St. Gallen, 10. Mai 2005: Der Stadtrat hat die Einsprache des VCS zum geplanten Fachmarkt des OBI beim Säntispark in gewichtigen Teilen gutgeheissen. Gleichwohl bleiben grundsätzliche Bedenken des VCS offen, da der Stadtrat weder die Parkplatzzahl reduzieren will, noch eine Gesamtschau mit dem Säntispark als notwendig erachtet.
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mehr Infos:
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VCS-Einsprache zum
OBI-Fachmarkt
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Teilerfolg
Der Stadtrat hat die Einsprache des VCS zum Fachmarkt des OBI beim Säntispark in gewichtigen Teilen geschützt. So soll gemäss Botschaft an den Gemeinderat eine Parkplatzbewirtschaftung vorgeschreiben, die zulässige Fahrtenzahl beschränkt und die Informationen zum ÖV-Angebot verbessert werden. Dies sind durchaus wichtige Teilerfolge, dürften aber an der grundsätzlichen Haltung des VCS zu diesem Vorhaben nichts ändern.
Die geplante Verkaufsfläche von 11'500 m2 ist deutlich Grösser als das Westzenter und in etwa gleich gross wie die Gesamtfläche des bestehenden Säntisparkes. Es handelt sich also um ein grosses Vorhaben mit erheblichem Verkehrspotential in einem bereits heute stark belasteten Gebiet.
Gesamtschau notwendig
Der OBI steht betrieblich und auch örtlich in einem engen Zusammenhang mit dem Säntispark. So sollen mit dem Bau des mit rund 11'500 m2 grossen Fachmarktes heute im Säntispark enthaltenen Teile des Migros in den OBI verlagert werden. Dadurch werden dort Flächen für einen Ausbau frei, welche durch grundversorgungs- und zentrumsrelevante Nutzungen belegt werden dürften, was einen erheblichen Einfluss auf das Verkehrsaufkommen hat. Flächen mit Lebensmittel werden deutlich von mehr Kunden aufgesucht, als Fachmärkte.
Zudem soll der bestehende Parkplatz des Säntispark auch von OBI-Kunden mitgenutzt werden. Damit besteht die Möglichkeit einer stärkeren Belegung des heutigen Parkplatzes mit entsprechenden verkehrlichen Auswirkungen. Aus der Sicht des VCS besteht deshalb ein enger örtlicher und betrieblicher Zusammenhang zwischen dem geplanten OBI und dem bestehenden Säntispark. Dieser Zusammenhang gilt es auch im Rahmen einer Gesamtschau mit einem entsprechenden Umweltverträglichkeitsbericht zu berücksichtigen. Die Erweiterung einer bestehenden Anlage führt gemäss Umweltschutzgesetz dazu, dass die gesamte Anlage den heute gültigen gesetzlichen und planerischen Anforderungen entsprechen muss. Diese Sichtweise wurde immer wieder vom Bundesgericht bestätigt, zuletzt im Fall eines geplanten Neubaus der Migros neben dem bestehenden Seedammzenter in Pfäffikon (SZ). Doch der Stadtrat ignoriert die durch die Rechtssetzung gesetzten Standarts und hat in diesem Punkt die VCS-Einsprache abgewiesen. Es ist zu vermuten, dass der Stadtrat im Rahmen der Migros-Einsprache gegen das Stadion Winkeln der Migros entsprechende Zusagen gemacht hat, welche damals zum Rückzug der Einsprache führte. So setzte sich der Stadtrat selber unter Zugzwang.
Der VCS ist zuversichtlich, dass er im Verlauf der weiteren rechtlichen Auseinandersetzung in diesem wichtigen Punkt Recht behält und nimmt den bisherigen Teilerfolg mit Genugtuung zur Kenntnis.
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Zwischenspiel im Gemeinderat
Bevor der Beschluss des Stadtrates an eine nächste Instanz gezogen werden kann, ist der Gemeinderat mit der Beratung des Überbauungsplanes an der Reihe. Der VCS geht davon aus, dass sich der Gemeinderat mit einem rechtswidrigen Vorhaben befasst und seine Beratungen in diesem Sinne reine Zeitverschwendung darstellen, da das Vorhaben ohnehin einem allfälligen Instanzenweg kaum standhalten dürfte.
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