Einkaufen in der Innenstadt

VCS zum Regionalplan G-Standorte Region St. Gallen

Einkaufen in den Ortszentren

Links:

VCS Stellungnahme zum regionalen Richtplan (pdf)

VCS-Vernehmlassung kant. Richtplan 2006

St. Gallen, 15. Juli 2006: Die Regionalplanung St.Gallen hat in einer umfassenden Planung die bestehenden und künftigen Standorte für Einkaufszentren festgelegt. Der VCS hat im Rahmen seiner Vernehmlassung die Planung begrüsst und einige Änderungsanträge eingebracht. So schlug er vor, auch die Discounter einzubeziehen, und die Anforderungen bezüglich der Fuss- und Radverkehrserschliessung zu erhöhen.

Der Richtplan des Kantons St.Gallen unterscheidet unter K-Standorten (K wie Kanton), in denen vorwiegend sperrige Güter wie Möbel in Fachmärkten angeboten werden, und den G-Standorten (G wie Gemeinde), in denen auch Güter des täglichen Bedarfes oder «zentrenrelevante Nutzungen» wie Bücher, Kleider oder Kleinelektronik angeboten werden. Während die K-Standorte vom Kanton bestimmt werden, sind die Regionen für die G-Standorte zuständig. Die Region St.Gallen hat nun ihre G-Standorte im Rahmen einer Planung festgelegt und diese einer Vernehmlassung unterstellt.

Gute Grundlage

Es ist für die Lebensqualität der Bevölkerung wichtig, dass ein umfassendes Einkaufsangebot mit Gütern des täglichen Bedarfes in den Ortschaften und Quartieren bestehen bleibt. Dies betrifft namentlich die wachsende Zahl der älteren Personen, welche für eine eigenständige Bewältigung des Alltags auf nahe Einkaufsmöglichkeiten angewiesen sind. Die gemeindeübergreifende Behandlung von Einkaufsstandorten für Güter des täglichen Bedarfs und von zentrenrelevanten Nutzungen stellt einen wichtigen Schritt dar. Erstmals besteht eine übergeordnete Planung, die sich umfassend dem Thema annimmt. Es wurde erkannt, dass der Bau von Einkaufzentren nicht nur die Standortgemeinde betrifft, sondern die gesamte Region.

Das in den verschiedenen Standorten zusammengezählte Flächenpotential übersteigt den tatsächlichen Bedarf. So stellen denn die Regionsgemeinden richtig fest, «dass die G-Standortplanung die Notwendigkeit der Diskussion von flankierenden Massnahmen zur Sicherstellung der Grundversorgung noch verstärkt». Der VCS schlägt daher vor, solche flankierenden Massnahmen bereits innerhalb der Planung aufzuzeigen.

Auch Discounter einbeziehen

Die vorliegende Planung umfasst die vom Kanton vorgegebenen Parameter bezüglich minimaler Grösse und Nutzungsart, und berücksichtigt nur grössere Zentren. Es können aber durchaus auch kleinere Vorhaben überörtliche Auswirkungen auf das Verkehrsgeschehen und damit die Umwelt sowie die Siedlungsstruktur haben. Ein Aldi mit 150 Parkplätzen führt zu etwa 1200 Fahrten. Die Entwicklung mit verschiedenen Discountern (Denner, Lidl, Aldi), aber auch grössere Tankstellenshops abseits des Siedlungsgebietes, sind im vorliegenden Bericht nicht abgedeckt. Der VCS fordert deshalb eine Ergänzung zu diesem Thema. Dabei geht es nicht darum, diese Discounter zu verbieten. Sie sind aber so anzuordnen, dass die Einflüsse auf Umwelt und Siedlungsentwicklung möglichst gering bleiben.

Neue Einkaufsstandorte

Die Aufname der neuen Einkaufsstandorte St.Gallen St.Fiden/Bach, St.Gallen Güterbahnhof und Gossau Butterzentrale als G-Standort erscheinen wegen ihrer zentralen und gut erschlossenen Lage als sinnvoll. Diese Einschätzung gilt nicht für den geplanten Standort Herisau Cilanderstrasse, der am Ortsrand liegt und das bestehende Angebot im Zentrum der Gemeinde Herisau schwächt. Es müsste im Interesse der Gemeinde Herisau selbst liegen, das bestehende Angebot im Ortszentrum nicht mit neuen Angeboten ausserhalb des Siedlungsschwerpunktes zu konkurrenzieren.

Die gesamte Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden.

 


Erschliessung Langsamverkehr verbessern

Der Erschliessung für den Fuss- und Radverkehr kommt bei der vorliegenden Planung eine entscheidende Bedeutung zu. So besteht bei Gütern des täglichen Bedarfes ein Anteil des Fuss- und Radverkehrs von 58 Prozent. In den Objektblättern zu den einzelnen Standorten wurden die Voraussetzungen zur Erschliessung mit dem öV und dem Auto dargestellt. In diesem Sinne erwartet der VCS bei den einzelnen Standorten auch Angaben zur Erschliessung mit dem Langsamverkehr, wo diese ungenügend ist.