkaufszentren ist diese aufgrund der gesetzlichen Grundlagen eine Selbstverständlichkeit. Es ist nur fair, wenn diese Pflicht auch bei der Renovation eines bestehenden Einkaufszentrums greift. So wie beim Pizolpark einige Kilometer Rheinaufwärts. Ebenfalls ein Einkaufszentrum, das nach vielen Jahren einer umfassenden Verjüngungskur unterzogen wird. Fazit: Nicht der VCS blockiert, sondern die Betreiber des Rheinparks selbst haben die Chance verpasst, von Anfang an die gesetzlich notwendige Parkplatzbewirtschaftung vorzusehen. Und damit zügig mit dem Umbau beginnen zu können.

Thomas Schwager
Geschäftsleiter VCS Sektion St.Gallen/Appenzell

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Zum Leserbrief von Kurt Weigelt vom 23. Februar 2006

Quere Logik

St. Gallen, 27. Februar 2006: In einem sieht sich der VCS mit Kurt Weigelt einig: Die Entwicklung hin zu immer mehr Einkaufszentren am Stadtrand ist für die St. Galler Innenstadt schädlich. Der VCS setzt sich beharrlich im politischen Prozess und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gegen zu viele Einkaufszentren und Parkplätze an der Peripherie ein. Wir möchten, dass die Quartierzentren und die Innenstadt attraktiv bleiben und das Leben nicht an den Stadtrand abgezogen wird. Leider werden wir dabei von den Gewerbeorganisationen der Innenstadt nicht unterstützt. Auch dann nicht, wenn die Bevölkerung darüber abstimmen kann. So bei der Abstimmung über den Landverkauf für das Einkaufszentrum/Stadion St. Gallen.

Wenn nun Kurt Weigelt in seinem Leserbrief behauptet, dass ein neues Parkhaus in der Innenstadt "den öffentlichen Verkehr stärkt", so liegt er damit völlig quer:

  • Erstens kann man die Situation am Marktplatz heute schon, ohne ein weiteres Parkhaus für Fussgänger und den öffentlichen Verkehr verbessern.

  • Zweitens ist der Bau eines weiteren Parkhauses zur Aufwertung der Innenstadt schlicht nicht nötig, da bereits 750 Parkplätze in unmittelbarer Nähe zur Altstadt im Bau oder bewilligt sind.

  • Drittens verlagert ein grösseres Parkplatzangebot in der Innenstadt Passagiere vom Bus zu den Autos und führt damit primär nicht zu mehr Kunden, sondern nur zu mehr Verkehr.

  • Viertens verstopft die dilletantisch geplante Parkhauseinfahrt unweigerlich den Verkehrsablauf am Schibenertor und am Blumenbergplatz. Da bleiben nicht nur sämtliche Buslinien stecken, sondern auch die Kunden in ihren Autos.

  • Fünftens wird die wichtige Fusswegverbindung Marktplatz – Schibenertor – Bahnhof mit dem vorgeschlagenem Ausbau der Kreuzung Schibenertor für den Fussverkehr zur völligen Ödnis.

Über die Gestaltungsentwürfe für den Marktplatz der IG lässt sich durchaus diskutieren. Die unterirdischen Ideen der "IG Chance Marktplatz" würde aber zu neuen Staus, Lärm und Luftbelastung in der Innenstadt führen. Und damit zu Zuständen, wie sie eher für Winkeln und Abtwil typisch sind. Dies stärkt weder die Innenstadt, noch ist dies ein geeignetes Mittel gegen die Konkurrenz am Stadtrand. Die Innenstadt profitiert heute dank seiner zentralen Lage von einer guten Anbindung an den öffentlichen Verkehr. So besuchen in grösseren Städten 70 Prozent der Kunden die Innenstadt mit dem öffentlichen Verkehr. Auf dieser Stärke ist aufzubauen. Ein dichteres Busangebot insbesondere während dem Abendverkauf und an Samstagen, dynamische Fahrgastanzeigen und ein attraktiver Hauslieferdienst erzielt eine grössere Wirkung als ein neues Parkhaus. Und ist erst noch billiger zu haben. Aber solche Vorschläge hört man von den Gewerbevertretern leider nie.

Andreas Bernhardsgrütter, Gallusstrasse 37, 9000 St. Gallen
Verkehrs- und Raumplaner , Vorstand VCS Sektion SG/Appenzell

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Umfrage der VCS Regionalgruppe See & Gaster

Russpartikelfilter: Gemeinden als Vorreiter?

Rapperswil, 14. Februar 2006: Schon im November, bevor Feinstaub zum Medienthema geriet, startete die VCS-Regionalgruppe bei den Gemeindebehörden des St. Galler Linthgebietes eine Umfrage zum Thema Russpartikelfilter. Nun liegen die Antworten vor. Die Behörden sind vor allem bei Neuanschaffungen von Gemeindefahrzeugen willens, diese mit Russpartikelfilter auszurüsten. Bis alle Fahrzeuge durch neue ersetzt sind, wird es aber noch lange dauern. Auch die Kantonsbehörden tun sich mit der Umsetzung von Massnahmen gegen den gesundheitsschädlichen Feinstaub schwer.

Der Ausstoss von gesundheitsgefährdenden Kleinstpartikeln wurde diesen Winter mit den lange andauernden Hochdrucklagen zum grossen Problem. Kein Wind verteilte die gefährlichen Stoffe, kein Regen wusch sie aus. Halbherzig wurden teilweise Massnahmen ergriffen. Das Problem des Feinstaubes ist mit dem Wetterwechsel aber nicht verschwunden. Regelmässig wird der Grenzwert überschritten. Holzfeuerungen und Verkehr gehören mit zu den Verursacher des Feinstaubes.

Alle Werkhof-Fahrzeuge ohne Partikelfilter

Die Regionalgruppe See und Gaster des Verkehrs-Club wollte von den Gemeinden im Linthgebiet wissen, ob sie in Sachen Feinstaub ihre Verantwortung und eine Vorreiterrolle übernehmen. Von sechzehn angefragten Gemeinden antworteten sieben. Da alle grossen Gemeinden antworteten, sind wesentliche Aussagen trotz des geringen Rücklaufes möglich. Die Resultate sind ernüchternd: Praktisch kein Dieselfahrzeug im Besitze der Gemeinden ist mit einem Partikelfilter ausgerüstet: von den 30 Werkhof-Fahrzeugen keines; von 33 Feuerwehrfahrzeugen sind es deren zwei und bei den fünf erfassten Schulbussen fahren immerhin drei mit Filter.

Handlungsbedarf erkannt

In den Gemeinden ist aber eine hohe Bereitschaft zu erkennen, dies zu ändern. Auch wenn die Nachrüstung bestehender Dieselfahrzeuge in vier Gemeinden nicht geplant ist, sollen in allen Gemeinden neu anzuschaffende Fahrzeuge über Filter verfügen. Bei der Langlebigkeit solcher Fahrzeuge wird sich das Verhältnis aber nur langsam ändern. Schon heute verlangen die Behörden bei der Vergabe von Konzessionen im öffentlichen Verkehr (Buslinien) mehrheitlich, dass diese mit Partikelfilter-Fahrzeugen betrieben werden müssen. Im Weiteren erwähnenswert und zur Nachahmung empfohlen die Gemeinde Uznach, welche in Zukunft bei der Vergabe von Bauaufträgen Firmen mit schadstoffarmen Maschinen besser bewertet. Die Regionalgruppe erwartet von der Umfrage auch diejenigen Gemeindebehörden sensibilisiert zu haben, welche nicht antworteten. Dies zum Wohle der Gesundheit der Einwohnerinnen und Einwohner des Linthgebietes.

Zögerliche Kantonsbehörden

Tempo 80 auf Autobahnen wurde im Kanton St.Gallen nicht verordnet, obwohl die Feinstaubwerte weit über dem Grenzwert lagen. Der Baudepartements-Sekretär betitelte die Massnahme als „blinder Aktivismus“, empfahl aber den Verzicht des Autos, da jede eingesparte Fahrt seinen Teil zur Entschärfung beitrage. Gerade die Tempo 80-Beschränkung hätte der Bevölkerung den Ernst der Lage aufgezeigt. So wären sicher mehr Fahrten nicht gemacht worden. Der Kanton hat es verpasst ein Zeichen zu setzen. Nächste Woche entscheidet der Kantonsrat über eine Motion des grünen Kantonsrates Urs Bernhardsgrütter: Mit einem Bonus-/Malus-System soll der Anreiz für die Beschaffung von Dieselfahrzeugen mit Russpartikelfilter - gegenüber solchen ohne Filter - erhöht werden. Die VCS-Regionalgruppe unterstützt diese Motion. Damit würden russige Dieselmotoren schneller der Vergangenheit angehören und Fahrzeuglenker, Velofahrer, Fussgänger und Anwohner könnten gesündere Luft einatmen. Denn dieGrenzwerte wurden in den letzten Tagen bereits wieder überschritten!

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Sofortmassnahmen gegen dicke Luft

Geltendes Umweltrecht endlich durchsetzen!

St. Gallen, 2. Februar 2006. Auch die Stadt St. Gallen leidet unter zu hohen Feinstaub-Werten in der Luft. Nicht die aktuelle Wetterlage ist aber Ursache für die dramatisch gestiegene Luftbelastung in der ganzen Schweiz. Der Grund liegt vielmehr in der mangelnden Durchsetzung gültiger Umweltgesetze.

Die VCS-Sektion St. Gallen/Appenzell fordert Behörden und Politik dazu auf, ihre Verantwortung wahrzunehmen und allenotwendigen Massnahmen zu ergreifen. Im letzten Monat wurde der Grenzwert der Luftreinhalteverordnung für Feinstaub von 50 µ/m2 an nicht weniger als 13 Tagen überschritten. Zulässig wäre eine einmalige Überschreitung. Das maximale Tagesmittel lag im Januar bei 110 µ/m2 und damit um mehr als den Faktor zwei zu hoch! Dass die LRV-Grenzwerte nicht eingehalten werden ist keine neue Erkenntnis. Während die Medien im Sommer über zu hohe Ozon-Werte berichten, ist es im Winter der Feinstaub. Die Schädlichkeit von Feinpartikeln ist in zahlreichen Studien erwiesen. In der Schweiz sterben jährlich
zwischen 3000 und 4000 Menschen frühzeitig an den Folgen der Luftverschmutzung. Feinstaub tötet!

Die Schadstoffbelastung der letzten Tage und Wochen gehört jedoch nicht zum natürlichen Winterwetter, sondern ist das Ergebnis eines mangelnden Problembewusstseins auf allen politischen Ebenen. So haben die Verkehrsbetriebe der Stadt St. Gallen den Ersatz ihrer überalteten Dieselbusflotte jahrelang verschlafen. Erst auf 2007 ist Besserung in Sicht.

Der VCS St. Gallen/Appenzell ruft die Ostschweizer Kantonsregierungen dazu auf, sich der Forderung der Kantone Zürich und Bern nach Tempo-80 auf Autobahnenanzuschliessen. Weiter schlägt der VCS vor, in Zeiten überschrittener Luftgrenzwerte verbilligte «Feinstaubtageskarten» des Tarifverbunds Ostwind abzugeben. Nur ein massives Umsteigen auf den öffentlichen Verkehr vermag kurzfristig die Schadstoffbelastung in der Luft zu reduzieren. Kurzfristige Massnahmen wie Fahrverbote für Lastwagen ohne Partikelfilter, Tempobeschränkungen oder Malussteuern für filterlose Fahrzeuge vermögen das Problem zu hoher Schadstoffwerte in der Luft jedoch nicht dauerhaft zu lösen. Noch immer fehlt es am politischen Willen, mit geeigneten Massnahmen für eine nachhaltige Verkehrspolitik und damit auch eine Reduktion des motorisierten Verkehrs zu sorgen. Der VCS wird sich darum auch in Zukunft konsequent für die Einhaltung geltenden Umweltrechts einsetzen

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Einsprache: VCS sieht Optimierungspotential im Verkehrsbereich

Güterbahnhof: etwas weniger wäre viel mehr

St. Gallen, 3. Januar 2006. Auch der VCS hat Einsprache gegen den Überbauungsplan Güterbahnhof eingelegt, obwohl er das Projekt grundsätzlich begrüsst. Im Gegensatz zu bereits gebauten, bewilligten oder geplanten Bauvorhaben weitab vom Stadtzentrum kann diese Überbauung zur wertvollen Bereicherung für St. Gallen werden. Mit seiner Einsprache will der VCS erreichen, dass sich die von den Promotoren vorgesehene Nutzung an die rechtlichen Vorgaben hält und umweltverträglich optimiert wird.

Der VCS unterstützt zentrumsnahes Wohnen, Arbeiten und Einkaufen. Die gute Erreichbareit von Versorgungseinrichtungen mit dem Fuss- und Veloverkehr ist eine Grundvoraussetzung für die Lebensqualität einer Stadt. Das Plangebiet ist heute schon lufthygienisch übermässig belastet.

Das Vorhaben muss sich darum an verschärfte Emissionsbegrenzungen der Luftreinhalteverordnung halten. Die zur Verfügung stehenden Massnahmen (Parkplatzbewirtschaftung, Reduktion der Parkplatzzahl, Qualität des öV) beeinflussen sich gegenseitig, was auch schon das Bundesgericht festgehalten hat. Darum ist der VCS aus rechtlichen und umweltpolitischen Überlegungen der Ansicht, dass die Zahl der vorge-sehenen 520 Parkplätze zu hoch ist.
Das innerstädtische Strassennetz ist an verschiedenen wichtigen Knoten an die Grenzen seiner Belast-barkeit angelangt. Eine konsequente Privilegierung des öVs lässt sich immer schwieriger gewährleisten. Im Stau stehende Busse sind keine Alternative zum motorisierten Individualverkehr (MIV) und dienen niemandem. In seiner Einsprache hat der VCS daher einen Bericht zur öV-Privilegierung im Bereich Geltenwilenstrasse / St. Leonhardsbrücke beantragt. Dieser soll aufzeigen, ob und wie auch nach Fertigstellung des Projekts eine privilegierte Fahrt für den öffentlichen Verkehr sichergestellt werden kann.

Im Verkehrsbericht erfolgte die Berechnung der zulässigen Fahrtenmenge einzig aufgrund der Kapazität des Knotens Geltenwilenstrasse. Der Modalsplit bewegt sich dabei je nach Nutzungsszenario in einem Bereich von 55 bis 57 Prozent für den motorisierten Verkehr - und damit deutlich über dem heutigen städtischen MIV-Anteil von 45%. Das Verkehrsaufkommen ist gemäss gesetzlicher Verpflichtung zur grösstmöglichen Emissionsbegrenzung möglichst tief zu halten. Der VCS sieht aufgrund der sehr guten Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr eindeutig Optimierungspotential. Auch der Anteil des Langsamverkehrs lässt sich bei dieser sehr
zentrumsnahen Lage stärker gewichten. Dadurch kann der Parkplatzbedarf gerade bei einer Büronutzung tief gehalten werden. Das zeigt auch das Beispiel des neu erstellten
Raiffeisenbank-Hauptsitzes im Bleicheli-Quartier.

Der VCS strebt in folgenden Punkten eine Einigung an:

  • Eine Reduktion der zulässigen Anzahl Parkplätze

  • Eine Reduktion der jährlich maximal zulässigen Fahrtenzahl

  • Eine bauliche und betriebliche Trennung von Besucher- bzw. Kundenparkfeldern zu jenen aus der Wohnnutzung, um eine Umgehung der Parkplatzbewirtschaftung zu verhindern

  • Die rechtliche und finanzielle Sicherstellung der Fuss- bzw. Radwegerschliessung im Osten und
    Westen über die Gleisanlagen

  • Die Sicherstellung der öV-Privilegierung im Bereich Geltenwilerstrasse / St. Leonhardsbrücke

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s ein gutes Zeichen!