Abstimmung zum kantonalen Verbandsbeschwerderecht

Hintergründe aktueller VCS-Einsprachen

St.Gallen, 21.5.2007. Abgesehen von wenigen Ausnahmen stützt sich die VCS Sektion St.Gallen/Appenzell bei ihren Einsprachen auf Bundesrecht. Im Jahr 2006 waren vier Verfahren hängig, die wir im Folgenden kurz dokumentieren. Alle Verfahren basieren nicht auf kantonalem Recht. Ebenfalls gehen wir auf die Auseinandersetzungen über das Einkaufszentrum/Stadion in St.Gallen/Winkeln ein.

Der Verkehrsclub der Schweiz ist eine beschwerdeberechtigte Organisation im Sinne des Umweltschutzgesetzes nach Art. 55 Abs. 2 vom Oktober 1983. Zugelassen sind nur Beschwerden gegen Vorhaben, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterstehen. Dies ist dann der Fall, wenn es sich um eine sogenannt «publikumsintensive» Anlage handelt, die über mehr als 300 Parkplätze oder über 5000 m2 Verkaufsfläche verfügt. Aufgrund dieser hohen Anzahl an Parkplätzen sind dem VCS bei neuen Filialen von Aldi oder Lidl die Hände gebunden, obwohl diese Discounter pro Quadratmeter Verkaufsfläche mehr Verkehr produzieren als ein grosses Einkaufszentrum. Anlagen, die vor 1983 erstellt wurden, unterliegen bei einer Renovation der Sanierungspflicht, haben sich also ebenfalls an die schärfere Umweltgesetzgebung zu halten. Bei allen Einsprachen fordert der VCS einzig die Einhaltung geltender umweltrechtlichen Normen

Infos:

Dossier VBR

EKZ/Stadion St.Gallen

Güterbahnhof

Rheinpark

Säntispark

Zusammenstellung als pdf

Resolution VBR

 


 


Zonenplanänderung und Überbauungsplan Stadion St.Gallen

Verfahrensbeginn: 8. Januar 2003,
Verfahrensende: 14. April 2004

Im Nachgang zum gewonnenen Titel als Schweizer Meister im Jahr 2000 herrschte in der Stadt grosse Fussballbegeisterung. Wie andere Schweizer Fussballclubs muss auch St.Gallen sein veraltetes Stadion modernisieren. Um die dafür notwendigen Finanzen zu generieren sollte das neue Stadion um ein Einkaufszentrum erweitert werden. Die Stadt hat – zusammen mit dem Kanton – nach einer Volksabstimmung einer kostenlosen Landnutzung nahe einer Autobahnausfahrt im Westen der Stadt zugestimmt. Der VCS hat sich im Rechtsverfahren nie gegen das Stadion an sich, sondern gegen die «Mantelnutzung» durch verschiedene Fachmärkte (Ikea, Jelmoli) gewehrt. Dies aufgrund der damit verbundenen hohen verkehrlichen Auswirkungen auf das bestehende Strassennetz, die Behinderung desöffentlichen Verkehrs und die Luftbelastung. Gegen den Überbauungsplan sowie die weiteren Verfahrensschritte gingen verschiedene Einsprachen und Rekurse ein. Die überwiegende Mehrzahl davon von Firmen und Privaten:

  • Einsprachen gegen den Überbauungsplan
    Insgesamt elf Einsprachen. Neben dem VCS verschiedene Private, der Quartierverein und vor allem Firmen (Migros, TCS)

  • Rekurse
    In zweiter Instanz verblieben drei Rekurse. Neben dem VCS eine private Interessengemeinschaft
    sowie eine Firma

  • Einsprachen gegen verkehrliche Schutzmassnahmen
    37 Einsprachen gingen ein gegen die im Zusammenhang mit dem Bau verfügten verkehrlichen Schutzmassnahmen, ausschliesslich von Privaten und Firmen

  • Rekurse
    Acht Rekurenten fochten den erstinstanzlichen Entscheid an. Zwei Firmen, die restlichen privat

Die Gesamtdauer des Verfahrens von der Auflage des Überbauungsplans (11.12.2001) bis zur Baubewilligung (22.8.2005) belief sich auf etwa drei Jahre und 8 Monate. Der VCS war nur vom 9. Januar 2003 bis am 5. April 2004 beteiligt, also während nur einem Jahr und drei Monaten.

Sowohl die Migros Ostschweiz als auch der TCS setzten sich für ureigene Interessen ein. So ging es der Migros um die Sicherstellung einer Bewilligung durch die Behörden ihres eigenen, schon in Planung befindlichen Projekts OBI-Markt/M-Park. Dieses wurde dann auch tatsächlich – wie das Einkaufszentrum/ Stadion – nicht dem neuen Richtplan unterstellt.

Nach Verhandlungen mit den Einsprechern verblieben drei Rekurse, die sich im April 2004 mit einem Vergleich regeln liessen. Gegen die im Überbauungsplan vorgesehenen notwendigen verkehrlichen Schutzmassnahmen gingen 37 Einsprachen ein. Allesamt von Privaten und betroffenen Firmen. Daraus resultieren acht Rekurse. Sechs davon von Firmen und zwei von Privaten. Der letzte Vergleich mit einem privaten Rekurenten erfolgte erst im April 2005. Und somit ein Jahr nach Abschluss des VCS-Verfahrens!

Ergebnis der VCS-Einsprache

Dank der VCS-Einsprache konnte bei den Parkgebühren die Privilegierung des Einkaufszentrums am Rande der Stadt gegenüber den Innenstadtgeschäften zumindest teilweise korrigiert werden. Bei einer Überschreitung der im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung ausgewiesenen Fahrtenzahl – 16'000 Fahren täglich, was dem Verkehrsaufkommen durch den Gotthard entspricht – werden neben anderen begleitenden Massnahmen die Parkierungsgebühren erhöht. Für die angrenzenden Quartiere konnten flankierende Massnahmen ausgehandelt werden. Die Erschliessung der Anlage durch den öffentlichen Verkehr wurde verbessert.

nach oben


Zeitlicher Ablauf

3.12.2002:
Erlass Überbauungsplan durch St.Galler Stadtrat

9.12.2002 bis 8.1.2003:
Öffentliche Auflage: des Überbauungsplans

8.1.2003:
VCS-Einsprache beim St.Galler Stadtrat

17.6.2003:
Erlass Überbauungsplan durch Stadtparlament

5.8.2003:
Zustellung des Stadtratsbeschlusses
vom 23.4.03 zur VCS-Einsprache:

20.8.2003:
VCS-Rekurs an St.Galler Baudepartement

14.4.2004:
Abschluss VCS-Verfahren mit Vereinbarung

15.4.2005:
Abschluss des letzten privaten Einspracheverfahrens

17.2.2005:
Genehmigung Überbauungsplan durch Baudepartement

22.8.2005:
Erteilung der Baubewilligung

5.12.2005:
Start der Bauarbeiten

Die Rechtsverfahren beim Einkaufszentrum/Stadion St.Gallen dauerten insgesamt vom 8. Januar 2003 bis am 15. April 2005 und damit zwei Jahre, drei Monate. Das VCS-Verfahren war als eines von mehreren schon ein Jahr früher abgeschlossen. Ein Verzicht des VCS auf eine Einsprache hätte das Rechtsverfahren somit nicht beschleunigt.

EKZ/Stadion St.Gallen

 


Überbauungsplan Güterbahnhof St.Gallen

Verfahrensbeginn: 21. November 2005
Verfahrensende: offen

Das Areal des ehemaligen Güterbahnhofs in St.Gallen ist seit längerer Zeit ungenutzt. Im Gegensatz zu bereits gebauten, bewilligten oder geplanten Bauvorhaben weitab vom Stadtzentrum kann diese Überbauung zur wertvollen Bereicherung für St. Gallen werden. Es ist eine Geschossfläche von 39’000 m2 mit Wohnungen, Büros und Verkauf vorgesehen. Der VCS will erreichen, dass sich die von den Promotoren vorgesehene Nutzung an die rechtlichen Vorgaben hält und umweltverträglich optimiert wird (Parkplatzbewirtschaftung, Reduktion der Parkplatzzahl, Qualität des öV). Eine zentrale Rolle spielt der Modalsplit, also das Verhältnis zwischen dem privaten motorisierten und öffentlichen Verkehr. Gemäss Nutzungsszenarien nimmt der motorisierte Verkehr einen Anteil von 55 bis 57% und liegt damit deutlich über dem heutigen städtischen MIV-Anteil von 45%.Gemäss gesetzlicher Verpflichtung ist der motorisierte Verkehr zur grösstmöglichen Emissionsbegrenzung aber möglichst tief zu halten. Der VCS sieht aufgrund der sehr guten Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr darum eindeutig Optimierungspotential.

Neben dem VCS haben auch Heimatschutz, die Appenzeller Bahnen (inzwischen bereinigt) sowie Nachbarn aus dem Quartier Einsprache eingelegt.

Ergebnis der VCS-Einsprache

Nachdem der Überbauungsplan im Stadtparlament mit grosser Mehrheit verabschiedet wurde, ist aus dem Kreis der QuartierbewohnerInnen erfolgreich das fakultative Referendum ergriffen worden. Den privaten Nachbarn ist das geplante Bauprojekt zu gross und zu hoch. Der VCS hat das Referendum nicht unterstützt. Sofern im Einspracheverfahren eine Reduktion der maximalen Zahl von 520 Parkplätzen und die Begrenzung der Fahrtenzahl um 20% erreicht werden kann, begrüsst er eine Überbauung ausdrücklich. Das Rechtsverfahren wird von den Behörden erst nach der Abstimmung über das Referendum weitergeführt.

nach oben


Zeitlicher Ablauf

18.10.2005: Erlass Überbauungsplan durch St.Galler Stadtrat

31.10. bis 30.11.2005: Öffentliche Auflage des Überbauungsplans

30.11.2005: VCS-Einsprache beim St.Galler Stadtrat

28.11.2006: Erlass Überbauungsplan durch das Stadtparlament

Zustellung des Stadtratsbeschlusses vom 26.4.2005; Rekurs an das St.Galler Baudepartement sowohl
durch VCS als auch die Gegenpartei

12.1.2007: Zustandekommen eines Referendums

17.6.2007: Abstimmungstermin

 


Umbau/Renovation Migros Rheinpark

Verfahrensbeginn: 21. Februar 2006,
Verfahrensende: 18. April 2007

Das vor über 30 Jahren erstellte Einkaufszentrum Rheinpark in St. Margrethen soll einem Umbau unterzogen
und an die heutigen Kundenbedürfnisse angepasst werden. Der VCS verlangt, dass sich der Rheinpark nicht nur an Kundenbedürfnissen orientiert, sondern auch die einschlägigen umweltrechtlichen Vorgaben einhält.

Die Erreichbarkeit des Rheinparks durch öffentliche Verkehrsmittel wird zwar verbessert, und die Anzahl der Parkplätze gemäss Umweltverträglichkeitsbericht von heute 1227 auf noch 1031 reduziert. Diese Parkplatzzahl ist noch immer als zu hoch zu bewerten. In seiner Einsprache beschränkt sich der VCS aber auf die Durchsetzung der Parkplatzbewirtschaftung. Alle Einkaufszentren im Kanton in vergleichbarer Grösse – inkl. des im Bau befindlichen Einkaufszentrums beim Stadion – bewirtschaften ihre Parkplätze oder sehen dies ab Eröffnung vor. So auch im nahen Pizolpark in Sargans. Unfair wäre die Beibehaltung der Gratisparkplätze gegenüber den Fachgeschäften und Detaillisten in den Zentren von St.Gallen oder Rorschach: Hier sind gebührenpflichtige Parkplätze schon längst eine Selbstverständlichkeit.

Im Umweltverträglichkeitsbericht wird der Verzicht auf die Parkplatzbewirtschaftung mit der Konkurrenz zu Österreich begründet. Die Probleme des Detailhandels in der Hochpreisinsel Schweiz sind aber nicht auf Kosten der Umwelt zu lösen. Die Verkehrs- und Umweltprobleme sind vielmehr kantons- und länderübergreifend anzugehen. Eine entsprechende Regelung für das ganze Rheintal müsste Ziel einer koordinierten, grenzüberschreitende Umweltpolitik sein.

Ergebnis der VCS-Einsprache

Der Gemeinderat von St.Margrethen hat die VCS Einsprache bereits in seiner Sitzung vom 26. Juni vollumfänglich abgewiesen. Dieser Beschluss wurde jedoch erst mit Schreiben vom 5. September eröffnet – und dabei gleichzeitig eine Gebühr von Fr. 2000.- verhängt. Der Gemeinderat von St.Margrethen hat in seinem Entscheid damit die Beurteilung des Falls durch das Kantonale Amts für Umweltschutz nicht berücksichtigt. Beurteilung und Stellungnahme des Amtes interessierten den Gemeinderat offensichtlich nicht.

Der Rekursentscheid des kantonalen Baudepartements vom 18. April stützt die Argumentation des VCS vollumfänglich. Der Rheinpark wird zu einer Parkplatzbewirtschaftung verpflichtet. Der Kanton geht in seinem Entscheid sogar noch weiter, als dies der VCS gefordert hat. Bei einer Überschreitung der im Umweltverträglichkeitsbericht genannten Fahrtenzahl wird die Parkplatzgebühr schrittweise – und ohne Obergrenze – erhöht. Einzig bei der Höhe der Parkierungsgebühr berücksichtigt der Kanton die grenznahe Lage und fordert pro Stunde nur 50 Rappen statt dem vom VCS favorisierten Franken. Die Entscheidgebühr der GemeindeSt.Margrethen wird abgewiesen, sowie die Migros zur Zahlung einer Parteienentschädigung von Fr. 2750.- verpflichtet. Sie muss ebenfalls die kantonale Entscheidgebühr von Fr. 2500.- tragen.

nach oben


Zeitlicher Ablauf

7.2. bis 21.2.2006: Auflage Bauprojekt durch Gemeinderat St.Margerthen

13.2.2006: Eingang Umweltverträglichkeitsbericht beim VCS

21.2.2006: Vorsorgliche VCS-Einsprache, Gesuch Fristerstreckung:

10.3.2006: Ausführliche VCS-Einsprachebegründung eingereicht

29.3.2006: Gewährung Fristerstreckung an Migros-Rechtsvertreter

19.4.2006: Zweite Fristerstreckung an Migros-Rechtsvertreter

8.5.2006: Eingang Stellungnahme Migros-Rechtsvertreter

1.9.2006: Eingang Stellungnahme Kant. Amt für Umweltschutz

7.9.2006: Zustellung der Baubewilligung des Gemeinderats von St.Margrethen, datiert vom 26.6.2006

18.9.2006: Rekursanmeldung beim St.Galler Baudepartement

13.10.2006: Rekursbegründung, Fr. 1000.- Kostenvorschuss

18.04.2007: Rekursentscheid

Rheinpark

 

Umbau und Erweiterung Migros Säntispark (Korrekturgesuch)

Verfahrensbeginn: 18. September 2006,
Verfahrensende: offen

Im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau des nahen Obi-Baumarkts M-Parc (siehe oben) soll der Säntispark umgebaut und erweitert werden. Die Ausschreibung des Projekts wird als «Korrekturgesuch» deklariert, basierend auf einer bereits im Oktober 2001 ausgestellten Baubewilligung. Dieses Korrekturgesuch basiert nicht auf dem baulichen Ist-Zustand des Einkaufszentrums, sondern auf dem seinerzeit bewilligten Projekt. Korrekturgesuche zu bewilligten Bauprojekten sind für kleinere Projektänderungen durchaus zulässig. Aber im vorliegenden Fall handelt es sich um ein völlig neues Projekt mit zusätzlichen Auswirkungen auf die Umwelt. Abgesehen davon erlischt eine Baubewilligung ohnehin nach einem Jahr, wenn die Arbeiten nicht aufgenommen werden. Der mit dem Korrekturgesuch aufgelegte Umweltverträglichkeitsbericht kann aufgrund des Vergleichs eines nie realisierten Bauprojekts als Ausgangszustand keine gültige Basis sein für die Gesamtbeurteilung des neuen Projekts. Zudem wird beim Korrekturgesuch bzw. eben dem Neuprojekt Säntispark das Vorhaben OBI-Markt/M-Park derselben Bauherrschaft nicht mitberücksichtigt. Eine abschliessende Beurteilung des Projekts ist aufgrund der unzureichenden Aussagen des Umweltverträglichkeitsberichts nicht möglich.

Ergebnis der VCS-Einsprache

Der VCS hofft mit seiner Einsprache, eine Gesamtbeurteilung und damit einen Umweltverträglichkeitsbericht für die Gesamtanlage Säntispark inklusive dem OBI-Markt/M-Park zu erreichen. Das Baugrundstück liegt in einem lufthygienisch übermässig belasteten Gebiet. Im Sinne des Umweltschutzgesetzes sind somit nicht nur vorsorgliche, sondern verschärfte Emissionsbegrenzungen anzuordnen. Konkret: Reduktion der Parkplätze, Einrichtung einer Fahrtenzahlbeschränkung sowie eines Hauslieferdienstes.

nach oben

 

Zeitlicher Ablauf

6.9. bis 19.9.2006: Auflage Bauprojekt durch Baukommission Gaiserwald

18.9.2006: Vorsorgliche VCS-Einsprache, Gesuch Fristerstreckung:

20.10.2006: Ausführliche VCS-Einsprachebegründung eingereicht