Foto Pronatura

Hauptversammlung 12. Mai 2007
Resolution zum Verbandsbeschwerderecht:

Umwelt und Rechtsstaat schützen,
Beschwerderecht erhalten

Links:

Stude des Seco

Verbandsbeschwerderecht

für Natur und Heimat

Rapperswil-Jona, 12. Mai 2007: Das Verbandsbeschwerderecht steht unter Beschuss. Auf Bundesebene, aber auch in verschiedenen Kantonen. Der Regierungsrat von Schaffhausen hat einen entsprechenden parlamentarischen Vorstoss abgelehnt und damit das kantonale Verbandsbeschwerderecht geschützt. Auch der Regierungsrat des Kantons Aargau lehnt eine Abschaffung des kantonalen Beschwerderechts ab. Seine Begründung: Es sei wünschenswert, wenn die mit den aargauischen Verhältnissen vertrauten Verbände ihre Interessen einbringen. Dank ihrem Fachwissen und den guten Kontakten liessen sich Konflikte oft direkt und unbürokratisch lösen. Dass die Verbände keine Bauverhinderer sind, ist dank einer Studie des eidgenössischen Wirtschaftsamtes SECO inzwischen auch belegt.

Die bisherige Handhabung der kantonalen Beschwerdemöglichkeit durch die Verbände müsste sowohl die St.Galler Regierung als auch das Parlament zu einer positiven Bewertung dieses Rechtsmittels bewegen. Denn nur dank diesem kantonalen Beschwerderecht konnten wertvolle Naturobjekte und erhaltenswerte Bauten vor der Zerstörung bewahrt werden: Amphibienlaichgebiete anstatt Deponien, gesunde Ufervegetationen anstatt Bauzonen, eine als Ausstellungsraum genutzte historische Lokremise anstatt Parkplätze.

  • Die Teilnehmenden der VCS-Hauptversammlung rufen alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger auf, die kurzsichtige Entscheidung der Regierung und des Parlaments zu korrigieren und damit Nein zu sagen zur Zerstörung von Natur und Heimat.

  • Von den PolitikerInnen aller Parteien erwartet die VCS -Hauptversammlung, dass sie sich klar und unmissverständlich hinter das Beschwerderecht und damit den Schutz von Umwelt und Heimat und letztlich hinter den Rechtsstaat stellen.

Ohne Beschwerderecht sind den Verbänden als Anwälte des Natur- und Heimatschutzes die Hände gebunden. Denn wo kein Kläger ist, kann auch kein Richter ungesetzliche Bauvorhaben korrigieren und damit Gesetzesverstösse unterbinden.

Das Verbandsbeschwerderecht gehört zu einem funktionierenden Rechtsstaat. Darum Nein zur Abschaffung, Nein zum VI. Nachtrag zum Verwaltungsrechtspflegegesetz.

Unterlagen HV

Medienbericht HV

Medienmitteilung Einladung

Vorbericht und Traktanden

Jahresbericht 06

Rechnung 06

Bilanz 06


Der neue Vorstand:

Präsidium und Vorstand der VCS Sektion St.Gallen/Appenzell setzen sich neu wie folgt zusammen: Ruedi Blumer, Kantonsrat (Gossau) und Martin Stamm (St.Gallen) als Co-Präsidenten; Doris Königer (St.Gallen), Daniel Schöbi (St.Gallen), Urs Bernhardsgrütter, Nationalrat (St. Gallen).

Zum Vorstand