Rheinpark st. Margrethen

VCS Rekurs Rheinpark St.Margrethen gutgeheissen

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Kantonale Abstimmung für Natur und Heimat

St. Gallen, 3. Mai 2007. Das kantonale Baudepartement hat den VCS-Rekurs gegen die Baubewilligung für die Sanierung des Rheinparks gutgeheissen. Einzig in der Ausgestaltung der Parkplatzgebühren ist es vom Rekursantrag abgewichen. Die Gebühren variieren künftig nach dem Verkehrsaufkommen und können etwas tiefer, aber auch viel höher ausfallen als vom VCS gefordert.

Gerügt wird im Entscheid vor allem die Gemeinde St.Margrethen. Sie wies den Rekurs ab, ohne die Entscheidungsgrundlagen der kantonalen Amtsstellen abzuwarten und ohne den Auftrag der Umweltschutzgesetzgebung zu berücksichtigen. Ausserdem nimmt der Kanton detailliert Stellung zur immer wieder vorgebrachten Behauptung, die Parkgebühren seien wirtschaftlich nicht tragbar und würden zu einer Wettbewerbsverzerrung gegenüber den österreichischen Konkurrenten führen. Die jetzt verordnete Lösung für die Ausgestaltung der Parkgebühr ist für den VCS akzeptabel. Der Verband hatte eine einfachere Gebührengestaltung ohne Verkehrszählungen und Anpassungsmechanismen vorgeschlagen. Das jetzt vom Kanton vorgegebene Modell kann etwas tiefere, aber auch viel höhere Gebühren zu Folge haben.
 
Mit dem Rekursentscheid wird ein Verfahren beendet, durch das die Migros sieben Monate Zeit verloren hat. Einmal mehr ein unnötiger Zeitverlust, weil sich die Gemeinden mit der Durchsetzung des Umweltrechtes schwer tun und vermeintliche wirtschaftliche Überlegungen höher gewichten als den Schutz der Umwelt und der Bevölkerung. Dieses Verhalten und bestehende Gesetzeslücken führen zu teilweise absurden Situationen. In St.Gallen West etwa findet man zwischen Winkeln und Abtwil die unterschiedlichsten Parkierungs-systeme, vom Gratisparkplatz bis zu kostenpflichtigen Parkplätzen mit Fahrtenmodell. Billigdiscounter wie Aldi und Lidl können in den Agglomerationsgürteln Verkaufsgeschäfte mit bis zu 300 Parkplätzen bauen und unterlaufen damit die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung.

Mit einer einheitlichen kantonalen Lösung, wie sie von Regierungsrat Haag schon einmal vorgeschlagen wurde, liessen sich solche unnötigen Verfahren vermeiden und gleich lange Spiesse für alle schaffen. Hier wartet eine Aufgabe auf die Erledigung durch die zuständigen politischen Behörden. Anstatt politische Energien im Kampf gegen das Verbandsbeschwerderecht zu verschleudern wäre es sinnvoller, klare und unmissverständliche Regelungen zu erlassen. Damit wäre nicht nur für die Umwelt, sondern auch für die Wirtschaft viel gewonnen.

Weitere Infos:

Der Rekursentscheid

Zum Entscheid der Gemeinde

Zur Einsprache

Dossier Einkaufsverkehr

Säntispark

Pizolpark

Verbandsbeschwerderecht

Parkplatzbewirtschaftung nützt