St. Gallen, 25. November 2007. Die VCS
Sektion St.Gallen/Appenzell sieht sich mit der Migros einig: Die Parkplatzbewirtschaftung
reduziert den Einkaufsverkehr, ohne dass deswegen insgesamt weniger gekauft
würde. Dies bestätigte der Mediensprecher der Migros Ostschweiz
im Sarganserländer vom 20. November. Die Parkplatzbewirtschaftung
gehört seit einem Leitentscheid des Bundesgerichtes 1999 zum Umwelt-Standard
von Einkaufszentren.
Der VCS legt Wert auf die Feststellung, dass die Parkplatzbewirtschaftung
keine «VCS-Bedingung» ist, wie dies von der Migros behauptet
wird. Die Bewirtschaftungspflicht ist Teil des von der politischen Gemeinde
Mels verfügten Bauentscheids vom Oktober 2004. Es erstaunt, dass
es der mächtigste Detailhändler der Schweiz für notwendig
erachtet, falsche Behauptungen zu verbreiten.
Der VCS stellt befriedigt fest, dass der Umsatz im Pizolpark trotz Parkgebühr
nicht rückläufig und «absolut im Budget» liege.
Nach Aussagen des Migros-Sprechers komme es vermehrt zu Grosseinkäufen,
was mehrere Einzelfahrten einzusparen vermag. Die Gebühren entfalten
wie erwünscht auch im Melser Riet ihre positive Wirkung: Weniger
Verkehr und Luftverschmutzung bei gleichem Umsatz.
Bewirtschaftungspflicht liegt im öffentlichen Interesse
Seit einem Bundesgerichts-Entscheid von 1999 kommen Einkaufszentren aus
Umweltschutzgründen nicht mehr um die Parkgebühr herum. Das
oberste Gericht hielt 1999 in seinem Leitentscheid fest: «Die kantonalen
Instanzen haben nicht behauptet, mit der angeordneten Parkplatzbewirtschaftung
könnten überregional (...) lufthygienische Verbesserungen erreicht
werden. Hingegen nehmen sie an, durch die Gebührenpflicht könne
erreicht werden, dass Kunden aus dem Nahbereich des Einkaufszentrums auf
den Gebrauch des Autos eher verzichteten als ohne die Massnahme. Insbesondere
kann (..) verhindert werden, dass Personen, welche bisher ihre Einkäufe
im Dorf zu Fuss oder per Velo erledigt haben, in Zukunft das Auto benützen.
Ausserdem bestehe die Möglichkeit, dass auch Autokundinnen und -kunden
wegen der Parkgebühr ihr Einkaufsverhalten änderten, indem sie
Einkäufe zusammenfassten und vorwiegend noch die Grosseinkäufe
mit dem Auto tätigten. An einer solchen lokal wirksamen Massnahme
besteht grundsätzlich ein öffentliches Interesse.»

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Weitere
Infos:
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Zum Rekursentscheid Rheinpark |
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Zur Einsprache Rheinpark |
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Dossier Einkaufsverkehr |
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Säntispark |
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Pizolpark |
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Verbandsbeschwerderecht |
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Parkplatzbewirtschaftung nützt |
Einkaufsverkehr:
Gemäss aktuellem Microzensus 2005 des Bundesamtes für Statistik
macht der Einkaufsverkehr inzwischen 11.4% aller Verkehrszwecke aus. Nach
dem Freizeitverkehr (44.7%) und dem Weg zur Arbeit (23.4%) steht das Einkaufen
damit an dritter Stelle des Gesamtverkehrsvolumens. |