Rheinpark st. Margrethen

Einsprache gegen Umbau und Erweiterung Rheinpark St. Margrethen

VCS fordert Parkplatzbewirtschaftung

St. Gallen, 14. März 2006. Das vor über 30 Jahre erstellte Einkaufszentrum Rheinpark in St. Margrethen soll einem Umbau unterzogen und an die heutigen Kundenbedürfnisse angepasst werden. Der VCS verlangt, dass sich der Rheinpark nicht nur an den Kundenbedürfnissen orientiert, sondern auch die einschlägigen umweltrechtlichen Vorgaben einhält.

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verbandsbeschwerderecht

Parkplatzbewirtschaftung nützt

Der VCS bedauert, dass im Rahmen des Umbaus und der Erweiterung des Einkaufszentrums Rheinpark keine Parkplatzbewirtschaftung vorgesehen ist. Damit entspricht das Bauvorhaben nicht der gesetzlichen Verpflichtung zur Reduktion von Luftschadstoff-Emissionen, was als klare Rechtsverletzung zu werten ist. Zwar wird die Erreichbarkeit des Rheinparks durch öffentliche Verkehrsmittel verbessert und die Anzahl der
Parkplätze gemäss Umweltverträglichkeitsbericht von heute 1227 auf noch 1031 reduziert. Aus Sicht des VCS ist diese Parkplatzzahl noch immer als zu hoch zu bewerten. In seiner Einsprache beschränkt er sich aber auf die Durchsetzung der Parkplatzbewirtschaftung als zentrale Forderung.

Der kantonale Richtplan sieht für neue Einkaufszentren neben einer guten Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr die Parkplatzbewirtschaftung zwingend vor, während bestehende Zentren im Rahmen von grösseren Renovationen einer Sanierungspflicht unterstehen. Alle Einkaufszentren im Kanton St.Gallen in vergleichbarer Grösse wie der Säntispark oder das im Bau befindliche Einkaufszentrum Stadion St.Gallen bewirtschaften bereits heute ihre Kundenparkplätze oder sehen dies ab Eröffnung vor. Auch für den zurzeit im Umbau befindlichen Pizolpark ist nach der Neueröffnung Mitte nächsten Jahres die Parkplatzbewirtschaftung verbindlich geregelt. Schon aufgrund der Rechts- und Lastengleichheit können daher Gratisparkplätze beim Rheinpark nicht hingenommen werden. Unfair wäre die Beibehaltung der Gratisparkplätze auch gegenüber den Fachgeschäften und Detaillisten in den Zentren von St.Gallen oder Rorschach: Hier sind gebührenpflichtige Parkplätze schon längst eine Selbstverständlichkeit.

Im Umweltverträglichkeitsbericht zum Bauprojekt wird der Verzicht auf die Parkplatzbewirtschaftung mit der Konkurrenz- und Grenzlage zu Österreich begründet. Der Verzicht auf Gratisparkplätze führe angeblich zu grenzüberschreitendem Mehrverkehr. Aufgrund des grossen Preisgefälles zwischen der Schweiz und dem benachbarten EU-Ausland von rund 30% ist jedoch aus Sicht des VCS die Gefahr einer weiteren Kundenabwanderung bei einer Parkierungsgebühr von 2 bis 3 Franken pro Einkauf vernachlässigbar. Die Probleme des Detailhandels in der Hochpreisinsel Schweiz können und dürfen
nicht auf Kosten der Umwelt gelöst werden. Die Verkehrs- und Umweltprobleme - gerade im Bereich der Luftreinhaltung - sind vermehrt kantons- und länderübergreifend anzugehen. Im benachbarten Vorarlberg steht im Rahmen des Verkehrskonzepts 2005 die Einführung von Parkplatzbewirtschaftungssystemen erstmals zur Diskussion. Eine entsprechende grenzüberschreitende Regelung für das ganze Rheintal müsste Ziel einer koordinierten Umweltpolitik sein.

Der VCS stellt sich weder gegen die vorgesehene Dachbegrünung noch das projektierte Kinderparadies. Rheinparken ja - aber nicht mehr zum Nulltarif. Was der VCS damit fordert ist einzig die Einhaltung geltender umweltrechtlichen Normen. Die Betreiberin des Rheinparks hätte es in der Hand gehabt, mit einer rechtskonformen Projekteingabe den Baubeginn nicht unnötig aufs
Spiel zu setzen. Dank einer speditiven Einsprachebehandlung durch die zuständige Gemeinde lässt sich diese durch die Bauherrschaft selbst verursachte Verzögerung auf ein Minimum reduzieren.


Forderungen des VCS:

In seiner Einsprache verlangt der VCS konkret:

  • eine manipulationssichere Parkplatzbewirtschaftung ab der ersten Minute ohne Rückerstattung aufgrund der gesetzlichen
    Verpflichtung zur Emissionsreduktion und der durch das Bundesgericht bestätigten Rechtspraxis

  • eine Gebührenhöhe in der Grössenordnung von Fr. 2.- pro Stunde

  • eine bauliche Abtrennung der Kundenparkplätze von jenen der Angestellten