Rapperswil-Jona, 12. Mai 2007: Das Verbandsbeschwerderecht
steht unter Beschuss. Auf Bundesebene, aber auch in verschiedenen Kantonen.
Der Regierungsrat von Schaffhausen hat einen entsprechenden parlamentarischen
Vorstoss abgelehnt und damit das kantonale Verbandsbeschwerderecht geschützt.
Auch der Regierungsrat des Kantons Aargau lehnt eine Abschaffung des kantonalen
Beschwerderechts ab. Seine Begründung: Es sei wünschenswert,
wenn die mit den aargauischen Verhältnissen vertrauten Verbände
ihre Interessen einbringen. Dank ihrem Fachwissen und den guten Kontakten
liessen sich Konflikte oft direkt und unbürokratisch lösen.
Dass die Verbände keine Bauverhinderer sind, ist dank einer Studie
des eidgenössischen Wirtschaftsamtes SECO inzwischen auch belegt.
Die bisherige Handhabung der kantonalen Beschwerdemöglichkeit durch
die Verbände müsste sowohl die St.Galler Regierung als auch
das Parlament zu einer positiven Bewertung dieses Rechtsmittels bewegen.
Denn nur dank diesem kantonalen Beschwerderecht konnten wertvolle Naturobjekte
und erhaltenswerte Bauten vor der Zerstörung bewahrt werden: Amphibienlaichgebiete
anstatt Deponien, gesunde Ufervegetationen anstatt Bauzonen, eine als
Ausstellungsraum genutzte historische Lokremise anstatt Parkplätze.
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Die Teilnehmenden der VCS-Hauptversammlung rufen alle Stimmbürgerinnen
und Stimmbürger auf, die kurzsichtige Entscheidung der Regierung
und des Parlaments zu korrigieren und damit Nein zu sagen zur Zerstörung
von Natur und Heimat.
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Von den PolitikerInnen aller Parteien erwartet die VCS -Hauptversammlung,
dass sie sich klar und unmissverständlich hinter das Beschwerderecht
und damit den Schutz von Umwelt und Heimat und letztlich hinter den
Rechtsstaat stellen.
Ohne Beschwerderecht sind den Verbänden als Anwälte des Natur-
und Heimatschutzes die Hände gebunden. Denn wo kein Kläger ist,
kann auch kein Richter ungesetzliche Bauvorhaben korrigieren und damit
Gesetzesverstösse unterbinden.
Das Verbandsbeschwerderecht gehört zu einem funktionierenden Rechtsstaat.
Darum Nein zur Abschaffung, Nein zum VI. Nachtrag zum Verwaltungsrechtspflegegesetz.

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Unterlagen HV
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Medienbericht HV |
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Medienmitteilung Einladung |
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Vorbericht und Traktanden |
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Jahresbericht 06 |
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Rechnung 06 |
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Bilanz 06 |
Der neue Vorstand:
Präsidium und Vorstand der VCS Sektion St.Gallen/Appenzell setzen
sich neu wie folgt zusammen: Ruedi Blumer, Kantonsrat
(Gossau) und Martin Stamm (St.Gallen) als Co-Präsidenten;
Doris Königer (St.Gallen), Daniel Schöbi
(St.Gallen), Urs Bernhardsgrütter, Nationalrat (St.
Gallen).
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