Webersbleiche und OBI-Fachmarkt: VCS erhebt Einsprache
Unser Ziel: keine Behinderung des öffentlichen Verkehrs!
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Dossier Einkaufsverkehr
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St. Gallen, 28. September 2004: Erneut sah sich der VCS gezwungen, gegen zwei grössere Bauvorhaben Einsprache zu erheben. Im Fall Webersbleiche bestehen nur Unsicherheiten beim Nachweis der unbehinderten Fahrt für den öffentlichen Verkehr. Diese sollten sich rasch beseitigen lassen. Beim Obi-Fachmarkt hingegen geht es um grundsätzliche, raumplanerische Fragen.
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Webersbleiche
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OBI-Fachmarkt
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Gestaltungsplan Webersbleiche
Der VCS begrüsst grundsätzlichen eine Bebauung der Webersbleiche und damit die geplante innerstädtische Verdichtung und Nutzungserweiterung. Dieses Projekt ist raumplanerisch sinnvoll, im Gegensatz zum weiteren Ausbau von Verkaufsflächen an der Peripherie. Trotzdem bestehen im Gestaltungsplan Webersbleiche Mängel, die es zu beheben gilt. Der VCS beschränkt sich bei seiner Einsprache gegen den Überbauungsplan Webersbleiche auf zwei Punkte:
Es soll sichergestellt werden, dass das öffentliche Strassennetz den Zusatzverkehr ohne Beeinträchtigung des öffentlichen Verkehrs verkraften kann. Weiter ist sicherzustellen, dass die vorgesehenen Veloabstellplätze an geeigneter Stelle entstehen.
Massnahmen zur Reduktion des Zusatzverkehrs
Gemäss Verkehrsbericht beträgt das mutmasslich zu erwartende Verkehrsaufkommen in der Abendspitzenstunde etwa 75 Zufahrten und 110 Wegfahrten. Unter Berücksichtigung der heutigen Belastung im Gebiet Webersbleiche ist effektiv mit rund 50 Zufahrten und 80 Wegfahrten zu rechnen. Bereits heute ist der Knoten Blumenbergplatz sowie das Schibenertor in der Abendspitzenstunde aus- bzw. überlastet, was zu den entsprechenden längeren Rückstaus führt. Nach Ansicht der Verfasser des Verkehrsberichts ist es überflüssig, der heutigen Belastung die vielen zusätzlichen Einzelbelastungen der künftigen Bauten hinzuzufügen und dannnachzuweisen, dass bei der Eröffnung der Überbauung Webersbleiche wie auch fünf Jahre später der Blumenbergplatz weiterhin, einfach noch etwas stärker, überlastet ist. Über den Blumenbergplatz verkehren die Buslinien 5, 6 und 9, über das Schibenertor die Buslinien 1, 3, 5, 6, 7 und 11, die Trogenerbahn sowie zahlreicher Postautolinien. Wie Alltagsbeobachtungen zeigen, kann heute schon die angestrebte maximale Privilegierung des öffentlichen Verkehrs in Spitzenzeiten nicht mehr gewährleistet werden. Eine Verschlechterung der Situation für den öffentlichen Verkehr ist aus umweltrechtlicher und lufthygienischer Sicht unzulässig. Dazu ist weder im Verkehrsbericht noch im Umweltverträglichkeitsbericht ein Wort zu lesen. Diese Fragen sind jedoch vorab zu klären. Gegebenenfalls ist mit geeigneten Massnahmen zu erreichen, dass der Zusatzverkehr durch die Überbauung Webersbleiche geringer ausfällt als im Verkehrsbericht berechnet. Aus heutiger Sicht kann dem Erfordernis einer sicheren und flüssigen Verkehrsabwicklung nach Art. 71 BauG nicht Rechnung getragen werden. Vielmehr ist von einer erheblichen zusätzlichen Störung des Verkehrs auszugehen. In seiner Einsprache beantragt der VCS darum, zusätzliche Abklärungen anzustellen sowie Änderungen vorzunehmen, welche eine Reduktion des Zusatzverkehrs bewirken.
Veloparkplätze bei den Haupteingängen
Gemäss den besonderen Vorschriften zum Gestaltungsplan Webersbleiche sind an gut zugänglichen Stellen Veloparkplätze vorzusehen. Im dazugehörigen Umweltverträglichkeitsbericht heisst es, die Attraktivität für Velofahrende werde mit Abstellflächen an der Adlergasse und der Hinteren Schützengasse unmittelbar bei den Haupteingängen gefördert. Diese Absichtserklärung findet sich in der planerischen Ausgestaltung nicht wieder. Der VCS fordert darum, dass Umfang und Platzierung der Veloabstellplätze sowohl im Plan als auch in den besonderen Vorschriften geregelt wird. Zudem ist festzulegen, dass diese Abstellplätze witterungsgeschützt sowie mit einer Vorrichtung zum Abschliessen der Velos versehen sein müssen.
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Überbauungsplan Gaiserwaldstrasse
Grundsätzlicher Natur sind die Vorbehalte des VCS beim Überbauungsplan Gaiserwaldstrasse. In seiner Einsprache legt der VCS in sieben Punkten dar, warum der Gestaltungsplan die Genehmigung zu verweigern ist.
Beurteilung gemäss gültigem Richtplan
Die Migros hat als Bauherrin gerichtlich erstritten, dass das Projekt analog zum Fussballstadion dem neuen Richtplan nicht unterstellt wird. Die Stadionpromotoren stellten sich damals auf denStandpunkt, dass ihr Projekt gemäss altem Richtplan zu beurteilen sei. Der Obi-Fachmarkt ist aber eindeutig innerhalb der Gültigkeit des heute gültigen Richtplans projektiert worden. Richtpläne sind nicht dazu da, laufend mit Ausnahmeregelungen unterlaufen zu werden. Der VCS möchte wissen, mit welcher Begründung das Gericht zu diesem Entscheid gekommen ist.
Umweltverträglichkeitsprüfung für Gesamtanlage
Der VCS verlangt die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, die sowohl den Neubau des Obi-Marktes, aber auch den bestehenden Säntispark umfasst. In der Beurteilung des VCS handelt es sich weniger um den Bau einer neuen Anlage, sondern um die Erweiterung des Säntisparks inkl. seinem Abholmarkt. Im geplanten Obi-Fachmarkt werden zum grössten Teil Nutzungen platziert, welche heute im Säntispark untergebracht sind (Gartencenter, Möbelmarkt, Sportmarkt). Durch den Umzug werden im Säntispark Flächen frei, für die bis jetzt noch keine neue Nutzung bekannt ist, aber ebenfalls wieder für publikumsintensive Verkaufsaktivitäten zum Einsatz kommen dürften. Darüber hinaus werden beide Anlageteile durch einen (begrüssenswerten) Fussweg und mit einer neuen Brücke über den Wiesenbach verbunden. Diese Verbindung wird im Umweltverträglichkeitsbericht explizit als Begründung für einen erheblichen Doppelnutzungsabzug bei der Fahrtenberechnung herangezogen. Auch dies ein Indiz dafür, dass es sich um eine Erweiterung des Säntisparks handelt.
Grundlagen zur Berechnung der Anzahl Kundenparkplätze
Im Gestaltungsplan sind 273 Parkplätze bei einer öV Güteklasse C vorgesehen. Dies entspricht 85% des abgeminderten maximalen Parkplatzbedarfs. Um die VSS Normen aber im Rahmen der Umsetzung des Massnahmenplans Luftreinhaltung anzuwenden, hätte hier ein weit tieferer Bedarf festgelegt werden müssen. Im Verkehrsgutachten ist festgehalten, dass nach dem Bau des EKZ mit Stadion auch das zur Diskussion stehende Überbauungsgelände der Güteklasse B entsprechen wird. Noch aber ist die Realisierung des Stadionprojekts nicht gesichert. Der VCS fordert darum, dass im Überbauungsplan bei der Berechnung der zulässigen Parkplätze die Güteklasse B verbindlich festgehalten und ein entsprechender Vorbehalt in die besonderen Vorschriften aufgenommen wird. Auf jeden Fall aber ist der Massnahmenplan Luftreinhaltung wirkungsvoll umzusetzen.
Behinderung des öffentlichen Verkehrs
Beim Neubau einer Anlage ist sicherzustellen, dass das Strassennetz den zusätzlichen Verkehr auch bewältigen kann (Art. 69bis BauG). Ist dies nicht sichergestellt, wirkt sich das negativ auf die Luftqualität aus (Staus) und behindert die freie Fahrt des öffentlichen Verkehrs. In beidenFällen wäre dies eine Verletzung des Vorsorgeprinzips gemäss Artikel 11 USG. Gemäss UVB ist der Knoten «Russen» schon heute überlastet. Gemäss Verkehrsbericht ist nach dem Bau mit in den werktäglichen Spitzenstunden mit 525 zusätzlichen Fahrten zu rechnen (Ein- und Ausfahrten), an Samstagen mit 610. Das Verkehrsgutachten rechnet mit Rückstaus auf beide Seiten der Zürcher Strasse von über 300 Meter. Auch bei Vornahme einiger Verbesserungen am Knoten «Russen» würde erst die Inbetriebnahme des A1-Anschlusses in Winkeln eine echte Kapazitätserweiterung des Strassennetzes bringen. Der VCS fordert darum, dass die Bauherrschaft einen Zusatz zum Verkehrsguthaben erstellt, der die Auswirkungen des Neubaus auf den Betrieb des öffentlichen Verkehrs unter allen möglichen Szenarien untersucht. Der heutige sowie der verdichtete Busbetrieb (nach Eröffnung des EKZ mit Stadion; öV Klassierung B) darf durch die Vergrösserung der Säntispark-Grossanlage nicht gefährdet werden.
Luftreinhaltung
Bei der Berechnung der NOx-Emissionen im Untersuchungsgebiet geht der UVB in den Jahren 2000 bis 2004 von einer Reduktion von 22% aus. Erwartet wird eine weitere Reduktion um 40% bis ins Jahr 2010. Die NO2-Immissionswerte am Standort Gaiserwald-/Bildstrasse zeigten für die Jahre 1995 bis 1998 eine Abnahme von 36 auf 31 Mikrogramm pro m3. Seit dem Jahr 2000 liegt die Belastung im Bereich von 33 bis 34 Mikrogramm mit der Prognose, dass jährlich mit einer Reduktion von bis zu 8 Mikrogramm zu rechnen ist. Aber: In den vier Jahren, in denen sich die gemessenen Emissionen um 22% reduziert haben, verblieb die Immissionsbelastung bei 33 bis 34 Mikrogramm pro m3. Der UVB erweist sich in diesem Punkt als nicht plausibel und kann darum nicht als Grundlage zur Gesamtbewertung der Umweltbelastung dienen.
ÖV-Erschliessung ungenügend
In den besonderen Vorschriften zum Überbauungsplan ist festgehalten, dass die ausreichende Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr bereits heute (also durch die Linie 7) gegeben sei. Dies trifft mit Sicherheit nicht zu, gehören doch auch Gossau und Herisau zu den wichtigen Einzugsgebieten. Erst mit der rechtlichen Sicherstellung der im Rahmen des Überbauungsplanverfahrens zum Stadion beschlossenen Erweiterung des öffentlichen Verkehrsnetzes trifft dies zu. Weiter wäre eine Verschiebung der heutigen Haltestelle näher zum Eingangsbereich des Baumarkts zu prüfen, und die Installation einer elektronischen Abfahrtsanzeige zwingend vorzusehen.
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Richtplan
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Verkehrsüberlastung
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Luftreinhaltung
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ÖV-Erschliessung
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