Verwaltungsgericht St. Gallen schützt VCS-Rekurs zum Säntispark

keine Gratisparkplätze mehr

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St. Gallen, 30. September 2003. Das Verwaltungsgericht hat in einem Rekursverfahren des Verkehrs-Clubs der Schweiz die Verpflichtung zur Parkplatzbewirtschaftung gutgeheissen. Der Säntispark darf künftig keine Gratis-Parkplätze mehr anbieten. Bewirtschaftete Parkplätze helfen mit, die Verkehrszunahme zu dämpfen und gelten als wirkungsvolle Umweltauflage in Schadstoff-überlasteten Gebieten.

Mit Urteil vom 26. August 2003 hat das Verwaltungsgericht St. Gallen einen Rekurs des Verkehrs-Clubs der Schweiz teilweise gutgeheissen. Die Säntispark-Geschichte ist lang. 1995 musste der VCS vor demselben Gericht erkämpfen, dass die Erstellung einer zusätzlichen Parkplatzanlage dem Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung untersteht. Vier Jahre später, 1999 reichte die Migros ein neues Gesuch für die bereits vorgenommene Parkplatz-Erweiterung zusammen mit der Erweiterung der Fitnesszone und des Verkaufstraktes ein. Die Gemeinde Gaiserwald bewilligte die drei Bauvorhaben mit der Auflage, alle Publikums-Parkplätze seien zu bewirtschaften. Dies akzeptierte die Migros Genossenschaft nicht und rekurrierte erfolgreich beim Baudepartement des Kantons St. Gallens. Die zuvor geführten Vergleichsverhandlungen scheiterten. Die Auflage beruhe auf keiner gesetzlichen Grundlage, begründete das Baudepartement seinen Entscheid. Schwer verständlich für den VCS, gibt es doch seit längerem einen Bundesgerichtsentscheid in dieser Sache und steht im Massnahmenplan schwarz auf weiss, die Gemeinden sollten auf eine Bewirtschaftung der Parkplätze bei Anlagen mit hohem Kundenpotential hinwirken. Die Angelegenheit kam vor das Verwaltungsgericht. Das Gericht erkannte im Sinne des VCS sehr wohl eine genügende gesetzliche Grundlage für die Anordnung der Parkplatzbewirtschaftung. Analog zum Bundesgericht bejahte das Verwaltungsgericht auch die Wirksamkeit einer Parkplatzgebühr zur Verminderung des Autoverkehrs. Der Verkehrs-Club der Schweiz fühlt sich in seinem Engagement zur Verbesserung der Luftqualität bestätigt und wird sich weiterhin für umweltfreundliche Massnahmen im Verkehr einsetzen.

Das Verwaltungsgericht hat im selben Entscheid die Höhe der vorgesehenen Parkplatzgebühren als ausreichend betrachtet und die Erschliessung des Säntisparks mit öffentlichen Verkehrsmitteln als gut beurteilt. Beide Punkte waren vom VCS ebenfalls beanstandet worden.

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