Einsprachefrist abgelaufen: Aldi kommt nach Altenrhein

Immer mehr motorisierte Einkaufswägeli

Eine unheilvolle Entwicklung ist im Gang - Umweltstandards werden unterlaufen.

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Dossier Einkaufsverkehr

Eingabe des VCS zur revidierten Richtplanung St. Gallen

St.Gallen, 7. Juli 2004. Gestern verstrich die zweiwöchige Einsprachefrist zum Neubau einer Aldi-Verkaufsstelle in unmittelbarer Nachbarschaft der Hundertwasser-Markthalle in Altenrhein. Ungenutzt, obwohl die vorgesehenen 164 Parkplätze im Vergleich zur geplanten Verkaufsfläche völlig überrissen ist. Das zu erwartende zusätzliche Verkehrsaufkommen ist zusammen mit der bereits bestehenden «Markthalle» alles andere als umweltverträglich.

Das Verbandsbeschwerderecht greift erst ab 5000 m2 Verkaufsfläche beziehungsweise bei publikumsintensiven Anlagen ab 300 Parkplätzen. Mit einer Ladenfläche von 862 m2 entspricht der geplante Aldi-Supermarkt etwa einem Zehntel der Grösse des Gallus-Marktes in St.Gallen (8300 m2), der über 560 Parkplätze verfügt. Für die Aldi-Verkaufsfläche steht also fast dreimal soviel Parkraum zur Verfügung. Beim Einkaufszentrum / Stadion West in St.Gallen wären es bei einer ähnlich grosszügigen Regelung über 5'000 Parkplätze! Dabei sind die bereits bestehenden Parkplätze beim Hundertwasser-Haus noch nicht einmal mitberücksichtigt. Im Gegensatz zu Gallusmarkt und EKZ Stadion West ist auch keine Parkplatzbewirtschaftung oder Verbesserungen bei der Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln vorgesehen. Nicht motorisierte Konsumentinnen und Konsumenten haben das Nachsehen, die Anwohnerinnen und Anwohner den Mehrverkehr.

Dass es auch anders geht zeigt die Stadt Uster, die im Agglomerationsgürtel keine weiteren Einkaufszentren mit Gütern des täglichen Bedarfs mehr akzeptiert. Auch in weiteren Regionen (Zürcher Oberland, Zürichsee und Schwyz) lässt sich ein Trend gegen weitere Einkaufszentren in Gewerbe- und Industriezonen erkennen. Dies aus der Einsicht heraus, dass bestehende Detaillisten und Fachgeschäfte noch mehr unter Druck kommen. Der Konsum von Gütern des täglichen Bedarfs gehört zur Grundversorgung und muss auch Menschen ohne Auto zugänglich sein. Nicht nur in den Städten, sondern auch in kleineren Orten. Das Beispiel Aldi zeigt, dass im Kanton St. Gallen das Umdenken hin zu einer raumplanerischen Gesamtsicht noch nicht stattgefunden hat.

Kommentar

Jetzt gegensteuern

Aldi, Lidl und Denner fahren die gleiche Strategie: Irgendwo in einer Gewerbezone werden billige Blechkisten hingestellt und darum herum wird ein grosser Parkplatz gebaut. Dieses Konzept hat offenbar in den Nachbarländern Erfolg. Die Folgen kann man in Frankreich, Italien oder Deutschland fast in jeder Ortschaft betrachten: die ursprünglich kleingewerblichen Einkaufstrukturen - der Laden um die Ecke - ging verloren. In den Dörfern und in Stadtzentren kann man kaum noch ein Brot kaufen. Der Supermercato ist irgendwo im Getto weit ab von den Wohngebieten und kann nur noch mit dem Auto erreicht werden. Wer kein Auto besitzt, bleibt auf der Strecke, weil diese Supermärkte auch kaum je mit einem Bus erschlossen sind. Jetzt soll es, wenn es nach den Plänen der Discounter geht, auch in der Schweiz so werden. Die bestehenden raumplanerischen und umweltrechtlichen Instrumente greifen hier nicht. Diese sind auf grössere Fachmärkte und Einkaufszentren ausgelegt. Entsprechend unterlaufen diese neuen Läden Umweltstandarts - wie sie dank dem Verbandsbeschwerderecht erreicht wurden.

Da liegt es an den kantonalen und kommunalen Behörden, entsprechende Gegeninstrumente zu entwickeln. Notwendig wäre etwa ein Verbot, in abseits gelegenen Gewerbe- und Industriezonen publikumsintensive Anlagen sowie Einkaufsangebote mit Gütern des täglichen Bedarfs einzurichten. Zudem gilt es, geltende Umweltstandards wie eine Bewirtschaftung von Parkplätzen, sowie eine notwendige Erschliessung mit öffentlichen Verkehrsmittel auch auf kleinere Läden auszudehnen, wenn sie abseits von Orts- und Quartierzentren erstellt werden sollen. Im weiteren ist die zulässige Parkplatzzahl in den Baureglementen der Gemeinden nach oben zu begrenzen.

Andreas Bernhardsgrütter