Unterlagen Pressekonferenz Gründung Regionalkomitee Avanti-Nein
vom 5. Dezember 2003

Medienmitteilung zur Gründung des Regionalkomitees

Hildegard Fässler: AVANTI vorwärts ins Verkehrschaos

Pia Hollenstein:auf diese Brosamen verzichten wir gerne

Felix Gemperle: Avanti gefährdet Verlagerung des Gütertransitverkehrs auf die Schiene


Medienmitteilung zur Gründung des Regionalkomitees

Nein zum 30-Milliarden-Bschiss

St. Gallen. 5. Dezember 2003. Der Gegenvorschlag zur Avanti-Initiative, der am 8. Fe-bruar 2004 vors Volk kommt, ist eine Mogelpackung, die mit dem Etikett "Förderung des öffentlichen Verkehrs" verkauft werden soll. Der Alpenschutz wird ausgehöhlt und die Verlagerung des Gütertransitverkehrs wird massiv gefährdet. Um den Gegenvorschlag zu bekämpfen wurde in der Region St. Gallen/Appenzell ein Komitee mit 18 Organisationen und Parteien gegründet.

Das vom Parlament geschnürte Paket umfasst den Nationalstrassenausbau, Finanzen für den Agglomerationsraum und die Lockerung des Alpenschutzartikels in der Verfassung, welche einen zweiten Strassentunnel durch den Gotthard ermöglicht. Der Gegenvorschlag, der nach dem Rückzug der Avanti-Initaitive alleine zur Abstimmung gelangt, steht finanzpolitisch quer in der Landschaft. In einer Zeit, da auf allen Ebenen nicht endende Sparrunden wichtige Errungenschaften in Frage stellen, soll für den Strassenbau unerträglich viel Geld locker ge-macht werden. Der Gegenvorschlag ist nicht nur finanzpolitisch fatal, sondern auch demo-kratiepolitisch bedenklich. Denn er verunmöglicht es den StimmbürgerInnen, ihren Willen klar kund zu tun. Wer Geld für die Probleme im Agglomerationsverkehr möchte, ist gezwungen, gleichzeitig den Alpenschutz aus der Verfassung zu kippen.

Die Vorlage lässt völlig offen, nach welchen Prioritäten das Programm aufgegleist wird. Ob zuerst die Probleme im Agglomerationsverkehr angegangen oder ob nicht doch an erster Stelle eine 2. Gotthardröhre beschlossen wird. Das Parlament wird darüber in einem Jahr befinden. Und ob der öffentliche Agglomerationsverkehr durch die Vorlage von Bundessub-ventionen profitieren kann, ist sowieso erst ein Versprechen. Der versprochene Betrag von 150 Millionen Franken pro Jahr steht in keinem Verhältnis zum Bedarf. Ein nachhaltiger Ag-glomerationsverkehr ist damit nicht zu erreichen. Entweder, man konzentriert die Kräfte und berücksichtigt ein paar Grossprojekte in den Städten oder das Geld wird demokratisch-gleichmässig auf alle 20 Agglomerationen verteilt. Im zweiten Fall blieben die Beiträge für die einzelnen Projekte unerheblich und somit wirkungslos.

Was von Versprechen in Abstimmungsbotschaften zu halten ist, weiss die Ostschweiz spä-testens seit den nicht eingelösten oder immer wieder verschobenen Projekten bei den Ei-senbahn-Grossprojekten. Ein Doppelspurausbau der Rheintallinie wurde erst kürzlich ein weiteres Mal zurückgestellt, und von einer Mitbeteiligung der Schweiz an der Elektrifizierung der Linie Lindau-München will der Bund nichts wissen, obwohl der Boden dazu von den Ost-schweizer Regierungen aufs beste vorbereitet worden ist. Bei einer Annahme des Gegen-vorschlags sind diese Projekte noch stärker gefährdet. Der grosse Mittelabfluss in den Stra-ssenbau erhöht den Verteilkampf in allen anderen Gebieten erheblich.

Der Avanti-Gegenvorschlag gefährdet mit dem Bau der 2. Gotthardröhre die Verlagerung des Gütertransitverkehrs auf die Schiene. Denn ein weiterer Strassentunnel erhöht die Kapazität für Lastwagen massiv, korrigiert die Transportpreise nach unten und hätte eine fatale Signalwirkung auf die europäische Transportbranche. Wo bleiben da die Chancen der NEAT? Es ist unsinnig, bevor die konsequente Verlagerungspolitik ihre Früchte ernten und ihre Wirksamkeit beweisen kann, mit einem Kapazitätsausbau der Transitstrassen die Be-mühungen zunichte zu machen. Der Druck des Schwerverkehrs hätte mit Sicherheit negative Auswirkungen auf die Ostschweiz. Es ist mit einer massiven Verkehrszunahme auf den Zu-fahrtsstrecken im Rheintal, dem Fürstentum Liechtenstein sowie dem Thurtal zu rechnen. Es braucht deshalb ein starkes Nein der Ostschweiz zu dieser Vorlage.


AVANTI vorwärts ins Verkehrschaos? Nein Danke!

Von Hildegard Fässler, SP-Nationalrätin, Grabs

Würden Sie eine Hunderternote opfern für etwas, was nur 10 Franken wert ist und von dem Sie höchstens den Gegenwert eines Fünflibers bekommen? Wohl kaum. Genau das tun aber all jene, die den "Avanti-Bschiss", den Gegenvorschlag zur zurückgezogenen Avanti-Initiative unterstützen. Das Avanti-Paket ist eine Mogelpackung, die mit dem Etikett "Förderung des Agglomerationsverkehrs" verkauft werden soll. Von den rund 3'000 Mio Fr., die jährlich ein-gesetzt werden sollen, fliessen vermutlich nur rund 300 Mio Fr. in den Aggloverkehr und da-von die bestenfalls Hälfte in den öV. Dieser Gegenvorschlag ist umweltpolitisch, finanzpoli-tisch, demokratiepolitisch, europapolitisch, regionalpolitisch und agglomerationspolitisch falsch. Ich beschränke mich auf die Punkte Demokratie und Region.

Demokratiepolitisch falsch!

Das geschnürte Paket umfasst den Nationalstrassenausbau, Finanzen für den Agglomerati-onsraum und die Lockerung des Alpenschutzartikels in der Verfassung, welche einen zwei-ten Tunnel durch den Gotthard ermöglicht. Das verunmöglicht den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern ihren Willen klar kund zu tun. Wer Aggloverkehrsgelder möchte, ist gezwungen, den Alpenschutz im doppelten Sinn auszuhöhlen, in der Verfassung und geologisch. Die Vorlage spielt zudem die Interessen von Leuten, die in Städten und Agglomerationen wohnen aus gegen die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner des Alpenraums. Das ist für den Zusammenhalt der Regionen in der Schweiz fatal.

Regionalpolitisch falsch!

Die wenigen Gelder für den Aggloverkehr müssen auf mindestens 20 Regionen verteilt wer-den. Davon ist die Stadt St.Gallen und ihre Umgebung nur eine. Würden die Gelder gleich-mässig verteilt, so bekämen wir also "den Fünfliber", d.h. eine einstellige Millionenzahl ab, ein paar wenige Jahre lang. Ich sehe schon den Kampf in Bern um die Millionen. Und es könnte uns wieder so gehen wie bei der Anbindung der Ostschweiz ans europäische Hoch-geschwindigkeitsnetz im Vergleich zur Westschweiz. Jene Projekte, die bereits ausführungs-reif sind, würden zuerst bedient. Ein unschöner Verteilkampf zeichnet sich jetzt schon ab. Dies kann nicht im Sinn der seriös planenden Regionen sein. Wenn man in der Ostschweiz damit liebäugelt, dass eine zweite Gotthardröhre den Verkehr bei uns verringern würde, ver-schliesst man die Augen vor der dutzendfach belegten Tatsache: Mehr Strassen bringen mehr Verkehr. Der Ausbau des Nationalstrassennetzes bringt mehr Verkehr bis vor die Tore der Stadt St.Gallen, aber auch bis nach Herisau. Der Schwerverkehr hat keinen Grund mehr, sich auf der Schiene zu bewegen und damit wird auch die Strecke durchs Rheintal und den San Bernardino zusätzlich belastet werden.

Agglomerationspolitisch richtig!

Die SP sagt nicht einfach Nein zum Avanti-Paket. Sie reicht in der jetzt laufenden Winterses-sion eine Parlamentarische Initiative ein, die den Aggloverkehr gezielt fördern wird. Denn: Die Städte und Agglomerationen haben ein Verkehrsproblem. Dazu brauchen wir aber keinen weiteres Gotthardloch und auch keine weiteren Autobahnen bis an die Zentren. Wir müssen den Verkehr trennen, den Langsamverkehr fördern und Anreize geben zum Umsteigen vom privaten auf den öffentlichen Verkehr. So wird die Lebensqualität in den verkehrsgeplagten Gebieten verbessert. Zur Beseitigung des Agglo-Problems sind finanzielle Mittel nötig. Dazu bietet unsere Parlamentarische Initiative die richtige Gesetzesgrundlage.


Auf diese Brosamen verzichten wir gerne!

Von Pia Hollenstein, Nationalrätin Grüne, St. Gallen

Ein viel gehörtes Argument zugunsten des Avanti-Gegenvorschlags ist die Klausel, dass neu auch der Agglomerationsverkehr Beiträge beantragen kann. Doch wie hoch ist diese Hilfe für die Verkehrsinfrastruktur? Welchem Verkehrsträger kommt sie zugute? Und wie bedeutend ist diese neue Finanzquelle im Vergleich zum tatsächlichen Bedarf der Agglomerationen?

Die Rede ist von 300 Millionen Franken, die aus dem Infrastrukurfonds in die Entschärfung der Verkehrsprobleme der Agglomerationen fliessen sollen. Tatsächlich hat auch der Kanton St.Gallen Bedarf, seine S-Bahn auszubauen und so vor allem PendlerInnen die Wahl zugunsten des umweltverträglicheren öffentlichen Verkehrs schmackhaft zu machen. Allerdings ist heute unsicher, ob es tatsächlich jährlich 300 Millionen Franken sein werden oder nicht deutlich weniger. Schon jetzt klar ist hingegen, dass mindestens die Hälfte dieses Lockvogels in den Ausbau von Strassen gesteckt wird. Das Argument der «Agglo-Millionen» schmilzt also auf mickrige 150 Millionen Franken zugunsten S-Bahn, Bus und Tram zusammen.

Mickrig ist die Zahl deshalb, weil der Bedarf um Potenzen grösser ist. Offizielle Schätzungen gehen davon aus, dass schon in den ersten Fonds-Jahren Projekte des öffentlichen Nahverkehrs baureif wären, die ein Volumen von vier Milliarden Franken haben, von denen der Bund die Hälfte übernehmen würde. Angesichts der knappen Mittel werden diese Fördergelder aus dem Avanti-Gegenvorschlag nichts in Richtung nachhaltigen Agglomerationsverkehr bewegen können: Entweder, man konzentriert die Kräfte und berücksichtigt bloss ein paar Grossprojekte in den Städten; dann haben die kleinen und mittleren Agglomerationen einmal mehr das Nachsehen. Oder man verteilt das Geld demokratisch-gleichmässig nach dem Giesskannenprinzip. In diesem Fall bleiben die Beiträge für die einzelnen Projekte unerheblich und somit wirkungslos.

Der Glanz der hoch gelobten Agglo-Unterstützung verblasst endgültig, wenn man Aussagen aus dem UVEK kennt, wonach keine doppelte Subventionierung möglich sei. Dies bedeutet, dass Projekte, die Gelder aus dem Infrastrukturfonds kassieren, keinerlei andere Bundessubventionen erhalten – selbst wenn diese schon zugesagt waren. Daraus wird klar, der Subventionstopf insgesamt wächst nicht – ausser man erhöht die Mineralölsteuer, was derzeit wenig populär ist.

Eine Möglichkeit, mehr Geld für den Agglomerationsverkehr und vor allem für den umweltschonenden öffentlichen Agglo-Verkehr zu generieren, ist im übrigen auch der Neue Finanzausgleich. Hier ist in einer fast wörtlich gleichen Klausel vorgesehen, dass «Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen» möglich sind. Darüber hinaus werden in der Dezembersession Vorstösse eingereicht, welche die Zweckbindung zugunsten der Agglomerationen in einem separaten Beschluss erweitern wollen. Ein solches Vorgehen ist ehrlicher als das schlechte Kompromisspaket des Avanti-Gegenvorschlags. Zumindest vor dem Volk, das bekanntlich zu 70 Prozent in verkehrsgeplagten Agglomerationen wohnt, hat eine solche Ausgliederung gute Chancen.

Die Hilfe für den Agglomerationsverkehr, wie er im Avanti-Gegenvorschlag vorgesehen ist, ist nichts weniger als ein Zückerli, mit dem Bundesrat und Betonlobby das unverdauliche Paket dem Stimmvolk schmackhaft machen wollen. Doch der Lockvogel ist wertlos. Schicken wir den Avanti-Gegenvorschlag bachab und zeigen damit, dass wir mehr Geld für eine echte Förderung des öffentlichen Nahverkehrs aus Treibstoffzöllen wollen.


Der Avanti Gegenvorschlag gefährdet die Verlagerung des Gütertransitverkehrs.

Von Felix Gemperle, SP-Kantonsrat, Goldach

Im Jahr 1980 wurde der Gotthard-Strassentunnel eröffnet. Der damalige Bundesrat Hans Hürlimann hat 1980 in der Eröffnungsansprache gesagt, dass dieser Tunnel kein Korridor für den Schwerverkehr sei. Heute, 23 Jahre später, ist die Realität wesentlich anders. Obwohl im europäischen Vergleich der Anteil an Tonnenkilometern auf der Schiene immer noch sehr gross ist, fahren heute 50 mal mehr Lastwagen auf der Gotthardroute als damals.

Das Schweizervolk hat in den letzten Jahrzehnten konsequent eine andere Politik verlangt. Nach dem Ja zur NEAT 1992 folgten zwei Jahre später das Ja zur Alpeninitiative sowie zum Verfassungsartikel über die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe. Dieser Entscheid wurde 1998 mit einem Ja zum Gesetz über die LSVA bestätigt. Ebenfalls 1998 ermöglichte der Souverän mit der Zustimmung zur Finöv-Vorlage die Sicherstellung der Finanzierung der nötigen Infrastruktur zur Erreichung des Verlagerungsziels. Zusammengefasst steht klar fest, dass das Schweizer Volk den Transitverkehr auf die Schiene verlagern möchte.

Mit dem Bau der NEAT am Lötschberg und am Gotthard werden die Güterverkehrskorridore für die nötige Kapazität ausgebaut. Bereits ab 2007 steht der Lötschbergtunnel zur Verfügung. Mit der Inbetriebnahme des Gotthardbasistunnels ca. 2013 stehen für den immer noch wachsenden Transitverkehr auch längerfristig genügend Transportkapazitäten zur Verfügung. Das Verlagerungsgesetz verlangt, dass zwei Jahre nach der Eröffnung nur noch 650'000 Lastwagen jährlich die Schweizer Alpen auf der Strasse überqueren dürfen.

Dieser vom Volk immer wieder bestätigte Wille wird mit dem Gegenvorschlag zur Avanti-Initiative krass missachtet. Das Verlagerungsziel ist aus folgenden Gründen gefährdet:

  • Ein weiterer Strassentunnel erhöht die Kapazität für die Lastwagen massiv. Die Attraktivität der Strassentransporte nähme unweigerlich zu.
  • Die schlankere Durchfahrt durch die Schweiz würde die jetzt schon zu tiefen Transportpreise weiter nach unten korrigieren, was die Konkurrenzfähigkeit der Schiene verschlechtern würde. Die Wirtschaftlichkeit der NEAT wäre beeinträchtigt.
  • Noch schlimmer wäre die falsche Signalwirkung auf die europäische Transportbranche. Der zweite Gotthardtunnel würde wie heute die Brennerroute wie ein Magnet auf den EU-Schwerverkehr wirken, dannzumal auch für die 40-Tönner. Es drohte eine Lastwagenlawine.
  • Ein hoher Ausbaustandard des Gotthards würde infolge einer Zunahme des Gesamtverkehrs unweigerlich auch auf den Zubringerrouten zu neuen Verkehrsproblemen führen.
  • Das Leiden der lokalen Bevölkerung an den Folgen des Transitverkehrs würde weiterhin massiv zunehmen verbunden mit den entsprechenden Folgekosten.

Der Druck des Schwerverkehrs hätte mit Sicherheit auch negative Auswirkungen auf die Ostschweiz. Auf den Zufahrtsstrecken im Rheintal, dem Fürstenland sowie im Thurtal wäre mit einer massiven Verkehrszunahme zu rechnen. Zudem würde der Druck steigen, die aus unserer Sicht unnötige Verbindungsstrasse vom Vorarlberg ins Rheintal zu bauen.

Die Ostschweiz würde also verkehrsmässig weiter belastet statt entlastet. Dabei sind noch nicht einmal die Ostschweizer Projekte im Rahmen von HGV und Bahn 2000 2. Etappe im Trockenen. Verkehrspolitisch würden uns diese Projekte, unter anderem Doppelspurausbauten im St. Galler Rheintal sowei der Ausbau der Linie St. Gallen – Lindau – München, wesentlich weiter bringen. Mit dem Avanti-Gegenvorschlag ist die Gefahr hingegen noch grösser, dass der Verkehr weiter zunimmt, die Bundesgelder für Infrastrukturausbauten aber in den anderen Landesteilen investiert werden. Wir verlangen deshalb, dass die beiden im Rahmen von Finöv beschlossenen Projekte (Anschluss HGV und Bahn 2000 2. Etappe) konsequent zu Ende geführt werden.

Zusammengefasst halte ich fest: Der Gegenvorschlag zur Avantiinitiative würde die vom Volk immer wieder geforderte Verlagerung verhindern, ein falsches Signal in der Verkehrspolitik setzen, sowie die Wirtschaftlichkeit der bereits im Bau befindlichen NEAT massiv gefährden. Deshalb empfehlen wir ihn zur Ablehnung.


Zur Eröffnung der A53: Umfahrung Wagen-Eschenbach-Schmerikon

A53 brachte viel Mehrverkehr ins Linthgebiet

St. Gallen und Rapperswil, 26. November 2003. Die ersten Verkehrszählungen nach Eröffnung der Umfahrung Schmerikon-Eschenbach-Wagen (A53) haben zwei Dinge gezeigt: Die A53 hat zu einer Verkehrszunahme im Linthgebiet geführt, und die Entlastungsziele in den umfahrenen Dörfern konnten nicht erreicht werden.

Das kantonale Tiefbauamt hat die ersten Verkehrszahlen nach Eröffnung der A53 veröffentlicht. Auch wenn diese Zahlen erst eine erste Einschätzung erlauben, so wird doch deutlich, dass mit dem Bau der Autostrasse insgesamt eine hohe Verkehrszunahme im Linthgebiet zu verzeichnen ist. Im Querschnitt Schmerikon - Eschenbach verkehren nun in Ost-West Richtung neu täglich 36'100 Fahrzeuge, was einer Verkehrszunahme von 20 Prozent entspricht. Auf der Nordumfahrung Rapperswil/Jona ist sogar eine Verkehrszunahme von 44 Prozent zu beobachten, ohne dass der Verkehr auf dem übrigen Strassennetz in Rapperswil/Jona zurückgegangen wäre. Dies bestätigt die Erfahrung, wonach eine neue Strasse neuen Verkehr verursacht. Es ist ähnlich wie nach der Eröffnung der Nordumfahrung Rapperswil/Jona zu befürchten, dass die neue Strasse in den nächsten Jahren jährliche Verkehrszunahmen von rund 10 Prozent zu verzeichnen hat. Dies hat auch Auswirkungen auf die Strassen, welche zur A53 führen. Dies muss bereits St. Gallenkappel spüren, das bereits heute Mehrverkehr von 7 Prozent verkraften muss. In den nächsten Jahren dürften die Verkehrszahlen in St. Gallenkappel, aber auch andernorts noch deutlich wachsen.

Die in der Abstimmungsbotschaft dargestellten Entlastungsziele wurden verfehlt. So war in Schmeri-kon für das Jahr 1997 mit der Umfahrung eine Verkehrsmenge von 8'600 Fahrzeugen / Tag prognostiziert und im Jahr 2007 rechneten die Prognosen mit 9'900 Fahrzeugen. Heute durchqueren Schmerikon trotz Umfahrung täglich 10'800 Autos und Lastwagen. Auch Eschenbach hat deutlich mehr Verkehr zu verkraften als versprochen: Prognostiziert waren für das Jahr 1997 5'700 Fahrzeuge und für das Jahr 2007 6'500 Fahrzeuge. Nun sind es 7'800 Fahrzeuge. Das vom Kantonsrat für den Bau einer Umfahrung festgelegte Kriterium - mindestens 50 % Entlastungswirkung der Umfahrung - wurde in Schmerikon wie Eschenbach deutlich verfehlt.

Der VCS hofft, dass die auch vom Baudepartement als notwendig erachteten flankierenden Massnah-men jetzt tatsächlich angegangen werden. Nur so kann die Entlastungswirkung verbessert und mittel- bis längerfristig gesichert werden. Es liegt nun an den Gemeinden, ihre entsprechenden Planungen vorzubereiten und die im Abstimmungskampf abgegebenen Versprechungen einzulösen. Die Zeit drängt, da es politisch und auch finanziell schwieriger wird, flankierende Massnahmen zur Umfahrung umzusetzen, je länger die Eröffnung zurück liegt.

Verkehrszahlen: Abstimmungsbotschaft / Verkehrszählungen

Verkehrsprognosen

Verkehrszählungen

UVB 1996 für 2005

2002 ohne A53

2003 mit A53

Veränderung
2002 -2003

Botschaft 1991
für 1997

Eschenbach

5'700

4'590

11'100

7'800

-30 %

Schmerikon

8'600

2'250

18'900

10'800

-43 %

A53

15'200

25’950

0

17'500

.

Querschnitt

29'500

32’790

30'000

36'100

+ 20 %

Nordumfahrung R/J

10'800

18’870

12'300

17'700

+ 44 %

St. Gallenkappel

7'800

7'920

8'100

8'700

+ 7 %


Verwaltungsgericht St. Gallen schützt VCS-Rekurs

keine Gratisparkplätze mehr

St. Gallen, 30. September 2003. Das Verwaltungsgericht hat in einem Rekursverfahren des Verkehrs-Clubs der Schweiz die Verpflichtung zur Parkplatzbewirtschaftung gutgeheissen. Der Säntispark darf künftig keine Gratis-Parkplätze mehr anbieten. Bewirtschaftete Parkplätze helfen mit, die Verkehrszunahme zu dämpfen und gelten als wirkungsvolle Umweltauflage in Schadstoff-überlasteten Gebieten.

Mit Urteil vom 26. August 2003 hat das Verwaltungsgericht St. Gallen einen Rekurs des Verkehrs-Clubs der Schweiz teilweise gutgeheissen. Die Säntispark-Geschichte ist lang. 1995 musste der VCS vor demselben Gericht erkämpfen, dass die Erstellung einer zusätzlichen Parkplatzanlage dem Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung untersteht. Vier Jahre später, 1999 reichte die Migros ein neues Gesuch für die bereits vorgenommene Parkplatz-Erweiterung zusammen mit der Erweiterung der Fitnesszone und des Verkaufstraktes ein. Die Gemeinde Gaiserwald bewilligte die drei Bauvorhaben mit der Auflage, alle Publikums-Parkplätze seien zu bewirtschaften. Dies akzeptierte die Migros Genossenschaft nicht und rekurrierte erfolgreich beim Baudepartement des Kantons St. Gallens. Die zuvor geführten Vergleichsverhandlungen scheiterten. Die Auflage beruhe auf keiner gesetzlichen Grundlage, begründete das Baudepartement seinen Entscheid. Schwer verständlich für den VCS, gibt es doch seit längerem einen Bundesgerichtsentscheid in dieser Sache und steht im Massnahmenplan schwarz auf weiss, die Gemeinden sollten auf eine Bewirtschaftung der Parkplätze bei Anlagen mit hohem Kundenpotential hinwirken. Die Angelegenheit kam vor das Verwaltungsgericht. Das Gericht erkannte im Sinne des VCS sehr wohl eine genügende gesetzliche Grundlage für die Anordnung der Parkplatzbewirtschaftung. Analog zum Bundesgericht bejahte das Verwaltungsgericht auch die Wirksamkeit einer Parkplatzgebühr zur Verminderung des Autoverkehrs. Der Verkehrs-Club der Schweiz fühlt sich in seinem Engagement zur Verbesserung der Luftqualität bestätigt und wird sich weiterhin für umweltfreundliche Massnahmen im Verkehr einsetzen.

Das Verwaltungsgericht hat im selben Entscheid die Höhe der vorgesehenen Parkplatzgebühren als ausreichend betrachtet und die Erschliessung des Säntisparks mit öffentlichen Verkehrsmitteln als gut beurteilt. Beide Punkte waren vom VCS ebenfalls beanstandet worden.


VCS SG/APP lanciert Ideen für den Agglomerationsverkehr

Richtig verkehrt!

St. Gallen, 22. September 2003. Mit einem aussagekräftigen Bild am Morgen des Aktionstages "ohne meine Auto in die Stadt" und mit der Studie "Richtig verkehrt!" lanciert die Sektion

St. Gallen/Appenzell des Verkehrs-Clubs der Schweiz Ideen zum Agglomerationsverkehr St. Gallen. Die Studie zeigt die Stärken des öffentlichen Verkehrs in der Stadt und Agglomeration auf und beinhaltet konkrete Ideen zu dessen Weiterentwicklung. Damit kann der Druck auf aufwändige und teure Strassenbauten genommen werden.

Auf der Lämmlisbrunnenstrasse inmitten der Stadt St. Gallen stehen 60 Autos aufgereiht in fünf Ko-lonnen. In jedem Auto sitzt ein potenzieller Pendler oder Pendlerin. Sie belegen die breite Strasse auf einer Länge von ca. 60 Metern. Ein Gelenkbus der VBSG fährt vor und nimmt alle 60 AutofahrerInnen auf. Der Bus beansprucht einen Bruchteil der Fläche. Mit diesem aussagekräftigen Bild soll eindrücklich die Flächeneffizienz des Busses im Stadtverkehr gezeigt werden.

Verkehrsprognosen verkünden weiterhin Wachstum. Nur 15 Jahre nach Eröffnung der Stadtautobahn stehen bereits Forderungen nach Prüfung einer dritten Fahrspur im Raum. Ideen für neue Tunnels auf Stadtgebiet mit z.T. unterirdischen Kreiseln, u.a. die vom Volk abgelehnte Südumfahrung, kursieren. Zwischen Winkeln und Gossau wird an einem ganz neuen Autobahnanschluss für das Appenzellerland geplant. Der Gegenvorschlag zur Avanti-Initiative will Milliarden in den Ausbau der Strasseninfrastruktur stecken, auch in den Agglomerationen.

Dass Verkehrsprobleme in den Agglomeration bestehen, verkennt der Verkehrs-Club der Schweiz nicht. Die Lösungen vorwiegend im Strassenbau zu suchen ist zu teuer, beansprucht zuviel Raum und produziert noch mehr Verkehr und dessen negative Auswirkungen. Im Agglomerationsverkehr ist der öffentliche Verkehr stark. Er beansprucht wenig Fläche, ist sicherer und sauberer. Mit gezielten Massnahmen wie verlängerte Bus-Verbindungen ins Zentrum, Vernetzung der Bahnhöfe und Bushaltestellen, einer zusätzlichen S-Bahnhaltestelle im Osten der Stadt und vielleicht sogar einer Rückkehr des Trams auf den Hauptachsen kann die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs weiter gestärkt werden. Das Fazit heisst: das Wachstum des Verkehrs in der Agglomeration St. Gallen kann und muss mit dem öffentlichen Verkehr aufgefangen werden. Die Studie "Richtig verkehrt!" zeigt wie.

zum Dossier ÖV-Offensive Agglo St. Gallen


VCS rekuriert gegen Einspracheentscheid zum Einkaufszentrum mit Stadion in Winkeln

"So nicht" zum Einkaufszentrum mit Stadion

St. Gallen, 22. August 2002. Der VCS zieht wie angemeldet die Einsprache gegen den Überbauungsplan für das Einkaufszentrum St. Gallen-West an die nächste Instanz weiter. In den Verhandlungen mit den Behörden und der Stadion AG ist es nicht gelungen, die notwendigen Verbesserungen zu erreichen, damit das Projekt den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Im Januar 2003 hat der Verkehrs-Club der Schweiz eine Einsprache gegen den Überbauungsplan für das Einkaufszentrum mit Stadion St.Gallen West eingereicht. In den darauf folgenden Verhandlungen mit den Behörden und der Stadion AG wurde vom VCS versucht, Verbesserungen am Projekt anzubringen. Leider konnte in den wesentlichen Punkten keine Annäherung gefunden werden.

Die Einsprache des VCS wurde in fast allen relevanten Punkten durch den Stadtrat abgewiesen.

Wegen der starken Verflechtung zwischen Stadt und Stadionpromotoren (die Stadt und der Kanton sind inzwischen die wichtigsten Geldgeber des Projektes) war kein anderer Entscheid zu erwarten. Eine objektive und unvoreingenommene Beurteilung des Projektes durch die zuständigen Stellen ist offenbar kaum möglich, zu gross ist der Druck welcher in den vergangenen Monaten aufgebaut wurde.

Wie gross dieser Druck ist, zeigt der Prüfungsbericht des AFU (Amt für Umweltschutz) zum Umweltverträglichkeitsbericht UVB. Detailliert werden gravierende Mängel in der Untersuchung aufgelistet, welche bei jedem anderen Projekt zur Rückweisung des UVB geführt hätten. Trotz aller Mängel, die eine abschliessende Beurteilung gar nicht zulassen, wird dem Projekt aber die Umweltverträglichkeit bescheinigt!

Kleine Anpassungen am Überbauungsplan wurden nur in Detailpunkten vorgenommen, ohne jedoch die geforderte Klarheit zu schaffen. Im Gegenteil werfen die jetzt zugänglich gewordenen Unterlagen und der Einspracheentscheid mehr Fragen auf als sie beantworten.

Das zu erwartende Verkehrschaos im Westen der Stadt dürfte zum Dauerzustand werden. So wird, durch das Einkaufszentrum allein, die Anzahl der Stunden mit Staurisiko im Rosenbergtunnel massiv zunehmen: mittleres Staurisiko um 10%, zunehmendes Staurisiko um 49 %, hohes Staurisiko um 254 % und sehr hohes Staurisiko um 220 %.

Während eines Viertels aller Abendspitzenstunden von 17 bis 18 Uhr ist, ebenfalls durch das Einkaufszentrum allein, mit einem hohen Staurisiko zu rechnen.

Das Amt für Umweltschutz befürchtet deshalb bereits, dass der Anteil an öffentlichem Verkehr nicht erreicht werden kann, weil die Busse im Stau stecken bleiben.

Das Projekt entspricht in seiner aktuellen Form nicht den Anforderungen des kantonalen Richtplanes. Erwähnenswert ist vor allem der zu hohe Anteil von grundversorgungs- und zentrenrelevanten Nutzungen. Im ersten Projekt wurden falsche Flächenangaben gemacht. Es gibt konkrete Anzeichen dafür, dass die Verkaufsfläche gar nicht um 20% reduziert wurde. Unter diesen Voraussetzungen ist eine klare Definition der Nutzflächen und Nutzungen zwingend erforderlich.

Die Erfüllung der Anforderungen des Kantonalen Baugesetzes wurde nicht nachgewiesen.

Forderungen aus dem Umweltverträglichkeitsbericht und gemachte Versprechen werden nicht durch klare Formulierungen im Überbauungsplan abgesichert. Dies gilt vor allem für die Schutzmassnahmen für die angrenzenden Wohngebiete, für die Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr und die Definition der Nutzfläche und Nutzungen.

Die Umsetzung der Schutzmassnahmen und die Realisierung des Angebotes des öffentlichen Verkehrs sind rechtlich und finanziell nicht sichergestellt.

Der VCS erhebt Rekurs gegen die Ablehnung der Einsprache. Der VCS wird sich weiter für die not-wendige Optimierung des Projektes einsetzen und ist auch weiterhin zu Gesprächen bereit. Es darf aber nicht sein, dass unter einem künstlich aufgebauten Zeitdruck eine seriöse Überprüfung des Projektes und ein kritisches Hinterfragen von Versprechungen verunmöglicht werden.


Überbauungsplan Migrosmarkt Pizolpark

VCS erhebt Einsprache

St. Gallen, 20. August 2003. Seit Eröffnung des Pizolparks vor dreissig Jahren hat sich die Situation in Mels-Riet sehr verändert. Eine unschöne Ansammlung verschiedenster Einkaufs- und Fachmärkte ist im Autobahnkreuz entstanden mit Ausstrahlung weit über das Sarganserland hinaus. Der grosse Einkaufsverkehr macht es nötig, dass noch mehr Anstrengungen unternommen werden, diesen umweltverträglich zu gestalten.

Ungebrochen wächst das Gebiet Riet mit Einkaufs- und Fachmärkten zu einer grauen Wüste heran. Die Lage ist bewusst auf AutokundInnen aus einer grösseren Region ausgerichtet. Diese finden ideale, laufend optimierte Zufahrten vor und brauchen für einen Parkplatz bis jetzt nichts zu bezahlen. Auch der öffentliche Verkehr aus der näheren Umgebung ist verbessert worden. Doch obwohl der Pizolpark seit Eröffnung der neuen Linien davon profitiert, möchte die Migros erst nach dem Umbau seinen Beitrag daran bezahlen. Von den Distanzen her ist das Einkaufsgebiet mit dem Velo gut erreichbar. Die Zufahrten sind heute aber nicht als optimal einzustufen. Pech hat, wer nach einem Regenguss das Velo nass am Veloständer vorfindet, denn die Migros ist nicht verpflichtet, diese zu überdecken.

Der Verkehrs-Club der Schweiz sieht sich politisch verpflichtet, die grossen Bau- und Renovations-projekt im Detailhandel und von Freizeitanlagen auf die Einhaltung der Umweltschutzgesetzgebung hin zu überwachen, obwohl das Aufgabe der Behörden der Gemeinde und des Kantons wäre. Im Falle des Pizolparkes haben wir festgestellt, dass die Bemühungen für einen umweltgerechten Verkehr unzureichend sind und nicht genügen, KundInnen zum Umsteigen auf den öffentlichen Verkehr oder das Velo zu bewegen. Der VCS St. Gallen/Appenzell fordert deshalb in seiner Einsprache Verbesserungen in der Velo-Erschliessung, einen sofortigen Beitrag der Migros an die Kosten des öffentlichen Verkehrs und eine Parkplatzbewirtschaftung sowohl für den Pizolpark wie für das Pizolcenter.

Fragen stellt der VCS auch zur Anwendung des Richtplanes. Zum Schutz der Geschäfte in Sargans, Mels und Wangs dürfen im Riet neue Einkaufszentren nur noch einen kleinen Teil der Verkaufsfläche für Lebensmittel und weitere wöchentlich benötigte Dinge zur Verfügung stellen. Sie sind in der Nutzung nicht mehr frei. Für den Pizolpark gelten diese Richtlinien nur bedingt, weil ja kein Neubau sondern eine Renovation ansteht. Es ist aber nicht einsichtig, warum die Fläche für Lebensmittel gegenüber früher noch zunehmen und die Fläche für sperrige Güter nach der Renovation abnehmen soll.

Der VCS stellt sich für konstruktive Gespräche zur Verfügung. Einer Renovation steht er grundsätzlich positiv gegenüber.


VCS, WWF und Pro Natura

Protest gegen Ausbau des Flugfeldes Altenrhein

St. Gallen, 18. Aug. 2003. Gegen die Ausbaupläne des Flugfeldes Altenrhein protestieren die drei grossen Umweltschutzorganisationen des Kantons St. Gallens vehement. WWF, pro Natura und VCS werden sich mit allen rechtlichen und politischen Mitteln gegen eine Konzessionierung zur Wehr setzen. Sie rufen die Bevölkerung der anliegenden Gemeinden, Kantonen und Staaten auf, sich dem Protest anzuschliessen und sich beim St. Galler Regierungsrat Gehör zu verschaffen.

Das Flugfeld Altenrhein darf keine Konzession für einen öffentlichen Regionalflugplatz erhalten. Es ist verantwortungslos, in Zeiten anhaltender Überschreitungen der Ozon-Werte und katastrophaler Auswirkungen der Luftschadstoffe auf unser Klima, wie wir sie diesen Sommer mit einer bedrohlichen Trockenheit und Hitzeperiode erleben können, eine Verdoppelung der Passagierzahlen ins Auge zu fassen. Es darf nicht sein, dass die Anstrengungen für einen verbesserten Klimaschutz mit einer Ausweitung des Flugverkehrs zunichte gemacht werden.

Die St. Galler Regierung muss sich vorwerfen lassen, sehr einseitig die Interessen eines kleinen Betriebes zu vertreten, der vorwiegend von österreichen Kunden lebt und in holländischen Händen liegt. Anderseits schlägt sie sowohl die Bedenken der Umweltschutzorganisationen in den Wind wie auch die unzweifelbaren Äusserungen einer klaren Mehrheit der Thaler Bevölkerung gegen eine Konzessionierung. Da erhält die Bevölkerung haufenweise Geschenke zum 200. Geburtstag, feiert, was das Zeug hält, aber die wirklich wichtigen Dinge, die unsere Lebensqualität ausmachen, wie Schutz vor Lärm und saubere Luft, werden mehr und mehr eingeschränkt. Es ist nicht zum Wohle der Bevölkerung rund um den oberen Bodensee, wenn der Flugverkehr weiter gefördert wird und dem Fluglärm Tür und Tor geöffnet wird.

Die Umweltorganisationen machen wiederholt darauf aufmerksam, dass mit einer Konzessionierung die Grenzwerte unserer Lärmschutzverordnung praktisch ausser Kraft gesetzt werden. Die angestrebte Aufweichung der heute gültigen Betriebszeiten wird den Lärmteppich weiter ausbreiten lassen. Mit einer Konzessionierung gibt die St. Galler Regierung ihre Einflussmöglichkeiten auf die künftige Entwicklung des Flugfeldes auf. Der Zulassungszwang lässt kein Mitspracherecht bei den Destinationen und Fluggesellschaften zu. Gemäss Sachplan Infrastrukur Luftfahrt hätte der öffentliche Regionalflugplatz künftig die Funktion, Regionen mit Zielen im Inland und im nahen Ausland zu verbinden sowie die Anbindung an den internationalen Luftverkehr sicherzustellen. Diese Aufgabe kann bestens und viel ökologischer der Bahnverkehr übernehmen. St. Gallen ist sehr gut an den Flughafen Zürich angebunden.

Die Bedeutung des Flugfeldes für den Wirtschaftsstandort St. Gallen ist nicht ausgewiesen. Insbesondere fehlt eine differenzierte Abwägung der öffentlichen Interessen. Die Umweltorganisationen sind der Auffassung, dass der Schutz der Bevölkerung vor Lärm, die Begrenzung von Schadstoffemissionen, der Schutz der Naturschutzgebiete und die Erhaltung der Naherholungsmöglichkeiten eine weit höhere Priorität erhalten muss als der Ausbau des Flugfeldes. Es ist zudem keine Gewähr dafür da, dass die angestrebten Linienflüge dem Businessverkehr dienen werden. Eher ist davon auszugehen, dass attraktive Ziele für den Freizeitflugverkehr geschaffen werden.

Die Pläne der Airport Altenrhein AG sowie der St. Galler Regierung werden viele verärgern und wenige freuen. Die Umweltorganisationen kündigen diesen Plänen den Widerstand an.


Stellungnahme zu den Vorwürfen der Initianten des Einkaufszentrums/Stadion St. Gallen West

Das Einkaufszentrum West –
umweltrechtlich nicht abgesichert

St. Gallen, 24. Juni 2003. Gespräche mit Investoren wurden im Rahmen des Einspracheverfahrens geführt. Im Gegensatz zur Behauptung der Stadion AG ist es aber nur in nebensächlichen Punkten zu einer Einigung gekommen.

Im Einspracheverfahren wurden mit der Stadion AG mehrere Gespräche geführt, in denen die Mass-nahmen zum Schutz vor übermässigem Verkehr diskutiert wurden. Die Parteien konnten in einzelnen Punkten Lösungen finden. Es wurde aber auch festgestellt, dass man in mehreren, für den VCS wichtigen Punkten zu keiner Einigung kommen konnte. Beim -Projekt Einkaufszentrum (der Stadion-Teil ist davon kaum betroffen) gibt es unterschiedliche juristische Einschätzungen bezüglich der Anwendung des Richtplanes und des Baugesetzes. Hier decken sich die Meinungen des VCS nicht mit denen der Investoren.

Erreicht haben wir, dass einige Verbesserungs-Massnahmen andiskutiert wurden und nun im Überbauungsplan und/oder in den besonderen Vorschriften namentlich aufgeführt sind. Leider sind diese Massnahmen in keiner Weise quantitativ bzw. qualitativ definiert. Zu vieles bleibt ermessenabhängig und kann, so wie es bis heute formuliert wurde, von der Behörde nur schwer durchgesetzt werden. Der Verweis auf das Baubewilligungsverfahren allein ist in unseren Augen keine Absicherung. Dies beunruhigt uns – hier besteht Handlungsbedarf.

Wir wollen uns weiterhin für eine Optimierung einsetzen. Die verschiedenen flankierenden Massnah-men zum Schutz von Winkeln und die Qualität der ÖV-Erschliessung müssen im Überbauungsplan aufgenommen werden. Den Verkehr umweltgerecht zu lösen, ist ein Muss bei diesem Projekt. Dies haben die Promotoren immer wieder versprochen, Wir nehmen sie beim Wort und verlangen eine Regelung die verbindlich festgeschrieben wird.

Bei der bis heute zugestandenen bescheidenen Parkplatzbewirtschaftung von 1 Fr. pro Stunde wird die Agglomeration gegenüber der Innenstadt bevorzugt. Hier sind wir für Gleichbehandlung.

Wir werden bei dem sich abzeichnenden Weiterzug zur nächsten Instanz die Medien über die einzelnen Einsprachepunkte informieren.


VCS St. Gallen/Appenzell zu den Beschlüssen Einkaufszentrum/Stadion St.Gallen-West

Parlament hat Chance verpasst

St. Gallen, 18. Juni 2003. Der VCS St. Gallen/Appenzell ist enttäuscht über die Beschlüsse des Grossen Gemeinderats in Sachen Einkaufszentrum/Stadion St. Gallen West. Das Parlament hat es verpasst, das riesige Projekt auf ein umweltverträgliches und den Schutzinteressen der betroffenen Bevölkerung gerecht werdendes Mass zu bringen.

Stattdessen hat der Grosse Gemeinderat dem enormen Druck und den gezielten Kampagnen der Sta-dionpromotoren in der Öffentlichkeit nachgegeben. Diesen Interessen wurde in teils populistischer Manier nach dem Mund geredet. Berechtigte kritische Einwände fanden kein Gehör oder wurden leichtfertig abgetan.

Das Parlament muss sich vorwerfen lassen, seine Verantwortung für eine seriöse Prüfung des Überbauungsplans nicht umfassend wahrgenommen und im berechtigten Wunsch nach einer besseren Infrastruktur für den FC St. Gallen ungelöste Verkehrsprobleme fahrlässig in Kauf genommen zu haben.

Der VCS stellt fest, dass der gestern vom Parlament genehmigte Überbauungsplan keine Gewähr für ein umweltverträgliches Projekt bietet. Mit der vorgesehenen Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr wird sich der angestrebte öV-Anteil kaum realisieren lassen. Die Haltepunkte der Busse sind über verschiedene Orte verstreut. Selbst für eine minimale Ausstattung der Haltestellen sind keine Mittel bereit gestellt und kein Projekt vorhanden.

Die flankierenden Massnahmen zum Schutz von Winkeln vor dem Verkehr sind nicht im Detail be-kannt. Ebenso wenig geregelt sind die Kosten und die Finanzierung. Zudem wird bei der Parkplatzbewirtschaftung die Agglomeration gegenüber der Innenstadt bevorzugt.

Der Überbauungsplan wurde in Rekordzeit durch die Instanzen gedrückt und am Inkrafttreten des neuen Richtplans vorbeibeschleust. An der Konformität des Projekts mit dem Richtplan sind erhebliche Zweifel angebracht.

Unverständlich ist die Weigerung, mündlich zugesicherte Massnahmen im Überbauungsplan festzu-schreiben. Weder das öV-Angebot noch die für das Verkehrsaufkommen entscheidende Definition der Verkaufsflächen sind festgelegt, ebenso wenig die Schutzmassnahmen für Winkeln. Diese Weigerung trägt nicht dazu bei, das berechtigte Misstrauen gegenüber den Projektverantwortlichen beizulegen, welche die Öffentlichkeit mit ihrem Gebaren verunsichert haben.

Da wesentliche Mängel des Vorhabens nicht beseitigt sind, wird sich der VCS im Interesse der Umweltverträglichkeit und der Schutzinteressen der Winkler Bevölkerung weiterhin für eine Optimierung einsetzen und hofft, dass die Projektverantwortlichen endlich zu substanziellen Gesprächen mit den Kritikern bereit sind.


Offener Brief an die Mitglieder des St. Galler Kantonsrates

Kein Leistungsabbau beim öV

St. Gallen, 6. Juni 2003

geehrte Kantonsrätinnen und Kantonsräte

Der Runde Tisch beantragt, beim öffentlichen Verkehr 2.5 Millionen Franken zu sparen. Um dies zu erreichen, müssten schätzungsweise 20 Buslinien ersatzlos gestrichen werden. Bedingt durch die Hebelwirkung – die dank der Mitfinanzierung der öV-Leistungen von Bund und Gemeinden nach einem festgelegten Schlüssel entsteht – bedeutet die Kürzung der Kantonsbeiträge um 2.5 Millionen eine effektive, sehr einschneidende Kürzung der öV-Leistungen von 11 Millionen Franken oder 13% gegenüber heute. Im Wissen um diese Konsequenzen beantragt der Regierungsrat in Abweichung des Runden Tisches eine Kürzung von nur 1.5 Millionen Franken. Das begrüssen wir. Allerdings nur dann, wenn das öV-Angebot in seinem heutigen Umfang erhalten bleibt. Das ist der Fall, wenn der Kantonsrat der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Änderung des Finanzierungsschlüssels zustimmt. Statt dem Verhältnis von 55% Kanton und 45% Gemeinden würde der Schlüssel dann heissen: 50% Kanton und 50% Gemeinden. Diese Kostenverlagerung und somit die Erhaltung des heutigen öV-Angebotes würde die verkehrspolitische Glaubwürdigkeit und die Standortattraktivität unseres Kantons aufrechterhalten.

Sie setzen sich in Ihrer Region für den öffentlichen Verkehr ein. Im November haben Sie den Strategieplan öffentlicher Verkehr mit 141 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen und unterstützen damit die Leitsätze für den gezielten Ausbau des Verkehrsangebotes und der Infrastruktur. Das Bemerkenswerte daran ist, dass für alle Regionen des Kantons und für alle Parteien der öffentliche Verkehr wichtig und förderungswürdig ist.

Der Sparvorschlag des Runden Tisches lässt diese Anstrengungen ins Leere laufen. Er widerspricht dem Wirtschaftsleitbild, das dem öffentlichen Verkehr eine zentrale Rolle bei der Standortgunst attestiert. Und er steht im Gegensatz zu den Bemühungen der Ostschweiz, die vom Bund zu Recht vermehrte Investitionen in unserer Region fordert, um den Anschluss an die Hochgeschwindigkeitsstrecken zu verwirklichen.

Neue Projekte stellen grosse Anforderungen an die Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr. An die Erschliessung des neuen Fussballstadions im Westen von St. Gallen soll der Kanton dereinst 0.5 Millionen Franken pro Jahr beitragen. Hier Sparen, dort neue teure Projekte: Das geht zulasten von Regionen mit einer Grunderschliessung und bescheidenen Frequenzen, die dennoch auf den öffentlichen Verkehr angewiesen sind. Vergessen wir nicht: der öffentliche Verkehr ist das Rückgrat der autofreien Haushalte, der Schülerinnen und Schüler sowie der "Silver Generation", die aus Altersgründen das Autofahren aufgibt.

Wir möchten Sie bewegen, eine Sparrunde im öffentlichen Verkehr wie sie der Runde Tisch vorschlägt zurückzuweisen. Eine Änderung des Kostenschlüssels ohne Abbau beim öV ist hingegen eine verantwortbare Lösung.

Mit freundlichen Grüssen

Verkehrs-Club der Schweiz, Sektion St. Gallen/Appenzell


VCS zum Überbauungsplan Stadion St. Gallen

Überbauungsplan löst Verkehrsprobleme ungenügend

St. Gallen, 19. Mai 2003. Es zeichnet sich deutlich ab: mit der Stadion-Vorlage sind massive Probleme vorprogrammiert. Der VCS bedauert, dass es nicht gelungen ist, das Verkehrsproblem nicht nur zu behandeln, sondern auch zu lösen. Noch ist es nicht zu spät, den Regenschirm gegen die Verkehrsflut abzudichten. Der VCS erwartet, dass der Gemeinderat die Eckwerte für eine solide und für die Bevölkerung akzeptable Verkehrssituation präzise im Überbauungsplan formuliert.

Der Verkehrs-Club der Schweiz beurteilt das Bemühen der Stadt, des Kantons und der Stadion AG , die Verkehrsprobleme rund um das Einkaufszentrum und die Grossanlässe in den Griff zu bekommen, als zu wenig engagiert. Mit den Eckwerten von 44'000 m2 Verkaufsfläche, Freizeit und Restaurant, 21'000 Sitzplätzen und 1'250 Parkplätzen ist eine "wasserdichte" Verkehrsbewältigung zwingend. Der vorliegende Überbauungsplan bestätigt die Befürchtungen des VCS, dass eine Verkehrsflut über Winkeln und die Stadtautobahn hereinbricht. Die vorgesehenen Massnahmen sind ungenügend und viel zu unverbindlich.

Punkt 1: Parkplatzangebot, Nutzfläche und das Angebot des öffentlichen Verkehrs stehen in einem extrem schlechten Verhältnis zueinander. Die Nutzfläche ist zu gross und das Angebot des öffentlichen Verkehrs an dieser peripheren Lage zu schwach. Es zeichnet sich ab, dass die oberste Limite von 16'000 Fahrten pro Tag nicht eingehalten werden kann.

Punkt 2: Die Erschliessung mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist im Überbauungsplan nur schwach definiert. Das angestrebte Angebot ist zuwenig verbindlich. Die noch immer nicht gesicherte Finanzierung des Stadions und das angedrohte Sparprogramm des Kantonsrates beim öffentlichen Verkehr bergen ein hohes Risiko für die finanzielle Absicherung des geplanten Angebotes an zusätzlichen Buslinien und zusätzlichen Kursen.

Punkt 3: Der Überbauungsplan enthält keine besonderen Vorschriften über die Lage und Ausgestaltung der Bushaltestellen. Vorgesehen ist lediglich eine Haltekante auf der einen Seite und eine verlängerte Haltebucht auf der anderen Strassenseite. Dazwischen liegen sechs Spuren Strassenverkehr. Es ist für den VCS schwer vorstellbar, dass unter diesen widrigen Umständen der angestrebte Anteil der BesucherInnen mit dem Bus zum Einkaufszentrum fährt.

Punkt 4: Das Bauvolumen des Komplexes bleibt sich gegenüber der überdimensionierten Vorlage im September 2001 gleich. Es ist deshalb baulich leicht möglich, die Anzahl der Parkplätze zu vergrössern, wenn die Verkehrsprobleme in Winkeln dramatisch werden. Das Ziel, die vorhandenen Verkehrskapazitäten nicht zu erschöpfen, sondern nur zur Hälfte auszunützen, wird nur erreicht, wenn die Parkplatzzahl zusammen mit Nutzfläche und ÖV-Erschliessung in einem realistischen Verhältnis stehen. Das Bauvolumen muss deshalb den neuen Verhältnissen angepasst werden.

Punkt 5: Die vorgesehenen flankierenden Massnahmen für Winkeln werden nicht im Überbauungsplan geregelt. Sie werden im einzelnen geprüft, also allenfalls wieder verworfen, weil es zu teuer ist oder nicht umsetzbar oder sie scheitern an rechtlichen Vorgaben. Die Massnahmen müssen zusammen mit dem Überbauungsplan beschlossen werden.

Punkt 6: Das Projekt entspricht nicht dem gültigen Richtplan. Es ist ungerecht gegenüber anderen Bauvorhaben und sehr fragwürdig, wenn das Projekt durch eine ausserordentlich schnelle Behandlung bei den Behörden am bereits beschlossenen Richtplan vorbeigemogelt wird.

Der VCS ist von den Verhandlungsresultaten mit Stadt, Kanton und Stadion AG enttäuscht. Nach all den Versprechungen, das Verkehrsproblem zu lösen, müssen nun Taten folgen. Der Gemeinderat ist aufgerufen, seine Verantwortung wahrzunehmen und die vorgesehenen Massnahmen verbindlich zu regeln.


Mitgliederversammlung des VCS Sektion St.Gallen / Appenzell

VCS gegen Kahlschlag beim ÖV-Angebot

St. Gallen, 12. Mai 2003. An seiner ordentlichen Mitgliederversammlung vom 9. Mai in St. Gallen hat die VCS Sektion St. Gallen / Appenzell eine Resolution verabschiedet, welche sich gegen die Sparpläne des "Runden Tisches" zum öffentlichen Verkehr richtet. Diese hätten eine massive Kürzung der Bundesbeiträge zur Folge, die zu einem Leistungsabbau von rund jedem achten Zug oder Bus im Kanton St. Gallen führen würde. Die Politik des Vorstandes in Zusammenhang mit der Einsprache zum Einkaufszentrum und Stadion wurde von der gut besuchten Mitgliederversammlung nicht in Frage gestellt.

Die ordentlichen Traktanden gaben an der Mitgliederversammlung wenig zu reden. Auch als unter dem Tätigkeitsbericht zum letzten Vereinsjahr das Thema Einkaufszentrum mit Stadion erläutert wurde, wurden keine kritischen Voten vorgebracht. Präsidentin Doris Königer meinte denn auch, dass der VCS bei seinen Einsprachen eine sorgfälltige Abwägung und Vorgehensweise wählt und die Rechtsmittel nur zurückhaltend und in gut begründeten Fällen einsetzt.

Bei den Wahlen musste die Mitgliederversammlung den Rücktritt von Peter Jans und Jules Gut zur Kenntnis nehmen. Insbesondere Peter Jans prägte die VCS Sektion als aktives Mitglied, langjähriger Sekretär und Vorstandsmitglied seit über 20 Jahren mit. Die übrigen Vorstandsmitglieder wurden von der Versammlung bestätigt. Einstimmig verabschiedete die Versammlung eine Resolution gegen den Kahlschlag beim ÖV-Angebot. Die Resolution im Wortlaut:

Resolution anlässlich der Mitgliederversammlung der VCS-Sektion St. Gallen /Appenzell:

VCS gegen Kahlschlag beim ÖV-Angebot

Der Runde Tisch hat ein faules Ei ausgebrütet: mit 2,5 Millionen soll der Staatshaushalt des Kantons St. Gallen beim öffentlichen Verkehr jährlich entlastet werden. Da die Betriebsbeiträge des Kantons mit Beiträgen vom Bund und Gemeinden verknüpft sind, gehen mit einem solchen Schritt dem öffentlichen Verkehr im Kanton St. Gallen insgesamt rund 11 Millionen verloren. Sparen würde durch diesen Vorschlag vor allem der Bund, welcher dadurch rund 6,4 Mio. Franken weniger für den öffentlichen Verkehr im Kanton St. Gallen beizutragen hätte. Die anderen Kantone würden die freien Mittel gerne entgegen nehmen.

Bei jährlichen ungedeckten Betriebsaufwendungen von rund 92 Mio. Franken bedeuten die vorgeschlagenen Sparmassnahmen einen Leistungsabbau von rund einem Achtel aller Züge und Busse. Dies hätte empfindliche Einbussen bei der Grundversorgung in ländlichen Regionen, wie auch beim ÖV-Angebot der Agglomerationen zur Folge. Etliche Buslinien müssten ganz gestrichen, das Angebot etwa am Abend drastisch eingeschränkt werden.

Dieser Vorschlag widerspricht den Vorgaben des durch den Kantonsrat erst kürzlich einstimmig verabschiedeten Strategieplanes zum öffentlichen Verkehr, wie auch dem Wirtschaftsleitbild, welcher dem öffentlichen Verkehr eine zentrale Rolle bei der Standortgunst attestiert. Ausserdem steht dieser Vorschlag im krassen Gegensatz zu den Bemühungen der Ostschweiz, welche vom Bund zu Recht vermehrte Investitionen für einen Ausbau des OV-Angebotes in der Ostschweiz verlangt.

Die Mitgliederversammlung des VCS fordert die Mitglieder des Kantonsrates auf, diesen unüberlegten Vorschlag des runden Tisches zurückzuweisen und kein Eigentor zu schiessen.


VCS St. Gallen/Appenzell empfiehlt Initiative zur Annahme

Ein Versuch lohnt sich: Ja zu vier autofreien Sonntagen

St. Gallen, 30. April 2003. Der Verkehrs-Club der Sektion St. Gallen/Appenzell empfiehlt die Sonntagsinitiative am 18. Mai zur Annahme. Mit vier autofreien Sonntagen im Jahr schenken wir uns kostbare Lebensqualität. Während der vierjährigen Versuchsphase kann getestet werden, ob die Bevölkerung abgasfreie und autolärmfreie Sonntage als Gewinn betrachtet. Nach vier Jahren kann erneut darüber abgestimmt werden. Wagen wir den Versuch!

Endlich können wir am 18. Mai darüber abstimmen, dass versuchsweise für vier Jahre in jeder Saison an einem Sonntag alle öffentlichen Plätze und Strassen vom Autoverkehr befreit werden. Aufatmen – sich vergegenwärtigen – die Stille hören. Wer will, kann ein besonderes Dorffest auf dem autofreien Dorfplatz organisieren, muss aber nicht. Die Kinder erhalten viermal im Jahr einen Riesenspielplatz, völlig gratis. 84'000 km freier Strassenraum werden zu einem Spiel- und Begegnungsplatz für Gross und Klein. An diesen Tagen wird es noch viel mehr Freude machen, einen der unzähligen gut unterhaltenen Velo- und Wanderwege unter die Räder bzw. Füsse zu nehmen. Zeit, Raum und Ruhe sind Luxusgüter unserer modernen Zeit. Diese Initiative bringt auf moderne Art etwas Verlorenes zurück. Sie will nicht das Rad der Zeit zurückdrehen, sondern mit heutigen Mitteln auf existenzielle Bedürfnisse der Menschen nach genügend Ruhe und genügend Raum reagieren.

Der Strassenverkehr ist kein Naturereignis wie ein Wildbach. Es besteht keine Notwendigkeit, Lärm und Abgase unbeschränkt akzeptieren zu müssen. Mit einem Ja zu vier autofreien Sonntagen können wir das Experiment wagen – ohne Gefahr von unkontrollierbaren Auswirkungen – zu prüfen, ob unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft verkehrsfreie Zeit als mehr Lebensqualität wahrnehmen. Der Verkehrs-Club der Schweiz geht davon aus, dass die Bevölkerung nach diesen vier Jahren nicht mehr davon abrücken will, sondern erleichtert feststellt, dass es in ihrer Kompetenz liegt, autofreie Sonntage weiterzuführen.

Wirtschaft und Tourismus und wir alle persönlich werden gewisse Anpassungen vornehmen müssen an die veränderte Situation. Es ist es wert! Vier autofreie Sonntage im Jahr entschädigen für etwas mehr Organisation, für einen vielleicht längeren Anreiseweg mit dem öffentlichen Verkehrsmittel oder für die Einholung einer Ausnahmebewilligung, wenn es nicht anders geht. Dank der Ausnahmebewilligungen wird die notwendige Mobilität und die Sicherheit nicht eingeschränkt. Die Bauern können nach wie vor heuen, die Polizei patrouilliert, Feuerwehr und der Rettungsdienst kommen, wenn sie gerufen werden. Bahn und Bus setzen Extrafahrzeuge ein. Wir werden auf nichts verzichten müssen und gleichzeitig viel gewinnen. Schenken wir uns darum am 18. Mai vier autofreie Sonntage im Jahr!


Am Samstag, 3. Mai beim Berufs- und Weiterbildungszentrum

1. Rorschacher VCS-Veloflohmarkt:

St. Gallen / Rorschach, 28.April 2003. Am Samstag, 3. Mai findet auf dem Vorplatz des Berufs- und Weiterbildungszentrums Rorschach der erste Rorschacher Veloflomarkt statt. Die Veloannahme erfolgt ab 9.00 Uhr, der Verkauf der Fahrräder findet zwischen 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr statt.

Was macht die Faszination eines Veloflohmarktes aus? Es ist schwierig zu beschreiben. Ist es die Marktstimmung, das Feilschen und Handeln? Ist das gute Angebot, an preiswerten Fahrrädern? Die Hoffnung auf das sprichörtliche Schnäpchen? Oder einfach das Sehen und Gesehen werden? Am Samstag Morgen, kommt nun auch Rorschach in den Genuss eines Veloflomarktes - höchste Zeit also, im Keller wieder Platz zu schaffen oder sich mit einem Stahlesel für die kommenden Frühlingstage einzudecken.

Einfaches Prinzip:

Veloflohmärkte erfreuen sich einer steigenden Beliebtheit. Grund dafür ist sicher auch das einfache Prinzip: Wer ein Fahrrad zu verkaufen hat, bringt es an den Stand, gibt einen Normal- und Mindestpreis an und kann dann am Ende des Flomarktes wieder kommen, um bei einem geglücktem Verkauf den Erlös abholen. Die Provision des Veranstalters beträgt je nach Höhe des Verkaufspreises zwischen 10 bis 20 Prozent. Falls das Velo nicht verkauft wird, kann es wieder zurückgenommen werden. Auch der Kauf eines Velos ist einfach: man sieht sich um, lässt sich von den Helfern beraten, macht allenfalls eine Probefahrt und kann nach erfolgter Bezahlung das Fahrrad nach Hause nehmen. Gegen Mittag werden die Preise der noch nicht verkauften Velos schrittweise auf den Mindestpreis des Verkäufers heruntergesetzt, allenfalls sind dann die preisgünstigeren Angebote zu haben. Wer sicher sein will, ist aber schon recht früh am Markt: nach Eröffnung des Verkaufs gehen die attraktiveren Angebote meistens innert wenigen Minuten über den Ladentisch. Die Veranstalter hoffen, dass an diesem ersten Veloflomarkt rund hundert Fahrräder den Besitzer wechseln. Erfahrungen von andern Orten zeigen, dass dies für Rorschach ein realistisches Ziel ist.

Vielfälltiges Angebot

Beliebt sind Veloflohmärkte gerade für den Verkauf und den Erwerb eines Kindervelos oder für den Kauf eines weniger teuren "Bahnhofvelos". In den letzten Jahren hat aber an Velobörsen die Qualität der angebotenen Fahrräder zugenommen. Nicht selten wechseln auch fabrikneue Fahrräder, hochwertige Mountain-Bikes oder kaum genutzte Veloanhänger den Besitzer, die Besitzerin. Veloflomärkte sind ein Beitrag für die bessere Nutzung von Velos und zur Förderung des Veloverkehrs. Die Organisation dieses Veloflomarktes erfolgt durch die VCS Sektion St. Gallen / Appenzell in Zusammenarbeit mit der VCS-Regionalgruppe Rorschach.


1. VCS-Veloflomarkt: Samstag, 3. Mai 2003, Veloannahme: ab 9.00 Uhr, Veloverkauf: 10.00 - 13.00 Uhr, auf dem Vorplatz des Berufs- und Weiterbildungszentrum, Feldmühlestrasse 28, Rorschach,


VCS zum Projekt Kreisel Andwilerstrasse in Gossau

Kreiselprovisorium statt Bypass

St. Gallen / Gossau, 2. April 2003. Der projektierte Kreisel auf der Staatstrasse Nr. 2 an der Kreuzung St. Gallerstrasse/Andwilerstrasse stellt ein eigenartiges Unikum dar. Eine separat geführte Spur am Kreisel vorbei widerspricht dem Kreiselgrundgedanken, führt zu grossen Umwegen für die Fussgänger und verschlingt unnötig viel Land. Der Verkehrs-Club der Schweiz regt an, ein Kreiselprovisorium ohne Bypass zu erstellen und Erfahrungen damit zu sammeln, bevor eine definitive Lösung ins Auge gefasst wird.

Ein Kreisel ist ein Kreisel ist ein Kreisel. Möchte man meinen, doch der Kanton St. Gallen lehrt es uns anders. Beim Kreisel treffen verschiedene Strassen aufeinander und werden gleichberechtigt miteinander verbunden. Erfahrungen mit den modernen Verzweigungen haben die St. Gallerinnen vorwiegend in den Kantonen Thurgau und Appenzell Ausserrhoden sammeln können. Aber auch im Kanton St. Gallen macht der Kreisel Schule. Und er geht auch gleich neue Wege: beim neusten Projekt Andwilerstrasse in Gossau wird neben einem klassischen Kreisel ein "Bypass" projektiert, d.h. eine kreuzungsfreie Spur am Kreisel vorbei von St. Gallen Richtung Andwil.

In einer Eingabe an den Regierungsrat hat die Sektion St. Gallen/Appenzell des VCS seine Bedenken gegenüber diesem Projekt dargelegt. Grundsätzlich befürwortet der VCS den Bau von Kreisel sehr. Kreisel weisen keine Linksabbieger auf. Sie eliminieren damit eine gefährliche Fahrbeziehung und verflüssigen den Verkehr auf relativ tiefem Geschwindigkeitsniveau. Fussgänger können ohne langes Warten am Lichtsignal die Strasse queren. In diesem konkreten Fall werden die Fussgänger jedoch im Vergleich zu heute benachteiligt. Die vorgeschlagene Lösung führt zu grossen Umwegen für die Fussgänger. Diese müssen entlang der St. Gallerstrasse erst ein rechtes Stück Richtung Andwil gehen, drei Spuren überqueren und wieder eine Strecke zur St. Gallerstrasse zurücklegen. Die Autofahrerinnen würden durch das Projekt mit mehr Komfort beschenkt und die Fussgänger müssen mit noch weniger auskommen. Zudem wird die Überquerung der Andwilerstrasse gefährlicher. Es kann zu kritischen Situationen kommen, wenn ein Auto dem Fussgänger Vortritt gewährt und auf dem "Bypass" gleichzeitig ein Auto mit hoher Geschwindigkeit naht.

Auch für die Velofahrenden stellt das vorliegende Projekt eine unvorteilhafte Lösung dar. Heikle Si-tuationen sind vorprogrammiert beim nötigen Spurwechsel von St. Gallen nach Gossau und bei der Fahrbeziehung Gossau-Andwil. Fährt die Velofahrerin aus dem Kreisel Richtung Andwil, trifft sie auf die von rechts kommende Spur aus St. Gallen. Die zwei Spuren werden auf eine verengt. Die Velofahrerin muss die Spur wechseln, was ziemlich riskant werden kann, wenn der Verkehr aus St. Gallen kommend hoch ist.

Durch die Strasse neben dem Kreisel benötigt das vorliegende Projekt natürlich auch viel mehr Land als ein klassischer Kreisel. Damit wird unnötig viel Boden versiegelt. Von einem haushälterischen Umgang mit Bodenressourcen, wie es die Raumplanung und das Strassengesetzt vorschreibt, kann nicht gesprochen werden.

Dem Verkehrs-Club der Schweiz ist unverständlich, warum vom Grundgedanken des Kreisels (alle einmündenden Strassen werden gleichberechtigt behandelt) abgewichen wird. Falls Staus im Kreisel befürchtet werden, verursacht durch eine benachbarte Lichtsignalanlage, so ist das Problem anders anzugehen als mit einem Bypass. Vorerst soll mit einem Provisorium getestet werden, ob überhaupt solche Stausituationen eintreffen. Mit einem Provisorium könnte ohne grossen Aufwand und Landverbrauch rasch eine Verbesserung gegenüber der Ist-Situation erreicht werden. Wir zählen auf die gegenseitige Rücksichtnahme der Autofahrenden, die es durch Selbstregulation verstehen werden, die befürchteten Staus zu verhindern. Funktioniert der Kreisel auch ohne "Bypass", sparte der Kanton Kosten und Land und das ist sicher im Sinne von uns allen.


Der Velofrühling steht vor der Tür

Zahlreiche Ostschweizer Velobörsen:

St. Gallen, 21. März 2003. Mit dem Frühling beginnt auch die Velosaison. Bei zahlreichen Ostschweizer Velobörsen besteht die Gelegenheit, im Keller Platz zu schaffen oder sich mit einem Occassions-Fahrrad einzudecken.

Das Velo ist ein kostengünstiges, schnelles und praktisches Verkehrsmittel. Velofahren trägt zum eigenen Wohlbefinden und zur Gesundheit bei, verursacht weder Abgase noch Lärm und benötigt zur Parkierung kaum Fläche. Im Durchschnitt besitzen zwei von drei EinwohnerInnen in der Schweiz ein Fahrrad. Mit den steigenden Temperaturen bestehen ideale Voraussetzungen, das Velo im Alltag und in der Freizeit auch wieder vermehrt einzusetzen.

Mit dem Frühling beginnt auch die Zeit der Velobörsen. In den Kantonen St. Gallen und Appenzell A.Rh. werden durch den VCS, die IG Velo oder lokale Gruppierungen elf Veloflohmärkte organisiert. Das Angebot reicht von Damen-, Herren- und Kindervelos, Tandems, Rennräder, Veloanhänger über leicht lädierten "Bahnhofsvelos" bis hin zu hochmodernen Sportgeräten und Zubehör. Nur vom Kauf eines gebrauchten Velohelmes ist abzuraten - zur Sicherheit kauft man sich lieber einen neuen. An grösseren Veloflohmärkte wie in St. Gallen, Wil, Sargans oder Rapperswil werden mehrere hundert Velos verkauft, aber auch an kleineren Velobörsen wie in Eschenbach wechseln ein paar Dutzend Fahrräder die Hand. Der Faszination des umtriebigen Schauens, Handelns, Verhandelns, Kaufens und Verkaufens ist schwer zu widerstehen; manches "Schnäppchen" findet eine neue Besitzerin oder einen neuen Besitzer. Zur Freude des Käufers, des Verkäufers, der Organisatoren und der Umwelt.

An folgenden Ortschaften werden Velobörsen durchgeführt: 22. 3.: Sargans, 29. 3.: Wattwil, Rapperswil, Zuzwil 5. 4.: St. Gallen, 26. 4.:Wil, 3. 5. : Flawil, Rorschach, Herisau, Eschenbach 10. 5.: Gossau 17. 5.: Uznach

Wer sich näher über eine Velobörse in der Nähe orientieren möchte, findet unter folgenden Adressen die entsprechenden Daten:

http://www.vcs-sgap.ch

http://www.igvelo.ch



s ein gutes Zeichen!