toggenburg

Thurlandschaft zwischen Wattwil und Ebnat-Kappel:Hier quert die Schnellstrasse auf einem Damm die Talebene

Umfahrungsprojekte Bütschwil und Wattwil

Einsprache gegen die geplanten Umfahrungsstrassen im Toggenburg

Weitere Infos:

Link

Strassenraumgestaltung Wattwil

Zum Referendum

Haltung VCS

Kantonsratsdebatte:
Umfahrung Bütschwil

Link Wattwil

Kantonsratsdebatte:
Umfahrung Wattwil

Dossier Umfahrungen


Flankierende Massnahmen rechtlich nicht abgesichert

Die Gemeinde Bütschwil hat für die Umsetzung von flankierenden Verkehrsmassnahmen ein verkehrstechnisches Konzept erstellen lassen. Ideen, wie der Strassenraum der Ortsdurchfahrt gestaltet werden soll, sind vorhanden. Die Gemeinde Wattwil ist bereits weiter. Für einen Teil der Umgestaltung liegt das Genehmigungsprojekt vor. Es hat auch bereits eine Referendumsabstimmung überstanden. Die anderen Teilprojekte wurden durch den Gemeinderat zur weiteren Bearbeitung freigegeben.

Die z.T. fortgeschrittenen Planungen in den beiden Gemeinden begrüssen wir. Leider sind deren Umsetzungen aber keine zwingenden Voraussetzungen für den Bau der Umfahrungsstrassen. Ein negativer Entscheid an der Urne oder eine verzögernde Einsprache genügt, und die Umfahrungsstrassen werden in Betrieb genommen, ohne dass die flankierenden Massnahmen umgesetzt sind. Angesichts der Belastungen in Millionenhöhe, die auf die Gemeinden zukommen, ist diese Befürchtung nicht unberechtigt.

Damit sichergestellt werden kann, dass die geplanten Umfahrungsstrassen im Toggenburg nicht ohne Rückbau der entsprechenden Ortsdurchfahrten realisiert werden, sind die kantonalen Projekte rechtlich an die Umsetzung der flankierenden Massnahmen zu binden.


 

St. Gallen, 28. Juni 2010. Der VCS St.Gallen/Appenzell hinterfragt die Verkehrsanalyse im Umweltverträglichkeitsbericht und zweifelt an der 50-prozentigen Entlastungswirkung der geplanten Umfahrungsstrassen im Toggenburg. Gleichzeitig fordert er eine rechtliche Bindung der flankierenden Massnahmen zur Verkehrsreduktion in den Dorfdurchfahrten Wattwil und Bütschwil an das Grossprojekt. Drei berechtigte Gründe für eine Einsprache!

Die Projektunterlagen der beiden Umfahrungsstrassen von Wattwil und Bütschwil liegen seit Anfang Juni öffentlich auf. Die Dossiers umfassen auch je einen Umweltverträglichkeitsbericht UVB, die u.a. Aussagen über das aktuelle und das nach der Eröffnung der Umfahrungsstrassen zu erwartende Verkehrsaufkommen machen.

Wo wieviel Verkehr in Zukunft durch das Toggenburg rollen wird, sind die beiden wichtigsten Grundlagen für die Beurteilung der möglichen Auswirkungen der beiden Strassenprojekte auf die Bevölkerung und die Umwelt. Dementsprechend ist den Verkehrszahlen ganz besondere Aufmerksamkeit zu schenken und deren Berechnung hat mit grösstmöglicher Sorgfalt sowie mit der passenden Genauigkeit zu erfolgen.

Unvollständige Verkehrsanalyse

Der UVB stützt sich im Falle von Wattwil auf ein «altes» Verkehrsmodell aus dem Jahre 2001 ab, dessen Verkehrszahlen auf den aktuellen Stand hochgerechnet wurden. Für Bütschwil fehlt ein solches Modell gänzlich. Mit einer angenommenen Zuwachsrate von 1.5 Prozent pro Jahr wurden die Zahlen auf den Zeitpunkt der Eröffnung der Umfahrungsstrassen extrapoliert. Die Entlastungswirkung der Umfahrungsstrassen wurde in beiden Fällen lediglich abgeschätzt. Diese betrage maximal 50 Prozent

In der ganzen Analyse wurde schlicht vernachlässigt, dass eine solch attraktive neue Verbindung zusätzlichen Verkehr im Toggenburg generieren wird. Herr und Frau Schweizer werden vermehrt durchs Toggenburg fahren anstatt auf anderen Routen (Verkehrsverlagerung). Sie werden motiviert sein, ihr Auto häufiger aus der Garage und die täglichen Strecken unter die Räder zu nehmen (Neuverkehr). Der Gesamtverkehr wird im Vergleich zu den Jahren vor den Umfahrungsstrassen deutlich stärker zunehmen (das zeigt auch ein Vergleich mit den aktuellen Verkerhrszahlen aus Bazenheid). Auf das Toggenburg wird also noch mehr Verkehr, insbesondere auch Schwerverkehr über die Rickenroute, zukommen!

Keine Legitimation

Dass die Ergebnisse dieser unvollständigen Verkehrsanalyse darüber hinaus für eine Legitimation der Umfahrungsstrassen nicht ausreicht, hat der Kantonsrat im Rahmen des 15. Strassenbauprogramms für die Jahre 2009 bis 2013 beschlossen: «... Nach den Vorgaben der St.Galler Strassenbaupolitik und des 13. Strassenbauprogramms kann eine Umfahrungsstrasse nur realisiert werden, wenn die Entlastungswirkung mindestens 50 Prozent und der durchschnittliche tägliche Verkehr (DTV) über 10'000 Fahrzeuge pro Tag beträgt. ...». Der Kanton läuft Gefahr, dass er 330 Mio. Franken (!) in Massnahmen investiert, welche nicht jene Wirkung zu erzielen vermögen, welche Regierung und Parlament erwarten.

Der VCS wird aus diesen Gründen innert der Auflagefrist Einsprache gegen die beiden Umfahrungsprojekt erheben.