Rheinpark st. Margrethen

Medienkonferenz zum Verbandsbeschwerderecht:
Kein Verzögern, Verhindern oder Verkaufen, sondern Umwelt schützen

VCS-Rechenschaftsbericht 2003/2006

Weitere Infos:

Unterlagen zur Medienkonferenz

St. Gallen, 19. Mai 2006. An ihrer Medienkonferenz legte die VCS Sektion St.Gallen /Appenzell Rechenschaft ab zur Anwendung des Verbandsbeschwerderechts für die Jahre 2003 bis 2006.

Seit 2003 wurde in 15 Fällen das Verbandsbeschwerderecht in Anspruch genommen. Im gleichen Zeitraum konnten 13 Fälle abgeschlossen werden. In 86 Prozent liess sich für die Umwelt oder die Verkehrssicherheit eine positive bzw. zumindest teilweise positive Verbesserung erwirken. Nur in zwei Fällen viel das Ergebnis der Einsprache negativ bzw. eher negativ aus. Das Verbandsbeschwerderecht steht national wie auch im Kanton St.Gallen unter Druck. Der VCS und andere Umweltverbände sehen sich von den Gegnern dieses für den Schutz der Umwelt wichtigen Rechtsmittels immer wieder mit ungerechtfertigten Vorwürfen konfrontiert. Das Verbandsbeschwerderecht würde benutzt, um Projekte zu verzögern oder gar zu verhindern. In gewissen Medien wurde sogar behauptet, der VCS würde Einsprachen aufgrund von Geldzahlungen wieder zurücknehmen. VCS-Präsidentin Doris Königer nahm in der Medienkonfernez klar Stellung zu den unhaltbaren Vorwürfen: Der VCS verzögert und verhindert keine Projekte, sondern stehe für den Schutz der Umwelt ein. Was den ehrenrührigen Vorwurf der Käuflichkeit betrifft hielt Königer fest, dass der VCS als Gesamtverband bereits im Jahr 2004 sich von einer unabhängigen Stelle (Treuhandgesellschaft KPMG Legal) ein Inventar über seine Rechtsverfahren von 1999 bis 2004 erstellen liess. Es wurde beglaubigt, dass kein einziger Rechtsmittel-Rückzug gegen Entgelt erfolgt war. Die neuen Behauptungen in gewissen Gratis-Druckerzeugnissen entbehren jeder Grundlage.

Vorstandsmitglied und Verkehrsplaner Andreas Bernhardsgrütter legte am Beispiel der aktuellen Einsprache Rheinpark St.Margrethen dar, dass es dem VCS nicht um das Verhindern oder Verzögern dieser Renovation geht, sondern um den Schutz der Umwelt. Untersuchungen haben gezeigt, dass sich mit einer flächen-deckenden Bewirtschaftung von Kundenparkplätzen mit mind. Fr. 2 pro Stunde die Fahrleistung bei publikumsintensiven Einrichtungen wie Einkaufszentren, Freizeitzentren und Fachmärkte um 9 bis 13 Prozent reduzieren lässt. Die Bewirtschaftung von Parkplätzen ist damit eine wirksame Massnahme zur Reduktion des motorisierten Einkaufs- und Freizeitverkehrs. Eine Einschätzung, die im übrigen auch vom Bundesgericht geteilt wird. Eine Bewirtschaftungspflicht verhindert zudem eine Schlechterstellung und damit eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber den Detaillisten in den Stadtzentren.

Gleichbehandlung mit Aldi gefordert

Vorstandsmitglied und Kantonsrat Ruedi Blumer legte die Haltung des VCS gegenüber Aldi und Lidl dar. Er hielt fest, dass diese neuen Discounter die kantonale Richtplanung aushebeln. Das Verhältnis zwischen verfügbaren (Gratis-)Parkplätzen und der Verkaufsfläche liege gegenüber herkömmlichen grossen Einkaufszentren um das drei- bis fünffache höher. Diese Privilegierung sei ungerecht, umweltschädigend und wettbewerbsverzerrend. Der VCS fordert von der St.Galler Regierung, den kantonalen Richtplan so anzupassen, dass dieser auch für periphere Verkaufsgeschäfte unter 1000m2 Fläche greift