Dank Parkplatzbewirtschaftung weniger Autoverkehr

MIGROS und VCS sind sich einig

St. Gallen, 25. November 2007. Die VCS Sektion St.Gallen/Appenzell sieht sich mit der Migros einig: Die Parkplatzbewirtschaftung reduziert den Einkaufsverkehr, ohne dass deswegen insgesamt weniger gekauft würde. Dies bestätigte der Mediensprecher der Migros Ostschweiz im Sarganserländer vom 20. November. Die Parkplatzbewirtschaftung gehört seit einem Leitentscheid des Bundesgerichtes 1999 zum Umwelt-Standard von Einkaufszentren.

Der VCS legt Wert auf die Feststellung, dass die Parkplatzbewirtschaftung keine «VCS-Bedingung» ist, wie dies von der Migros behauptet wird. Die Bewirtschaftungspflicht ist Teil des von der politischen Gemeinde Mels verfügten Bauentscheids vom Oktober 2004. Es erstaunt, dass es der mächtigste Detailhändler der Schweiz für notwendig erachtet, falsche Behauptungen zu verbreiten.

Der VCS stellt befriedigt fest, dass der Umsatz im Pizolpark trotz Parkgebühr nicht rückläufig und «absolut im Budget» liege. Nach Aussagen des Migros-Sprechers komme es vermehrt zu Grosseinkäufen, was mehrere Einzelfahrten einzusparen vermag. Die Gebühren entfalten wie erwünscht auch im Melser Riet ihre positive Wirkung: Weniger Verkehr und Luftverschmutzung bei gleichem Umsatz.

Bewirtschaftungspflicht liegt im öffentlichen Interesse
Seit einem Bundesgerichts-Entscheid von 1999 kommen Einkaufszentren aus Umweltschutzgründen nicht mehr um die Parkgebühr herum. Das oberste Gericht hielt 1999 in seinem Leitentscheid fest: «Die kantonalen Instanzen haben nicht behauptet, mit der angeordneten Parkplatzbewirtschaftung könnten überregional (...) lufthygienische Verbesserungen erreicht werden. Hingegen nehmen sie an, durch die Gebührenpflicht könne erreicht werden, dass Kunden aus dem Nahbereich des Einkaufszentrums auf den Gebrauch des Autos eher verzichteten als ohne die Massnahme. Insbesondere kann (..) verhindert werden, dass Personen, welche bisher ihre Einkäufe im Dorf zu Fuss oder per Velo erledigt haben, in Zukunft das Auto benützen. Ausserdem bestehe die Möglichkeit, dass auch Autokundinnen und -kunden wegen der Parkgebühr ihr Einkaufsverhalten änderten, indem sie Einkäufe zusammenfassten und vorwiegend noch die Grosseinkäufe mit dem Auto tätigten. An einer solchen lokal wirksamen Massnahme besteht grundsätzlich ein öffentliches Interesse.» 

Weitere Infos:

Zum Rekursentscheid Rheinpark

Zur Einsprache Rheinpark

Dossier Einkaufsverkehr

Säntispark

Pizolpark

Verbandsbeschwerderecht

Parkplatzbewirtschaftung nützt


Einkaufsverkehr:

Gemäss aktuellem Microzensus 2005 des Bundesamtes für Statistik macht der Einkaufsverkehr inzwischen 11.4% aller Verkehrszwecke aus. Nach dem Freizeitverkehr (44.7%) und dem Weg zur Arbeit (23.4%) steht das Einkaufen damit an dritter Stelle des Gesamtverkehrsvolumens.