Vernehmlassung Richtplan-Anpassungen ' 04 zum Thema Einkaufs- und Freizeitzentren

VCS fordert Verzicht auf geplante Verwässerung

St.Gallen, 21. Mai 2004. Die Sektion St. Gallen/Appenzell des Verkehrs-Clubs der Schweiz hat sich im Rahmen der Vernehmlassung mit den geplanten Anpassungen des Richtplans beschäftigt. Der VCS fordert den Verzicht auf die geplanten Änderungen im Bereich der Einkaufs- und Freizeitzentren.

Die bisher gemachten Erfahrungen in der Anwendung des erst seit April 2002 gültigen Richtplans lassen am guten Willen des Kantons zweifeln, ihn auch um- und -durchzusetzen. Das "Einkaufsstadion St.Gallen West" wäre auf Basis des geltenden Richtplans nicht bewilligungsfähig gewesen. Im Rahmen der Einspracheverhandlungen drohten die Behörden gar damit, gewisse Bestimmungen ausser Kraft zu setzten. Ein Resultat der Auseinandersetzungen um das Stadion scheint nun zu sein, dass dem Richtplan einige der noch bestehenden Zähne gezogen werden sollen.

Im Sinne der Rechtssicherheit verlangt der VCS, auf Änderungen des Richtplans im Bereich von Einkaufs- und Freizeitzentren zu verzichten. Der Richtplan ist ein Führungsinstrument, das erst nach einer gewissen Zeit seine Wirkung entfalten kann. Deshalb ist die vorgesehene Änderungen kaum ein Jahr nach Genehmigung des bestehenden Richtplanes durch den Bundesrat fragwürdig. Hingegen fordert der VCS eine Nachführung des Kapitels "Öffentlicher Verkehr", bei dem nach Verabschiedung des Strategieplanes durch den Kantonsrat neue Grundlagen für Anpassungen bestehen.

Im Detail sehen die Änderungen mit Wil, Buriet und Widnau drei neue kantonale Standorte vor, wo neue Einkaufs- und Freizeitzentren errichtet werden können. Der VCS wehrt sich dagegen, dass sich bald an jede Autobahnausfahrt ein Shoppingcenter oder Fachmarkt anschliesst. Die drei neu aufgenommenen Standorte entsprechen keiner raumplanerischer Gesamtsicht, sondern sind das Ergebnis entsprechender Wünsche der betroffenen Gemeinden bzw. der interessierten Investoren. Neue Standorte sollen nur an bereits gut mit dem öffentlichen Verkehr erschlossenen Lagen erstellt werden können. Es ist unsinnig, die jetzt schon knappen Mittel für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs für eine nachträgliche Erschliessung autogerechter Standorte einzusetzen. An Autobahnausfahrten und periphären Lagen hat der öffentliche Verkehr von Beginn weg schlechte Karten und kann auch mit hohen Investitionen keinen angemessenen Anteil erreichen.

Der VCS ist kritisch gegenüber den im überarbeiteten Richtplan
aufgenommenen Übergangsbestimmungen. Diese ermöglichen trotz fehlender regionaler Gesamtsicht während den nächsten Jahren neue grosse Einkaufszentren mit grundversorgungs- und zentrenrelevanten Nutzung. Die traditionellen Ortszentren werden dadurch konkurrenziert und eine weitere Verkehrszunahme in Kauf genommen. Das ganze Kantonsgebiet ist ausreichend mit Einkaufs- und Freizeiteinrichtungen versorgt, so dass grundsätzlich kein Bedarf an einer Aufweichung der heutigen Richtplanbestimmungen besteht. Ebenso ist der VCS kritisch gegenüber einer Erhöhung der Flächenangaben. Gerade die neusten Entwicklungen mit kleineren Märkten ausländischer Anbieter zeigt, dass dabei bestehende Umweltstandards hinsichtlich der Erschliessung mit öffentlichen Verkehrsmitteln und der Bewirtschaftung von Parkplätzen umgangen werden sollen.

Weitere Unterlagen:

Stellungnahme des VCS als pdf

Empfehlung des ARE/Buwal bei neuen Einkaufszentren (Vernehmlassung)

Presse:

Neue Fachmärkte in Sicht?
Tagblatt, 6. September 2004