Abstimmung zum kantonalen Verbandsbeschwerderecht
Hintergründe aktueller VCS-Einsprachen |
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St.Gallen, 21.5.2007. Abgesehen von wenigen
Ausnahmen stützt sich die VCS Sektion St.Gallen/Appenzell bei ihren
Einsprachen auf Bundesrecht. Im Jahr 2006 waren vier Verfahren hängig,
die wir im Folgenden kurz dokumentieren. Alle Verfahren basieren nicht
auf kantonalem Recht. Ebenfalls gehen wir auf die Auseinandersetzungen
über das Einkaufszentrum/Stadion in St.Gallen/Winkeln ein.
Der Verkehrsclub der Schweiz ist eine beschwerdeberechtigte Organisation
im Sinne des Umweltschutzgesetzes nach Art. 55 Abs. 2 vom Oktober 1983.
Zugelassen sind nur Beschwerden gegen Vorhaben, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung
unterstehen. Dies ist dann der Fall, wenn es sich um eine sogenannt «publikumsintensive»
Anlage handelt, die über mehr als 300 Parkplätze oder über
5000 m2 Verkaufsfläche verfügt. Aufgrund dieser hohen Anzahl
an Parkplätzen sind dem VCS bei neuen Filialen von Aldi oder Lidl
die Hände gebunden, obwohl diese Discounter pro Quadratmeter Verkaufsfläche
mehr Verkehr produzieren als ein grosses Einkaufszentrum. Anlagen, die
vor 1983 erstellt wurden, unterliegen bei einer Renovation der Sanierungspflicht,
haben sich also ebenfalls an die schärfere Umweltgesetzgebung zu
halten. Bei allen Einsprachen fordert der VCS einzig die Einhaltung geltender
umweltrechtlichen Normen |
Infos:
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Dossier VBR |
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EKZ/Stadion St.Gallen |
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Güterbahnhof |
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Rheinpark |
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Säntispark |
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Zusammenstellung als pdf |
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Resolution VBR |
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Zonenplanänderung und
Überbauungsplan Stadion St.Gallen
Verfahrensbeginn: 8. Januar 2003,
Verfahrensende: 14. April 2004
Im Nachgang zum gewonnenen Titel als Schweizer Meister im Jahr 2000
herrschte in der Stadt grosse Fussballbegeisterung. Wie andere Schweizer
Fussballclubs muss auch St.Gallen sein veraltetes Stadion modernisieren.
Um die dafür notwendigen Finanzen zu generieren sollte das neue Stadion
um ein Einkaufszentrum erweitert werden. Die Stadt hat – zusammen
mit dem Kanton – nach einer Volksabstimmung einer kostenlosen Landnutzung
nahe einer Autobahnausfahrt im Westen der Stadt zugestimmt. Der VCS hat
sich im Rechtsverfahren nie gegen das Stadion an sich, sondern gegen die
«Mantelnutzung» durch verschiedene Fachmärkte (Ikea,
Jelmoli) gewehrt. Dies aufgrund der damit verbundenen hohen verkehrlichen
Auswirkungen auf das bestehende Strassennetz, die Behinderung desöffentlichen
Verkehrs und die Luftbelastung. Gegen den Überbauungsplan sowie die
weiteren Verfahrensschritte gingen verschiedene Einsprachen und Rekurse
ein. Die überwiegende Mehrzahl davon von Firmen und Privaten:
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Einsprachen gegen den Überbauungsplan
Insgesamt elf Einsprachen. Neben dem VCS verschiedene Private, der
Quartierverein und vor allem Firmen (Migros, TCS)
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Rekurse
In zweiter Instanz verblieben drei Rekurse. Neben dem VCS eine private
Interessengemeinschaft
sowie eine Firma
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Einsprachen gegen verkehrliche Schutzmassnahmen
37 Einsprachen gingen ein gegen die im Zusammenhang mit dem Bau verfügten
verkehrlichen Schutzmassnahmen, ausschliesslich von Privaten und Firmen
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Rekurse
Acht Rekurenten fochten den erstinstanzlichen Entscheid an. Zwei Firmen,
die restlichen privat
Die Gesamtdauer des Verfahrens von der Auflage des Überbauungsplans
(11.12.2001) bis zur Baubewilligung (22.8.2005) belief sich auf etwa drei
Jahre und 8 Monate. Der VCS war nur vom 9. Januar 2003 bis am 5. April
2004 beteiligt, also während nur einem Jahr und drei Monaten.
Sowohl die Migros Ostschweiz als auch der TCS setzten sich für
ureigene Interessen ein. So ging es der Migros um die Sicherstellung einer
Bewilligung durch die Behörden ihres eigenen, schon in Planung befindlichen
Projekts OBI-Markt/M-Park. Dieses wurde dann auch tatsächlich –
wie das Einkaufszentrum/ Stadion – nicht dem neuen Richtplan unterstellt.
Nach Verhandlungen mit den Einsprechern verblieben drei Rekurse, die
sich im April 2004 mit einem Vergleich regeln liessen. Gegen die im Überbauungsplan
vorgesehenen notwendigen verkehrlichen Schutzmassnahmen gingen 37 Einsprachen
ein. Allesamt von Privaten und betroffenen Firmen. Daraus resultieren
acht Rekurse. Sechs davon von Firmen und zwei von Privaten. Der letzte
Vergleich mit einem privaten Rekurenten erfolgte erst im April 2005. Und
somit ein Jahr nach Abschluss des VCS-Verfahrens!
Ergebnis der VCS-Einsprache
Dank der VCS-Einsprache konnte bei den Parkgebühren die Privilegierung
des Einkaufszentrums am Rande der Stadt gegenüber den Innenstadtgeschäften
zumindest teilweise korrigiert werden. Bei einer Überschreitung der
im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung ausgewiesenen Fahrtenzahl
– 16'000 Fahren täglich, was dem Verkehrsaufkommen durch den
Gotthard entspricht – werden neben anderen begleitenden Massnahmen
die Parkierungsgebühren erhöht. Für die angrenzenden Quartiere
konnten flankierende Massnahmen ausgehandelt werden. Die Erschliessung
der Anlage durch den öffentlichen Verkehr wurde verbessert.
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Zeitlicher Ablauf
3.12.2002:
Erlass Überbauungsplan durch St.Galler Stadtrat
9.12.2002 bis 8.1.2003:
Öffentliche Auflage: des Überbauungsplans
8.1.2003:
VCS-Einsprache beim St.Galler Stadtrat
17.6.2003:
Erlass Überbauungsplan durch Stadtparlament
5.8.2003:
Zustellung des Stadtratsbeschlusses
vom 23.4.03 zur VCS-Einsprache:
20.8.2003:
VCS-Rekurs an St.Galler Baudepartement
14.4.2004:
Abschluss VCS-Verfahren mit Vereinbarung
15.4.2005:
Abschluss des letzten privaten Einspracheverfahrens
17.2.2005:
Genehmigung Überbauungsplan durch Baudepartement
22.8.2005:
Erteilung der Baubewilligung
5.12.2005:
Start der Bauarbeiten
Die Rechtsverfahren beim Einkaufszentrum/Stadion St.Gallen dauerten
insgesamt vom 8. Januar 2003 bis am 15. April 2005 und damit zwei Jahre,
drei Monate. Das VCS-Verfahren war als eines von mehreren schon ein Jahr
früher abgeschlossen. Ein Verzicht des VCS auf eine Einsprache hätte
das Rechtsverfahren somit nicht beschleunigt.
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EKZ/Stadion St.Gallen |
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Überbauungsplan Güterbahnhof
St.Gallen
Verfahrensbeginn: 21. November 2005
Verfahrensende: offen
Das Areal des ehemaligen Güterbahnhofs in St.Gallen ist seit längerer
Zeit ungenutzt. Im Gegensatz zu bereits gebauten, bewilligten oder geplanten
Bauvorhaben weitab vom Stadtzentrum kann diese Überbauung zur wertvollen
Bereicherung für St. Gallen werden. Es ist eine Geschossfläche
von 39’000 m2 mit Wohnungen, Büros und Verkauf vorgesehen.
Der VCS will erreichen, dass sich die von den Promotoren vorgesehene Nutzung
an die rechtlichen Vorgaben hält und umweltverträglich optimiert
wird (Parkplatzbewirtschaftung, Reduktion der Parkplatzzahl, Qualität
des öV). Eine zentrale Rolle spielt der Modalsplit, also das Verhältnis
zwischen dem privaten motorisierten und öffentlichen Verkehr. Gemäss
Nutzungsszenarien nimmt der motorisierte Verkehr einen Anteil von 55 bis
57% und liegt damit deutlich über dem heutigen städtischen MIV-Anteil
von 45%.Gemäss gesetzlicher Verpflichtung ist der motorisierte Verkehr
zur grösstmöglichen Emissionsbegrenzung aber möglichst
tief zu halten. Der VCS sieht aufgrund der sehr guten Erschliessung durch
den öffentlichen Verkehr darum eindeutig Optimierungspotential.
Neben dem VCS haben auch Heimatschutz, die Appenzeller Bahnen (inzwischen
bereinigt) sowie Nachbarn aus dem Quartier Einsprache eingelegt.
Ergebnis der VCS-Einsprache
Nachdem der Überbauungsplan im Stadtparlament mit grosser Mehrheit
verabschiedet wurde, ist aus dem Kreis der QuartierbewohnerInnen erfolgreich
das fakultative Referendum ergriffen worden. Den privaten Nachbarn ist
das geplante Bauprojekt zu gross und zu hoch. Der VCS hat das Referendum
nicht unterstützt. Sofern im Einspracheverfahren eine Reduktion der
maximalen Zahl von 520 Parkplätzen und die Begrenzung der Fahrtenzahl
um 20% erreicht werden kann, begrüsst er eine Überbauung ausdrücklich.
Das Rechtsverfahren wird von den Behörden erst nach der Abstimmung
über das Referendum weitergeführt.
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Zeitlicher Ablauf
18.10.2005: Erlass Überbauungsplan durch St.Galler
Stadtrat
31.10. bis 30.11.2005: Öffentliche Auflage des
Überbauungsplans
30.11.2005: VCS-Einsprache beim St.Galler Stadtrat
28.11.2006: Erlass Überbauungsplan durch das
Stadtparlament
Zustellung des Stadtratsbeschlusses vom 26.4.2005; Rekurs an das St.Galler
Baudepartement sowohl
durch VCS als auch die Gegenpartei
12.1.2007: Zustandekommen eines Referendums
17.6.2007: Abstimmungstermin
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Umbau/Renovation Migros
Rheinpark
Verfahrensbeginn: 21. Februar 2006,
Verfahrensende: 18. April 2007
Das vor über 30 Jahren erstellte Einkaufszentrum Rheinpark in St.
Margrethen soll einem Umbau unterzogen
und an die heutigen Kundenbedürfnisse angepasst werden. Der VCS verlangt,
dass sich der Rheinpark nicht nur an Kundenbedürfnissen orientiert,
sondern auch die einschlägigen umweltrechtlichen Vorgaben einhält.
Die Erreichbarkeit des Rheinparks durch öffentliche Verkehrsmittel
wird zwar verbessert, und die Anzahl der Parkplätze gemäss Umweltverträglichkeitsbericht
von heute 1227 auf noch 1031 reduziert. Diese Parkplatzzahl ist noch immer
als zu hoch zu bewerten. In seiner Einsprache beschränkt sich der
VCS aber auf die Durchsetzung der Parkplatzbewirtschaftung. Alle Einkaufszentren
im Kanton in vergleichbarer Grösse – inkl. des im Bau befindlichen
Einkaufszentrums beim Stadion – bewirtschaften ihre Parkplätze
oder sehen dies ab Eröffnung vor. So auch im nahen Pizolpark in Sargans.
Unfair wäre die Beibehaltung der Gratisparkplätze gegenüber
den Fachgeschäften und Detaillisten in den Zentren von St.Gallen
oder Rorschach: Hier sind gebührenpflichtige Parkplätze schon
längst eine Selbstverständlichkeit.
Im Umweltverträglichkeitsbericht wird der Verzicht auf die Parkplatzbewirtschaftung
mit der Konkurrenz zu Österreich begründet. Die Probleme des
Detailhandels in der Hochpreisinsel Schweiz sind aber nicht auf Kosten
der Umwelt zu lösen. Die Verkehrs- und Umweltprobleme sind vielmehr
kantons- und länderübergreifend anzugehen. Eine entsprechende
Regelung für das ganze Rheintal müsste Ziel einer koordinierten,
grenzüberschreitende Umweltpolitik sein.
Ergebnis der VCS-Einsprache
Der Gemeinderat von St.Margrethen hat die VCS Einsprache bereits in
seiner Sitzung vom 26. Juni vollumfänglich abgewiesen. Dieser Beschluss
wurde jedoch erst mit Schreiben vom 5. September eröffnet –
und dabei gleichzeitig eine Gebühr von Fr. 2000.- verhängt.
Der Gemeinderat von St.Margrethen hat in seinem Entscheid damit die Beurteilung
des Falls durch das Kantonale Amts für Umweltschutz nicht berücksichtigt.
Beurteilung und Stellungnahme des Amtes interessierten den Gemeinderat
offensichtlich nicht.
Der Rekursentscheid des kantonalen Baudepartements vom 18. April stützt
die Argumentation des VCS vollumfänglich. Der Rheinpark wird zu einer
Parkplatzbewirtschaftung verpflichtet. Der Kanton geht in seinem Entscheid
sogar noch weiter, als dies der VCS gefordert hat. Bei einer Überschreitung
der im Umweltverträglichkeitsbericht genannten Fahrtenzahl wird die
Parkplatzgebühr schrittweise – und ohne Obergrenze –
erhöht. Einzig bei der Höhe der Parkierungsgebühr berücksichtigt
der Kanton die grenznahe Lage und fordert pro Stunde nur 50 Rappen statt
dem vom VCS favorisierten Franken. Die Entscheidgebühr der GemeindeSt.Margrethen
wird abgewiesen, sowie die Migros zur Zahlung einer Parteienentschädigung
von Fr. 2750.- verpflichtet. Sie muss ebenfalls die kantonale Entscheidgebühr
von Fr. 2500.- tragen.
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Zeitlicher Ablauf
7.2. bis 21.2.2006: Auflage Bauprojekt durch Gemeinderat
St.Margerthen
13.2.2006: Eingang Umweltverträglichkeitsbericht
beim VCS
21.2.2006: Vorsorgliche VCS-Einsprache, Gesuch Fristerstreckung:
10.3.2006: Ausführliche VCS-Einsprachebegründung
eingereicht
29.3.2006: Gewährung Fristerstreckung an Migros-Rechtsvertreter
19.4.2006: Zweite Fristerstreckung an Migros-Rechtsvertreter
8.5.2006: Eingang Stellungnahme Migros-Rechtsvertreter
1.9.2006: Eingang Stellungnahme Kant. Amt für
Umweltschutz
7.9.2006: Zustellung der Baubewilligung des Gemeinderats
von St.Margrethen, datiert vom 26.6.2006
18.9.2006: Rekursanmeldung beim St.Galler Baudepartement
13.10.2006: Rekursbegründung, Fr. 1000.- Kostenvorschuss
18.04.2007: Rekursentscheid
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Rheinpark |
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Umbau und Erweiterung Migros
Säntispark (Korrekturgesuch)
Verfahrensbeginn: 18. September 2006,
Verfahrensende: offen
Im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau des nahen Obi-Baumarkts M-Parc
(siehe oben) soll der Säntispark umgebaut und erweitert werden. Die
Ausschreibung des Projekts wird als «Korrekturgesuch» deklariert,
basierend auf einer bereits im Oktober 2001 ausgestellten Baubewilligung.
Dieses Korrekturgesuch basiert nicht auf dem baulichen Ist-Zustand des
Einkaufszentrums, sondern auf dem seinerzeit bewilligten Projekt. Korrekturgesuche
zu bewilligten Bauprojekten sind für kleinere Projektänderungen
durchaus zulässig. Aber im vorliegenden Fall handelt es sich um ein
völlig neues Projekt mit zusätzlichen Auswirkungen auf die Umwelt.
Abgesehen davon erlischt eine Baubewilligung ohnehin nach einem Jahr,
wenn die Arbeiten nicht aufgenommen werden. Der mit dem Korrekturgesuch
aufgelegte Umweltverträglichkeitsbericht kann aufgrund des Vergleichs
eines nie realisierten Bauprojekts als Ausgangszustand keine gültige
Basis sein für die Gesamtbeurteilung des neuen Projekts. Zudem wird
beim Korrekturgesuch bzw. eben dem Neuprojekt Säntispark das Vorhaben
OBI-Markt/M-Park derselben Bauherrschaft nicht mitberücksichtigt.
Eine abschliessende Beurteilung des Projekts ist aufgrund der unzureichenden
Aussagen des Umweltverträglichkeitsberichts nicht möglich.
Ergebnis der VCS-Einsprache
Der VCS hofft mit seiner Einsprache, eine Gesamtbeurteilung und damit
einen Umweltverträglichkeitsbericht für die Gesamtanlage Säntispark
inklusive dem OBI-Markt/M-Park zu erreichen. Das Baugrundstück liegt
in einem lufthygienisch übermässig belasteten Gebiet. Im Sinne
des Umweltschutzgesetzes sind somit nicht nur vorsorgliche, sondern verschärfte
Emissionsbegrenzungen anzuordnen. Konkret: Reduktion der Parkplätze,
Einrichtung einer Fahrtenzahlbeschränkung sowie eines Hauslieferdienstes.
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Zeitlicher Ablauf
6.9. bis 19.9.2006: Auflage Bauprojekt durch Baukommission
Gaiserwald
18.9.2006: Vorsorgliche VCS-Einsprache, Gesuch Fristerstreckung:
20.10.2006: Ausführliche VCS-Einsprachebegründung
eingereicht |
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