Überbauungsplan Migrosmarkt Pizolpark

VCS erhebt Einsprache

St. Gallen, 20. August 2003. Seit Eröffnung des Pizolparks vor dreissig Jahren hat sich die Situation in Mels-Riet sehr verändert. Eine unschöne Ansammlung verschiedenster Einkaufs- und Fachmärkte ist im Autobahnkreuz entstanden mit Ausstrahlung weit über das Sarganserland hinaus. Der grosse Einkaufsverkehr macht es nötig, dass noch mehr Anstrengungen unternommen werden, diesen umweltverträglich zu gestalten.

Ungebrochen wächst das Gebiet Riet mit Einkaufs- und Fachmärkten zu einer grauen Wüste heran. Die Lage ist bewusst auf AutokundInnen aus einer grösseren Region ausgerichtet. Diese finden ideale, laufend optimierte Zufahrten vor und brauchen für einen Parkplatz bis jetzt nichts zu bezahlen. Auch der öffentliche Verkehr aus der näheren Umgebung ist verbessert worden. Doch obwohl der Pizolpark seit Eröffnung der neuen Linien davon profitiert, möchte die Migros erst nach dem Umbau seinen Beitrag daran bezahlen. Von den Distanzen her ist das Einkaufsgebiet mit dem Velo gut erreichbar. Die Zufahrten sind heute aber nicht als optimal einzustufen. Pech hat, wer nach einem Regenguss das Velo nass am Veloständer vorfindet, denn die Migros ist nicht verpflichtet, diese zu überdecken.

Der Verkehrs-Club der Schweiz sieht sich politisch verpflichtet, die grossen Bau- und Renovationsprojekt im Detailhandel und von Freizeitanlagen auf die Einhaltung der Umweltschutzgesetzgebung hin zu überwachen, obwohl das Aufgabe der Behörden der Gemeinde und des Kantons wäre. Im Falle des Pizolparkes haben wir festgestellt, dass die Bemühungen für einen umweltgerechten Verkehr unzureichend sind und nicht genügen, KundInnen zum Umsteigen auf den öffentlichen Verkehr oder das Velo zu bewegen. Der VCS St. Gallen/Appenzell fordert deshalb in seiner Einsprache Verbesserungen in der Velo-Erschliessung, einen sofortigen Beitrag der Migros an die Kosten des öffentlichen Verkehrs und eine Parkplatzbewirtschaftung sowohl für den Pizolpark wie für das Pizolcenter.

Fragen stellt der VCS auch zur Anwendung des Richtplanes. Zum Schutz der Geschäfte in Sargans, Mels und Wangs dürfen im Riet neue Einkaufszentren nur noch einen kleinen Teil der Verkaufsfläche für Lebensmittel und weitere wöchentlich benötigte Dinge zur Verfügung stellen. Sie sind in der Nutzung nicht mehr frei. Für den Pizolpark gelten diese Richtlinien nur bedingt, weil ja kein Neubau sondern eine Renovation ansteht. Es ist aber nicht einsichtig, warum die Fläche für Lebensmittel gegenüber früher noch zunehmen und die Fläche für sperrige Güter nach der Renovation abnehmen soll.

Der VCS stellt sich für konstruktive Gespräche zur Verfügung. Einer Renovation steht er grundsätzlich positiv gegenüber.


noch im Dorf einkaufen können

Der VCS St.Gallen / Appenzell ist gegenüber Einkaufszentren auf der Grünen Wiese skeptisch und verlangt bei entsprechenden Eingaben systematisch die Einhaltung gewisser Bedingungen. Warum?

Der Detailhandel ist gesättigt. Wer mit einem neuen Einkaufszentrum neuen Umsatz generieren möchte, nimmt diesen Umsatz irgendwo weg. Nur weil halt ein neues Einkaufszentrum gebaut wird, wird insgesamt kein einziges "Rüebli" oder auch Haushaltgerät mehr verkauft.

Der Bau von Einkaufszentren an Autobahnaufahrten führt dazu, dass das entsprechende Angebot in den Ortszentren und Quartieren verschwindet. Bereits verfügen selbst mittelgrosse Gemeinden über keinen Optiker, Schuhladen oder Metzger. Wer kein eigenes Auto zur Verfügung hat, ist gezwungen, für den täglichen und wöchentlichen Bedarf umständliche Wege in Kauf zu nehmen - Zwangsmobilität entsteht.

Der VCS setzt sich dafür ein, dass auch nichtmotorisierte Kundinnen und Kunden ihre Besorgungen erledigen können und in ihrer Bewegungsfreiheit nicht eingeschränkt werden. Ein Leben ohne Auto muss auch in den ländlich geprägten Regionen des Kantons möglich bleiben.

Dazu sind einerseits den neuen Bestimmungen des kantonalen Richtplanes - welche klare Anforderungen an solche Bauten stellt - Nachachtung zu verschaffen, andererseits auch eine gute Anbindung an den öffentlichen Verkehr und den Langsamverkehr zu gewährleisten.