St. Gallen, 15. Juli 2006: Die Regionalplanung
St.Gallen hat in einer umfassenden Planung die bestehenden und künftigen
Standorte für Einkaufszentren festgelegt. Der VCS hat im Rahmen seiner
Vernehmlassung die Planung begrüsst und einige Änderungsanträge
eingebracht. So schlug er vor, auch die Discounter einzubeziehen, und
die Anforderungen bezüglich der Fuss- und Radverkehrserschliessung
zu erhöhen.
Der Richtplan des Kantons St.Gallen unterscheidet unter K-Standorten
(K wie Kanton), in denen vorwiegend sperrige Güter wie Möbel
in Fachmärkten angeboten werden, und den G-Standorten (G wie Gemeinde),
in denen auch Güter des täglichen Bedarfes oder «zentrenrelevante
Nutzungen» wie Bücher, Kleider oder Kleinelektronik angeboten
werden. Während die K-Standorte vom Kanton bestimmt werden, sind
die Regionen für die G-Standorte zuständig. Die Region St.Gallen
hat nun ihre G-Standorte im Rahmen einer Planung festgelegt und diese
einer Vernehmlassung unterstellt.
Gute Grundlage
Es ist für die Lebensqualität der Bevölkerung wichtig,
dass ein umfassendes Einkaufsangebot mit Gütern des täglichen
Bedarfes in den Ortschaften und Quartieren bestehen bleibt. Dies betrifft
namentlich die wachsende Zahl der älteren Personen, welche für
eine eigenständige Bewältigung des Alltags auf nahe Einkaufsmöglichkeiten
angewiesen sind. Die gemeindeübergreifende Behandlung von Einkaufsstandorten
für Güter des täglichen Bedarfs und von zentrenrelevanten
Nutzungen stellt einen wichtigen Schritt dar. Erstmals besteht eine übergeordnete
Planung, die sich umfassend dem Thema annimmt. Es wurde erkannt, dass
der Bau von Einkaufzentren nicht nur die Standortgemeinde betrifft, sondern
die gesamte Region.
Das in den verschiedenen Standorten zusammengezählte Flächenpotential
übersteigt den tatsächlichen Bedarf. So stellen denn die Regionsgemeinden
richtig fest, «dass die G-Standortplanung die Notwendigkeit der
Diskussion von flankierenden Massnahmen zur Sicherstellung der Grundversorgung
noch verstärkt». Der VCS schlägt daher vor, solche flankierenden
Massnahmen bereits innerhalb der Planung aufzuzeigen.
Auch Discounter einbeziehen
Die vorliegende Planung umfasst die vom Kanton vorgegebenen Parameter
bezüglich minimaler Grösse und Nutzungsart, und berücksichtigt
nur grössere Zentren. Es können aber durchaus auch kleinere
Vorhaben überörtliche Auswirkungen auf das Verkehrsgeschehen
und damit die Umwelt sowie die Siedlungsstruktur haben. Ein Aldi mit 150
Parkplätzen führt zu etwa 1200 Fahrten. Die Entwicklung mit
verschiedenen Discountern (Denner, Lidl, Aldi), aber auch grössere
Tankstellenshops abseits des Siedlungsgebietes, sind im vorliegenden Bericht
nicht abgedeckt. Der VCS fordert deshalb eine Ergänzung zu diesem
Thema. Dabei geht es nicht darum, diese Discounter zu verbieten. Sie sind
aber so anzuordnen, dass die Einflüsse auf Umwelt und Siedlungsentwicklung
möglichst gering bleiben.
Neue Einkaufsstandorte
Die Aufname der neuen Einkaufsstandorte St.Gallen St.Fiden/Bach, St.Gallen
Güterbahnhof und Gossau Butterzentrale als G-Standort erscheinen
wegen ihrer zentralen und gut erschlossenen Lage als sinnvoll. Diese Einschätzung
gilt nicht für den geplanten Standort Herisau Cilanderstrasse, der
am Ortsrand liegt und das bestehende Angebot im Zentrum der Gemeinde Herisau
schwächt. Es müsste im Interesse der Gemeinde Herisau selbst
liegen, das bestehende Angebot im Ortszentrum nicht mit neuen Angeboten
ausserhalb des Siedlungsschwerpunktes zu konkurrenzieren.
Die gesamte Stellungnahme kann hier
heruntergeladen werden.
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Erschliessung Langsamverkehr verbessern
Der Erschliessung für den Fuss- und Radverkehr kommt bei der vorliegenden
Planung eine entscheidende Bedeutung zu. So besteht bei Gütern des
täglichen Bedarfes ein Anteil des Fuss- und Radverkehrs von 58 Prozent.
In den Objektblättern zu den einzelnen Standorten wurden die Voraussetzungen
zur Erschliessung mit dem öV und dem Auto dargestellt. In diesem
Sinne erwartet der VCS bei den einzelnen Standorten auch Angaben zur Erschliessung
mit dem Langsamverkehr, wo diese ungenügend ist.
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