Der Kanton St. Gallen macht einen wichtigen Schritt

Bewirtschaftung von Grossparkplätzen

Weitere Infos

Resolution des VCS SG/ App. zur Bewirtschaftung von Besucherparkplätzen

Parkieren bei grösseren Einkaufs- und Freizeitzentren mit über 150 Parkplätzen kostet künftig im Kanton St. Gallen: Die erste Stunde Fr. 2.- und jede weitere Stunde Fr. 1.50. Diese Vorgabe macht die St. Galler Regierung im Rahmen der Überarbeitung der Luftreinhalteverordnung. Eine entsprechende Anhörung zu diesen Massnahmen ist derzeitig in Gang.

Wichtiger Beitrag für weniger Verkehr

Der Einkaufs- und Freizeitverkehr ist für 60 Prozent des Gesamtverkehrs verantwortlich. Grosse Zentren insbesondere an den Autobahnausfahrten tragen wesentlich zum Verkehrswachstum bei. Mit einer Bewirtschaftung der Parkplätze kann ein Teil dieses Verkehrs verhindert oder umgelagert werden. Eine kürzlich veröffentlichte Forschungsarbeit hat ergeben, dass bei einer flächendeckenden Parkgebühr von Fr. 2.- pro Stunde ca. 10 Prozent weniger Kilometer gefahren wird. Die befragten Fahrzeuglenker gaben an, dass sie bei entsprechenden Gebühren entweder ein näheres Einkaufsangebot benutzen oder ihre Einkäufe eher zusammenfassen (Vergleich Kasten).

Gegen Wettbewerbsverzerrung

Während in den Stadtzentren eine monetäre Bewirtschaftung von Parkplätzen die Regel sind, kann man bei den Einkaufszentren auf der grünen Wiese vielfach noch gratis parkieren. Auch neuere Zentren ab 300 Plätzen sind seit einigen Jahren durch die Bundesgerichtsparxis verpflichtet, eine Bewirtschaftung der Parkplätze vorzunehmen. Dies hat bislang den Einkaufszentren mit vielen Gratisparkplätzen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem Gewerbe in den Städten verschafft. Damit dürfte es in absehbarer Zeit vorbei sein.

Pionierrolle des Kanton St. Gallen

Mit der vorgeschlagenen Bewirtschaftung der Parkplätze setzt der Kanton St. Gallen eine Massnahme um, welche er seit über zehn Jahren in seinen Massnahmenplänen aufgeführt, aber nicht durchgesetzt hat. Die von der Regierung angestrebte Koordination dieser Massnahme mit angrenzenden Kantonen ist leider gescheitert, da offenbar die um- und inliegenden Kantone sich nicht für einen solchen Schritt begeistern konnten. Nun übernimmt der Kanton eine Pionierrolle und führt sie - sofern er bei seinen Plänen bleibt - im Alleingang durch. Die Einführung der Parkplatzgebühren ist auf Januar 2004 vorgesehen.

Andreas Bernhardsgrütter

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Kommentar

Parkplatzbewirtschaftung ist wirksam:

Mit einer Bewirtschaftung der Parkplätze von publikumsintensiven Einrichtungen kann das Verkehrsaufkommen wirksam reduziert werden. Dies hat ein Forschungsauftrag ergeben, welcher im Auftrag des Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) durch das Ingenieurbüro Metron AG erstellt wurde. Mit Befragungen von Kunden und Zentrumsleiter von 15 ausgewählten Einkaufs- und Vergnügungszentren wurde ermittelt, ob eine flächendeckende Parkplatzbewirtschaftung das Verhalten der Kunden verändert.

Die Ergebnisse zeigen, dass bei Bewirtschaftungsbeiträgen von Fr. 2.- / h die Fahrleistung (PWkm) um 9 bis 13 Prozent reduziert wird. Bei Beiträgen von Fr. 4.- / h liegt die Reduktion bei 11 bis 16 Prozent.

Die Kunden gaben an, bei einer Bewirtschaftung von Parkplätzen einen nahes Einkaufsangebot zu benutzen oder ihre Einkäufe zu bündeln.

Ein weiteres Ergebnis dieser Arbeit war, dass der Anteil von Kunden zu Fuss, mit dem Velo oder dem öffentlichen Verkehr an integrierten Standorten in Stadtzentren vier mal höher ist, als an abgelegenen Standorten an Autobahnausfahrten. Hier kommen durchschnittlich 93 Prozent der Besucher mit dem Auto.

Andreas Bernhardsgrütter


Literaturhinweis:

Metron Verkehrsplanung AG Brugg im Auftrag des UVEK, Bundesamt für Strassen: Parkplatzbewirtschaftung bei "publikumsintensiven Einrichtungen" Auswirkungsanalyse, Forschungsauftrag SVI 2000/383 auf Antrag der Vereinigung Schweizerischer Verkehrsingenieure, Brugg: Januar 2002