St. Gallen, 19. Mai 2006. An ihrer Medienkonferenz
legte die VCS Sektion St.Gallen /Appenzell Rechenschaft ab zur Anwendung
des Verbandsbeschwerderechts für die Jahre 2003 bis 2006.
Seit 2003 wurde in 15 Fällen das Verbandsbeschwerderecht in Anspruch
genommen. Im gleichen Zeitraum konnten 13 Fälle abgeschlossen werden.
In 86 Prozent liess sich für die Umwelt oder die Verkehrssicherheit
eine positive bzw. zumindest teilweise positive Verbesserung erwirken.
Nur in zwei Fällen viel das Ergebnis der Einsprache negativ bzw.
eher negativ aus. Das Verbandsbeschwerderecht steht national wie auch
im Kanton St.Gallen unter Druck. Der VCS und andere Umweltverbände
sehen sich von den Gegnern dieses für den Schutz der Umwelt wichtigen
Rechtsmittels immer wieder mit ungerechtfertigten Vorwürfen konfrontiert.
Das Verbandsbeschwerderecht würde benutzt, um Projekte zu verzögern
oder gar zu verhindern. In gewissen Medien wurde sogar behauptet, der
VCS würde Einsprachen aufgrund von Geldzahlungen wieder zurücknehmen.
VCS-Präsidentin Doris Königer nahm in der Medienkonfernez klar
Stellung zu den unhaltbaren Vorwürfen: Der VCS verzögert und
verhindert keine Projekte, sondern stehe für den Schutz der Umwelt
ein. Was den ehrenrührigen Vorwurf der Käuflichkeit betrifft
hielt Königer fest, dass der VCS als Gesamtverband bereits im Jahr
2004 sich von einer unabhängigen Stelle (Treuhandgesellschaft KPMG
Legal) ein Inventar über seine Rechtsverfahren von 1999 bis 2004
erstellen liess. Es wurde beglaubigt, dass kein einziger Rechtsmittel-Rückzug
gegen Entgelt erfolgt war. Die neuen Behauptungen in gewissen Gratis-Druckerzeugnissen
entbehren jeder Grundlage.
Vorstandsmitglied und Verkehrsplaner Andreas Bernhardsgrütter legte
am Beispiel der aktuellen Einsprache Rheinpark St.Margrethen dar, dass
es dem VCS nicht um das Verhindern oder Verzögern dieser Renovation
geht, sondern um den Schutz der Umwelt. Untersuchungen haben gezeigt,
dass sich mit einer flächen-deckenden Bewirtschaftung von Kundenparkplätzen
mit mind. Fr. 2 pro Stunde die Fahrleistung bei publikumsintensiven Einrichtungen
wie Einkaufszentren, Freizeitzentren und Fachmärkte um 9 bis 13 Prozent
reduzieren lässt. Die Bewirtschaftung von Parkplätzen ist damit
eine wirksame Massnahme zur Reduktion des motorisierten Einkaufs- und
Freizeitverkehrs. Eine Einschätzung, die im übrigen auch vom
Bundesgericht geteilt wird. Eine Bewirtschaftungspflicht verhindert zudem
eine Schlechterstellung und damit eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber
den Detaillisten in den Stadtzentren.

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Gleichbehandlung mit
Aldi gefordert
Vorstandsmitglied und Kantonsrat Ruedi Blumer legte die Haltung des
VCS gegenüber Aldi und Lidl dar. Er hielt fest, dass diese neuen
Discounter die kantonale Richtplanung aushebeln. Das Verhältnis zwischen
verfügbaren (Gratis-)Parkplätzen und der Verkaufsfläche
liege gegenüber herkömmlichen grossen Einkaufszentren um das
drei- bis fünffache höher. Diese Privilegierung sei ungerecht,
umweltschädigend und wettbewerbsverzerrend. Der VCS fordert von der
St.Galler Regierung, den kantonalen Richtplan so anzupassen, dass dieser
auch für periphere Verkaufsgeschäfte unter 1000m2 Fläche
greift
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