VCS-Sektion St. Gallen / Appenzell zur NFA-Ausführungsgesetzgebung

NFA: Vortritt dem öffentlichen Verkehr

St. Gallen, 15. Februar 2005. Die VCS-Sektion St. Gallen / Appenzell beurteilt die zurzeit im Vernehmlassungsverfahren stehende Ausführungsgesetzgebung zum Neuen Finanzausgleich (NFA) kritisch. Die knappen finanziellen Ressourcen sind in effiziente Verkehrsträger zu investieren. Denn gegen die Verkehrsprobleme in den Agglomerationen gibt es nur ein wirksames und zugleich finanzierbares Mittel: höhere Marktanteile beim Öffentlichen Verkehr.

Der NFA soll verstärkt auf den öffentlichen Verkehr und den Langsamverkehr in den Agglomerationen setzen. Die Abgeltungen für den Regionalen Personenverkehr (RPV) in den Randregionen sind zu stabilisieren. Die Erweiterungen des Nationalstrassennetzes sollen zudem dem Referendum unterstellt werden.

Im Rahmen der NFA-Ausführungsgesetze sind «Beiträge an Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Agglomerationen» vorgesehen. Diese Formulierung unterscheidet nicht zwischen öffentlichem und privatem Verkehr und klammert den Langsamverkehr ganz aus. Die Beschränkung auf Infrastrukturanlagen lässt zudem befürchten, dass Beiträge an Busbetriebe (für Fahrzeuge, Fahrleitungen usw.) nicht möglich sein werden. Die Finanzierung neuer Strassen-infrastrukuren (Südumfahrung St. Gallen, Umfahrung Herisau, Strassentunell Rapperswil) unter dem Titel «Agglomerationsverkehr» steht für den VCS jedoch nicht zur Debatte. Die Beiträge sollen ausgerichtet werden für Investi-tionen in den öffentlichen Verkehr auf Schiene und Strasse sowie den Langsamverkehr. Gerade in der Ostschweiz besteht im ÖV-Bereich ein grosser Nachholbedarf. Die Agglomerationen St. Gallen, Gossau/Herisau, das Rheintal, Rorschach und Rapperswil/Jona verfügen über einen unterdurchschnittlichen ÖV-Marktanteil - und leiden unter entsprechenden Verkehrsproblemen auf den Strassen.

Seit Eröffnung der St. Galler Stadtautobahn im Jahr 1987 hat sich der Strassenverkehr verdoppelt, während die Passagierzahlen der VBSG stagnieren. Eine zugkräftige S-Bahn, die diesen Namen auch verdient, ein Tram oder eine Stadtbahn sowie attraktive Agglobus-systeme sind notwendig, um die Stadt als Lebensraum attraktiv zu gestalten.

Beim Regionalen Personenverkehr ist vorgesehen, die Abgeltungen des Bundes von heute durchschnittlich 69 auf 50 % zu kürzen. Damit droht dem öffentlichen Verkehr in Rand- und Bergregionen der Kahlschlag, müssten die betroffenen Kantone willens und in der Lage sein, die wegfallenden Bundesbeiträge zu kompensieren. Die Abgeltungen für den Regionalverkehr ausserhalb der Agglomerationen sollte darum auf der heutigen Höhe von rund 80 % der ungedeckten Kosten belassen werden. Damit könnte die Förderung des öffentlichen Agglomerationsverkehrs auch die politische Akzeptanz der Randregionen erhalten.

Während das bestehende Nationalstrassennetz zum Teil von den Kantonen mitfinanziert ist, sind die Nationalstrassen mit dem NFA zur ausschliesslichen Bundesaufgabe geworden. Neu ins Autobahnnetz aufgenommene Strecken sind damit zu 100 Prozent vom Bund zu finanzieren. Das Nationalstrassennetz wurde vom Volk beschlossen. Folgerichtig sind darum Erweiterungen des Nationalstrassennetzes dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Davon betroffen wäre allenfalls auch die Umfahrung Herisau oder der Seetunell Rapperswil, sofern der Bund diese Projekte in das Nationalstrassennetz aufnehmen würde.

Die Lösung unserer Verkehrsprobleme liegt nicht auf der Strasse. Investitionen in den öffentlichen Verkehr sind um den Faktor 10 effizienter als ein weiterer Ausbau städtischer Strassennetze. Der NFA muss die Weichen richtig stellen, damit Bund, Kantone und die Agglomerationen die knappen finanziellen Mittel richtig investieren können.

60 Autos - ein Bus, gleich viele Menschen transportiert.

Die Lösung unserer Verkehrsprobleme liegt nicht auf der Strasse. Investitionen in den öffentlichen Verkehr sind um den Faktor 10 effizienter als ein weiterer Ausbau städtischer Strassennetze.


Links:

VCS-Studie richtig verkehrt


Agglomerationsbus Rorschach