Rheinpark st. Margrethen

Rekurs gegen Baubewilligung zum Umbau und Erweiterung Rheinpark St. Margrethen

Gemeinde verzögert Sanierung des Rheinparks
 

St. Gallen, 19. September 2006. Die Gemeinde St. Margrethen hat die Baubewilligung für die Sanierung des Einkaufszentrums Rheinpark erteilt. Doch sie ignorierte dabei die vom kantonalen Amt für Umweltschutz geforderten Massnahmen. Deshalb ist der VCS gezwungen, Rekurs gegen die Baubewilligung zu erheben. Die Gemeinde trägt die Verantwortung für die Verzögerung des Baubeginns.

Der Gemeinderat von St. Margrethen hat am 26. Juni über das Baugesuch zur Sanierung des Rheinparks entschieden und die vom VCS in seiner Einsprache geforderte Einführung einer Parkplatzgebühr abgewiesen. Die Stellungnahme des Amtes für Umweltschutz (AfU) zum Baugesuch erfolgte am 8. August, also eineinhalb Monate später. Der Gemeinderat entschied also über das Baugesuch, ohne die Stellungnahme des Kantons abzuwarten! Hätte er sie abgewartet, so wären ihm die zahlreichen Widersprüche zu seiner eigenen Bewertung aufgefallen. Der Gemeinderat gibt zu, dass er verpflichtet ist, „darauf hinzuwirken, dass eine Bewirtschaftung der Parkplätze eingeführt wird.“ Darauf hinwirken heisse aber nicht verfügen, hält sie lapidar fest. Mit keinem Wort wird erwähnt, wie sie denn dieser gesetzlichen Pflicht nachkommen will. Das AfU sagt klipp und klar, dass das Projekt im Bereich Luftreinhaltung nur dann den Vorschriften über den Schutz der Umwelt entspreche, „wenn die genannten Vorgaben realisiert werden.“ Und zu den genannten Vorgaben gehört gemäss AfU die Parkplatzbewirtschaftung. Um diese Massnahme will sich die Gemeinde drücken, obwohl sich der Rheinpark bereits in einem Gebiet mit übermässigen Immissionen, das heisst mit dauernder Überschreitung der NOx-Grenzwerte befindet.

Die Parkplatzbewirtschaftung führt zu einer Reduktion der überflüssigen Fahrten. Bei zwei Franken Parkplatzgebühr fährt man nicht mehr für ein Brötchen ins Einkaufszentrum. Wer seinen grossen Wocheneinkauf erledigen will, für den fällt die Parkgebühr nicht ins Gewicht. Die Reduktion der Fahrtenzahl bedeutet deshalb keinesfalls einen entsprechenden Umsatzrückgang.

Die vom Gemeinderat beklagte Abwanderung der Schweizer Kundschaft ins nahe Ausland hat auch ohne Parkplatzgebühr im Rheinpark stattgefunden. Andererseits kommen 40% der Rheinparkkundinnen und -kunden laut Aussage der Betreiber aus dem nahen Ausland. Hier scheint für den Gemeinderat die „Abwanderung aus dem Ausland“ kein Problem zu sein. Und diese Kundschaft kommt trotz des viel höheren Preisniveaus in die Schweiz.

Die Parkplatzbewirtschaftung ist an vielen Orten eingeführt. Sie hat sich als Mittel zur Begrenzung des motorisierten Individualverkehrs bewährt. Für eine Ausnahmeregelung für den Rheinpark besteht kein Anlass.

Weitere Infos:

Zum Rekursentscheid

Zur Einsprache

Dossier Einkaufsverkehr

Säntispark

Pizolpark

verbandsbeschwerderecht

Parkplatzbewirtschaftung nützt


Forderungen des VCS:

In seiner Einsprache verlangt der VCS konkret:

  • eine manipulationssichere Parkplatzbewirtschaftung ab der ersten Minute ohne Rückerstattung aufgrund der gesetzlichen
    Verpflichtung zur Emissionsreduktion und der durch das Bundesgericht bestätigten Rechtspraxis

  • eine Gebührenhöhe in der Grössenordnung von Fr. 2.- pro Stunde

  • eine bauliche Abtrennung der Kundenparkplätze von jenen der Angestellten