Rekurs gegen Baubewilligung zum Umbau und Erweiterung
Rheinpark St. Margrethen
Gemeinde verzögert Sanierung des Rheinparks
St. Gallen, 19. September 2006. Die Gemeinde St. Margrethen hat die
Baubewilligung für die Sanierung des Einkaufszentrums Rheinpark erteilt.
Doch sie ignorierte dabei die vom kantonalen Amt für Umweltschutz
geforderten Massnahmen. Deshalb ist der VCS gezwungen, Rekurs gegen die
Baubewilligung zu erheben. Die Gemeinde trägt die Verantwortung für
die Verzögerung des Baubeginns.
Der Gemeinderat von St. Margrethen hat am 26. Juni über das Baugesuch
zur Sanierung des Rheinparks entschieden und die vom VCS in seiner Einsprache
geforderte Einführung einer Parkplatzgebühr abgewiesen. Die
Stellungnahme des Amtes für Umweltschutz (AfU) zum Baugesuch erfolgte
am 8. August, also eineinhalb Monate später. Der Gemeinderat entschied
also über das Baugesuch, ohne die Stellungnahme des Kantons abzuwarten!
Hätte er sie abgewartet, so wären ihm die zahlreichen Widersprüche
zu seiner eigenen Bewertung aufgefallen. Der Gemeinderat gibt zu, dass
er verpflichtet ist, „darauf hinzuwirken, dass eine Bewirtschaftung
der Parkplätze eingeführt wird.“ Darauf hinwirken heisse
aber nicht verfügen, hält sie lapidar fest. Mit keinem Wort
wird erwähnt, wie sie denn dieser gesetzlichen Pflicht nachkommen
will. Das AfU sagt klipp und klar, dass das Projekt im Bereich Luftreinhaltung
nur dann den Vorschriften über den Schutz der Umwelt entspreche,
„wenn die genannten Vorgaben realisiert werden.“ Und zu den
genannten Vorgaben gehört gemäss AfU die Parkplatzbewirtschaftung.
Um diese Massnahme will sich die Gemeinde drücken, obwohl sich der
Rheinpark bereits in einem Gebiet mit übermässigen Immissionen,
das heisst mit dauernder Überschreitung der NOx-Grenzwerte befindet.
Die Parkplatzbewirtschaftung führt zu einer Reduktion der überflüssigen
Fahrten. Bei zwei Franken Parkplatzgebühr fährt man nicht mehr
für ein Brötchen ins Einkaufszentrum. Wer seinen grossen Wocheneinkauf
erledigen will, für den fällt die Parkgebühr nicht ins
Gewicht. Die Reduktion der Fahrtenzahl bedeutet deshalb keinesfalls einen
entsprechenden Umsatzrückgang.
Die vom Gemeinderat beklagte Abwanderung der Schweizer Kundschaft ins
nahe Ausland hat auch ohne Parkplatzgebühr im Rheinpark stattgefunden.
Andererseits kommen 40% der Rheinparkkundinnen und -kunden laut Aussage
der Betreiber aus dem nahen Ausland. Hier scheint für den Gemeinderat
die „Abwanderung aus dem Ausland“ kein Problem zu sein. Und
diese Kundschaft kommt trotz des viel höheren Preisniveaus in die
Schweiz.
Die Parkplatzbewirtschaftung ist an vielen Orten eingeführt. Sie
hat sich als Mittel zur Begrenzung des motorisierten Individualverkehrs
bewährt. Für eine Ausnahmeregelung für den Rheinpark besteht
kein Anlass.
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Für einen komfortableren, schnelleren
und besseren öV in St. Gallen
Die VCS Ortsgruppe empfiehlt Peter Dörflinger
St. Gallen, 6. September 2006. Die St.Galler Verkehrsbetriebe ist das
eigentliche Aschenputtel unserer Stadt. Unter den von Bürgerlichen
geführten zuständigen Direktion der technischen Betriebe wurden
die VBSG über lange Jahre buchstäblich krank geschrumpft: Fehlende
Investitionen im Fahrzeugpark, ausgedünnte Fahrpläne und trotz
neuen Linien im besten Fall eine Stagnation beim Passagieraufkommen.
Im 2005 transportierten unsere VBSG 22,9 Mio. Fahrgäste - im Jahr
1990 waren es noch 23,1 Mio. Und doch: Seit die technischen Betriebe unter
der neuen Leitung von Stadtrat Fredy Brunner (FDP) stehen, bewegt sich
etwas: Vieles ist noch nicht sichtbar, aber auf gutem Weg: Eine neue,
moderne und möglichst abgasarme Dieselbusflotte, die Aussicht auf
einen baldigen Ersatz der völlig überalteten Trolleys mit neuen
Fahrzeugen mit Doppelgelenk-Niederflurtechnik, ein Passagier Informationssystem,
das seinen Namen verdient. All diese Massnahmen führen hoffentlich
auch wieder zu zahlreicherwerdenden Passagieren - und damit zur Entlastung
auf unseren Strassen!
Damit diese Verwandlung vom Aschenputtel der Schweizer Verkehrsbetriebe
zur öV-Prinzessin möglichst schnell voranschreitet, braucht
der oberste VBSG-Chef Fredy Brunner dringend Unterstützung von einem
neuen Stadtrat oder einem Stadtpräsidenten Peter Dörflinger.
Von jemandem, der weiss, wie ein VBSG-Bus von innen aussieht. von jemandem,
der in seiner Parlamentsarbeit bewiesen hat, dass sein Einsatz für
den öffentlichen Verkehr mehr ist als ein Lippenbekenntnis. Dörflinger
zählt nicht zu jenen, die von unbezahlbaren Strassenprojekten träumen
und weiteren Tiefgaragenvisionen nachhängen. Die Parkiersituation
ist in St.Gallen im Vergleich zu anderen Städten - von ganz wenigen
Spitzenstunden abgesehen - kein Problem. Der peinliche Zustand unseres
öffentlichen Verkehrs hingegen schon. Die VCS Ortsgruppe empfiehlt
darum Peter Dörflinger als Stadtrat und als Stadtpräsidenten!
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Zur Auslastung der St.Galler Tiefgaragen:
Die Mär der zu knappen Parkplätze
St. Gallen, 28. August 2006. Die Stadt St.Gallen verfügt heute
über 2600 öffentliche Abstellplätze. Aber wie steht es
um deren Auslastung? Ist die Stadt an freiem Parkraum so arm dran, wie
es zurzeit auch im Stadtratswahlkampf behauptet wird?
Der VCS wollte es genau wissen. Verschiedentlich hat sich der VCS erfolglos
nach einer Statistik zur Auslastung der Parkgaragen erkundigt Dabei wären
genau diese Daten interessant in der Diskussion über neue Parkhäuser
und das «Wie weiter» in der städtischen Verkehrspolitik.
Der VCS gibt jedoch nie so schnell auf und hat sich Auslastungszahlen
mit einem Internetskript von der Homepage www.pls-sg.ch
beschafft. Zwischen Ende Oktober 2005 und Ende April 2006 wurden zu jeder
Viertelstunde die verfügbaren freien Parkplätze abgefragt. Dabei
kam es nur an 16 Tagen zu Werten von weniger als 100 freien Parkplätzen.
An zwei Tagen (Freitag, 9.12. sowie Donnerstag, 15.12.) sank diese Zahl
kurzzeitig auf unter 20. Der letztjährige Sonntagsweihnachtsverkauf
fand am 11. und 18. Dezember statt. Beide Tage schafften es nicht in die
«Hitparade» des knappsten Parkplatzangebots! Am 11. Dezember
lag der tiefste Wert an verfügbaren Parkplätzen um 13:45 Uhr
bei noch 345. Am 18. Dezember gab es um 15:00 Uhr noch 272 freie Parkplätze.
Die Innenstadt stellt mit ihren rund 275 Geschäften das grösste
und wohl auch attraktivste Einkaufszentrum der Region dar. Bis auf wenige
Spitzenstunden pro Jahr ist das Parkierungsangebot ausreichend.
Die heute gegen 2600 Abstellplätze werden in den nächsten
Jahren auf über 3000 erweitert. So stehen ab Herbst 2007 rund 160
zusätzliche Parkplätze in der Webersbleiche zur Verfügung.
Bis Ende 2009 kommen über 100 öffentliche Parkplätze im
Kongresszentrum Einstein dazu. Und ab 2010 ist mit der Eröffnung
der Fachhochschule beim Bahnhof zu rechnen, für die zurzeit 240 weitere
Parkplätze vorgesehen sind. Ein Ausbau des Parkplatzangebots für
nur wenige Spitzentage por Jahr macht wirtschaftlich keinen Sinn und würde
die Auslastung bestehender Parkhäuser reduzieren.
Grund zum Jammern über fehlende Parkplätze besteht also wahrlich
nicht. In seiner Antwort zum Postulat für die Einführung eines
City-Shuttles (Ringbus um die Altstadt St.Gallen) kam der Stadtrat zum
Schluss, dass die Einkaufsgelegenheiten in der südlichen und nördlichen
Altstadt «weitestgehend im 5-Minutengehbereich einer Bushaltestelle
liegen.» Was für die Benutzer des öffentlichen Verkehrs
gilt, das darf auch der motorisierten Kundschaft zugemutet werden. Zu
Spitzenzeiten immer einen freien Parkplatz unmittelbar vor einer Ladentür
vorzufinden, ist eine so überzogene Forderung wie ein Sitzplatz im
VBSG-Trolley während den zehn Tage dauernden OLMA-Messe.
Verglichen mit anderen Schweizer Städten weisst St.Gallen einen
hohen Anteil an motorisiertem Verkehr auf. Das bietet den VBSG die Chance
zum Aufholen: Mehr Fahrkomfort (Niederflur, Klimaanlage, grösseres
Sitzplatzangebot, Fahrgastinformationssysteme an den Haltestellen), sondern
auch mit einer Ausweitung des Fahrplanangebots. Aufzuholen gilt es auch
beim Passagieraufkommen: Im vergangenen Jahr transportierten die VBSG
22,9 Mio. Fahrgäste - im Jahr 1990 waren es noch 23,1 Mio. Wenn jemand
Grund zum Jammern hat, dann sind es die Kunden des öffentlichen Verkehrs!
Den Markt spielen lassen
Als mögliche Lösung für die an wenigen Tagen und zu wenigen
Stunden (zwischen 14:00 bis 17:00 Uhr) knappe Parkplatzzahl schlägt
die VCS Ortsgruppe ein flexibles, nachfragegesteuertes Parkpreis-System
vor. Wie in anderen Bereichen auch könnte damit der Markt seine regulierende
Wirkung entfalten. Weiter fordert der VCS Transparenz bei den Auslastungszahlen
aller im Parkleitsystem eingebundenen Parkplätze. Die Geheimniskrämerei
muss ein Ende haben.
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VCS zur Fachhochschule St.Gallen
Keine Einsprache gegen Bauprojekt HB Nordwest
St.Gallen, 23. Juni 2006. Der VCS erhebt keine Einsprache gegen den
Überbauungsplan Hauptbahnhof Nordwest, obwohl er das vorliegende
Projekt für nicht bewilligungsfähig hält. Durch dieses
Vorgehen ermöglicht es der VCS den Bewilligungsbehörden, die
zwingend notwendigen Korrekturen ohne zeitraubendes Verfahren vorzunehmen.
Hauptproblem ist die Erschliessung mit dem motorisierten Individualverkehr.
Sie ist nicht gegeben, weil der Knoten Blumenbergplatz bereits heute überlastet
ist und er durch die geplante Tiefgarage bei der Fachhochschule nochmals
deutlich mehr Verkehr erhält. Dieser Sachverhalt wird so auch im
verkehrstechnischen Bericht klar festgehalten: «Auch wenn aus dem
Plangebiet nur rund ein Viertel des Verkehrs über den Blumenbergplatz
zirkuliert, so ist klar, dass dieser bei Eröffnung der Neubauten
wie auch fünf Jahre später, weiterhin, einfach noch etwas stärker,
überlastet sein wird - ein Nachweis ist unseres Erachtens überflüssig.
Diese Argumentation ist für den VCS nicht nachvollziehbar. Sie würde
bedeuten, dass ein Nachweis nur dann geführt werden muss, wenn noch
Kapazitäten vorhanden sind. Mit der Überlastung eines Strassenabschnittes
würde die Verpflichtung zur Sicherung der Erschliessung hinfällig!
Es können beliebig weitere Projekte bewilligt werden.
Über den Knoten Blumenbergplatz/Schibenertor wickelt sich der öffentliche
Verkehr der Buslinien 1, 3, 5, 6, 7, 9 und 11 sowie der Trogenerbahn und
zahlreicher Postautolinien ab. Im Bereich des Blumenbergplatzes bleiben
die Busse der Linie 9 während der Spitzenzeiten schon heute auf der
Rosenbergstrasse im Stau stecken. Mit zunehmender Knotenüberlastung
wird sich dieses Problem noch verschärfen. Die Privilegierung des
öffentlichen Verkehrs kann nicht mehr gewährleistet werden.
Eine Verschlechterung der Situation für den öffentlichen Verkehr
ist aber aus umweltrechtlicher und lufthygienischer Sicht unzulässig.
Im verkehrstechnischen Bericht unerwähnt bleibt, dass der Knoten
Blumenbergplatz durch bereits bewilligte und geplante Projekte noch weiter
belastet wird. Eine konservative Abschätzung des zu erwartenden Mehrverkehrs
gibt insgesamt einen Verkehrszuwachs je nach Fahrspur von 8 bis 45 %.
Für die Fachhochschule selbst sind nur 20 Parkplätze vorgesehen,
für die Erschliessung des Hauptbahnhofs 36 Vorfahrten- und Kurzzeitparkplätze.
Die öffentliche Parkgarage jedoch soll 240 Parkplätze aufweisen.
Der VCS bedauert, dass das Projekt der Fachhochschule mit dem Bau einer
öffentlichen Parkgarage ver-knüpft wurde. Diese Parkgarage verursacht
einen massiven Mehrverkehr und gefährdet damit das gesamte Projekt.
Die Verfasser des verkehrstechnischen Berichtes erwähnen zwar verschiedentlich
die Entlastungsfunktion durch die Aufhebung der Parkplätze auf der
südlichen Bahnhofseite, sie ist aber rechtlich nicht mit dem Projekt
verknüpft.
Nach intensiven Diskussionen hat der VCS Sektion St.Gallen/Appenzell
aus zwei Gründen trotzdem auf eine Einsprache verzichtet:
-
Der VCS begrüsst die Verbesserungen für den öffentlichen
sowie den
Fuss- und Veloverkehr
Der vorgesehene Standort für den Bau der Fachhochschule ist ideal.
Sie ermöglicht die dringend notwendige Umgestaltung des Bahnhofplatzes,
der vom motorisierten Privatverkehr frei gemacht werden kann. Damit
wird der nördliche Zugang zum Hauptbahnhof attraktiver. Es findet
eine räumliche Aufwertung und Belebung des Bahnhofbereiches statt.
Auch die vom VCS in den Vorgesprächen eingebrachte Velostation
bringt eine Verbesserung.
-
Der VCS will die Fachhochschule weder verzögern noch verhindern
Durch den Verzicht auf eine Einsprache ermöglicht es der VCS
der Stadt, die rechtlich zwingend notwendigen Anpassungen rasch vorzunehmen,
damit die Voraussetzungen für eine Baubewilligung erfüllt
werden.
Wir erwarten von der Stadt Antworten zu folgenden Punkten:
-
Einer rechtlich einwandfreien Erschliessung des Gebietes mit flankierenden
Massnahmen, welche zu einer Reduktion der Fahrtenzahl im Bereich Blumenbergplatz
führen (Reduktion der Anzahl Parkplätze, Nutzungsbeschränkungen,
andere Massnahmen).
-
Angaben zu den vorgesehenen Massnahmen, damit der Bus (Linie 9)
nicht im Stau stecken bleibt.
-
Verbindliche Aussagen zum Mehrverkehr, der dem Bereich Blumenbergplatz/Schibenertor
noch zugemutet werden kann.
-
Die rechtliche Sicherstellung der Aufhebung von Parkplätzen
auf der südlichen Bahnhofseite.
Der VCS geht davon aus, dass die Bewilligungsbehörden auch ohne
Einsprache ihrer Aufgabe nachkommen und dafür besorgt sind, dass
die Bauvorhaben im Gebiet Bahnhof Nord alle rechtlichen Vorgaben einhalten.
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VCS gegen das Wecken neuer Flugbedürfnisse
Der Flugverkehr muss seine Kosten tragen
Staad, 22. Juni 2006. Die Aktion gegen Fluglärm AgF engagiert sich
seit 25 Jahren gegen den Ausbau des Flugfelds Altenrhein zum Flughafen.
Der VCS hat gemeinsam mit den anderen Umweltverbänden diese Anstrengungen
immer unterstützt – und wird dies weiterhin tun. Es gibt viele
lokale Gründe für ein Engagement gegen eine Konzessionierung.
Der VCS wendet sich aber nicht nur in Altenrhein gegen das Wecken immer
neuer Flugbedürfnissse auf Kosten der Umwelt und der Anwohnerinnen
und Anwohner.
Mit dem Wirtschaftsaufschwung der 60iger und 70iger Jahre wurden nicht
nur immer mehr Autobahnen gebaut, sondern auch der Luftverkehr wurde zum
Massengeschäft. Die Billigfluggesellschaften haben diese Entwicklung
hin zum «Geiz-ist-Geil»-Flugerlebnis auf die Spitze getrieben.
Der Preis, der auf dem Ticket steht, ist nur die eine Seite der Medaille.
Die andere ist der Lärm für die Anwohner sowie die Luftbelastung
und insbesondere die klimaschädigende Wirkung von Schadstoffen, die
auf Flughöhe direkt in die Atmos¬phäre einwirken. Dieser
Aspekt blieb im Umweltbericht zur Konzessionierung vollständig ausgeklammert.
Die Zuwachsraten im Flugverkehr sind auf die Billigangebote von EasyJet,
Ryanair und Co. zurückzuführen. Friedrichshafen erzielte im
vergangenen Jahr ein Wachstum von 11,5% und wurde dank den Billigfliegern
zum viertgrössten Regionalflughafen Deutschlands. Auch Zürich-Kloten
legt laufend zu. Geld verdient wird jedoch weltweit kaum noch mit dem
eigentlichen Flugbetrieb, sondern mit den Taxfree- und anderen Nebengeschäften.
Im Fluggeschäft geht es seit Jahren um den Zuwachs von Marktanteilen,
und weniger um den Gewinn. Das Engagement des VCS gegen eine Konzessionierung
des Flugfelds Altenrhein muss in diesem grösseren Zusammenhang gesehen
werden. Wir sind nicht gegen den Ausbau von Altenrhein, weil wir das Wachstum
in Friedrichshafen oder Zürich Kloten besser fänden. Wir sind
gegen ein unbegrenztes Wachstum sowohl im Strassenverkehr wie auch in
der Luft, das nur auf Kosten der Umwelt möglich ist. Wir sind für
Lösungen, die über Landesgrenzen hinaus gehen und ein nachhaltiges
Wachstum ermöglichen. Wir denken dabei an eine grenzüberschreitende
Bodensee-S-Bahn. Der ganze Bodenseeraum könnte davon mehr profitieren
als von zwei sich konkurrierenden Regionalflughäfen. Die externen
Kosten des Flugbetriebs sind mit einer Treibstoffbesteuerung zu berücksichtigen,
um die Verzerrung zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern auszugleichen.
Der Flugverkehr muss seine Kosten tragen. In Friedrichs¬hafen und
Zürich-Kloten ebenso wie in Altenhrein
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VCS Sektion St.Gallen/Appenzell erweitert Vorstand
VCS bleibt weiter auf Kurs
St. Gallen, 9. Mai 2006. Am vergangenen Donnerstag führte die VCS
Sektion St.Gallen/Appenzell ihre diesjährige Hauptversammlung in
Wil durch. Die statuarischen Geschäfte konnten speditiv behandelt
werden und boten wenig Anlass zur Diskussion. Neu in den Vorstand gewählt
wurde der künftige Nationalrat Urs Bernhardsgrütter aus Jona.
Die statuarischen Geschäfte boten an der diesjährigen Hauptversammlung
keine Überraschungen. Im Jahres-bericht blickte die Präsidentin
Doris Königer auf die vielfältigen Aktivitäten des vergangenen
Vereinsjahres zurück, das ganz im Zeichen des 25-Jahr-Jubiläums
stand. Wie notwendig das Engagement des VCS auch weiterhin ist zeigte
die Feinstaub-Diskussion im letzten Winter. Die Erfolge des VCS und anderer
Umweltverbände bei der Anwendung des Verbandbeschwerderechts zeigen,
wie wichtig
dieses Mittel zur Durchsetzung des Umweltrechtes ist. Die staatspolitisch
bedenkliche Initiative der FDP auf schweizerischer Ebene oder die drohende
Abschaffung des Beschwerderechtes durch das St.Galler Kantonsparlament
ist unehrlich: Statt das Umweltrecht direkt anzugreifen sollen die Rechtsmittel
beschnitten werden, um demokratisch legitimiertes Recht durchzusetzen.
Die VCS Sektion St.Gallen/Appenzell wird sich für die Beibehaltung
der Verbandsbeschwerde engagieren.
Zu den im letzten Jahr gut genutzten VCS-Dienstleistungen zählen
die verschiedenen Velobörsen der VCS-Regionalgruppen. Die von der
Sektion betriebene Verkehrsberatung wurde wiederum rege beansprucht. Ein
schöner Erfolgt auch für den VCS ist die letzte Woche eröffnete
erste Ostschweizer Velostation in St.Gallen. Die in Zusammenarbeit mit
der IG-Velo angebotenen Velofahrkurse fanden im vergangenen Jahr erneut
grossen Zulauf.
Die Finanzen der VCS-Sektion sind solide. Bei einem Umsatz von rund
Fr. 115'000 resultierte ein kleiner Gewinn von rund Fr. 5000.
Unter Führung der langjährigen Präsidentin Doris Königer
stellt
sich der bisherige Vorstand als eingespieltes Team weiterhin zur Verfügung:
Martin Stamm als Vizepräsident (St.Gallen) sowie Ruedi Blumer, Kantonsrat
(Gossau), Daniel Schöbi, (St.Gallen), Guido Wick (Wil) und Andreas
Bernhardsgrütter (St.Gallen). Neu in den Vorstand gewählt wurde
der Joner Urs Bernhardsgrütter, der sich ab Juni als Nachfolger von
Pia Hollenstein als Nationalrat auch auf Bundesebene für eine nachhaltige
Verkehrspolitik einsetzen wird.
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VCS empfiehlt ein JA zur Zürcher Strasse
St. Gallen
Eine Vorlage, bei der alle gewinnen
St. Gallen, 2. Mai 2006. Am 21. Mai entscheidet das Stimmvolk über
die Sanierung der Zürcherstrasse. Während der grösste Teil
des zur Diskussion stehenden Kredits für die dringende Erneuerung
der Werkleitungen verwendet wird, bringt die Neugestaltung des Strassenraums
für das Quartier Lachen mehr Lebensqualität. Ein Projekt, das
nur Gewinner kennt.
Neben der dringenden Sanierung der Werkleitungen wird der Strassenraum
für alle Verkehrsteilnehmenden und die BewohnerInnen des Quartiers
Lachen attraktiver gestaltet. Dazu wird die für den heutigen Verkehr
viel zu breite Strasse verengt. Dies bedeutet aber keine Einschränkung
für den motorisierten Privatverkehr. Die Zürcher Strasse wird
auch nach der Neugestaltung eine kantonale Hauptstrasse und damit wichtige
Verkehrsachse bleiben. Die bessere Raumaufteilung wird den Verkehr jedoch
flüssiger und damit für alle angenehmer rollen lassen.
Der neue durchgehende Mittelstreifen ermöglicht Kindern sowie älteren
Menschen und anderen in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen
das einfachere und sichere Überqueren der Strasse. So
kann wieder zusammenwachsen, was zusammen gehört: Ein Quartier, das
nicht von einer vierspurigen Strasse in zwei Hälften geteilt wird.
Auch die Velo Fahrenden profitieren dank eines eigenen Fahrstreifens von
mehr Sicherheit. Der öffentliche Verkehr schliesslich erhält
neue Haltestellen in sogenannten Buskammern. Hier ist die Strasse breiter,
so dass sich die haltenden Busse überholen lassen. Weder wird der
öffentliche Verkehr durch die Neugestaltung behindert, noch behindern
die VBSG-Busse selber den Verkehrsfluss.
Die Vorlage zur Sanierung und Neugestaltung der Zürcherstrasse
zeigt beispielhaft, wie es dank einem Miteinander aller Verkehrsteilnehmenden
nur Gewinner gibt. St.Gallen sollte diese Chance packen und auf der Gewinnerseite
stehen!
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VCS zur Richtplan-Anpassung Kanton St. Gallen
2006
Planung per Wunschzettel?
St. Gallen, 5. April 2006. Jährlich wird der St.Galler Richtplan
angepasst. Leider kann der VCS auch im Jahr 2006 keine Fortschritte würdigen.
Die vorgesehenen Aenderungen stellen in den Bereichen Umweltschutz und
Verkehr zahlreiche Weichen falsch. Statt als Führungsinstrument der
Regierung für die Raumplanung zu dienen verwandelt sich der Richtplan
zum Wunschzettel von Gemeinden für immer mehr Einkaufszentren und
Fachmärkte.
Bereits unsere letztjährigen Anträge blieben mehrheitlich
unberücksichtigt oder wurden auf später verschoben. Die notwendige
Nachführung des Kapitels Öffentlicher Verkehr fehlt noch immer.
Massnahmen zugunsten des öffentlichen Verkehrs – wie zum Beispiel
der Ausbau der S-Bahn St. Gallen – haben Auswirkungen auf die Siedlungsentwicklung
und sind mit den Vorhaben im Rahmen eines Gesamtverkehrskonzeptes mit
dem Strassenverkehr zu koordinieren. Hier besteht dringender Koordinationsbedarf.
Es ist bezeichnend, dass zum Thema Strassenverkehr wegen den zahlreichen
zwischenzeitlich umgesetzten Planungen ein Nachtrag eingebracht wird,
während im Bereich des öffentlichen Regionalverkehrs die grundlegenden
Aussagen noch immer fehlen. Ebenfalls in der Richtplanung nicht enthalten
ist ein Kapitel zur Energienutzung. Auch darauf haben wir bereits in unserer
Stellungnahme zum Richtplan-Nachtrag 2005 hingewiesen.
Neue Standorte für Einkaufszenten und Fachmärkte
Aus Sicht des VCS gibt es keinen Bedarf an zusätzlichen Standorten
für Fachmärkte und Einkaufszentren. Richtplanung heisst planendes
Vorausschauen, und nicht das Erfüllen von Wünschen aus den Gemeinden.
Der VCS vermisst hier eine Systematik oder planerische Grundsatzüberlegungen.
Zielführender wäre eine übergeordnete kantonale Sicht mit
der abschliessenden Bezeichnung zu wünschbaren Standorten. Nur so
können die dazu nötigen Investitionen und Betriebskosten zielgerichtet
und effizient ausgerichtet werden. Bevor eine solche Systematik und grundsätzliche
räumliche Überlegungen unter Einbezug des Einzugsgebietes der
Standorte vorhanden ist, ist auf die Bezeichnung neuer kantonaler Standorte
für Einkaufszentren und Fachmärkte zu verzichten. Dies trifft
namentlich auf die geplante Neuaufnahme des Standorts Oberbüren zu,
da die dafür gemäss kantonalem Richtplan vorgesehenen Grundvoraussetzungen
nicht erfüllt sind. Zudem wird ein erheblicher Teil des zusätzlichen
Verkehrs das Hauptstrassenetz belasten, was die Lebensqualität in
den umliegenden Ortschaften beeinträchtigen wird. Dies steht im Widerspruch
zu den Zielen und Grundsätzen der Raumplanung und dem Vorsorgeprinzip
der Umweltschutzgesetzgebung.
Volkswirtschaftlich verfehlt
Auch volkswirtschaftliche Überlegungen sprechen gegen neue Standorte
von Einkaufszentren. Denn die Allgemeinheit trägt die Erschliessungskosten,
hat aber keinen ersichtlichen Nutzen daraus. Seit Jahrzehnten werden immer
neue grossflächige Einkaufsangebote geschaffen. Die Zahl der Arbeitsplätze
im Detailhandel ist gleichzeitig massiv gesunken, da grossflächige
Angebote eine weit geringere Arbeitsplatzdichte aufweisen als die konkurrierten
Läden in den Zentren. Damit schafft jedes neue Einkaufszentrum nicht
etwa auch neue, zusätzliche Arbeitsplätze, sondern wird zum
Arbeitsplatz-Killer.
Strassenbauvorhaben
Im Gegensatz zum Bereich ÖV wird bei den neuen Strassenbauvorhaben
grosszügig projektiert und gebaut. Eine Gesamtverkehrs-Konzeption
ist dabei nicht ersichtlich. Im Richtplan fehlt auch eine Auseinandersetzung
mit der Finanzierbarkeit der Vorhaben. Ein derart offensiver Strassenbau
ist unbezahlbar. Dies betrifft neben den Umfahrungsstrassen insbesondere
auch die zahlreichen geplanten Autobahnanschlüsse. Der Bund hat schon
mehrfach darauf hingewiesen, dass zuerst das bereits beschlossene Autobahnnetz
fertig zu stellen sei.
In seiner Vernehmlassung hat der VCS zu verschiedenen Strassenbauvorhaben
Stellung bezogen. So zum Tunnel Rapperswil/Jona. Die Richtplanpassung
bezeichnet die Linienführung des Tunnels als festgelegt. Der VCS
erachtet dieses Vorhaben als illusorisch, da nicht finanzierbar. Zudem
schafft der Tunnel eine massgebliche Erhöhung der Strassenkapazitäten
im bereits überlasteten Raum und führt insbesondere im Siedlungsgebiet
von Jona (neue Jonastrasse / St. Gallerstrasse) zu erheblichem Mehrverkehr.
Der VCS spricht sich ebenfalls gegen die S18 im Rheintal aus. Dieses Srassenbauvorhaben
tangiert auf vorarlbergischer Seite ein Naturschutzgebiet (Schweizer Riet)
von internationaler Bedeutung. Ihre Realisierung ist denn auch aus rechtlicher
Sicht fraglich. Die Linienführung auf Schweizer Seite bereits verbindlich
festzulegen ist darum nicht sinnvoll.
Bei den gestrichenen Strassenbauvorhaben ist die Strasse H8, Anschluss
Rickenstrasse, aufgeführt. Aus unserer Sicht fehlen aber die mit
den betroffenen Gemeinden und dem VCS vereinbarten flankierenden Massnahmen
in den Ortschaften Schmerikon, Uznach, Neuhaus, Eschenbach und Wagen.
Das Fazit zur zur diesjährigen Richtplananpassung fällt aus
VCS-Sicht enttäuschend aus: Wiederum kein Beitrag für eine nachhaltige
Raumentwicklung in unserem Kanton, sondern nur eine Fortführung der
bisherigen Entwicklung hin zu immer mehr Verkehr.
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Stellungnahme
Rheintalische Volkszeitung vom 16. März
Alles was Recht ist
St. Gallen, 27. März 2006. Der VCS ist es sich gewohnt, dass sein
Engagement zum Schutz der Umwelt nicht überall auf eitle Freude stösst.
Zu diesem Einsatz gehört es offenbar, sich Beschimpfungen und Unterstellungen
anhören zu müssen. Schade. Die Berichterstattung zu unserer
Einsprache gegen die Gratisparkplätze beim Rheinpark war eingerahmt
durch einen Kommentar der Rheintalischen Volkszeitung zur linken und einer
Stellungnahme der FDP Rheintal zur rechten Seite. Beides leider ohne die
Erwähnung der Tatsache, dass es nicht der VCS ist, der die Bewirtschaftung
von Parkplätzen vorschreibt, sondern die Umweltgesetzgebung und die
Rechtssprechung. Die Grenzwerte von Luftschadstoffen (NO2, Feinstaub und
Ozon) sind im Projektgebiet überschritten. Als Grossanlage trägt
das Einkaufszentrum überdurchschnittlich dazu bei. Um die Aufhebung
der Gratisparkplätze kommt der Rheinpark aus Gründen des Umweltschutzes
nicht herum. Diese Rechtslage kennt die Betreiberin des Rheinparks, kann
sie doch auf ausgezeichnete und erfahrene Anwälte zurückgreifen.
Der VCS jedenfalls zieht seine Einsprache sofort zurück, sobald ein
rechtskonformes Bauprojekt vorliegt.
Aus Sicht der Rechtsstaatlichkeit enttäuschend ist die Haltung
der FDP. Statt mit offenen Karten zu spielen und die Abschaffung der Schweizer
Umweltgesetze zu fordern, greift sie lieber die Umweltverbände an.
In fast 80 Prozent aller von Umweltverbänden angestrebten Verfahren
konnten Verbesserungen erzielt werden. Gewonnen haben damit aber nicht
die Verbände, sondern die Umwelt, der Schutz der Heimat und die Gesundheit
aller Bewohnerinnen und Bewohner unseres Landes. Gewonnen hat aber auch
die Rechtsstaatlichkeit. Gerade dies müsste doch ein Kernanliegen
einer staatstragenden Partei wie der FDP sein. Der Rheintaler Bevölkerung
wäre jedenfalls mehr gedient, die FDP würde weniger polemisieren
und dafür mehr den Dialog mit ihren vorarlbergischen Parteikollegen
suchen. Denn nicht nur die Wirtschaft muss globalisiert werden, sondern
auch der Schutz der Umwelt. Mit einer grenzüberschreitenden Raumplanungs-,
Verkehrs- und Umweltpolitik könnte sich die FDP gemeinsam mit anderen
Regionalparteien profilieren. Dies käme dem ganzen Rheintal auch
wirtschaftlich zugute - auf beiden Seiten des Rheins.
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Konzessionierung Flugfeld
Altenrhein wird von Vorarlberger Landesregierung abgelehnt
St.Gallischer Dank an Vorarlberger Landesregierung
14. März 2006: Im Gegensatz zur St. Galler Regierung lehnt die
Vorarlberger Landesregierung die Konzessionierung des Flugfeldes Altenrhein
ab.
Die St.Gallische Regierung setzt im Falle des Flugplatzes Altenrhein
offensichtlich in erster Linie auf Expansion; der Schutz der Bevölkerung
vor Fluglärm hat bei ihr ein geringes Gewicht. Bei der Vorarlberger
Landesregierung liegen die Prioritäten anders. Sie sagt nein zur
Aufweichung des Lärmkorsetts, und sie betrachtet den Schutz der Anrainergemeinden
und die Vermeidung zusätzlicher Beeinträchtigungen des Naturschutzgebiets
Rheindelta als vorrangig.
Das bedeutet, dass auch grosse Teile der Bevölkerung westlich des
Rheins sich in der Frage der Konzessionierung Altenrheins von der Vorarlberger
Landesregierung besser vertreten fühlen als von den eigenen Behörden.
Über die Landesgrenze hinweg reichen wir daher der Vorarlberger Landesregierung
die Hand zum herzlichen Dank für all das, was sie im Interesse ihrer
eigenen Bevölkerung und gleichzeitig auch im Interesse des betroffenen
St.Galler Volkes getan hat und weiterhin tun will.
Die Umweltorganisationen im Raum St.Gallen:
AgF Aktion gegen Fluglärm Altenrhein
Pro Natura St.Gallen-Appenzell
VCS St.Gallen Appenzell
WWF St.Gallen
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Einsprache gegen Umbau und
Erweiterung Rheinpark St. Margrethen
VCS fordert Parkplatzbewirtschaftung
St. Gallen, 14. März 2006. Das vor über 30 Jahre erstellte
Einkaufszentrum Rheinpark in St. Margrethen soll einem Umbau unterzogen
und an die heutigen Kundenbedürfnisse angepasst werden. Der VCS verlangt,
dass sich der Rheinpark nicht nur an den Kundenbedürfnissen orientiert,
sondern auch die einschlägigen umweltrechtlichen Vorgaben einhält.
Der VCS bedauert, dass im Rahmen des Umbaus und der Erweiterung des
Einkaufszentrums Rheinpark keine Parkplatzbewirtschaftung vorgesehen ist.
Damit entspricht das Bauvorhaben nicht der gesetzlichen Verpflichtung
zur Reduktion von Luftschadstoff-Emissionen, was als klare Rechtsverletzung
zu werten ist. Zwar wird die Erreichbarkeit des Rheinparks durch öffentliche
Verkehrsmittel verbessert und die Anzahl der Parkplätze gemäss
Umweltverträglichkeitsbericht von heute 1227 auf noch 1031 reduziert.
Aus Sicht des VCS ist diese Parkplatzzahl noch immer als zu hoch zu bewerten.
In seiner Einsprache beschränkt er sich aber auf die Durchsetzung
der Parkplatzbewirtschaftung als zentrale Forderung.
Der kantonale Richtplan sieht für neue Einkaufszentren neben einer
guten Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr die Parkplatzbewirtschaftung
zwingend vor, während bestehende Zentren im Rahmen von grösseren
Renovationen einer Sanierungspflicht unterstehen. Alle Einkaufszentren
im Kanton St.Gallen in vergleichbarer Grösse wie der Säntispark
oder das im Bau befindliche Einkaufszentrum Stadion St.Gallen bewirtschaften
bereits heute ihre Kundenparkplätze oder sehen dies ab Eröffnung
vor. Auch für den zurzeit im Umbau befindlichen Pizolpark ist nach
der Neueröffnung Mitte nächsten Jahres die Parkplatzbewirtschaftung
verbindlich geregelt. Schon aufgrund der Rechts- und Lastengleichheit
können daher Gratisparkplätze beim Rheinpark nicht hingenommen
werden. Unfair wäre die Beibehaltung der Gratisparkplätze auch
gegenüber den Fachgeschäften und Detaillisten in den Zentren
von St.Gallen oder Rorschach: Hier sind gebührenpflichtige Parkplätze
schon längst eine Selbstverständlichkeit.
Im Umweltverträglichkeitsbericht zum Bauprojekt wird der Verzicht
auf die Parkplatzbewirtschaftung mit der Konkurrenz- und Grenzlage zu
Österreich begründet. Der Verzicht auf Gratisparkplätze
führe angeblich zu grenzüberschreitendem Mehrverkehr. Aufgrund
des grossen Preisgefälles zwischen der Schweiz und dem benachbarten
EU-Ausland von rund 30% ist jedoch aus Sicht des VCS die Gefahr einer
weiteren Kundenabwanderung bei einer Parkierungsgebühr von 2 bis
3 Franken pro Einkauf vernachlässigbar. Die Probleme des Detailhandels
in der Hochpreisinsel Schweiz können und dürfen nicht auf Kosten
der Umwelt gelöst werden. Die Verkehrs- und Umweltprobleme - gerade
im Bereich der Luftreinhaltung - sind vermehrt kantons- und länderübergreifend
anzugehen. Im benachbarten Vorarlberg steht im Rahmen des Verkehrskonzepts
2005 die Einführung von Parkplatzbewirtschaftungssystemen erstmals
zur Diskussion. Eine entsprechende grenzüberschreitende Regelung
für das ganze Rheintal müsste Ziel einer koordinierten Umweltpolitik
sein.
In seiner Einsprache verlangt der VCS konkret:
-
eine manipulationssichere Parkplatzbewirtschaftung ab der ersten
Minute ohne Rückerstattung aufgrund der gesetzlichen
Verpflichtung zur Emissionsreduktion und der durch das Bundesgericht
bestätigten Rechtspraxis
-
eine Gebührenhöhe in der Grössenordnung von Fr. 2.-
pro Stunde
-
eine bauliche Abtrennung der Kundenparkplätze von jenen der
Angestellten
Der VCS stellt sich weder gegen die vorgesehene Dachbegrünung noch
das projektierte Kinderparadies. Rheinparken ja - aber nicht mehr zum
Nulltarif. Was der VCS damit fordert ist einzig die Einhaltung geltender
umweltrechtlichen Normen. Die Betreiberin des Rheinparks hätte es
in der Hand gehabt, mit einer rechtskonformen Projekteingabe den Baubeginn
nicht unnötig aufs Spiel zu setzen. Dank einer speditiven Einsprachebehandlung
durch die zuständige Gemeinde lässt sich diese durch die Bauherrschaft
selbst verursachte Verzögerung auf ein Minimum reduzieren.
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Leserbrief zum Kommentar
von Kurt Latzer vom 23. Februar 2006
Rheinpark blockiert sich selbst
St. Gallen, 27. Februar 2006: Die Rheintalische Volkszeitung
hat in der Ausgabe vom 23. Februar über die vorsorgliche Einsprache
des VCS gegen die "Verjüngungskur" des Einkaufszentrums
Rheinpark berichtet. Vorsorglich aufgrund der sehr knapp bemessenen zweiwöchigen
Auflagefrist. Zudem stand uns der umfangreiche Umweltverträglichkeitsbericht
erst rund eine Woche vor Fristablauf zur Verfügung. Wir haben darum
um eine Fristverlängerung für die Nachreichung der Einsprachebegründung
ersucht. Ein durchaus übliches und im Sinne der Rechtspflege absolut
legitimes Vorgehen.
Herr Latzer glaubt, das Vorgehen des VCS zu kennen. Aufgrund seines
Kommentars müssen wir dies bezweifeln. So stimmt es nicht, dass der
VCS den Bau eines Baufachmarkts in St. Margrethen verhindert hat. Die
Investoren hatten sich – wohl aus wirtschaftlichen Überlegungen
– noch vor Eingabe eines Bauprojekts wieder zurückgezogen.
Da ist es natürlich einfach, dem VCS den Schwarzen Peter zuzuschieben.
Beim gegenwärtigen Kesseltreiben gegen das Verbandsbeschwerderecht
zwar nachvollziehbar, aber weder ehrlich noch fair.
Der VCS nimmt seine Möglichkeiten wahr, mit Hilfe des Verbandsbeschwerderechts
die Umweltgesetze durchzusetzen. Und damit einen Beitrag dafür zu
leisten, dass die Luftgrenzwerte eingehalten werden. Denn die Einsprache
des VCS richtet sich selbstverständlich nicht gegen die Begrünung
des bisherigen Dachparkings, sondern gegen die fehlende Parkplatzbewirtschaftung.
Bei neuen Einkaufszentren ist diese aufgrund der gesetzlichen Grundlagen
eine Selbstverständlichkeit. Es ist nur fair, wenn diese Pflicht
auch bei der Renovation eines bestehenden Einkaufszentrums greift. So
wie beim Pizolpark einige Kilometer Rheinaufwärts. Ebenfalls ein
Einkaufszentrum, das nach vielen Jahren einer umfassenden Verjüngungskur
unterzogen wird. Fazit: Nicht der VCS blockiert, sondern die Betreiber
des Rheinparks selbst haben die Chance verpasst, von Anfang an die gesetzlich
notwendige Parkplatzbewirtschaftung vorzusehen. Und damit zügig mit
dem Umbau beginnen zu können.
Thomas Schwager
Geschäftsleiter VCS Sektion St.Gallen/Appenzell
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Zum Leserbrief von Kurt Weigelt
vom 23. Februar 2006
Quere Logik
St. Gallen, 27. Februar 2006: In einem sieht sich der
VCS mit Kurt Weigelt einig: Die Entwicklung hin zu immer mehr Einkaufszentren
am Stadtrand ist für die St. Galler Innenstadt schädlich. Der
VCS setzt sich beharrlich im politischen Prozess und im Rahmen der gesetzlichen
Möglichkeiten gegen zu viele Einkaufszentren und Parkplätze
an der Peripherie ein. Wir möchten, dass die Quartierzentren und
die Innenstadt attraktiv bleiben und das Leben nicht an den Stadtrand
abgezogen wird. Leider werden wir dabei von den Gewerbeorganisationen
der Innenstadt nicht unterstützt. Auch dann nicht, wenn die Bevölkerung
darüber abstimmen kann. So bei der Abstimmung über den Landverkauf
für das Einkaufszentrum/Stadion St. Gallen.
Wenn nun Kurt Weigelt in seinem Leserbrief behauptet, dass ein neues
Parkhaus in der Innenstadt "den öffentlichen Verkehr stärkt",
so liegt er damit völlig quer:
-
Erstens kann man die Situation am Marktplatz heute schon, ohne ein
weiteres Parkhaus für Fussgänger und den öffentlichen
Verkehr verbessern.
-
Zweitens ist der Bau eines weiteren Parkhauses zur Aufwertung der
Innenstadt schlicht nicht nötig, da bereits 750 Parkplätze
in unmittelbarer Nähe zur Altstadt im Bau oder bewilligt sind.
-
Drittens verlagert ein grösseres Parkplatzangebot in der Innenstadt
Passagiere vom Bus zu den Autos und führt damit primär nicht
zu mehr Kunden, sondern nur zu mehr Verkehr.
-
Viertens verstopft die dilletantisch geplante Parkhauseinfahrt unweigerlich
den Verkehrsablauf am Schibenertor und am Blumenbergplatz. Da bleiben
nicht nur sämtliche Buslinien stecken, sondern auch die Kunden
in ihren Autos.
-
Fünftens wird die wichtige Fusswegverbindung Marktplatz –
Schibenertor – Bahnhof mit dem vorgeschlagenem Ausbau der Kreuzung
Schibenertor für den Fussverkehr zur völligen Ödnis.
Über die Gestaltungsentwürfe für den Marktplatz der IG
lässt sich durchaus diskutieren. Die unterirdischen Ideen der "IG
Chance Marktplatz" würde aber zu neuen Staus, Lärm und
Luftbelastung in der Innenstadt führen. Und damit zu Zuständen,
wie sie eher für Winkeln und Abtwil typisch sind. Dies stärkt
weder die Innenstadt, noch ist dies ein geeignetes Mittel gegen die Konkurrenz
am Stadtrand. Die Innenstadt profitiert heute dank seiner zentralen Lage
von einer guten Anbindung an den öffentlichen Verkehr. So besuchen
in grösseren Städten 70 Prozent der Kunden die Innenstadt mit
dem öffentlichen Verkehr. Auf dieser Stärke ist aufzubauen.
Ein dichteres Busangebot insbesondere während dem Abendverkauf und
an Samstagen, dynamische Fahrgastanzeigen und ein attraktiver Hauslieferdienst
erzielt eine grössere Wirkung als ein neues Parkhaus. Und ist erst
noch billiger zu haben. Aber solche Vorschläge hört man von
den Gewerbevertretern leider nie.
Andreas Bernhardsgrütter, Gallusstrasse 37, 9000 St. Gallen
Verkehrs- und Raumplaner , Vorstand VCS Sektion SG/Appenzell
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Umfrage der VCS Regionalgruppe See & Gaster
Russpartikelfilter: Gemeinden als Vorreiter?
Rapperswil, 14. Februar 2006: Schon im November, bevor Feinstaub zum
Medienthema geriet, startete die VCS-Regionalgruppe bei den Gemeindebehörden
des St. Galler Linthgebietes eine Umfrage zum Thema Russpartikelfilter.
Nun liegen die Antworten vor. Die Behörden sind vor allem bei Neuanschaffungen
von Gemeindefahrzeugen willens, diese mit Russpartikelfilter auszurüsten.
Bis alle Fahrzeuge durch neue ersetzt sind, wird es aber noch lange dauern.
Auch die Kantonsbehörden tun sich mit der Umsetzung von Massnahmen
gegen den gesundheitsschädlichen Feinstaub schwer.
Der Ausstoss von gesundheitsgefährdenden Kleinstpartikeln wurde
diesen Winter mit den lange andauernden Hochdrucklagen zum grossen Problem.
Kein Wind verteilte die gefährlichen Stoffe, kein Regen wusch sie
aus. Halbherzig wurden teilweise Massnahmen ergriffen. Das Problem des
Feinstaubes ist mit dem Wetterwechsel aber nicht verschwunden. Regelmässig
wird der Grenzwert überschritten. Holzfeuerungen und Verkehr gehören
mit zu den Verursacher des Feinstaubes.
Alle Werkhof-Fahrzeuge ohne Partikelfilter
Die Regionalgruppe See und Gaster des Verkehrs-Club wollte von den Gemeinden
im Linthgebiet wissen, ob sie in Sachen Feinstaub ihre Verantwortung und
eine Vorreiterrolle übernehmen. Von sechzehn angefragten Gemeinden
antworteten sieben. Da alle grossen Gemeinden antworteten, sind wesentliche
Aussagen trotz des geringen Rücklaufes möglich. Die Resultate
sind ernüchternd: Praktisch kein Dieselfahrzeug im Besitze der Gemeinden
ist mit einem Partikelfilter ausgerüstet: von den 30 Werkhof-Fahrzeugen
keines; von 33 Feuerwehrfahrzeugen sind es deren zwei und bei den fünf
erfassten Schulbussen fahren immerhin drei mit Filter.
Handlungsbedarf erkannt
In den Gemeinden ist aber eine hohe Bereitschaft zu erkennen, dies zu
ändern. Auch wenn die Nachrüstung bestehender Dieselfahrzeuge
in vier Gemeinden nicht geplant ist, sollen in allen Gemeinden neu anzuschaffende
Fahrzeuge über Filter verfügen. Bei der Langlebigkeit solcher
Fahrzeuge wird sich das Verhältnis aber nur langsam ändern.
Schon heute verlangen die Behörden bei der Vergabe von Konzessionen
im öffentlichen Verkehr (Buslinien) mehrheitlich, dass diese mit
Partikelfilter-Fahrzeugen betrieben werden müssen. Im Weiteren erwähnenswert
und zur Nachahmung empfohlen die Gemeinde Uznach, welche in Zukunft bei
der Vergabe von Bauaufträgen Firmen mit schadstoffarmen Maschinen
besser bewertet. Die Regionalgruppe erwartet von der Umfrage auch diejenigen
Gemeindebehörden sensibilisiert zu haben, welche nicht antworteten.
Dies zum Wohle der Gesundheit der Einwohnerinnen und Einwohner des Linthgebietes.
Zögerliche Kantonsbehörden
Tempo 80 auf Autobahnen wurde im Kanton St.Gallen nicht verordnet, obwohl
die Feinstaubwerte weit über dem Grenzwert lagen. Der Baudepartements-Sekretär
betitelte die Massnahme als „blinder Aktivismus“, empfahl
aber den Verzicht des Autos, da jede eingesparte Fahrt seinen Teil zur
Entschärfung beitrage. Gerade die Tempo 80-Beschränkung hätte
der Bevölkerung den Ernst der Lage aufgezeigt. So wären sicher
mehr Fahrten nicht gemacht worden. Der Kanton hat es verpasst ein Zeichen
zu setzen. Nächste Woche entscheidet der Kantonsrat über eine
Motion des grünen Kantonsrates Urs Bernhardsgrütter: Mit einem
Bonus-/Malus-System soll der Anreiz für die Beschaffung von Dieselfahrzeugen
mit Russpartikelfilter - gegenüber solchen ohne Filter - erhöht
werden. Die VCS-Regionalgruppe unterstützt diese Motion. Damit würden
russige Dieselmotoren schneller der Vergangenheit angehören und Fahrzeuglenker,
Velofahrer, Fussgänger und Anwohner könnten gesündere Luft
einatmen. Denn dieGrenzwerte wurden in den letzten Tagen bereits wieder
überschritten!
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Sofortmassnahmen gegen dicke
Luft
Geltendes Umweltrecht endlich durchsetzen!
St. Gallen, 2. Februar 2006. Auch die Stadt St. Gallen leidet unter
zu hohen Feinstaub-Werten in der Luft. Nicht die aktuelle Wetterlage ist
aber Ursache für die dramatisch gestiegene Luftbelastung in der ganzen
Schweiz. Der Grund liegt vielmehr in der mangelnden Durchsetzung gültiger
Umweltgesetze.
Die VCS-Sektion St. Gallen/Appenzell fordert Behörden und Politik
dazu auf, ihre Verantwortung wahrzunehmen und allenotwendigen Massnahmen
zu ergreifen. Im letzten Monat wurde der Grenzwert der Luftreinhalteverordnung
für Feinstaub von 50 µ/m2 an nicht weniger als 13 Tagen überschritten.
Zulässig wäre eine einmalige Überschreitung. Das maximale
Tagesmittel lag im Januar bei 110 µ/m2 und damit um mehr als den
Faktor zwei zu hoch! Dass die LRV-Grenzwerte nicht eingehalten werden
ist keine neue Erkenntnis. Während die Medien im Sommer über
zu hohe Ozon-Werte berichten, ist es im Winter der Feinstaub. Die Schädlichkeit
von Feinpartikeln ist in zahlreichen Studien erwiesen. In der Schweiz
sterben jährlich
zwischen 3000 und 4000 Menschen frühzeitig an den Folgen der Luftverschmutzung.
Feinstaub tötet!
Die Schadstoffbelastung der letzten Tage und Wochen gehört jedoch
nicht zum natürlichen Winterwetter, sondern ist das Ergebnis eines
mangelnden Problembewusstseins auf allen politischen Ebenen. So haben
die Verkehrsbetriebe der Stadt St. Gallen den Ersatz ihrer überalteten
Dieselbusflotte jahrelang verschlafen. Erst auf 2007 ist Besserung in
Sicht.
Der VCS St. Gallen/Appenzell ruft die Ostschweizer Kantonsregierungen
dazu auf, sich der Forderung der Kantone Zürich und Bern nach Tempo-80
auf Autobahnenanzuschliessen. Weiter schlägt der VCS vor, in Zeiten
überschrittener Luftgrenzwerte verbilligte «Feinstaubtageskarten»
des Tarifverbunds Ostwind abzugeben. Nur ein massives Umsteigen auf den
öffentlichen Verkehr vermag kurzfristig die Schadstoffbelastung in
der Luft zu reduzieren. Kurzfristige Massnahmen wie Fahrverbote für
Lastwagen ohne Partikelfilter, Tempobeschränkungen oder Malussteuern
für filterlose Fahrzeuge vermögen das Problem zu hoher Schadstoffwerte
in der Luft jedoch nicht dauerhaft zu lösen. Noch immer fehlt es
am politischen Willen, mit geeigneten Massnahmen für eine nachhaltige
Verkehrspolitik und damit auch eine Reduktion des motorisierten Verkehrs
zu sorgen. Der VCS wird sich darum auch in Zukunft konsequent für
die Einhaltung geltenden Umweltrechts einsetzen
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Einsprache: VCS sieht
Optimierungspotential im Verkehrsbereich
Güterbahnhof: etwas weniger wäre viel mehr
St. Gallen, 3. Januar 2006. Auch der VCS hat Einsprache gegen den Überbauungsplan
Güterbahnhof eingelegt, obwohl er das Projekt grundsätzlich
begrüsst. Im Gegensatz zu bereits gebauten, bewilligten oder geplanten
Bauvorhaben weitab vom Stadtzentrum kann diese Überbauung zur wertvollen
Bereicherung für St. Gallen werden. Mit seiner Einsprache will der
VCS erreichen, dass sich die von den Promotoren vorgesehene Nutzung an
die rechtlichen Vorgaben hält und umweltverträglich optimiert
wird.
Der VCS unterstützt zentrumsnahes Wohnen, Arbeiten und Einkaufen.
Die gute Erreichbareit von Versorgungseinrichtungen mit dem Fuss- und
Veloverkehr ist eine Grundvoraussetzung für die Lebensqualität
einer Stadt. Das Plangebiet ist heute schon lufthygienisch übermässig
belastet.
Das Vorhaben muss sich darum an verschärfte Emissionsbegrenzungen
der Luftreinhalteverordnung halten. Die zur Verfügung stehenden Massnahmen
(Parkplatzbewirtschaftung, Reduktion der Parkplatzzahl, Qualität
des öV) beeinflussen sich gegenseitig, was auch schon das Bundesgericht
festgehalten hat. Darum ist der VCS aus rechtlichen und umweltpolitischen
Überlegungen der Ansicht, dass die Zahl der vorge-sehenen 520 Parkplätze
zu hoch ist.
Das innerstädtische Strassennetz ist an verschiedenen wichtigen Knoten
an die Grenzen seiner Belast-barkeit angelangt. Eine konsequente Privilegierung
des öVs lässt sich immer schwieriger gewährleisten. Im
Stau stehende Busse sind keine Alternative zum motorisierten Individualverkehr
(MIV) und dienen niemandem. In seiner Einsprache hat der VCS daher einen
Bericht zur öV-Privilegierung im Bereich Geltenwilenstrasse / St.
Leonhardsbrücke beantragt. Dieser soll aufzeigen, ob und wie auch
nach Fertigstellung des Projekts eine privilegierte Fahrt für den
öffentlichen Verkehr sichergestellt werden kann.
Im Verkehrsbericht erfolgte die Berechnung der zulässigen Fahrtenmenge
einzig aufgrund der Kapazität des Knotens Geltenwilenstrasse. Der
Modalsplit bewegt sich dabei je nach Nutzungsszenario in einem Bereich
von 55 bis 57 Prozent für den motorisierten Verkehr - und damit deutlich
über dem heutigen städtischen MIV-Anteil von 45%. Das Verkehrsaufkommen
ist gemäss gesetzlicher Verpflichtung zur grösstmöglichen
Emissionsbegrenzung möglichst tief zu halten. Der VCS sieht aufgrund
der sehr guten Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr eindeutig
Optimierungspotential. Auch der Anteil des Langsamverkehrs lässt
sich bei dieser sehr
zentrumsnahen Lage stärker gewichten. Dadurch kann der Parkplatzbedarf
gerade bei einer Büronutzung tief gehalten werden. Das zeigt auch
das Beispiel des neu erstellten
Raiffeisenbank-Hauptsitzes im Bleicheli-Quartier.
Der VCS strebt in folgenden Punkten eine Einigung an:
-
Eine Reduktion der zulässigen Anzahl Parkplätze
-
Eine Reduktion der jährlich maximal zulässigen Fahrtenzahl
-
Eine bauliche und betriebliche Trennung von Besucher- bzw. Kundenparkfeldern
zu jenen aus der Wohnnutzung, um eine Umgehung der Parkplatzbewirtschaftung
zu verhindern
-
Die rechtliche und finanzielle Sicherstellung der Fuss- bzw. Radwegerschliessung
im Osten und
Westen über die Gleisanlagen
-
Die Sicherstellung der öV-Privilegierung im Bereich Geltenwilerstrasse
/ St. Leonhardsbrücke
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