VCS St. Gallen / Appenzell begrüsst HGV-Anschlüsse

HGV - aber ohne Abstriche an der Bahn 2000!

St. Gallen, 17. Dezember 2004. Die VCS-Sektion St. Gallen / Appenzell begrüsst den Entscheid des Nationalrats, unser Land besser an das Europäische Hochgeschwindigkeitsnetz anzubinden. Die jetzt gesprochenen Gelder dürfen aber nicht bei Projekten der zweiten Etappe der Bahn 2000 wieder eingespart werden. Die Ostschweiz ist nicht nur auf einen besseren Anschluss nach Europa angewiesen, sondern braucht auch einen zukunftsgerichteten Ausbau des regionalen Schienenverkehrs.

Die Ostschweiz hatte zusammen mit anderen Randregionen in der Vergangenheit immer wieder das Nachsehen bei Investitionen in den Ausbau internationaler Bahnverbindungen. Der Nationalratsbeschluss stärkt nicht nur die Stellung der Schweiz in Europa, sondern bindet auch die Ostschweiz besser an das Schweizer Bahnnetz an.

Diese Verbesserungen dürfen aber nicht auf Kosten des Regionalverkehrs gehen. Die Bahninfrastruktur muss im Rahmen der zweiten Etappe von Bahn 2000 kontinuierlich an die Bedürfnisse angepasst werden. Der Hauptteil des weiteren Verkehrszuwachses muss mit dem öffentlichen Verkehr bewältigt werden. Für die Ostschweiz bedeutet dies Investitionen in den grenzüberschreitenden Regionalverkehr. Die Bodenseeregion wird als eigenständiger Lebens- und Wirtschaftsraum immer wichtiger. Es braucht darum nicht nur häufigere und schnellere Verbindungen innerhalb der Ostschweiz und in den Grossraum Zürich, sondern auch nach Deutschland und Österreich. Das Ostwind-Angebot ist in ein grenzüberschreitendes S-Bahnsystem auszubauen, mit einem Halbstundentakt zwischen den wichtigsten Städten mit Anschluss an leistungsfähige städtische Verkehrs-betriebe und an das Postautonetz. Mit dem Hinweis auf die jetzt gefällten Entscheide zum HGV-Ausbau dürfen bei der zweiten Etappe von Bahn2000 keine Abstriche erfolgen.


Kantonsrat will Beschwerderecht der Umweltverbände einschränken

Umweltverbände und Heimatschutz enttäuscht

St.Gallen, 2. Dezember 2004. Die St. Galler Umweltverbände und der Heimatschutz sind enttäuscht über den Verlauf der Debatte im Kantonsrat über die FDP-Motion zur Abschaffung des kantonalen Verbandsbeschwerderechts. Mitte November haben die Verbände alle Kantonsrätinnen und Kantonsräte zu einer Orientierungsveranstaltung eingeladen und sich der Diskussion gestellt. An Beispielen aus der Praxis des Heimatschutzes sowie des lokal tätigen Naturschutzvereins der Stadt St. Gallen wurde aufgezeigt, welche wichtige Rolle das kantonale Verbands-beschwerderecht bei der Durchsetzung der einschlägigen Bestimmungen spielt. Auch die oft kolportierte Behauptung von Prof. Franz Jaeger wurde klar widerlegt, nach der in der Schweiz derzeit 20 bis 25 Milliarden Franken aufgrund von Rechtsmittelverfahren blockiert seien. Laut Bundesamt für Statistik gab es im Jahr 2003 Bauvorhaben im Umfang von 45.3 Milliarden Franken. Davon nicht realisiert wurden lediglich 1.6 Prozent. Und auch bei diesem geringen Anteil spielte das Verbandsbeschwerderecht nur eine sehr untergeordnete Rolle (vgl. Grafik).

Leider haben nur wenige Volksvertreterinnen und -Vertreter das Angebot der Verbände wahrgenommen, sich aus erster Hand zu informieren. Und auch offene Fragen und Kritik direkt anzubringen. Die Abschaffung des kantonalen Verbandsbeschwerderechts würde dazu führen, dass sich der Heimatschutz rechtlich nicht mehr für Häuser und Ortsbilder von kantonaler oder lokaler Bedeutung innerhalb von Bauzonen einsetzen könnte. Die Erhaltung schöner
Landschaften wäre gefährdet, ebenso die Natur im Siedlungsraum. Den VCS und damit den eigentlichen Adressaten der FDP-Motion wird die Abschaffung des kantonalen Verbandsbeschwerderechts hingegen nicht treffen.

Das Verbandsbeschwerderecht sowohl auf kantonaler als auch nationaler Ebene ermöglicht den Verbänden, als Anwalt von Umwelt- und Heimatschutz geltendes Recht durchzusetzen. Spielraum für Willkür und Missbrauch besteht nicht. Ohne die Klage eines Verbandes wird aber kein Richter mehr umstrittene Bauvorhaben auf
ihre Rechtmässigkeit überprüfen können. Dies ermöglicht Bauherren und Bewilligungsbehörden, sich über bestehendes Recht hinwegzusetzen.

Die St. Galler Umweltverbände und der Heimatschutz erwarten von der Regierung, dass sie gemäss ihrer im Rat abgegebenen Zusicherung die verabschiedete Motion sorgfältig prüft. Als Grundlage müssen dabei Fakten, und nicht verantwortungslos in die Welt gesetzte Zahlen dienen. Oder aber Regierung und Parlament stehen offen dazu, dass es ihnen bei der Debatte um das Verbands-beschwerderecht um die Aushöhlung des Umwelt- und Heimatschutzes geht.

Die Verbände erwarten von der Regierung:

  • Einen Einbezug in die Diskussion
    In direkten Gesprächen wollen die Verbände der Regierung aufzeigen, dass mit dem kantonalen Verbandsbeschwerderecht kein Missbrauch betrieben wurde
  • Eine Auflistung aller Vor- und Nachteile des Verbandsbeschwerderechts
    Neben angeblichen Verhinderungen und Verzögerungen von Bauprojekten soll auch der erzielte Nutzen für den Umwelt- und Heimatschutz in die Motionsbeantwortung einfliessen
  • Eine statistische Auswertung von Einspracheverfahren
    Die Anzahl und Auswirkung des Verbandsbeschwerderechts sollen verglichen werden mit jenen privater Einsprachen
  • Auskunft über mögliche Folgen einer Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts
    Die Verbände erwarten klare Aussagen der Regierung, wie sich die berechtigten Anliegen von Umwelt- und Heimatschutz ohne Verbandsbeschwerderecht durchsetzen lassen

Die Verbände unterstützen Massnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren. Wir werden uns aber gegen eine Abschaffung des kantonalen Verbandsbeschwerderechts zu wehren wissen. Dieses wichtige Instrument des Umwelt- und Heimatschutzes wird nicht kampflos preisgegeben.

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Städtische Politik muss den Umweltschutz wieder ernst nehmen

Es geht um den Lebensraum Stadt

St. Gallen, 2. Dezember 2004. Seit dem Jahr 2000 wird die Luft wieder schlechter und rund ein Fünftel der Bevölkerung in der Stadt lebt an Orten, die wegen zu hoher Lärm-belastung krank macht. Hauptverursacher dieser Belastung ist der Strassenverkehr, wie der neue Umweltbericht der Stadt festhält. Der VCS fordert, dass der Umweltschutz und insbesondere die Luftreinhaltepolitik wieder ernst genommen wird. Doch der Trend und die Politik läuft in die verkehrte Richtung: Anstatt Massnahmen zur Luftreinhaltung durchzusetzen werden laufend Entscheide getroffen, welche die städtische Bevölkerung einer stärkeren Belastung aussetzen - dies zum Nachteil des Lebensraumes Stadt.

Die steigende Verkehrsbelastung auf den Strassen ist Hauptverursacher der Luftverschmutzung, die uns krank macht. So haben in den letzten Jahren die Ozonbelastungen, die Stickstoffdioxidbelastungen (NO2) und die durch Dieselmotoren verursachten Russpartikel zugenommen. Die geltenden gesetzlichen Grenzwerte werden dauernd überschritten. Die in den letzen Jahren erreichten CO2-Reduktionen im Bereich Heizung und Produktion werden durch den Strassenverkehr mehr als kompensiert.

Ebenso unerfreulich sind die Auswirkungen des Strassenverkehrs im Bereich Lärm: rund ein Fünftel der städtischen Bevölkerung lebt in einer krankmachenden Umgebung. Die Sanierungsfristen der Lärmschutzverordnung wurden überschritten - notwendige Sanierungen an der Quelle werden nicht fristgerecht umgesetzt.

Anstatt die Ziele und Grenzwerte des nun über 20-jährigen Umweltschutzgesetzes umzusetzen, werden laufend Entscheide getroffen, die zu mehr Verkehr führen und die Bevölkerung einer stärkeren Belastung aussetzen. Zu erinnern ist insbesondere:

  • an eine Bauentwicklung, welche sich vornehmlich in den umliegenden Gemeinden abspielt und zur Zersiedelung der Landschaft und grossen Pendlerströmen führt,
  • an die Anballung von an Autobahnausfahrten liegenden Einkaufs- und Freizeitzentren, welche einseitig auf den Autoverkehr ausgerichtet ist
  • an etliche Einzelentscheide für Bauvorhaben in der Innenstadt mit insgesamt mehreren tausend neuen Parkplätzen
  • an die Stagnation beim Ausbau und Benutzung öffentlicher Verkehrsmitteln in der Region und den Verlust an Marktanteilen des ÖV und Fuss- und Radverkehrs am Gesamtverkehr, sowie den überdurchschnittlichen Anteil des Autoverkehrs in der Ostschweiz

In die gleiche Richtung führen auch die Anstrengungen des Stadtrates, das Parkplatzangebot in der Innenstadt entgegen den Vorgaben der Luftreinhaltung um 1000 Parkplätze zu erhöhen oder die undurchdachten Forderung bürgerlicher Parteien und der Wirtschaftsverbände für eine Erhöhung der Kapazitäten des Strassennetzes. Das Wachstum des Strassenverkehrs ist kein Naturgesetz, sondern Auswirkung dieser Politik.

Der VCS fordert eine Trendumkehr. Nur so kann der Lebensraum und Wirtschaftsstandort St. Gallen attraktiv gehalten werden. Die Kantons- und Stadtbehörden sind in der Pflicht, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.

Im einzelnen sind folgende Massnahmen umzusetzen:

  • Begrenzung der Bauentwicklung in der Peripherie und eine Konzentration der Ent-wicklung an mit dem öffentlichen Verkehr gut angebundenen Lagen - dazu ist der Regionalpolitik ein grösseres Gewicht beizumessen
  • Einen Stopp neuer Einkaufszentren am Stadtrand
  • Eine konsequente Umsetzung der Luftreinhalteverordnung, insbesondere mit einer Begrenzung der Anzahl neuer Parkplätze und einer konsequenten monetären Bewirtschaftung der Parkplätze im Einkaufs-, Freizeit und Berufsverkehr
  • Einen massgeblichen Ausbau des öffentlichen Verkehrs, um an den Autoverkehr verlorene Marktanteile zurück zu gewinnen
  • Ein Umbau des Staats- und Gemeindestrassennetzes im Sinne einer Koexistenz und Verstetigung des Verkehrs, um die Lärm- und Luftbelastungen entlang stark belasteter Achsen zu senken
  • Ein Aktionsplan zur Förderung des Fuss- und Veloverkehrs, sowie jährliche Inves-titionen, welche im Bereich der Investitionen für den motorisierten Verkehr liegen
  • Eine Begrenzung und Bewirtschaftung der Strassenkapazitäten in der Agglomeration St. Gallen
  • Eine Realisation autofreier Wohngebiete


Stadt St. Gallen, Abstimmung Parkplatzreglement

Mehr Schutz in den Wohnquartieren!

St. Gallen, 19.11.04. Die Wohnquartiere wann und wo nötig vor Parkierungsdruck entlasten, diese Möglichkeiten werden durch die Teilrevision des Parkplatzreglements geschaffen. Die VCS-Ortsgruppe empfiehlt deshalb die Vorlage zur Annahme, schafft sie doch den Spielraum für notwendige Wohnschutzmassnahmen.

Heute ist die Bewirtschaftung der blauen Zone in Wohnquartieren auf Montag bis Freitag beschränkt. Es ist sinnvoll, in Wohnquartieren mit hohem Besucherverkehr auch an Wochenenden - etwa im Umkreis der Olma oder beim geplanten Einkaufszentrum und Stadion Winkeln - die Bewirtschaftung der Parkplätze mit einer blauen Zone auch auf das Wochenende auszudehnen. Zu erinnern ist daran, dass der grössere Spielraum bei der Tarif-Gestaltung nur die wenigen gebührenpflichtigen Ober-flächen-parkplätze betrifft. Alle Parkgaragen sind heute schon frei, die Tarife für die Parkplätze nach ihrer betriebswirtschaftlichen Rechnung festzulegen. Es macht aber keinen Sinn, wenn Oberflächen-parkplätze billiger sind als Tiefgaragenparkplätze. Für eine attraktive Stadt gehören die Autos in die Parkgaragen. Auch sollte die Gebühr für einen Parkplatz in Relation zum Preis eines Busbillets gesehen werden, der ja der Teuerung angepasst wird.

Der grössere Spielraum der Tarif-Gestaltung schafft zudem Möglichkeiten für differenzierte Regelungen. So können oberirdische Parkplätze mittels abgestuften Tarifen eher für Kurzparkierer freigehalten werden, während in Parkgaragen etwas günstiger und dafür länger parkiert werden kann. Das neue Parkplatzreglement schafft den dafür notwendigen rechtlichen Rahmen.

Im Interesse der Wohnlichkeit der Stadt St. Gallen ist den durch den Stadtrat und den Gemeinderat beschlossenen Änderungen zuzustimmen.

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MIGROS bietet Hand zur einvernehmlichen Lösung

Gütliche Einigung beim Pizolpark Mels

St. Gallen, 5. November 2004: Die VCS-Sektion St. Gallen / Appenzell erhob im Sommer vergangenen Jahres Einspruch gegen den Überbauungsplan Migrosmarkt Pizolpark. Denn immer neue Einkaufszentren und Fachmärkte verstärken beim Autobahnkreuz die umwelt- und verkehrspolitischen Probleme laufend. Und eine Augenweide sind die Zweckgebäude und Parkplätze auch nicht. Da es sich aber zum grossen Teil um eine Renovation handelte, stand der VCS dem Projekt 'Einkaufszentrum Pizolpark' nicht grundsätzlich negativ gegenüber.

Wie schon bei anderen Bauprojekten sah sich der VCS auch beim Pizolpark veranlasst, seine Funktion als Anwalt der Umwelt wahrzunehmen. In wichtigen Punkten konnte sich der VCS mit der Migros einigen. Alle Besucherparkplätze werden nach Abschluss der Bauarbeiten durch eine Schrankenanlage bewirtschaftet (mindestens Fr. 1.- ab der ersten Stunde). Neu wird sich die Migros auch an der Finanzierung des öffentlichen Verkehrs beteiligen, gemeinsam mit dem benachbarten Coop sowie Möbel Pfister. Eine bereits früher festgelegte, flächendeckende Parkplatzbewirtschaftung für das Gebiet Riet/Rietbühl wird nun endlich durch die Gemeinde Mels ab Abschluss der Umbauarbeiten in Kraft gesetzt.

Durch die Installation einer elektronischen Fahrgastinformation werden die BesucherInnen über das Angebot des öffentlichen Verkehrs informiert. Ver-besserungen liessen sich im Rahmen der Einigungsverhandlung auch für VelofahrerInnen erzielen: Sie kommen neu in den Genuss von 120 gedeckten und mit Schliessvorrichtung versehenen Abstellplätzen, die bedarfsgerecht weiter auszubauen sind.

In einem Punkt konnte sich der VCS leider nicht durchsetzen. Er verlangte, dass die Bestimmungen des Richtplans auf die ganze Anlage angewendet werden. Denn im Rahmen der Renovation des 30jährigen Einkaufszentrums ist auch ein Ausbau der Verkaufsfläche um 30% vorgesehen. Einmal mehr hat sich damit gezeigt, dass die Richtplanung wenig Handhabe bietet, um einem weiteren Ausbau publikumsintensiver Anlagen und damit zusätzlichem Mehrverkehr zu begegnen. Leidtragende werden die Fachgeschäfte und Detaillisten der Region sein.

Der VCS freut sich trotz diesem Wermutstropfen, gemeinsam mit der Migros gute Lösungen erarbeitet zu haben.

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Leserbrief zur Migros-Stellungnahme zum OBI / M-Parc Abtwil

Zementsäcke sind seltene Beifahrer

St.Gallen, 21. Oktober 2004: Die Migros hat zur VCS-Einsprache zum Obi-Markt/M-Parc Stellung bezogen. Unter anderen argumentiert die Migros damit, dass im Baumarkt Zementsäcke und andere schwere Artikel, aber keine Güter des täglichen Bedarfs angeboten werden. Es sei nicht zu erwarten, dass jemand zwei, drei Zementsäcke zu Fuss mit dem Bus nach Hause tragen würde. Diese Argumentation ist auch bei anderen Projekten wie Möbelhäusern immer wieder zu hören. Der VCS teilt diese Einschätzung.

Das Argument, dass ein Baumarkt mehr Parkplätze benötige als ein Einkaufszentrum mit Gütern des täglichen Bedarfs hält einer genaueren Prüfung jedoch nicht stand. Eine Studie der Regionalplanung Zürich zum Einkaufs- und Freizeitverkehr im Glattal kommt zum Schluss, dass es bei der Wahl des Verkehrsmittels keine signifikanten Unterschiede gibt zwischen unterschiedlichen Warengruppen. Die Studie hat weiter ergeben, dass Autokundinnen und -Kunden zwar häufiger einkaufen, die öV-Benutzerinnen und -benutzer dafür pro Einkauf mehr ausgeben. Manche, die ein Einkaufszentrum oder einen Fachmarkt besuchen, kaufen wenig oder gar nichts ein. Oder nur einen Satz Schrauben oder Nägel, sicher aber nicht jede zweite Woche Zementsäcke oder einen neuen Wandschrank. Im übrigen richtet sich die Einsprache ja nicht gegen die Parkplätze, sondern um die zulässige Anzahl.

Ziel des VCS ist, in einem heute schon übermässig belasteten Gebiet einen Verkehrskollaps zu verhindern. Das im Auftrag der Migros erstellte Verkehrsgutachten rechnet für die Abend- und Samstagsspitzen mit Rückstaus von über 300 Metern zu beiden Seiten der Zürcherstrasse. Dies kann weder im Interesse der Anwohner, des öffentlichen und privten Verkehrs, der Zementkundschaft des Baumarkts noch der Migros sein. Der VCS hofft darum ebenfalls auf eine gute Verhandlungslösung und wird sich bis zum Abschluss des Verfahrens nicht mehr öffentlich zum Projekt äussern. Erfahrungen haben gezeigt, dass sich im direkten Gespräch schneller tragfähige Lösungen erarbeiten lassen.

Thomas Schwager
Geschäftsleiter VCS Sektion St. Gallen / Appenzell

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Stadtratswahlen St.Gallen

VCS empfiehlt Elisabeth Beéry

St. Gallen, 20. Oktober 2004: Der VCS der Stadt St.Gallen empfiehlt Elisabeth Beéry zur Wahl als neue Stadtpräsidentin. Elisabeth Beéry hat in Ihrer Amtszeit einige wichtige Gestaltungsprojekte für die Stadt angestossen, welche die Lebensqualität und die Einordnung des Verkehrs in unseren Lebensraum Stadt erhöhen werden. Wichtig ist ihr dabei der Einbezug und die Mitwirkung der direkt betroffenen Bevölkerung.

Beispiele dieses Führungsstils ist die Altstadtrunde südliche Altstadt, deren Ideen nun Schritt für Schritt an die Hand genommen werden. Mit der geplanten Umgestaltung der stark belasteten Zürcherstrasse wird im Rahmen eines Pilotprojektes Pionierarbeit geleistet. Die ebenfalls vorbereitete Umgestaltung der Lämmlisbrunnenstrasse wertet dieses ortsbaulich spannende, am Rande des Zentrums liegende Quartier auf. Mit diesen Planungen hat Elisabeth Beéry Mut für innovative Ideen gezeigt.

Weniger Beweglichkeit war leider in den letzten acht Jahren unter Franz Hagmann als Leiter der Verkehrsbetriebe im öffentlichen Verkehr zu verspüren. Seine bisherige Amtszeit als Stadtrat kann vielmehr unter dem Titel Stagnation, Bewahrung des Ist-Zustandes und wenig Innovationswille abgebucht werden.

Da St. Gallen Mut für neue Lösungen und nicht einen Übergangspräsidenten vor dem Abgang braucht, empfiehlt der VCS Elisabeth Beéry zur Wahl als Stadtpräsidentin.

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Webersbleiche und OBI-Fachmarkt: VCS erhebt Einsprache

Unser Ziel: keine Behinderung des öffentlichen Verkehrs!

St. Gallen, 28. September 2004: Erneut sah sich der VCS gezwungen, gegen zwei grössere Bauvorhaben Einsprache zu erheben. Im Fall Webersbleiche bestehen nur Unsicherheiten beim Nachweis der unbehinderten Fahrt für den öffentlichen Verkehr. Diese sollten sich rasch beseitigen lassen. Beim Obi-Fachmarkt hingegen geht es um grundsätzliche, raumplanerische Fragen.

Gestaltungsplan Webersbleiche

Der VCS begrüsst grundsätzlichen eine Bebauung der Webersbleiche und damit die geplante innerstädtische Verdichtung und Nutzungserweiterung. Dieses Projekt ist raumplanerisch sinnvoll, im Gegensatz zum weiteren Ausbau von Verkaufsflächen an der Peripherie. Trotzdem bestehen im Gestaltungsplan Webersbleiche Mängel, die es zu beheben gilt. Der VCS beschränkt sich bei seiner Einsprache gegen den Überbauungsplan Webersbleiche auf zwei Punkte:

Es soll sichergestellt werden, dass das öffentliche Strassennetz den Zusatzverkehr ohne Beeinträchtigung des öffentlichen Verkehrs verkraften kann. Weiter ist sicherzustellen, dass die vorgesehenen Veloabstellplätze an geeigneter Stelle entstehen.

Massnahmen zur Reduktion des Zusatzverkehrs

Gemäss Verkehrsbericht beträgt das mutmasslich zu erwartende Verkehrsaufkommen in der Abendspitzenstunde etwa 75 Zufahrten und 110 Wegfahrten. Unter Berücksichtigung der heutigen Belastung im Gebiet Webersbleiche ist effektiv mit rund 50 Zufahrten und 80 Wegfahrten zu rechnen. Bereits heute ist der Knoten Blumenbergplatz sowie das Schibenertor in der Abendspitzenstunde aus- bzw. überlastet, was zu den entsprechenden längeren Rückstaus führt. Nach Ansicht der Verfasser des Verkehrsberichts ist es überflüssig, der heutigen Belastung die vielen zusätzlichen Einzelbelastungen der künftigen Bauten hinzuzufügen und dannnachzuweisen, dass bei der Eröffnung der Überbauung Webersbleiche wie auch fünf Jahre später der Blumenbergplatz weiterhin, einfach noch etwas stärker, überlastet ist. Über den Blumenbergplatz verkehren die Buslinien 5, 6 und 9, über das Schibenertor die Buslinien 1, 3, 5, 6, 7 und 11, die Trogenerbahn sowie zahlreicher Postautolinien. Wie Alltagsbeobachtungen zeigen, kann heute schon die angestrebte maximale Privilegierung des öffentlichen Verkehrs in Spitzenzeiten nicht mehr gewährleistet werden. Eine Verschlechterung der Situation für den öffentlichen Verkehr ist aus umweltrechtlicher und lufthygienischer Sicht unzulässig. Dazu ist weder im Verkehrsbericht noch im Umweltverträglichkeitsbericht ein Wort zu lesen. Diese Fragen sind jedoch vorab zu klären. Gegebenenfalls ist mit geeigneten Massnahmen zu erreichen, dass der Zusatzverkehr durch die Überbauung Webersbleiche geringer ausfällt als im Verkehrsbericht berechnet. Aus heutiger Sicht kann dem Erfordernis einer sicheren und flüssigen Verkehrsabwicklung nach Art. 71 BauG nicht Rechnung getragen werden. Vielmehr ist von einer erheblichen zusätzlichen Störung des Verkehrs auszugehen. In seiner Einsprache beantragt der VCS darum, zusätzliche Abklärungen anzustellen sowie Änderungen vorzunehmen, welche eine Reduktion des Zusatzverkehrs bewirken.

Veloparkplätze bei den Haupteingängen

Gemäss den besonderen Vorschriften zum Gestaltungsplan Webersbleiche sind an gut zugänglichen Stellen Veloparkplätze vorzusehen. Im dazugehörigen Umweltverträglichkeitsbericht heisst es, die Attraktivität für Velofahrende werde mit Abstellflächen an der Adlergasse und der Hinteren Schützengasse unmittelbar bei den Haupteingängen gefördert. Diese Absichtserklärung findet sich in der planerischen Ausgestaltung nicht wieder. Der VCS fordert darum, dass Umfang und Platzierung der Veloabstellplätze sowohl im Plan als auch in den besonderen Vorschriften geregelt wird. Zudem ist festzulegen, dass diese Abstellplätze witterungsgeschützt sowie mit einer Vorrichtung zum Abschliessen der Velos versehen sein müssen.

Überbauungsplan Gaiserwaldstrasse

Grundsätzlicher Natur sind die Vorbehalte des VCS beim Überbauungsplan Gaiserwaldstrasse. In seiner Einsprache legt der VCS in sieben Punkten dar, warum der Gestaltungsplan die Genehmigung zu verweigern ist.

Beurteilung gemäss gültigem Richtplan

Die Migros hat als Bauherrin gerichtlich erstritten, dass das Projekt analog zum Fussballstadion dem neuen Richtplan nicht unterstellt wird. Die Stadionpromotoren stellten sich damals auf denStandpunkt, dass ihr Projekt gemäss altem Richtplan zu beurteilen sei. Der Obi-Fachmarkt ist aber eindeutig innerhalb der Gültigkeit des heute gültigen Richtplans projektiert worden. Richtpläne sind nicht dazu da, laufend mit Ausnahmeregelungen unterlaufen zu werden. Der VCS möchte wissen, mit welcher Begründung das Gericht zu diesem Entscheid gekommen ist.

Umweltverträglichkeitsprüfung für Gesamtanlage

Der VCS verlangt die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, die sowohl den Neubau des Obi-Marktes, aber auch den bestehenden Säntispark umfasst. In der Beurteilung des VCS handelt es sich weniger um den Bau einer neuen Anlage, sondern um die Erweiterung des Säntisparks inkl. seinem Abholmarkt. Im geplanten Obi-Fachmarkt werden zum grössten Teil Nutzungen platziert, welche heute im Säntispark untergebracht sind (Gartencenter, Möbelmarkt, Sportmarkt). Durch den Umzug werden im Säntispark Flächen frei, für die bis jetzt noch keine neue Nutzung bekannt ist, aber ebenfalls wieder für publikumsintensive Verkaufsaktivitäten zum Einsatz kommen dürften. Darüber hinaus werden beide Anlageteile durch einen (begrüssenswerten) Fussweg und mit einer neuen Brücke über den Wiesenbach verbunden. Diese Verbindung wird im Umweltverträglichkeitsbericht explizit als Begründung für einen erheblichen Doppelnutzungsabzug bei der Fahrtenberechnung herangezogen. Auch dies ein Indiz dafür, dass es sich um eine Erweiterung des Säntisparks handelt.

Grundlagen zur Berechnung der Anzahl Kundenparkplätze

Im Gestaltungsplan sind 273 Parkplätze bei einer öV Güteklasse C vorgesehen. Dies entspricht 85% des abgeminderten maximalen Parkplatzbedarfs. Um die VSS Normen aber im Rahmen der Umsetzung des Massnahmenplans Luftreinhaltung anzuwenden, hätte hier ein weit tieferer Bedarf festgelegt werden müssen. Im Verkehrsgutachten ist festgehalten, dass nach dem Bau des EKZ mit Stadion auch das zur Diskussion stehende Überbauungsgelände der Güteklasse B entsprechen wird. Noch aber ist die Realisierung des Stadionprojekts nicht gesichert. Der VCS fordert darum, dass im Überbauungsplan bei der Berechnung der zulässigen Parkplätze die Güteklasse B verbindlich festgehalten und ein entsprechender Vorbehalt in die besonderen Vorschriften aufgenommen wird. Auf jeden Fall aber ist der Massnahmenplan Luftreinhaltung wirkungsvoll umzusetzen.

Behinderung des öffentlichen Verkehrs

Beim Neubau einer Anlage ist sicherzustellen, dass das Strassennetz den zusätzlichen Verkehr auch bewältigen kann (Art. 69bis BauG). Ist dies nicht sichergestellt, wirkt sich das negativ auf die Luftqualität aus (Staus) und behindert die freie Fahrt des öffentlichen Verkehrs. In beidenFällen wäre dies eine Verletzung des Vorsorgeprinzips gemäss Artikel 11 USG. Gemäss UVB ist der Knoten «Russen» schon heute überlastet. Gemäss Verkehrsbericht ist nach dem Bau mit in den werktäglichen Spitzenstunden mit 525 zusätzlichen Fahrten zu rechnen (Ein- und Ausfahrten), an Samstagen mit 610. Das Verkehrsgutachten rechnet mit Rückstaus auf beide Seiten der Zürcher Strasse von über 300 Meter. Auch bei Vornahme einiger Verbesserungen am Knoten «Russen» würde erst die Inbetriebnahme des A1-Anschlusses in Winkeln eine echte Kapazitätserweiterung des Strassennetzes bringen. Der VCS fordert darum, dass die Bauherrschaft einen Zusatz zum Verkehrsguthaben erstellt, der die Auswirkungen des Neubaus auf den Betrieb des öffentlichen Verkehrs unter allen möglichen Szenarien untersucht. Der heutige sowie der verdichtete Busbetrieb (nach Eröffnung des EKZ mit Stadion; öV Klassierung B) darf durch die Vergrösserung der Säntispark-Grossanlage nicht gefährdet werden.

Luftreinhaltung

Bei der Berechnung der NOx-Emissionen im Untersuchungsgebiet geht der UVB in den Jahren 2000 bis 2004 von einer Reduktion von 22% aus. Erwartet wird eine weitere Reduktion um 40% bis ins Jahr 2010. Die NO2-Immissionswerte am Standort Gaiserwald-/Bildstrasse zeigten für die Jahre 1995 bis 1998 eine Abnahme von 36 auf 31 Mikrogramm pro m3. Seit dem Jahr 2000 liegt die Belastung im Bereich von 33 bis 34 Mikrogramm mit der Prognose, dass jährlich mit einer Reduktion von bis zu 8 Mikrogramm zu rechnen ist. Aber: In den vier Jahren, in denen sich die gemessenen Emissionen um 22% reduziert haben, verblieb die Immissionsbelastung bei 33 bis 34 Mikrogramm pro m3. Der UVB erweist sich in diesem Punkt als nicht plausibel und kann darum nicht als Grundlage zur Gesamtbewertung der Umweltbelastung dienen.

ÖV-Erschliessung ungenügend

In den besonderen Vorschriften zum Überbauungsplan ist festgehalten, dass die ausreichende Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr bereits heute (also durch die Linie 7) gegeben sei. Dies trifft mit Sicherheit nicht zu, gehören doch auch Gossau und Herisau zu den wichtigen Einzugsgebieten. Erst mit der rechtlichen Sicherstellung der im Rahmen des Überbauungsplanverfahrens zum Stadion beschlossenen Erweiterung des öffentlichen Verkehrsnetzes trifft dies zu. Weiter wäre eine Verschiebung der heutigen Haltestelle näher zum Eingangsbereich des Baumarkts zu prüfen, und die Installation einer elektronischen Abfahrtsanzeige zwingend vorzusehen.

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Pressemitteilung der Umweltverbände:

St. Galler Regierung baut Umweltschutz ab

St. Gallen, 20. September 2004: WWF, Pro Natura und VCS kritisieren den massiven Stellenabbau beim Kantonalen Amt für Umweltschutz. Sparen beim Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, die auch für die Menschen existentiell wichtig sind, ist Sparen am falschen Ort.

Für die St. Galler Umweltorganisationen ist es unverständlich, dass das kantonale Amt für Umweltschutz (AfU) fast ein Viertel des Stellenabbaus in der st. gallischen Staatsverwaltung tragen soll. Verurteilt wird der einseitige Personalabbau als kurzsichtige Massnahme, die sich früher oder später rächen kann.

Insbesondere die Auflösung des Schadendienstes für Gemeinden (z.B. im Einsatz bei Gewässerverschmutzungen) wird von Seiten der Umweltverbände nicht verstanden. Dies heisst nicht nur, dass wichtiges Know-how verloren geht, sondern auch, dass kein professioneller Pikettdienst mehr zur Verfügung steht, der bei Katastrophen durch den raschen und gemeinsamen Einsatz mit der Feuerwehr das Schlimmste verhindern kann. Die beiden Zianid-Unfälle in der Region St. Gallen, die ein grosses Fischsterben in der Sitter und in der Steinach zur Folge hatten, liegen noch nicht allzu lange Zeit zurück. Aber auch auf die Unterstützung und die Analysen bei "kleinen Vorkommnissen" werden die Gemeinden fortan nicht mehr zurückgreifen können.

Das Amt für Umweltschutz hat während Jahren daran gearbeitet, die Durchlaufzeit für Bewilligungsverfahren zu verkürzen. Eine kürzlich durchgeführte Kundenbefragung durch die Universität St. Gallen hat ergeben, dass das Gewerbe und die Wirtschaft grossen Wert auf eine Beschleunigung der Leistungen, aber auch auf verlässliche Termine legen. Durch den Stellenabbau wird das Gegenteil erreicht: Die Bearbeitungszeiten für Baugesuche werden wieder zunehmen und damit wird auch der Druck wachsen, die Bundesvorschriften lascher zu handhaben.

Grosse Besorgnis weckt bei den Umweltverbänden auch der Abbau von zwei Stellen beim Amt für Raumentwicklung, dessen Abteilung Naturschutz seit jeher unterdotiert ist. Der überproportionale Abbau von Stellen im Amt für Umweltschutz und im Amt für Raumentwicklung drängt die Frage auf, wie ernst es der Regierung mit ihren Deklamationen für eine nachhaltige Entwicklung unseres Kantons ist, oder ob es sich dabei nur um Lippenbekenntnisse handelt.

Für WWF, Pro Natura und VCS ist Umweltschutz eine wichtige Investition in die Zukunft. Die Umweltverbände können diesen Abbau nicht hinnehmen und einfach wieder zur Tagesordnung übergehen. Zuviel steht auf dem Spiel. Sie erwarten von der Regierung konkrete Angaben, welche

Stellen aufgehoben werden sollen und in welchem Umfang die Aufgaben noch erfüllt werden können. Sie haben ihre Vertrauenspersonen im Grossen Rat eingeladen, entsprechende Antworten zu verlangen.

Für WWF, Pro Natura, VCS
Martin Zimmermann, Geschäftsführer WWF SG

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Der Bau der Umfahrung hat die Verkehrssicherheit nicht erhöht! - Fragen zum Tunnel Rapperswil

Todesstrecke Umfahrung Schmerikon - Jona

St. Gallen / Rapperswil, 15. September 2004: Mit dem Bau der Autostrasse Wagen – Schmerikon wird die Verkehrssicherheit erhöht. Dies war eines der Versprechen im Vorfeld der Abstimmung zur Autostrasse A53. Heute wissen wir es besser: Die A53 ist eine Todesstrecke: Sechs Todesopfer und 25 Verletzte lautet die traurige Bilanz nach knapp dreiviertel Jahr Betrieb. Auch auf dem geplanten zweispurigen Tunnel Rapperswil sind hinsichtlich der Verkehrssicherheit viele Fragen offen.

Im Vorfeld der Abstimmung wurde heftig gestritten über die Entlastungswirkung in den Dörfern, die Menge des Mehrverkehrs und die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit. Erste Verkehrszählungen haben gezeigt, dass die Entlastungsversprechen in den Dörfern deutlich verfehlt wurden und das Linthgebiet insgesamt eine hohe Verkehrszunahme zu verzeichnen hat. Die neue Strasse ist mit der seit Eröffnung mit 40 Prozent Mehrverkehr belastete Nordumfahrung Rapperswil/Jona zudem zur eigentlichen Todesfalle geworden. Die schlimmsten Befürchtungen der Gegnerinnen und Gegner wurden damit übertroffen. Diese gingen in der Studie «T8/A8» noch von weniger, dafür aber schwereren Verkehrsunfällen aus, und sahen im Gegensatz zu den offiziellen Voraussagen eine deutliche Erhöhung von Verletzten und Toten voraus.

Tunnel Rapperswil

Die Erfahrungen der A53 führen auch hinsichtlich des geplanten Tunnels Rapperswil zu Fragen. Geplant ist eine zwei- bis dreispurige 4,5 km lange Röhre mit Gegenverkehr. Dazu sind zwei unterirdische Anschlusswerke geplant. Der Tunnel dürfte nach offiziellen Prognosen täglich von rund 25'000 Fahrzeugen befahren werden. Dies ist rund die Hälfte mehr Verkehr als im Tunnel Balmenrain oder ein Drittel mehr als am Gotthard. Ob ein zweispuriger Tunnel mit Gegenverkehr angesichts dieser Verkehrsbelastung und entsprechender Gefährdungen – etwa bei Lastwagenunfällen mit gefährlichen Gütern – den Sicherheitsanforderungen für neue Bauwerke entspricht, muss bezweifelt werden. Der Bau von zwei separaten Röhren würde das Bauwerk aber vollends unbezahlbar machen. Statt der prognostizierten stattlichen 750 Millionen Franken wäre ein Milliardenbetrag fällig.

Der VCS möchte mit diesen Gedanken keinesfalls einer vierspurigen Variante das Wort reden. Dies entspräche einem starken Kapazitätsausbau und hätte auf dem zuführenden Strassennetz – etwa auf der neuen Jonastrasse – eine hohe Verkehrszunahme zur Folge. Vielmehr hält der VCS die derzeitige Planung insgesamt für verfehlt. Das Beispiel der A53 hat gezeigt, dass bei solchen Projekten Entlastungs-prognosen regelmässig überschätzt, die negativen Auswirkungen negiert und die Versprechungen zu den flankierenden Massnahmen gebrochen werden. Der VCS plädiert darum für Sofortmassnahmen auf dem bestehenden Strassennetz, mit denen sich die negativen Auswirkungen auf das Umfeld innert nützlicher Frist reduzieren lassen.

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Veranstaltungshinweis: Vortrag und Diskussion am 20. September 2004 im historischen Saal Bahnhof St. Gallen

Kommunaler Verkehrsplan der Stadt Zürich
Testfall für eine nachhaltige Verkehrspolitik

St. Gallen, 14. September 2004. Markus Knauss, Vizepräsident Verkehrskommission des Zürcher Gemeinderates und Co-Geschäftsführer des VCS Zürich, referiert über den Zürcher Verkehrsplan. Anschliessend Diskussionsrunde zum Thema «Kann die Stadt St. Gallen bei der Erarbeitung des Richtplanes von Zürich lernen?».

Die Die Stadt Zürich ist in den nächsten Jahren gefordert. Mit der Eröffnung des Bareggtunnels 2004 und der Eröffnung des Uetlibergtunnels 2008 wird die Autoverkehrsmenge, die in die Stadt Zürich drängt, noch einmal stark ansteigen. Und das, obwohl heute schon rund ein Drittel der Stadtzürcher Bevölkerung (rund 120’000 Personen) an Strassen lebt, die übermässig belärmt sind. Auf der anderen Seite liegen die städtischen Hauptstrassen sowie die dringend nötigen Verbesserungen des öffentlichen Verkehrs in der Kompetenz des Kantons Zürich. Was also kann die Stadt Zürich selber tun, um die Probleme zu entschärfen oder selber zu besseren Lösungen zu kommen? Mit dem kommunalen Verkehrsplan hat die Stadt Zürich auf planerischer Stufe Antworten gegeben. Tempo 30 in allen Wohngebieten, Fussgängerbereiche auf Hauptstrassen in Quar-tierzentren, Plafonierung öffentlicher Parkplätze in der Innenstadt, autoverkehrsarme Strukturen in Entwicklungsgebieten sind die Antworten. Am 8. Februar 2004 haben die Zürcher Stimmberechtigten dem neuen kommunalen Verkehrsplan deutlich zugestimmt. Nun geht es darum, die guten Vorgaben Realität werden zu lassen.

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Ideen von gestern sind keine Lösungen für Verkehrsprobleme von morgen

VCS gegen Neuauflage der Südumfahrung St. Gallen

St.Gallen, 6. September 2004. An einer Medienkonferenz kritisieren drei Wirtschaftsverbände die ersten Ergebnisse der Arbeiten am städtischen Richtplan und fordern eine zweite Ost-West-Verbindung für den motorisierten Verkehr. Für den VCS besonders stossend: Während sich diverse Parteien und Interessenverbände in einer Begleitkommission zur Revision des Richtplans intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt haben, beschränkten sich die Wirtschaftsverbände im Nachhinein auf abstruse Ideen und Szenarien aus der Mottenkiste des letzten Jahrhunderts.

Die St. Gallerinnen und St. Galler haben bereits 1993 mit einem deutlichen Mehr von 63 Prozent die Idee einer Südumfahrung verworfen. Seither hat in breiten Kreisen die Einsicht zugenommen, dass neue Strassenvorhaben bestehende Verkehsprobleme nicht beheben, sondern bestenfalls verschieben können. Bei Tunnelprojekten an die jeweiligen Ein- und Ausfahrtsportale. Die Wirtschaftsverbände müssen sich die Frage gefallen lassen, wessen Interessen sie vertreten. Eine Südumfahrung dient weder den direkt betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern noch der Stadt St. Gallen insgesamt. Profitieren würden in erster Linie Einkaufszentren und Fachmärkte im Osten und Westen der Stadt, auf Kosten der innerstädtischen Fachgeschäfte. St. Gallen wird so auf ein Verkehrshindernis reduziert, das es zu, um- bzw. unterfahren gilt.

Die Wohn- und Wirtschaftsregion zwischen Goldach und Gossau - mit St. Gallen als Drehscheibe - hat durchaus Bedarf an einer leistungsfähigen Ost-West-Verbindung. Es sollte dabei aber jenes Verkehrsmittel zum Einsatz kommen, das diese Aufgabe am effizientesten und kostengünstigsten zu bewältigen vermag, einen Beitrag zur Entlastung der Stadtautobahn leisten kann und auch den Stadtbewohnerinnen- und bewohnern einen Vorteil bringt. Die Wirtschaftsverbände greifen auf Konzepte aus dem letzten Jahrhundert zurück, statt zukunftsweisende Ideen zu lancieren, wie zum Beispiel eine Tramverbindung zwischen Gossau und Goldach/Wittenbach. Dies zeigt, dass die Pressekonferenz von letzter Woche in erster Linie ein Manöver im Rahmen der Stadtratswahlen war. Leider ein ganz verkehrtes.

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Einsprachefrist abgelaufen: Aldi kommt nach Altenrhein

Immer mehr motorisierte Einkaufswägeli

St.Gallen, 7. Juli 2004. Gestern verstrich die zweiwöchige Einsprachefrist zum Neubau einer Aldi-Verkaufsstelle in unmittelbarer Nachbarschaft der Hundertwasser-Markthalle in Altenrhein. Ungenutzt, obwohl die vorgesehenen 164 Parkplätze im Vergleich zur geplanten Verkaufsfläche völlig überrissen ist. Das zu erwartende zusätzliche Verkehrsaufkommen ist zusammen mit der bereits bestehenden «Markthalle» alles andere als umweltverträglich.

Das Verbandsbeschwerderecht greift erst ab 5000 m2 Verkaufsfläche beziehungsweise bei publikums-intensiven Anlagen ab 300 Parkplätzen. Mit einer Ladenfläche von 862 m2 entspricht der geplante Aldi-Supermarkt etwa einem Zehntel der Grösse des Gallus-Marktes in St.Gallen (8300 m2), der über 560 Parkplätze verfügt. Für die Aldi-Verkaufsfläche steht also fast dreimal soviel Parkraum zur Ver-fü-gung. Beim Einkaufszentrum / Stadion West in St.Gallen wären es bei einer ähnlich gross-zügigen Regelung über 5000 Parkplätze! Dabei sind die bereits bestehenden Parkplätze beim Hundertwasser-Haus noch nicht einmal mitberücksichtigt. Im Gegensatz zu Gallusmarkt und EKZ Stadion West ist auch keine Parkplatzbewirtschaftung oder Verbesserungen bei der Anbindung mit öffentlichen Ver-kehrsmitteln vorgesehen. Nicht motorisierte Konsumentinnen und Konsumenten haben das Nach-sehen, die Anwohnerinnen und Anwohner den Mehrverkehr.

Dass es auch anders geht zeigt die Stadt Uster, die im Agglomerationsgürtel keine weiteren Einkaufs-zentren mit Gütern des täglichen Bedarfs mehr akzeptiert. Auch in weiteren Regionen (Zürcher Ober-land, Zürichsee und Schwyz) lässt sich ein Trend gegen weitere Einkaufszentren in Gewerbe- und Industriezonen erkennen. Dies aus der Einsicht heraus, dass bestehende Detaillisten und Fachgeschäfte noch mehr unter Druck kommen. Der Konsum von Gütern des täglichen Bedarfs gehört zur Grundversorgung und muss auch Menschen ohne Auto zugänglich sein. Nicht nur in den Städten, sondern auch in kleineren Orten. Das Beispiel Aldi zeigt, dass im Kanton St. Gallen das Umdenken hin zu einer raumplanerischen Gesamtsicht noch nicht stattgefunden hat.

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VCS St. Gallen/Appenzell zum Fahrplanentwurf:

Kein Anschluss unter diesem Fahrplan?

St.Gallen, 14. Mai 2004. Die Sektion St. Gallen/Appenzell des Verkehrs-Clubs der Schweiz hat sich mit dem Fahrplanentwurf 2005 beschäftigt und dem Bundesamt für Verkehr eine detaillierte Stellungnahme eingereicht.

"Am 12.12.2004 findet mit dem letzten Schritt von Bahn 2000 1.Etappe der grösste Fahrplanwechsel in der Geschichte der SBB statt. Die Reisenden gewinnen Zeit, Flexibilität und Komfort .Schnellere Züge rollen über neue Strecken und verkürzen die Fahrzeiten. Dank schlanken Anschlüssen in den Knoten-bahnhöfen reduzieren sich die Reisezeiten" So wird der Fahrplan 2005 von den SBB angekündigt. Die Erwartungen waren also hoch geschraubt beim Studium des Fahrplanentwurfes, welcher Ende April zur Stellungnahme veröffentlicht wurde.Entsprechend gross war die Enttäuschung.

Zuerst die gute Nachricht: Mit den ver-bes-serten Anschlussverbindungen in Ziegelbrücke ist die Verbindung aus dem Toggenburg in Richtung Chur attraktiver geworden. Damit wird ein seit Jahren gehegter Wunsch realisiert. Eine Frühverbindung Zürich - St.Gallen und ein zusätzlicher Spätzug in der Gegenrichtung ist ebenfalls als Verbesserung zu vermelden.

Diesen beiden Verbesserung stehen im Fahrplanentwurf jedoch eine Reihe negativer Änderungen gegenüber. So soll auf der Strecke Rorschach-Zürich eine direkte Früh-verbindung wegfallen (Ror-schach ab 06.51 Uhr). Dies bedeutet eine klare Verschlech-terung gegenüber dem aktuellen Fahrplan. So besteht nur noch eine Umsteigeverbindung, wodurch sich die Fahrzeit ab Rorschach um 15 Minuten verlängert. Eine ähnliche Situation in der Gegenrichtung entsteht durch die Streichung der abendlichen Direkt-verbindung nach Rorschach (St.Gallen ab 22.04 Uhr). Der Anschluss soll neu mit dem Regional-zug um 22.21 Uhr erfolgen, was die Fahrzeit ab Zürich um happige 21 Minuten verlängert - inklusive eines fast halbstündigen Aufenthalts in St.Gallen. Der VCS fordert darum, diese beiden Verbindungen beizubehalten.
Auf der Strecke St.Gallen-Zürich sollen diverse ICN-Halte während den Randstunden wegfallen. So klafft zwischen St.Gallen und Flawil/Uzwil am Wochenende eine Lücke von 1 _ Stunden, unter der Woche sogar beinahe 1 _ Stunden (22.25 bis 00.07 Uhr). Der Wegfall dieser beiden Halte bringt keine echte Verbesserung, zumal sich damit keine zusätzlichen Anschlüsse in St.Gallen schaffen lassen. Der VCS fordert darum die Beibehaltung der ICN-Halte in Flawil und Uzwil.

Der Voralpenexpress zwischen Arth-Goldau und Luzern soll mit dem Fahrplanwechsel neu eine um acht Minuten längere Fahrzeit aufweisen. Die Verbindung über Zürich ist aufgrund der schlechten Umsteigeverhältnisse (Gleise 51 bis 54) unattraktiv. Auch sind in Zürich die Anschlusszüge schon bei geringfügigen Verspätungen oft nicht mehr zu erreichen. Der VCS beantragt darum, den Voralpenexpress auch weiterhin gemäss heutigem Fahrplan zu führen.

Auch im Toggenburg verschlechtert sich ein Anschluss. Der Frühzug von Wattwil nach Wil (Wattwil ab 05.26Uhr) verkehrt neu 7 Minuten später, ohne Anschluss Richtung St. Gallen. Damit entfällt eine Frühverbindung aus dem Toggenburg in Richtung Uzwil, Flawil und St. Gallen, ohne dass sich dadurch andere Verbesserungen ergeben. Der VCS empfiehlt darum, die bis-herige Abfahrtszeit ab Wattwil beizu-behalten und damit den Anschluss an einen Regionalzug ab Wil Richtung St.Gallen zu gewährleisten.

Eine weitere Verschlechterung betrifft die Region Wil Richtung Chur. Der erste Rheintal-Express wird erst ab St.Gallen geführt, womit das obere Rheintal für alle Reisenden zwischen Wil und St.Gallen neu erst eine Stunde später als bis anhin zu erreichen wäre.

Fazit: Im Fahrplanentwurf stehen einer Verbesserung eine Reihe kleiner, aber ärgerlicher Ver-schlechterungen gegenüber. Die Ostschweizer Regionen dürfen den Anschluss untereinander nicht verlieren. Darum fordert der VCS St.Gallen/Appenzell das Bundesamt für Verkehr auf, diese Änderungen noch einmal zu überdenken.

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VCS St. Gallen/Appenzell:

Richtigstellung

St.Gallen, 11. Mai 2004.
Tagblatt vom Dienstag, 11.Mai "Schelte für den VCS"

Die Aussagen des abtretenden TCS-Präsidenten Thomas Müller (Tagblatt vom Dienstag, 11. Mai, Seite Ostschweiz) in Bezug auf den VCS dürfen so nicht stehen gelassen werden, da sie teils falsch sind und einer billigen Stimmungsmache gleichkommen. Müller bezeichnet den VCS als «professionellen Verhinderer», der vorgebe, im Namen der Natur zu handeln, aber «oft nur die persönliche Sicht der Dinge» meine. Der VCS ist kein Verhinderer, sondern ein Verbesserer von ungenügenden Bauprojekten. In zwei Drittel aller Einsprachen erhält der VCS Recht. Daraus resultieren verbesserte Bauprojekte, die vorher nicht rechtskonform waren und dies dank der Intervention der Umwetlverbände erst werden. Der VCS verfolgt keine Privatinteressen, sondern agiert im Gegenteil als Wächter über die Umweltnormen im Interesse der Allgemeinheit und einer intakten Umwelt. Falsch ist Müllers Aussage, dass der VCS im Fall Einkaufszentrum/Stadion St.Gallen eine Reduktion der Parkplätze erzwungen habe. Es waren die Bewilligungsbehörden, die eine solche Reduktion angeordnet haben, da die von den Projektverfassern gewünschte Zahl umweltrechtlich unhaltbar war. Purer Unsinn ist zudem Müllers Hinweis auf 2'500 unterirdische Parkplätze, bei deren Realisierung «kein einziges Auto ins Quartier Winkeln ausweichen» müsste. Bei so vielen Parkplätzen, ob unterirdisch oder nicht, wäre Winkeln erst recht vom Verkehr überschwemmt worden. Es ist peinliche Demagogie, gemischt mit hartnäckiger Realitätsverweigerung, die in solchen unqualifizierten Äusserungen zum Ausdruck kommt. Aus VCS-Sicht bleibt anzumerken: Gut, dass ein solcher TCS-Präsident abtritt. Von seinem Nachfolger erwarten wir mehr Kompetenz und Sachlichkeit.

Für den VCS St.Gallen/Appenzell

Doris Königer
Präsidentin

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Nachholbedarf beim ÖV-Angebot in den Ostschweizer Agglomerationen

Keine Abstriche beim öffentlichen Verkehr

St.Gallen, 10. Mai 2004. Die Sektion St. Gallen/Appenzell des Verkehrs-Clubs der Schweiz hat an ihrer Hauptversammlung vom vergangenen Samstag in Heiden folgende Resolution verabschiedet:

Die Ostschweizer Kantone fordern mit gutem Recht vom Bund ein stärkeres Engagement bei der zweiten Etappe von Bahn 2000 und dem Anschluss an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz. Tatsächlich profitiert die Ostschweiz kaum vom nun vorgesehenen Mehrangebot des öffentlichen Verkehrs mit dem Fahrplan 05, mit welchem Bahn 2000 umgesetzt wird. Es genügt aber nicht, beim Bund zu jammern, gefordert sind auch die Ostschweizer Kantone, Regionen und die Gemeinden, ihre Hausaufgaben in ihrem Zuständigkeitsbereich zu leisten: im öffentlichen Lokal- und Regionalverkehr:

Die Ostschweiz verfügt im schweizerischen Vergleich über den tiefsten Anteil des öffentlichen Verkehrs am Gesamtverkehr. Bei der Anzahl der gefahrenen Kilometer mit dem Auto pro Person und Tag halten die Ostschweizer aber die Spitzenposition. Dies verursacht insbesondere in den Agglome-ra-tio-nen grosse Verkehrsprobleme. Ein Blick auf das Rating von Umverkehr Schweiz zu den 44 Agglo-merationen beim öffentlichen Personennahverkehr zeigt, dass die Angebote in der Nordost-schweiz schlecht abschneiden: die Stadt St. Gallen fungiert zwar unter den 44 Angeboten auf dem 17 Rang im Mittelfeld, belegt aber verglichen mit den 7 grössten Schweizer Städten den letzten Platz. Die weiteren rangierten Angebote von Rapperswil/Jona (37. Rang), Rheintal (39 Rang) und Gossau-Herisau (40 Rang) finden sich am Schluss der Liste.

Es besteht also Aufholbedarf in der Ostschweiz. Der VCS fordert deshalb die Ostschweizer Kantone, Regionen und Gemeinden auf, das Angebot des öffentlichen Verkehrs in den Agglomerationen markant auszubauen. Dazu ist etwa:

  • Ein integraler Tarifverbund rasch einzuführen
  • die Vorbereitungen für einen Verkehrsverbund einzuleiten, welche eine gemeinsame Planung des Angebotes im Regional- und Agglomerationsverkehr vornehmen kann.
  • Eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Transportunternehmen zu fördern – im Sinne von Zusammenlegungen und Kooperationen.
  • Die St. Galler S-Bahn nicht nur so anzuschreiben, sondern tatsächlich als entsprechendes System einzuführen (mind. Halbstundentakt auf dem gesamten Netz, einheitlicher Auftritt, zusätzliche Haltestellen)
  • Das St. Galler Stadtbussystem über die Gemeindegrenzen auszudehnen
  • Die Verknüpfung der St. Galler S-Bahnstationen mit dem Stadtbussystem zu gewährleisten (Anbindung Bahnhöfe Winkeln, Haggen, St. Fiden)
  • In der Agglomeration Rorschach/ Goldach/ Rorschacherberg ein Ortsbussystem einzuführen
  • Die Agglomeration Rheintal als grenzüberschreitende und zusammenhängende Gross-agglome-ration zu begreifen und den öffentlichen Personennahverkehr auf diese Tatsache auszurichten.
  • Das Angebot für die Nahverteilung in der Region Rapperswil/Jona sowie Herisau-Gossau stark auszubauen.
  • Das Ortsbussystem in Wil einerseits besser auf die Anschlüsse in Richtung St. Gallen auszurichten und das Randstundenangebot im Zentrum auszubauen.

Die künftigen Verkehrsprobleme unserer Agglomerationen lassen sich nicht mit noch mehr Strassen und damit noch mehr Verkehr, Lärm, Gestank und Beeinträchtigung der Kernstädte lösen. Notwendig sind Investitionen in den öffentlichen Verkehr. Kantone, Städte, Regionen und Gemeinden sind gefordert, ihren Beitrag für einen markanten Angebotsausbau zu leisten.

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VCS St. Gallen/Appenzell: Nein zum Steuerpaket

Keine Abstriche beim öffentlichen Verkehr!

St.Gallen, 5. Mai 2004. Die Sektion St. Gallen/Appenzell des Verkehrs-Clubs der Schweiz spricht sich für ein NEIN zum Steuerpaket aus. Bei einer Annahme der Vorlage am 16. Mai wären nicht nur bereits geplante Verbesserungen gefährdet. Aufgrund des steigenden Spardrucks auf die Kantone ist mittel- und langfristig mit einem Abbau bestehender Angebote zu rechnen.

Der VCS St.Gallen/Appenzell erwartet bei einem Ja zum Steuerpaket, dass der Anschluss der Ostschweiz an das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz auf lange Sicht kein Thema mehr wäre. Auch die geplante Fahrplanverdichtung und damit längst überfällige verbesserte Anbindung des Rheintals an die Kantonshauptstadt wäre wohl endgültig vom Tisch. Die Einnahmenausfälle beim Bund in Milliar-den-höhe hätten neue Sparübungen zur Folge. Gerade die Randregionen in der Ostschweiz hätten bei einem noch schärferen Verteilkampf schlechte Karten.

Die Schweizerinnen und Schweizer haben sich in verschiedenen Abstimmungen klar für die Förderung des öffentlichen Verkehrs ausgesprochen. Nur ein deutliches Nein zum Steuerpaket sichert die finanzielle Grundlage einer nachhaltigen Verkehrspolitik.

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Verbandsbeschwerderecht:

Der VCS bereichert sich nicht!

St. Gallen, 29. April 2004. Der VCS sieht sich seit Wochen mit schweren Anschuldigungen im Zusammenhang mit der Wahrnehmung des Verbandsbeschwerderechts konfrontiert. Ostschweizer Medien haben das Thema aufgenommen und im Zusammenhang mit Projekt Einkaufszentrum mit Stadion St.Gallen West die Frage aufgeworfen, ob sich der VCS am Rekursrückzug bereichert hat.

Der VCS setzt sich für eine menschen- und umweltgerechte Verkehrspolitik ein. Er ist zur Finanzierung seiner Arbeit in hohem Masse auf Mitgliederbeiträge und Spenden angewiesen. Dank kommerziellen Aktivitäten (Versicherungen, Billettverkäufe) können grossangelegte Kampagnen, wie z.B. die aktuelle bundesweite Lärmkampagne, durchgeführt werden.

Das Verbandsbeschwerderecht ist auch für die VCS Sektion St.Gallen/Appenzell ein wichtiges Werkzeug, spielt insgesamt aber nur eine Nebenrolle. Im Zentrum der ehrenamtlichen Vorstandsarbeit und unseres Teilzeitsekretariats stand im vergangenen Jahr die Studie 'Richtig verkehrt! Agglomeration St.Gallen – Ideen für die Zukunft'. Weiter haben wir uns an zahlreichen Vernehmlassungen beteiligt, an verschiedensten kantonalen Konzepten mitgearbeitet sowie Gemeinden und andere Interessierte in Verkehrsfragen beraten.

Wenn im Rahmen eines Bauprojekts die Anliegen einer nachhaltigen Verkehrspolitik zuwenig berücksichtigt werden bzw. gegen das geltende Umweltrecht verstossen wird, nimmt der VCS seine Aufgabe wahr und vertritt die Interessen der Umwelt. Wenn sich die Bauwilligen an das Gesetzt halten, gibt es unserseits keine Einsprache. Je nach Fall zieht sich ein Verfahren über Monate, ja Jahre hin. Dies erfordert Kontinuität und grosses Fachwissen nicht nur in verkehrstechnischen, sondern auch juristischen Fragen. Darum werden von Fall zu Fall externe Spezialisten beigezogen. Dies ist in einem Rekursverfahren auch im Interesse der Gegenpartei, lassen sich doch so oft einfacher und schneller für alle Seiten akzeptable Lösungen finden. Im konkreten Fall des Stadionprojekts wurde dem VCS eine Parteienentschädigung zugesprochen. Dies ist auch bei anders gelagerten Vergleichsvereinbarungen absolut üblich. Die gesprochene Summe deckt dabei nur einen kleinen Teil der angefallenen Kosten.

Fazit: Der VCS steht ein für eine nachhaltige Verkehrspolitik, während die Promotoren des Stadions in erster Linie legitime finanzielle Interessen vertreten. Der VCS ist durchaus auch für eine Bereicherung – aber von Umwelt, Natur und Lebensqualität!

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VCS St. Gallen/Appenzell zum Vergleich "Überbauungsplan Stadion St.Gallen"

Verbindliche Vorschriften statt Absichtserklärungen

St. Gallen, 15. April 2004. Der VCS hat in den letzten Tagen eine Vereinbarung zum Projekt Stadion-/Einkaufszentrum St. Gallen West unterzeichnet. Er zieht damit seinen Rekurs gegen den stadträtlichen Entscheid zum Überbauungsplan zurück. Im Verlauf des Verfahrens konnten zahlreiche Verbesserungen erreicht werden, vor allem in den Bereichen Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr, Verkehrsbegrenzung und Schutzmassnahmen für das Quartier. Der Überbauungsplan stellt nun sicher, dass diese Massnahmen wirklich umgesetzt und die anvisierten Verkehrszahlen eingehalten werden.

Der VCS hat diese Woche den Vergleich mit der Stadion AG, dem Kanton und der Stadt St.Gallen un-terschrieben. Wie bereits mit der Rekurseingabe angekündigt, ging es dem VCS nicht um eine grund-sätzliche Opposition gegen das Stadionprojekt in St.Gallen-Winkeln. Vielmehr akzeptiert der Verband den positiven Volksentscheid für die Umzonung und den breiten Wunsch in der Bevölkerung nach einem neuen Fussballstadion.

Schon bei der ersten Einsprachen, und auch wieder im Rekursverfahren, ging es dem VCS darum, den durch das Stadion und das Einkaufszentrum entstehenden Verkehr in Grenzen zu halten. Dazu konnten nun konstruktive Lösungen gefunden werden – Lösungen, die im ersten Einspracheverfahren noch nicht möglich waren.

Zwar gaben die Stadion-Initianten sowie Stadt- und Kantonsbehörden zu verschiedenen (aber keines-wegs zu allen für den VCS wichtigen) Punkten Absichtserklärungen ab. Verbindliche Regelungen be-standen bisher aber nicht. Dem VCS ist es aber aus verfahrenstechnischen Gründen und aufgrund ein-schlägiger früherer Erfahrungen wichtig, dass konkrete und überprüfbare Regelungen vereinbart wer-den. Dabei geht der VCS mit dem Beschwerderecht sehr sorgfältig um. Zur Erinnerung: nur 5 Prozent aller Fälle, die bis vor Bundesgericht gelangen werden von Umweltverbänden eingeleitet, doch von diesen gewinnen die Verbände die grosse Mehrheit. Der VCS setzt sich dabei immer für das geltende Recht ein – auch im Falle der Umweltbestimmungen rund um das St.Galler Stadion mit seinem Einkaufszentrum.

Der VCS versteht sich als harter, aber auch als fairer Gesprächspartner. Wir akzeptieren allerdings keine leeren Versprechen sondern nur rechtlich verbindliche Regelungen. Eine solche konnte fürs St.Galler Stadion nun erzielt werden.

Vorbehalte bleiben

Der VCS sagt deshalb heute ja zu einem Vergleich, auch wenn weiterhin grundsätzliche Vorbehalte gegenüber dem Projekt bestehen:

  • Die periphere Lage ist ungünstig. Das Stadion wird einzig deshalb in St.Gallen-Winkeln gebaut, weil Stadt und Kanton hier Bodenreserven hatten. Mit der nun unterzeichneten Vereinbarung können immerhin die sich ergebenden Verkehrs- und Umweltprobleme begrenzt, wenn auch nicht gelöst werden.
  • Die Grösse des Projektes wird stark spürbare, negative Auswirkungen auf das innerstädtische Ge-werbe in St.Gallen, Gossau und Herisau haben. Trotzdem befürworten alle massgebenden Wirt-schaftskreise das Projekt. Das mit dem Stadion entstehenden Einkaufs- und Vergnügungszentrum mit der doppelten Grösse des «Rheinpark», St. Margreten, resp. der 6-fachen Grösse des bestehenden «Westcenter» in Winkeln, wird die Einkaufsgewohnheiten und die Siedlungsstrukturen verändern. Der VCS sieht dieser Entwicklung mit grossem Unbehagen entgegen und er befürchtet durch die Verlagerung von Detailhandelsumsätzen negative Auswirkungen auf die Versorgung in der weiteren Umgebung.
  • Es bestehen immer noch erhebliche Unsicherheiten bei der Restfinanzierung des Stadions. Immerhin verlangt nun die Vereinbarung, dass – unabhängig von der Finanzierung des Projekts – die Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr und die Schutzmassnahmen für Winkeln realisiert werden müssen.

Der VCS konnte mit den beschränkten Mitteln des Verbandbeschwerderechtes lediglich die Auswir-kungen auf die Umwelt reduzieren. Den grundsätzlich falschen Standortentscheid und Versäumnisse der Regionalplanung kann der Verband nicht korrigieren. Hier hätten die vom Projekt betroffenen, umliegenden Gemeinden und das St. Galler Gewerbe eingreifen können Dass sie das nicht getan haben wertet der VCS als ein ja zu einer Entwicklung, welche die Innenstadt gegenüber der "grünen Wiese" benachteiligt und welche das lokale Gewerbe bezahlen wird.

Offen bleiben die grundsätzlichen Fragen im Zusammenhang mit dem kantonalen Richtplan und Art.69bis des Baugesetzes (*Wortlaut am Schluss). Dieser Artikel regelt, unter welchen Bedingungen «Bauten und Anlagen von überörtlicher Bedeutung» bewilligt werden dürfen. Eine Einigung in diesem Punkt war auch in den letzten Verhandlungen nicht möglich. Eine Klärung, ob die gesetzlichen Voraussetzungen beim Stadion erfüllt sind, hätte nur mit einem Verfahren durch die Instanzen erfolgen können. Dies hätte das Projekt aber nur schon aus zeitlichen Gründen verunmöglicht.

Die wichtigsten Verbesserungen im Detail:

Verkaufsfläche

Die Nettoverkaufsfläche des Einkaufszentrums ist jetzt in den Plänen markiert. Unklarheiten sind bereinigt. Die Verkaufsflächen im Aussenbereich und in der Mall werden begrenzt. Schlupflöcher für mögliche Ausweitungen der Verkaufsfläche sind gestopft.

Verkehrszahlen

Der durch das Einkaufszentrum generierte Verkehr wird laufend überwacht. Bei Überschreitungen der zulässigen Fahrten werden Massnahmen ergriffen, die bereits jetzt definiert sind.

Massnahmen werden ebenfalls eingeleitet, wenn der Modal-Split (die Aufteilung der Besucher- und Kundenströme auf den öffentlichen und den Individualverkehr) nicht erreicht wird oder wenn der öf-fentlichen Verkehr durch Stau behindert wird.

Die Massnahmen sind für leichte und für gravierenden Abweichungen definiert: Sie beginnen mit Informationen der Öffentlichkeit und Werbemassnahmen für den öffentlichen Verkehr. Bei gravierenden Abweichungen müssen zwingend die Parkgebühren erhöht werden und zwar so weit, bis die Zielwerte erreicht sind. Es gibt keine Obergrenze für die Parkplatzgebühren. Dazu werden verstärkte Verkehrskontrollen und ein Ausbau der Schutzmassnahmen für Winkeln vereinbart.

Parkierung

Die Parkplätze werden ab der ersten Minute bewirtschaftet. Die Parkgebühren dürfen von den Ge-schäften nicht zurückerstattet werden. Die Parkgebühr bleibt zwar vorerst bei einem Franken pro angefangener Stunde. Die oben erwähnten Erhöhungen zur Verkehrssteuerung und Emissionsbegrenzung sind aber festgeschrieben.

Bestehende Parkplätze im weiteren Umfeld des Einkaufszentrums werden ebenfalls bewirtschaftet, unter anderem im Zentrum von Winkeln, in den umliegenden Industriegebieten und im Gründenmoos.

Gegen Missbrauch und wildes Parkieren werden verschiedene Detailmassnahmen umgesetzt.

Flankierende Massnahmen

Die im verkehrstechnischen Bericht genannten flankierenden Massnahmen sind in der Vereinbarung im Detail festgelegt. Die wichtigsten Massnahmen müssen spätestens bei Baubeginn des Stadions, resp. des Einkaufszentrums umgesetzt sein:

  • Sperren an der Einmündung Kräzernstrasse / Zürcher Strasse und an der Herisauer Strasse, nördlich der Einmündung Bildweiherstrasse.
  • Erweiterte Blaue Zone mit Anwohnerbevorzugung (Montag bis und mit Samstag) im Wohngebiet Russen / Sturzenegg.
  • Parkuhren mit Gebührenpflicht in den Industriegebieten Geissberg, Breitfeldstrasse, Möven-strasse, Herisauer Strasse Nord, südlich der Einmündung Bildweiherstrasse, Industriestrasse sowie in einigen Gebieten im Zentrum von Winkeln

Angebot des öffentlichen Verkehrs

Das minimale Angebot für den öffentlichen Verkehr ist im Überbauungsplan festgelegt:
Richtung St.Gallen:

  • Linie A (Gossau-Stadion-St.Gallen HB) im 20-Minutentakt
  • Linie B (Stadion-St.Gallen-HB) im 20-Minutentakt
  • VBSG-Linie 1 (St.Gallen-Westcenter-Winkeln) im 12-Minutentakt

Richtung Gossau:

  • Linie A (Gossau-Stadion-St.Gallen HB) im 20-Minutentakt
  • Linie C (Gossau-Stadion-Abtwil) im 30-Minutentakt

Richtung Abtwil:

  • Linie C (Gossau-Stadion-Abtwil) im 30-Minutentakt
  • Linie D (Herisau-Stadion-Abtwil) im 30-Minutentakt

Richtung Herisau:

  • Linie D (Herisau-Stadion-Abtwil) im 30-Minutentakt

Zentraler Bushof

Der vom VCS geforderte, zentrale Bushof wird nun zwar nicht gebaut, weil er negative Auswirkungen auf den Verkehrsfluss hätte. Doch es konnte eine neue Lösung gefunden werden, die für das Stadion zu bauende Passerelle wird zum öV-Portal ausgebaut:

  • Die Passerelle wird gedeckt.
  • Auf beiden Seiten werden Rolltreppen und Lifte gebaut.
  • Die Bus-Haltestellen auf jeder Strassenseite neben der Passerelle können so – vor der Witterung geschützt – erreicht werden. Die Haltestellen selbst sind ebenfalls gedeckt.
  • Elektronische Anzeigetafeln informieren die Passagiere im Einkaufszentrum über die Ab-fahrtszeiten.
  • Ein Elektronisches Informationssystem informiert über Tür-zu-Tür-Fahrpläne.
  • Einkaufswagen können an den Haltestellen abgestellt werden.

Der Wortlaut der Vereinbarung und weitere Informationen sind ab 16.April im Internet unter www.vcs-sgap.ch abrufbar:

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Start in die Velosaison

VCS-Veloflohmarkt im Waaghaus

St. Gallen, 14. April 2004. Frühling liegt in der Luft – der VCS-Veloflohmarkt steht vor der Tür. Dies ist immer eine gute Gelegenheit, um ein neues Fahrrad zu erstehen, oder das gebrauchte zu verkaufen. Neu beginnen wir eine Stunde später als in den letzten Jahren: Am Samstag, 24. April, 9:00 bis 12:30 Uhr, in der Waaghaushalle ist es wieder soweit.

Gemäss der Tradition der letzten Jahre kann jedermann sein nicht mehr gebrauchtes Velo zum Verkauf vorbei bringen. Auch Kindervelos, Trottinets, Dreiräder, Velo-Kindersitzli und Veloanhänger sind immer gesuchte Artikel, die jeweils rasch einen neuen Besitzer oder Besitzerin finden. Aus Sicherheitsgründen verkaufen wir keine gebrauchten Velohelme. Damit Sie sicher nach Hause kommen, können Sie ebenfalls die neuen Velovignetten und neue Velohelme in allen Grössen bei uns erstehen.

Auch der allseits geschätzte Reparaturservice der Projektwerkstatt, einem Beschäftigungsprogramm für Arbeitslose, bietet dieses Jahr wieder seine Dienste an. So können kleine Defekte am Velo gleich an Ort und Stelle behoben werden.

Ab 8 Uhr (eine Stunde später als letztes Jahr) können Sie ihr gebrauchtes, noch fahrbares Vehikel in die Waaghaushalle bringen, der VCS übernimmt dann zwischen 9 bis 12:30 Uhr den Verkauf. Für jene, die ihre Artikel nicht selbst bringen können, wird ein Abholdienst organisiert. Anmeldungen dafür nimmt Martin Beck (071 245 95 37) oder Familie Müller (071 245 20 29) bis spätestens Donnerstag, 22. April entgegen.


Zahlreiche Ostschweizer Velobörsen und Velofahrkurse:

Der Velofrühling steht vor der Tür

St. Gallen, 24. März 2004. Trotz dem erneuten Wintereinbruch: Der Frühling ist nicht mehr fern und mit ihm beginnt auch die Velosaison. Bei zahlreichen Ostschweizer Velobörsen besteht die Gelegenheit, im Keller Platz zu schaffen oder sich mit einem Occassions-Fahrrad einzudecken. Mit Velofahrkursen in Gossau und St. Gallen leistet der VCS zudem einen Beitrag zur besseren Verkehrssicherheit.

Das Velo ist ein kostengünstiges, schnelles und praktisches Verkehrsmittel. Velofahren trägt zum eigenen Wohlbefinden und zur Gesundheit bei, verursacht weder Abgase noch Lärm und benötigt zur Parkierung kaum Fläche. Im Durchschnitt besitzen zwei von drei EinwohnerInnen in der Schweiz ein Fahrrad. Mit den steigenden Temperaturen bestehen ideale Voraussetzungen, das Velo im Alltag und in der Freizeit auch wieder vermehrt einzusetzen.

Mit dem Frühling beginnt auch die Zeit der Velobörsen. In den Kantonen St. Gallen und Appenzell A.Rh. werden durch den VCS, die IG Velo oder lokale Gruppierungen zwölf Veloflohmärkte organi-siert. Das Angebot reicht von Damen-, Herren- und Kindervelos, Tandems, Rennräder, Veloanhänger über leicht lädierte "Bahnhofsvelos" bis hin zu hochmodernen Sportgeräten und Zubehör. Nur vom Kauf eines gebrauchten Velohelmes ist abzuraten - zur Sicherheit kauft man sich lieber einen neuen. Derzeitig bietet das bfu wieder Aktionen für den vergünstigten Bezug von Velohelmen an. An grösseren Veloflohmärkten wie in St. Gallen, Wil, Sargans oder Rapperswil werden mehrere hundert Velos verkauft, aber auch an kleineren Velobörsen wie in Eschenbach wechseln ein paar Dutzend Fahrräder die Hand. Der Faszination des umtriebigen Schauens, Handelns, Verhandelns, Kaufens und Verkaufens ist schwer zu widerstehen; manches "Schnäppchen" findet eine neue Besitzerin oder einen neuen Besitzer. Zur Freude des Käufers, des Verkäufers, der Organisatoren und der Umwelt.

An folgenden Ortschaften werden Velobörsen durchgeführt:

  • 27. 3.: Sargans, Wattwil, Rapperswil, Zuzwil
  • 24. 4.: St. Gallen, Wil, Herisau
  • 1. 5. : Flawil, Eschenbach
  • 8. 5.: Gossau, Uznach
  • 15.5: Rorschach

Velofahrkurse in St. Gallen und Gossau

Im vergangenen Jahr haben über 200 Kinder und Erwachsene an Velofahrkursen in Gossau und St. Gallen teilgenommen. Dieses Kursangebot will der VCS in der Region St. Gallen weiter ausbauen und etablieren. Die Velofahrkurse "Sicher im Sattel" sind auf den Verkehrsunterricht in den Schulen abgestimmt und ergänzen das Angebot der Polizei ideal; sie werden massgeblich durch den Fonds für Verkehrssicherheit unterstützt. An den Kursen wird bekanntes aufgefrischt, neues gelernt und spiele-risch vertieft. Zielpublikum sind Kinder ab Schuleintritt in Begleitung einer erwachsenen Person, geübt wird in den Grundkursen gruppenweise im Verkehrsgarten, auf abgesperrten Plätzen und Quartierstrassen.

Kurse in St. Gallen:
1. Mai, 12. Mai, 12. Juni, 23. Juni, 26. Juni, Kurse in Gossau: 9. Juni, 12. Juni

Wer sich näher über eine Velobörse oder einen Velofahrkurs in der Nähe orientieren möchte, findet unter folgenden Adressen die entsprechenden Daten:

Velobörsen Ostschweiz


Velofahrkurse Gossau und St. Gallen


Homepage der IG Velo


Vieles spricht für den Trolleybus auf St. Galler Strassen

Fragen und Fakten zum Trolleybus

St. Gallen 18. März 2004. In St. Gallen steht die Erneuerung der Trolleybusfahrleitungen bevor. Im Zusammenhang mit der Vorlage des Stadtrates sind in der Öffentlichkeit und in den politischen Gremien viele Fragen aufgeworfen worden. Der VCS steht hinter diesem für unsere Stadt idealen Fortbewegungsmittel und stellt hier den aktuellen Stand der Erkenntnisse zu den wichtigsten Fragen rund um den Trolleybus zusammen.

Der VCS hat sich in seiner Studie "richtig verkehrt" sehr intensiv mit der Verbesserung des Öffentli-chen Verkehrs auseinandergesetzt. Nach wie vor wünschen wir uns eine ideale Umsteigesituation am Hauptbahnhof, Verlängerungen einzelner Buslinien und Einbindung der S-Bahnhöfe.

Nun müssen in der Stadt St. Gallen die Trolleybusfahrleitungen erneuert werden und so müssen wir uns auch überlegen ob dieses Verkehrsmittel für unsere Stadt günstig ist. In der beigelegten Zusammenstellung zeigen wir, warum aus Sicht des VCS vieles für den Trolleybus spricht.

Lärmbelastung, Schadstoffausstoss, ruckfreies und rasches Beschleunigen, gute Sicherheit, neue Tech-nologien. Auch die Aussicht auf ein "St. Galler Tram" sowie der Kostenfaktor werden in diesem Papier dargelegt. Für den VCS ist ganz klar, dass wir unsere Trolleybusse nicht aufgeben wollen, zu gross sind deren Vorteile.

Weitere Unterlagen zum Trolleybusbetrieb stellen wir ihnen auf Anfrage gerne zu Verfügung.

Zur Seite Trolleybusse


Faktenblatt Trolleybusse


VCS verzichtet auf weitere Schritte

Schade um die Laderen!

St. Gallen, 27. Februar 2004. Die Einsprache des VCS gegen den Überbauungsplan und die Erschliessung Laderen wurde vom Stadtrat St. Gallen gutgeheissen. Der VCS begrüsst die Erhaltung des naturnahen Laderenweges, der nicht nur den Wanderern nützt, sondern auch im Quartier selbst zur besseren Erschliessung beiträgt. Weitere rechtliche Schritte erübrigen sich. Auf ein Referendum wird verzichtet. Dennoch stimmt es traurig, dass durch die Wohnüberbauung Laderen einer des schönsten Weiler der Stadt St. Gallen im Siedlungsbrei verschwinden wird. Im Nachhinein muss dies als grosser Fehler der neuen Zonenplanordnung betrachtet werden.

Gegen den Überbauungsplan und die Erschliessung des Gebiets Laderen zwischen Wenigerstrasse und dem Weiler Laderen hatte der Verkehrs-Club der Schweiz Einsprache erhoben. Er beantragte, der bestehende Wanderweg sei zu erhalten. Diesem Anliegen hat nun der grosse Gemeinderat Rechnung getragen, indem die Bauherrschaft zur Erstellung eines naturnahen Weges verpflichtet wurde. Die Wegführung wird zwar gegenüber heute deutlich schlechter, kann aber als Kompromiss zwischen den Interessen der Bauherrschaft und den Wegbenützerinnen akzeptiert werden.

Der VCS wird auch kein Referendum gegen den Überbauungsplan ergreifen. Die Chancen, ein solches zu gewinnen, werden als klein eingestuft. Mit einem Referendum kann die Einzonung des Gebiets nicht rückgängig gemacht werden. Und nur ein vollständiger Erhalt der heutigen Wiese würde den Weiler Laderen landschaftlich so schützen, wie es nötig wäre. Es stimmt traurig, dass durch die beabsichtigte Wohnüberbauung einer der schönsten Weiler der Stadt St. Gallen im Siedlungsbrei verschwinden wird. Im Nachhinein muss dies als grosser Fehler der neuen Zonenplanordnung betrachtet werden.

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VCS Sektion St. Gallen / Appenzell
VCS Regionalgruppe See / Gaster

Der VCS zur Verkehrsplanung Rapperswil / Jona

Die Tunnel-Skepsis ist nicht gewichen

Rapperswil/Jona/St. Gallen, 25. Februar 2004. Die Verkehrsplanung Rapperswil/Jona hat in den letzten Jahren vermehrt auch den öffentlichen sowie den Fuss- und Radverkehr ins Zentrum gerückt. Das Schlüsselelement bleibt gleichwohl der projektierte Tunnel Rapperswil, mit dem das Strassennetz massiv mehr Verkehr aufnehmen könnte. Deshalb hat sich der VCS in der Vernehmlassung zur Verkehrsplanung Rapperswil / Jona weiterhin kritisch zum Tunnelprojekt gezeigt, anerkennt aber auch deutliche Fortschritte bei der umfassenden Behandlung der Planung.

Seit rund 15 Jahren ist die Verkehrsbelastung auf dem Seedamm in Rapperswil stabil. Befuhren ihn 1989 durchschnittlich 23'800 Fahrzeuge pro Tag, so waren es 2003 mit täglich 24'680 nur wenig mehr Autos und Lastwagen, was einer Zunahme von rund 6 Prozent entspricht. Auf dem übrigen Strassennetz hat der Verkehr in der gleichen Zeit um rund 30 Prozent zugelegt. Die Kapazität der Strasse ist schlicht erschöpft, was auch seine guten Seiten hat: Das Verkehrswachstum in der Agglomeration wird begrenzt, wovon auch das übrige städtische Strassennetz profitiert.

Obwohl die Gesamtverkehrsoptimierung Rapperswil/Jona auf beide Optionen – mit und ohne Tunnel – ausgerichtet ist, ist eine klare Favorisierung der Tunnellösung erkennbar. Der VCS bleibt skeptisch und kritisch:

  • Mit Investitionen von über einer halben Milliarde Franken fliesst der grösste Teil der Mittel in den Strassenausbau. Dies wird die Verkehrskapazitäten auf der Route Seedamm–Rüti / Seedamm–Kempraten und Seedamm–Neue Jonastrasse markant erhöhen, da damit die heute ni-veaugleichen Knoten auf dem Rapperswiler Strassennetz eliminiert werden. Als Folge davon ist zu erwarten, dass der Seedamm und die Ortsdurchfahrt Rapperswil/Jona massiv an Attraktivität gewinnen. Entgegen den Zielsetzungen der Gesamtverkehrsoptimierung dürfte dies insbesondere im Ortszentrum von Jona zu starkem Verkehrswachstum führen.
  • Der hohe Anteil an hausgemachtem Verkehr ergibt für eine Umfahrung einen Zielkonflikt. Damit sich auch Binnen-, Ziel- und Quellverkehr auf die Umfahrung verlagern, müssen – städtebaulich sehr problematisch – rasch erreichbare Anschlüsse in Zentrumsnähe oder bei den Wohngebieten realisiert werden. Das aber fördert wiederum die Tendenz, mit dem Auto ins Zentrum zu fahren.

Bei aller Kritik an der Tunnellösung ist festzuhalten, dass auch klare Fortschritte erzielt wurden: er-sichtlich am Einbezug der flankierenden Massnahmen, an der Ausdehnung der Planung auf die Ge-meinde Jona und insbesondere an der Tatsache, dass nun die «flankierenden Massnahmen auf dem Transitkorridor Bestandteil des Genehmigungsprojektes für den Tunnel sind». Für den VCS ist dies die Voraussetzung, dass überhaupt über Umfahrungs- respektive Tunnelvarianten diskutiert werden kann.

Tunnel ist nicht finanzierbar

Wenig wahrscheinlich ist eine Realisierung des Tunnels aber allein schon aus finanziellen Gründen. Zwar ist das 600-Millionen-Projekt im Strassenbauprogramm des Kantons enthalten, doch ist heute schon klar, dass die notwendigen Bundesbeiträge nicht fliessen werden. Die jahrzehntelange Tunnel-Planung darf nun nicht als Vorwand dafür dienen, die nötigen Massnahmen auf dem bestehenden Hauptstrassennetz auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Vielmehr sollten diese ab sofort planerisch vorbereitet werden. Wird auf einen Finanzierungsentscheid im Jahr 2006/2007 gewartet, geht wertvolle Zeit verloren. Diese Zeit sollte genutzt werden für die Ausarbeitung von Gestaltungskonzepten und –projekten. Verbesserungen auf dem bestehenden Strassennetz sind auch ohne Umfahrung möglich. Das beweisen Erfahrungen im Raum Bern sowie die inzwischen durchgeführten Studienarbeiten auf der Zürcherstrasse in St. Gallen (ca. 18'000 bis 20'000 DTV).

Mehr Gewicht auf Fuss- und Radverkehr

So wie beim öffentlichen Verkehr Verbesserungen im gesamten betroffenen Siedlungsgebiet angestrebt werden, muss auch die Planung für den Fuss- und Radverkehr über den Transitkorridor hinausgreifen. Der VCS beantragt, die Massnahmen zu Gunsten von Fussgängern und Velofahrerinnen im Rahmen der kommunalen Verkehrsplanung stärker zu gewichten: Sie sind rasch umsetzbar, vergleichsweise kostengünstig und schneiden unter ökologischen Gesichtspunkten am besten ab. Die beauftragten Planer haben in früheren Berichten dargelegt, wie schlecht der Fuss- und Radverkehr in Rapperswil/Jona mit seinem Anteil von 21,5% – gegenüber 33% in Chur oder 32% in Frauenfeld – dasteht.
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Medienmitteilung zum Volks-NEIN gegen den Avanti-Gegenvorschlag

Ostschweiz hat Alpenschutz klar bestätigt

St. Gallen, 08. Februar 2004. – Das Regionalkomitee Avanti Nein St. Gallen/Appenzell freut sich über das Volksnein zum Avanti-Gegenvorschlag. Die fortschrittliche schweizerische Verkehrspolitik wird nach dem Willen des Volkes weitergeführt. Der Alpenschutz bleibt unangetastet, der Bundesrat muss sich verstärkt um die Erreichung der Verlagerungsziele bemühen. Konzentriert können jetzt weniger strassenlastige Lösungen für die Verkehrsprobleme in den Agglomerationen gesucht werden. Auch in St. Gallen, Rapperswil und Herisau.

Der Avanti-Gegenvorschlag verletzte den Grundsatz der Einheit der Materie, war in der Ausarbeitung unausgereift und masslos überladen. Er enthielt eine Vielzahl von Versprechen, die sich beim näheren Hinsehen als zu unverbindlich erwiesen. Zum Glück liess sich das Schweizer Volk davon nicht blenden.

Mit dem heutigen deutlichen Nein zum Avanti-Gegenvorschlag ist der zweite Gotthard-Strassentunnel, der Ausbau des Nationalstrassennetzes und der strassenbaulastige Infrastrukturfonds vom Tisch. Der verfassungsmässig garantierte Alpenschutz und die Verlagerungspolitik ist dagegen bestätigt. Unbestritten war zudem von Gegner- und Befürworterseite, dass sich der Bund beim Agglomerationsverkehr stärker engagieren muss. Aus dem Votum der Stimmberechtigten lassen sich zwei klare Aufträge an Bundesrat und Parlament ableiten:

1. Für die Förderung des öffentlichen Verkehrs in den Agglomerationen ist schnell eine Lösung zu suchen.

Im Rahmen des bevorstehenden Entlastungsprogrammes 04 muss ein Moratorium für Sparmassnahmen beim öffentlichen Verkehr gelten. Besonders der Leistungsauftrag der SBB darf nicht weiter beschnitten werden. Priorität hat im weiteren die Förderung des öffentlichen Verkehrs in den Agglomerationen aus Mitteln der zweckgebundenen Mineralölsteuer. Die Lösungen für die Verkehrsprobleme der Agglomeration St. Gallen/Herisau/Gossau und Rapperswil/Jona sind nicht im Bau von teueren Tunnels, Umfahrungsstrassen und neuen Autobahnanschlüssen zu suchen. Auf nationaler Ebene sollte ernsthaft die Möglichkeit von Road Pricing geprüft werden, und im Kanton St. Gallen ist der Ausbau der S-Bahn voranzutreiben. Erfreulich für die Ostschweiz ist der kürzlich vom Bundesrat gefasste Beschluss, für den Anschluss der Ostschweiz an das Bahn-Hochleistungsnetz zusätzlich Kredite im Parlament zu beantragen. Zu hoffen ist, dass dieser Antrag von allen Ostschweizer ParlamentarierInnen unterstützt wird.

2. Die Verlagerungspolitik des Güterverkehrs ist nun unverzüglich umzusetzen.

Der Bundesrat muss seine Anstrengungen zur Erreichung des Verlagerungszieles verstärken: Im Jahr 2009 dürfen höchstens noch 650'000 Lastwagen die schweizerischen Alpen durchqueren. Dazu ist eine amtsübergreifende Task Force zu schaffen. Vision Zero, die Verkehrssicherheitspolitik des Bundes, muss konsequent auf den Schwerverkehr angewendet werden, damit die Verstösse gegen die Verkehrsregeln in diesem Bereich drastisch reduziert werden können. Dazu sind auch die Schwerverkehrs-Kontrollen beschleunigt auszubauen und zu verstärken. Das Dosiersystem am Gotthard und San Bernardino ist aufrecht zu erhalten und konsequent durchzusetzen.
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Medienmitteilung zur Aktion in der St. Galler Innenstadt des Komitees Avanti-Nein

Avanti: 30 Milliarden Franken zum Fenster hinausgeworfen

St. Gallen, 19. Januar 2004. – Mit dem Avanti-Gegenvorschlag soll der Bund über 30 Milliarden Franken für den Strassenbau aufwenden, während er in allen anderen Bereichen sparen muss. Um dies den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern vor Augen zu führen, hat das Regionalkomitee Avanti-Nein St. Gallen/Appenzell in der St. Galler Innenstadt Geld zum Fenster hinausgeworfen. Die Aktion fand im Rahmen eines gesamtschweizerischen Aktionstages statt.

Abbau bei den Renten, Sparen bei der Bildung, beim öffentlichen Verkehr und in allen Bereichen – ausser beim Strassenbau. Da soll mit dem Avanti-Gegenvorschlag ein 30-Milliarden-Bauprogramm durchgepaukt werden. Um auf die Absurdität dieser Mogelpackung aufmerksam zu machen, über die am 8. Februar 2004 an der Urne entschieden wird, hat das Regionalkomitee am Samstag, 17. Januar an der Marktgasse 14 um punkt 15.00 Uhr ein Transparent entrollt und bündelweise Geld zum Fenster des 4. Stockwerkes geworfen, wie an vielen anderen Orten in der Schweiz auch. Mitglieder des Komitees klärten an einem Stand über die Abstimmungsvorlage auf und verteilten den beliebten Schoggifünfliber mit dem Tell-Sujet, der sich an den Kopf längt ab dieser bedenklichen Vorlage.

Auch nach diesem Samstag haben die Schweizerinnen und Schweizer die Möglichkeit, das Gefühl zu erleben, wie es sein muss, Geld bündelweise wegzuschmeissen - beim Fahrtest auf www.avanti-nein.ch: Fahren und gleichzeitig Geld zum Fenster rauswerfen.

Margot Benz, Regionalkomitee Avanti-Nein SG/APP

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VCS St. Gallen/Appenzell: Nein zum Avanti-Gegenvorschlag

Keine Strassen vergolden!

St. Gallen, 16. Januar 2004: Die Sektion St. Gallen/Appenzell des Verkehrs-Clubs der Schweiz sagt entschieden nein zum Avanti-Gegenvorschlag, der am 8. Februar zur Abstimmung gelangt. Die Probleme im Agglomerationsverkehr werden damit nicht gelöst, sondern verschärft. Der Ausbau des Gotthardtunnels bringt noch mehr Güterverkehr durch die Alpen und bringt die NEAT zum "Entgleisen". Die Ostschweiz bezahlt und erhält einmal mehr fast nichts. In Zeiten knapper Mittel ist es unverständlich, 30 Milliarden für den Strassenbau auszugeben. Mit einem Nein zum Gegenvorschlag sind die Chancen gut, eine bessere Lösung für den Agglomerationsverkehr zu finden.

Die Probleme im Agglomerationsverkehr sind nicht zu übersehen. Mit dem Avanti-Gegenvorschlag werden diese nicht gelöst, sondern verschärft. Die finanziellen Mittel, die zur Lösung dieser Probleme vorgesehen sind, sind zu marginal, zu unverbindlich gesichert und führen zu noch mehr Verkehr in den Städten. Völlig offen ist, ob der öffentliche Verkehr davon profitieren kann. In der Agglomeration St. Gallen und Rapperswil ist zu befürchten, dass damit vorwiegend die Erweiterung und Neuerstellung von Strassen gefördert wird.

Die Befürworter streiten sich heute schon, welche Projekte in erster Priorität angepackt werden sollten. Trotz gegenteiligen Aussagen des Bundesrates muss mit einer hohen Priorität der 2. Gotthardtunnelröhre gerechnet werden. Das ist ein zentraler Angriff auf den Alpenschutzartikel. Die Verlagerung des Gütertransitverkehrs auf die Schiene wird damit aufs Schwerste gefährdet. Ausgerechnet ein Ziel, das von allen Teilen der Bevölkerung unterstützt wird, soll jetzt ohne Not aufgegeben werden. Die Kapazitätserweiterung am Gotthard wird zu einer noch grösseren, meist ausländischen, Transit-Lastwagenlawine führen, die ohne Zwang nicht auf die Schiene verlagert werden kann. Da nützen auch die gutgemeinten Worte, dass das Verlagerungsziel einzuhalten sei, nichts. Wenn die NEAT fertiggestellt ist, wird sich die heutige kritische Situation am Gotthard entschärfen. Wird gleichzeitig die Strassenkapazität erhöht, entfällt der Druck auf eine Verlagerung auf die Schiene. Der Gegenvorschlag bringt die NEAT zum Entgleisen.

Bei allen Ungewissheiten über die tatsächlichen Projekte des Gegenvorschlages ist eines klar: Die Ostschweiz würde wenig bis gar nichts profitieren. Während wir weiterhin trotz vielen Vorstössen auf die Realisierung wichtiger Projekte beim öffentlichen Verkehr auf Bundesgelder warten, dürften wir für den Ausbau der Nationalstrassen in der übrigen Schweiz aufkommen, unter dem Motto: Die Ostschweiz zahlt, die anderen profitieren.

Mit einem Nein zum Avanti-Gegenvorschlag ist der Weg frei für nachhaltige Lösungen im Agglomerationsverkehr. Lösungen, die allen Agglomerationen etwas bringen, massvoll in den Kosten sind und den Schwerpunkt beim öffentlichen Verkehr setzten. Denn die Effizienz des öffentlichen Verkehrs im Agglomerationsverkehr ist unschlagbar.

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s ein gutes Zeichen!