August 2002: Stellungnahme zur Teilanpassung 2002, Kanton St. Gallen

VCS Sektion St. Gallen / Appenzell begrüsst beabsichtigte Einführung einer Parkplatzbewirtschaftung bei Einkaufs- und Freizeitzentren

Massnahmenplan Luftreinhaltung

Sehr geehrter Herr Regierungsrat
Sehr geehrte Damen und Herren

Für den Erhalt der Unterlagen zur Teilanpassung des Massnahmenplans danken wir bestens. Wir freuen uns, dass der Kanton St. Gallen in der Frage der Parkplatzbewirtschaftung für Freizeit- und Einkaufszentren die Entscheide des Bundesgerichts in die Praxis umsetzen will und gegenüber anderen Kantonen und dem Ausland eine Pionierrolle übernimmt. Damit wird ein wichtiger Schritt Richtung Kostenwahrheit im Verkehr und Verringerung der Schadstoffemissionen gemacht.

Im folgenden nehmen wir gerne Stellung zu den einzelnen Punkten der Massnahme VN 22 Parkraum-politik auf privatem Grund. Zur Verschärfung der Stickoxyd-Emissionsgrenzwerte äussern wir uns nicht im Detail, unterstützen aber im Sinne des Klimaschutzes eine Verschärfung der Grenzwerte.

VN 22 Parkraumpolitik auf privatem Grund

zu Ziffer 1

Wir wünschen folgende Ergänzung:
"Der Staat erarbeitet im partizipativen Verfahren Mobilitätskonzepte für eigene grössere Arbeitsstandorte des Kantons."

Begründung

Die Massnahme wird abgeschwächt. Es bleibt ein unverbindlicher Aufruf zu vorbildhaftem Verhalten. Die Realität der vergangenen Jahre widerspricht den schönen Worten. Auf kantonaler Ebene wurde in vielen Fällen das Parkplatzangebot ausgeweitet: Klinik Pfäfers, Stella Maris in Rorschach, Kantonsspital St. Gallen. Zukunftsweisende Mobiliätskonzepte fehlen bei den Kantonalen Institutionen weitgehend.

zu Ziffer 2

Der Artikel sollte nicht ersatzlos gestrichen werden, sondern wie folgt ergänzt:
"Der Staat bietet eine Beratung für Unternehmen, die ein umweltfreundliches Mobilitätskonzept einführen wollen."

Begründung:

Wir bedauern, dass diese Ziffer gestrichen werden soll. In der Praxis der letzten Jahre hat sich zwar gezeigt, dass es für die Gemeinden ausserordentlich schwierig bis unmöglich war, die Betriebe für die-se Massnahme zu begeistern. In dieser doch sehr unverbindlichen Form kann sie nur als Vision und nicht als konkretes Ziel, das bis im Jahr soundso umgesetzt werden muss, eine Wirkung entfalten. Als Vision sollte sie weiterhin beibehalten werden. Geprüft werden sollte der Aufbau einer Beratung für Unternehmen, die ein umweltfreundliches Mobilitätskonzept einführen wollen.
Im Mikrozensus 2000 werden alle Verkehrszwecke und ihre Anteile am Gesamtverkehr beschrieben. Spitzenreiter ist der Freizeitverkehr. Die zweitgrösste Bedeutung kommt dem Arbeitsverkehr zu. 24% aller zurückgelegten Distanzen werden durch den Arbeitsverkehr verursacht. Das Auto kommt als Verkehrsmittel dabei am meisten zum Zug. Interessant ist dabei, dass als Hauptgrund der Gratisparkplatz am Arbeitsplatz genannt wird. Es ist unseres Erachtens falsch, die Anstrengungen zu vernachlässigen, die zu weniger motorisiertem Arbeitsverkehr führen. Der Arbeitsverkehr im eigenen Auto mit seinen grossen Bewegungen am Morgen und am Abend ist entscheidend beteiligt an den Verkehrsspitzen, die unsere Verkehrsinfrastruktur überlasten. Es gibt überzeugende Beispiele von Mobilitätsmanagement in Betrieben. Wir schlagen vor, dass der Kanton anstelle einer Verpflichtung zur Bewirtschaftung eine kostenlose Mobilitätsberatung für Unternehmen anbietet. Denn auch in privaten Betrieben ist es natürlich stossend, wenn MotorfahrzzeugbenutzerInnen gegenüber velofahrenden ArbeitnehmerInnen bevorteilt werden.

zu Ziffer 3

Wir begrüssen die Änderung und damit die flächendeckende Einführung einer Parkplatzbewirtschaf-tung von neuen und bestehenden Einkaufs- und Freizeitanlagen. Die Anzahl der Parkplätze sowie die Höhe der Parkgebühren entspricht unseren Vorstellungen. Eine tiefere Gebühr sowie Gratisstunden zu Beginn würden die Wirkung stark schmälern. Wir sind überzeugt, dass mit einer flächendeckenden Bewirtschaftung die Schadstoffemissionen verringert werden können. Die Lösung ist gerecht, denn in Zukunft müssen umweltfreundlich anreisende KundInnen nicht mehr die Kosten für die Parkplätze mitfinanzieren.

zu Ziffer 4

Der Verzicht auf die Zweckbindung der Einnahmen ist sachlich richtig. Die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs kann anders gelöst werden. Es gibt mittlerweile genügend Urteile, die die Notwendigkeit der Erschliessung mit öffentlichen Verkehrsmitteln stützen. Wir begrüssen eine Regelung im Rahmen des Gesetzes zur Förderung des öffentlichen Verkehrs.

zu Ziffer 5

  1. Der Wortlaut soll wie folgt abgeändert werden:
    (...) Dabei soll die Anzahl der erforderlichen (Mindestwert) und zulässigen (Maximalwert) Abstellplätze im Sinn der jeweils aktuellsten VSS-Norm "Parkieren, Grenzbedarf, reduzierter Bedarf, Angebot", zurzeit 640 290, festgelegt. werden. (...)
  2. In lufthygienisch erheblich belasteten Gebieten soll eine verschärfte Regelung analog der "Wegleitung zur Regelung des Parkplatzbedarfs in kommunalen Erlassen der Baudirektion des Kanton Zürichs" Anwendung finden.

Begründung:

  1. Die Norm 641 400 soll ersetzt werden durch die Norm 640 290. Nach Auskunft der Vereini-gung Schweizer Strassenfachleute VSS hat nur die Nummer geändert, der Inhalt bleibt dersel-be. Diese Norm wird zurzeit revidiert. Die neue Fassung soll 2004 publiziert werden. Den Ge-meinden soll bis 2010 Zeit eingeräumt werden, ihre eigenen Erlasse zu überarbeiten. Diese Anpassungszeit erscheint uns ungebührlich lang. Es ist davon auszugehen, dass bis dann bereits eine aktuellere Norm in Kraft ist. Wir schlagen deshalb vor, dass der Wortlaut darauf Rücksicht nimmt.
  2. Die Kantone Zürich und Bern kennen verschärfte Regelungen zur Berechnung des Parkplatz-bedarfs in lufthygienischen Massnahmenplangebieten. Die Konzentration von publikumsin-tensiven Anlagen auf genau bezeichnete Standorte gemäss neuem Richtplan bringt zwangsläufig eine erhöhte Luftbelastung mit sich. Wie lässt es sich bewerkstelligen, dass einerseits eine Konzentration gefördert, anderseits aber für das betreffende Gebiet Sicherungen eingebaut werden, die eine übermässige Belastung verhindern? Eine Form der Sicherung könnte ein Monitoring der Standorte sein zusammen mit der Festsetzung einer absoluten Obergrenze der Luftbelastung. Im Rahmen dieser Vernehmlassung plädieren wir für eine erhöhte Aufmerksamkeit in Gebieten mit erheblicher Schadstoffbelastung. Dazu erachten wir die Verknappung des Parkplatz-Angebotes als Gebot der Zeit.

Wir bitten Sie um Berücksichtigung unserer Stellungnahme.

Verkehrs-Club der Schweiz
Sektion St. Gallen/Appenzell