St. Gallen, 19. Dezember 2006. Der VCS
unterstützt das Referendum gegen die Abschaffung des kantonalen Verbandsbeschwerderechtes.
Der St. Galler Kantonsrat hat in der Novembersession 2006 beschlossen,
das kantonale Recht auf Verbandsbeschwerde abzuschaffen. Dies würde
bedeuten, dass die lokalen Naturschutzvereine und der Heimatschutz sich
nicht mehr mit rechtlichen Mitteln gegen die Zerstörung von geschützten
Naturobjekten oder Bauten wehren können; auch wenn das Recht auf
ihrer Seite steht. Die St. Galler Umweltverbände haben deshalb einhellig
beschlossen, das kantonale Beschwerderecht zu verteidigen und haben das
Referendum ergriffen.
Der VCS ist von dieser Gesetztesänderung nicht unmittelbar betroffen,
weil sein Beschwerderecht auf der nationalen Gesetzgebung beruht. Gleichwohl
unterstützt er das Referendum, weil dadurch ein rechtstaatlich bedenkliches
Präjudiz gegen den Natur- und Umweltschutz geschaffen wird.

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Weitere
Infos:
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Link Referendumskomitee |
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pro natura lokal 3/06: Spezialausgabe zum Thema
Verbandsbeschwerderecht |
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VCS-Rechenschaftsbericht Verbandsbeschwerderecht |
Foto oben: Pierre Walz, Pro Natura, aufgenommen 1995 während einem
Augenschein zu einer erfolgreich geführten Einsprache in einer Auenlandschaft.
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