Verbandsbeschwerderecht:

Der VCS bereichert sich nicht!

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verbandsbeschwerde.ch


St. Gallen, 29. April 2004. Der VCS sieht sich seit Wochen mit schweren Anschuldigungen im Zusammenhang mit der Wahrnehmung des Verbandsbeschwerderechts konfrontiert. Ostschweizer Medien haben das Thema aufgenommen und im Zusammenhang mit Projekt Einkaufszentrum mit Stadion St.Gallen West die Frage aufgeworfen, ob sich der VCS am Rekursrückzug bereichert hat.

Der VCS setzt sich für eine menschen- und umweltgerechte Verkehrspolitik ein. Er ist zur Finanzierung seiner Arbeit in hohem Masse auf Mitgliederbeiträge und Spenden angewiesen. Dank kommerziellen Aktivitäten (Versicherungen, Billettverkäufe) können grossangelegte Kampagnen, wie z.B. die aktuelle bundesweite Lärmkampagne, durchgeführt werden.

Das Verbandsbeschwerderecht ist auch für die VCS Sektion St.Gallen/Appenzell ein wichtiges Werkzeug, spielt insgesamt aber nur eine Nebenrolle. Im Zentrum der ehrenamtlichen Vorstandsarbeit und unseres Teilzeitsekretariats stand im vergangenen Jahr die Studie 'Richtig verkehrt! Agglomeration St.Gallen – Ideen für die Zukunft'. Weiter haben wir uns an zahlreichen Vernehmlassungen beteiligt, an verschiedensten kantonalen Konzepten mitgearbeitet sowie Gemeinden und andere Interessierte in Verkehrsfragen beraten.

Wenn im Rahmen eines Bauprojekts die Anliegen einer nachhaltigen Verkehrspolitik zuwenig berücksichtigt werden bzw. gegen das geltende Umweltrecht verstossen wird, nimmt der VCS seine Aufgabe wahr und vertritt die Interessen der Umwelt. Wenn sich die Bauwilligen an das Gesetzt halten, gibt es unserseits keine Einsprache. Je nach Fall zieht sich ein Verfahren über Monate, ja Jahre hin. Dies erfordert Kontinuität und grosses Fachwissen nicht nur in verkehrstechnischen, sondern auch juristischen Fragen. Darum werden von Fall zu Fall externe Spezialisten beigezogen. Dies ist in einem Rekursverfahren auch im Interesse der Gegenpartei, lassen sich doch so oft einfacher und schneller für alle Seiten akzeptable Lösungen finden. Im konkreten Fall des Stadionprojekts wurde dem VCS eine Parteienentschädigung zugesprochen. Dies ist auch bei anders gelagerten Vergleichsvereinbarungen absolut üblich. Die gesprochene Summe deckt dabei nur einen kleinen Teil der angefallenen Kosten.

Fazit: Der VCS steht ein für eine nachhaltige Verkehrspolitik, während die Promotoren des Stadions in erster Linie legitime finanzielle Interessen vertreten. Der VCS ist durchaus auch für eine Bereicherung – aber von Umwelt, Natur und Lebensqualität!

Weitere Infos

Angriff der Migros auf das Verbandsbeschwerderecht
4. Dezember 2004


Dossier Winkeln / Stadion
29. April 2004


Der Fall Säntispark
30. September 2004

Presse

Tagblatt vom 27. April 2004

Stadionvergleich: Geld für den VCS

Aufwandsentschädigung von rund 10 000 Franken für den VCS St. Gallen/Appenzell (runterscrollen)


NZZ Online
25. April 2004:

Umweltverbände unter Verdacht

Um den Erpressungsvorwurf herrscht Uneinigkeit