St. Gallen, 19. September 2006. Die Gemeinde
St. Margrethen hat die Baubewilligung für die Sanierung des Einkaufszentrums
Rheinpark erteilt. Doch sie ignorierte dabei die vom kantonalen Amt für
Umweltschutz geforderten Massnahmen. Deshalb ist der VCS gezwungen, Rekurs
gegen die Baubewilligung zu erheben. Die Gemeinde trägt die Verantwortung
für die Verzögerung des Baubeginns.
Der Gemeinderat von St. Margrethen hat am 26. Juni über das Baugesuch
zur Sanierung des Rheinparks entschieden und die vom VCS in seiner Einsprache
geforderte Einführung einer Parkplatzgebühr abgewiesen. Die
Stellungnahme des Amtes für Umweltschutz (AfU) zum Baugesuch erfolgte
am 8. August, also eineinhalb Monate später. Der Gemeinderat entschied
also über das Baugesuch, ohne die Stellungnahme des Kantons abzuwarten!
Hätte er sie abgewartet, so wären ihm die zahlreichen Widersprüche
zu seiner eigenen Bewertung aufgefallen. Der Gemeinderat gibt zu, dass
er verpflichtet ist, „darauf hinzuwirken, dass eine Bewirtschaftung
der Parkplätze eingeführt wird.“ Darauf hinwirken heisse
aber nicht verfügen, hält sie lapidar fest. Mit keinem Wort
wird erwähnt, wie sie denn dieser gesetzlichen Pflicht nachkommen
will. Das AfU sagt klipp und klar, dass das Projekt im Bereich Luftreinhaltung
nur dann den Vorschriften über den Schutz der Umwelt entspreche,
„wenn die genannten Vorgaben realisiert werden.“ Und zu den
genannten Vorgaben gehört gemäss AfU die Parkplatzbewirtschaftung.
Um diese Massnahme will sich die Gemeinde drücken, obwohl sich der
Rheinpark bereits in einem Gebiet mit übermässigen Immissionen,
das heisst mit dauernder Überschreitung der NOx-Grenzwerte befindet.
Die Parkplatzbewirtschaftung führt zu einer Reduktion der überflüssigen
Fahrten. Bei zwei Franken Parkplatzgebühr fährt man nicht mehr
für ein Brötchen ins Einkaufszentrum. Wer seinen grossen Wocheneinkauf
erledigen will, für den fällt die Parkgebühr nicht ins
Gewicht. Die Reduktion der Fahrtenzahl bedeutet deshalb keinesfalls einen
entsprechenden Umsatzrückgang.
Die vom Gemeinderat beklagte Abwanderung der Schweizer Kundschaft ins
nahe Ausland hat auch ohne Parkplatzgebühr im Rheinpark stattgefunden.
Andererseits kommen 40% der Rheinparkkundinnen und -kunden laut Aussage
der Betreiber aus dem nahen Ausland. Hier scheint für den Gemeinderat
die „Abwanderung aus dem Ausland“ kein Problem zu sein. Und
diese Kundschaft kommt trotz des viel höheren Preisniveaus in die
Schweiz.
Die Parkplatzbewirtschaftung ist an vielen Orten eingeführt. Sie
hat sich als Mittel zur Begrenzung des motorisierten Individualverkehrs
bewährt. Für eine Ausnahmeregelung für den Rheinpark besteht
kein Anlass.

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Weitere Infos:
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Parkplatzbewirtschaftung nützt |
Forderungen des VCS:
In seiner Einsprache verlangt der VCS konkret:
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eine manipulationssichere Parkplatzbewirtschaftung ab der ersten
Minute ohne Rückerstattung aufgrund der gesetzlichen
Verpflichtung zur Emissionsreduktion und der durch das Bundesgericht
bestätigten Rechtspraxis
-
eine Gebührenhöhe in der Grössenordnung von Fr.
2.- pro Stunde
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eine bauliche Abtrennung der Kundenparkplätze von jenen der
Angestellten
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