St. Gallen, 3. Mai 2007. Das kantonale Baudepartement hat den VCS-Rekurs gegen
die Baubewilligung für die Sanierung des Rheinparks gutgeheissen.
Einzig in der Ausgestaltung der Parkplatzgebühren ist es vom Rekursantrag
abgewichen. Die Gebühren variieren künftig nach dem Verkehrsaufkommen
und können etwas tiefer, aber auch viel höher ausfallen als
vom VCS gefordert.
Gerügt wird im Entscheid vor allem die Gemeinde St.Margrethen.
Sie wies den Rekurs ab, ohne die Entscheidungsgrundlagen der kantonalen
Amtsstellen abzuwarten und ohne den Auftrag der Umweltschutzgesetzgebung
zu berücksichtigen. Ausserdem nimmt der Kanton detailliert Stellung
zur immer wieder vorgebrachten Behauptung, die Parkgebühren seien
wirtschaftlich nicht tragbar und würden zu einer Wettbewerbsverzerrung
gegenüber den österreichischen Konkurrenten führen. Die
jetzt verordnete Lösung für die Ausgestaltung der Parkgebühr
ist für den VCS akzeptabel. Der Verband hatte eine einfachere Gebührengestaltung
ohne Verkehrszählungen und Anpassungsmechanismen vorgeschlagen. Das
jetzt vom Kanton vorgegebene Modell kann etwas tiefere, aber auch viel
höhere Gebühren zu Folge haben.
Mit dem Rekursentscheid wird ein Verfahren beendet, durch das die Migros
sieben Monate Zeit verloren hat. Einmal mehr ein unnötiger Zeitverlust,
weil sich die Gemeinden mit der Durchsetzung des Umweltrechtes schwer
tun und vermeintliche wirtschaftliche Überlegungen höher gewichten
als den Schutz der Umwelt und der Bevölkerung. Dieses Verhalten und
bestehende Gesetzeslücken führen zu teilweise absurden Situationen.
In St.Gallen West etwa findet man zwischen Winkeln und Abtwil die unterschiedlichsten
Parkierungs-systeme, vom Gratisparkplatz bis zu kostenpflichtigen Parkplätzen
mit Fahrtenmodell. Billigdiscounter wie Aldi und Lidl können in den
Agglomerationsgürteln Verkaufsgeschäfte mit bis zu 300 Parkplätzen
bauen und unterlaufen damit die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung.
Mit einer einheitlichen kantonalen Lösung, wie sie von Regierungsrat
Haag schon einmal vorgeschlagen wurde, liessen sich solche unnötigen
Verfahren vermeiden und gleich lange Spiesse für alle schaffen. Hier
wartet eine Aufgabe auf die Erledigung durch die zuständigen politischen
Behörden. Anstatt politische Energien im Kampf gegen das Verbandsbeschwerderecht
zu verschleudern wäre es sinnvoller, klare und unmissverständliche
Regelungen zu erlassen. Damit wäre nicht nur für die Umwelt,
sondern auch für die Wirtschaft viel gewonnen.

|
Weitere Infos:
 |
Der Rekursentscheid |
 |
Zum Entscheid der Gemeinde |
 |
Zur Einsprache |
 |
Dossier Einkaufsverkehr |
 |
Säntispark |
 |
Pizolpark |
 |
Verbandsbeschwerderecht |
 |
Parkplatzbewirtschaftung nützt |
|