Auenlandschaft

VCS unterstützt Referendum gegen Abschaffung des kantonalen Verbandsbeschwerderechtes

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Referendumsbogen pdf

St. Gallen, 19. Dezember 2006. Der VCS unterstützt das Referendum gegen die Abschaffung des kantonalen Verbandsbeschwerderechtes.

Der St. Galler Kantonsrat hat in der Novembersession 2006 beschlossen, das kantonale Recht auf Verbandsbeschwerde abzuschaffen. Dies würde bedeuten, dass die lokalen Naturschutzvereine und der Heimatschutz sich nicht mehr mit rechtlichen Mitteln gegen die Zerstörung von geschützten Naturobjekten oder Bauten wehren können; auch wenn das Recht auf ihrer Seite steht. Die St. Galler Umweltverbände haben deshalb einhellig beschlossen, das kantonale Beschwerderecht zu verteidigen und haben das Referendum ergriffen.

Der VCS ist von dieser Gesetztesänderung nicht unmittelbar betroffen, weil sein Beschwerderecht auf der nationalen Gesetzgebung beruht. Gleichwohl unterstützt er das Referendum, weil dadurch ein rechtstaatlich bedenkliches Präjudiz gegen den Natur- und Umweltschutz geschaffen wird.

Weitere Infos:

Link Referendumskomitee

pro natura lokal 3/06: Spezialausgabe zum Thema Verbandsbeschwerderecht

VCS-Rechenschaftsbericht Verbandsbeschwerderecht


Foto oben: Pierre Walz, Pro Natura, aufgenommen 1995 während einem Augenschein zu einer erfolgreich geführten Einsprache in einer Auenlandschaft.