Linienplan Ostwind

Schönheitsfehler im Tarifverbund Ostwind müssen korrigiert werden

Kurz- oder Kürzeststrecken?

Der Tarifverbund Ostwind ist eine gute Sache, aber die Ausgestaltung der Kurzstrecken auf dem St.Galler Stadtnetz ist nicht kundenfreundlich. Der VCS fordert, dass der Kurzstreckentarif in der Zone St.Gallen auf eine Strecke von mindestens fünf Haltestellen ausgedehnt wird.

Im 3. öV-Programm von 2003 noch auf Ende 2006 geplant, im 4. öV-Programm von 2008 auf Ende desselben Jahres versprochen und nun nochmals um ein halbes Jahr verspätet: Die Ostschweizerinnen und Ostschweizer brauchen viel Geduld, bis sie sich endlich über die Einführung des integralen Tarifverbundes freuen können. Gerade für das Ostschweizer öV-Netz mit seinen vielen verschiedenen Verkehrsträgern ist der Tarifverbund besonders wertvoll. Umsteigeverbindungen zwischen Bus und Bahn und wieder Bus sind häufig. Wo bisher zwei, drei Billete erforderlich waren, reicht künftig ein einziges aus.

Für kurze Strecken gilt in etlichen Gemeinden im Verbundgebiet ein reduzierter Lokaltarif. Ausgerechnet die Stadt St.Gallen gibt sich hier knausrig. Was als Kurzstreckentarif verkauft wird, ist in Wirklichkeit ein Kürzeststreckentarif.

Beispiele gefällig?

Vom der Kreuzbleiche zum Marktplatz, vom Hauptbahnhof zum Volksbad, vom Marktplatz nach St.Fiden oder von der HSG zum Bleicheli. Vom Hinterberg zum Bahnhof Haggen oder vom Gallusmarkt ins Neudorf. Typische Kurzstreckenverbindungen dürfte man meinen. Aber alle diese Strecken führen über vier Haltestellen. Damit wird derselbe Fahrpreis fällig wie für eine Fahrt von Abtwil ins Heiligkreuz oder von Teufen nach Mörschwil.

Eine Verlängerung der Kurzstrecke auf mindestens fünf Haltestellen wäre problemlos machbar. Was dadurch an Einnahmen verloren geht, wird durch zusätzliche Fahrgäste aufgewogen. Etwas mehr Grosszügigkeit schadet der Attraktivität des Busnetzes und dem Image der Ostschweizer Metropole sicher nicht.

Eine Grossstadt wird St.Gallen in den kommenden Jahren kaum werden, aber eine „Kleinststadt“ mit „Kürzeststrecken“ muss es ja auch nicht sein.

Link www.ostwind.ch

Weitere Infos:

www.ostwind.ch


Wie macht‘s der ZVV?

red/ In den ZVV-Zonen der Städte Zürich und Winterthur besteht ebenfalls ein Kurzstrecken-Tarif. Die Kurzstrecken-Billette gelten für eine Strecke von etwa zwei Fahrkilometern und kosten Fr. 2.50 ohne und Fr. 2.10 mit Halbtax. Zudem ist eine Mehrfahrtenkarte erhältlich. Zwei Kilometer entsprechen der Strecke vom Marktplatz bis zum Neudorf oder vom Bahnhof bis zum Lerchenfeld, also 7 bis 8 Haltestellen. Der Preis des Kurzstrecken-Billetts ist in St.Gallen mit Fr. 2.20 ohne resp. Fr. 2.- immerhin etwas tiefer. Allerdings sollen in St.Gallen aus unerfindlichen Gründen keine der praktischen Mehrfahrtenkarten für Kurzstrecken ausgegeben werden.